BESCHLUSS 28 Juli Disziplinarverfahren Verteidiger : Beteiligter : vorläufiger Amtsenthebung Einleitung förmlichen Bundesgerichtshof Senat Notarsachen hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Notare Dr. Justizrat Dr. 28 Juli beschlossen : Beschwerde Notars Beschluss 2 . Notarsenats Oberlandesgerichts 13 . Dezember wird zurückgewiesen . Gründe : heute 65-jährigen Notar Juli Rechtsanwalt Landgerichtsbezirk nächst Februar Notar Amtssitz ist hat Beteiligte Verfügung 11 . Juni förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet zugleich gemäß § Verbindung § Hessischen Disziplinarordnung Fassung 11 . Januar . S. vorläufig Amtes enthoben . Notar betreibt Kanzlei zusammen zuletzt Untreue rechtskräftig Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilten Rechtsanwalt Dr. Bestellung Notar zurückgegeben hat Amtsenthebung entgehen . Beschwerdeführer selbst ist Urteil Landgerichts 31 . August falscher uneidlicher Aussage vorgenommene Beurkundung betraf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe Monaten verurteilt worden . noch rechtskräftiges Berufungsurteil Landgerichts 19 . Februar ist Betruges verwarnt Verurteilung Geldstrafe Tagessätzen je Euro ist vorbehalten worden . 28 . April hat Staatsanwaltschaft Notar Wirtschaftsstrafkammer Landgerichts Anklage Untreue Beihilfe Betrug erhoben Js . Weitere Ermittlungsverfahren Vorwurf Betruges Untreue Gegenstand haben sind Staatsanwaltschaft anhängig ; Js ; Js ; Js . Ausnahme Verurteilung 19 . Februar betreffen Verfahren dienstliche Tätigkeit Beschwerdeführers Notar . Disziplinarisch ist Notar bisher folgt Erscheinung getreten : Präsident Landgerichts erteilte Verweise gleichzeitiger Verhängung Geldbußen bis zu Euro 18 . Januar Verstoßes Treuhandaufträge Fällen Verletzung Belehrungspflichten Zusammenhang Abwicklung Kaufvertrages 30 . Januar Nichtnachkommens Mitteilungspflichten Dienstaufsicht . II . 1 . Notar wird vorgeworfen folgende Handlungen Dienstpflichten verletzt haben : Insbesondere Zusammenhang " " wurden Vergangenheit gerichtsbekannt diverse betrügerische Geschäftsmodelle entwickelt . So kaufen etwa eigens Zweck gegründete Gesellschaften Zwischenerwerber minderwertige sanierungsbedürftige Wohnungen unmittelbar anschließend teilweise Einschaltung Vermittlers doppelten Preis Zweiterwerber weiterzuverkaufen . beurkundet Notar Kaufverträge . Finanziert wird zweite Kauf gutgläubigen Banken Versicherungen . überweisen Notar Darlehenssumme häufig Auflage Auszahlung Verkäufer erst dann vorzunehmen Erwerber Eigenkapitalnachweis bestimmter Höhe gegebenenfalls auch Einzahlung Sicherheit abgeschlossene Bausparverträge erbracht ist . Auszahlung Darlehns erfolgt dann gegebenenfalls Verletzung Treuhandauftrags ; oft vermögenslose Erwerber erhält hohen Überschuss Finanzierung " Kick-back-Zahlung " finanzierenden Banken naturgemäß wissen ; Kreditengagement wird kurzer Zeit notleidend dinglichen Sicherungen decken weit überhöhten Kaufpreises nur Bruchteil Darlehens . Nutznießer Ganzen sind jeweils Zwischenerwerber . ähnlichen Geschäften hat Notar Feststellungen Einleitungsbehörde folgt mitgewirkt : 8 . März beurkundete Notar UR-Nr . Kaufvertrag Herrn Verkäufer Herrn Käufer . waren Eigentumswohnungen Gesamtkaufpreis Euro % finanziert AG . Notar erteilten trag war Auszahlungsvoraussetzung Darlehenssumme Einzahlung Einmalprämie Käufers Höhe Euro Lebensversicherungsvertrag . Schreiben 25 . Mai bestätigte eingangs bereits erwähnte Dr. amtlich bestellter Vertreter Notars Sicherstellung Betrages verfügte 28 . Mai Verwahrgelder dergestalt Betrag Euro Lebensversicherungsvertrag einzahlte . Tatsächlich hatte Käufer geforderten Eigenbetrag geleistet so Einzahlung Prämie Versicherungsvertrag Ergebnis Darlehnsbetrag getätigt worden war . Beschwerde Treugeberin erklärte Notar anlässlich schriftlichen Anhörung wahrheitswidrig Notariat sei 27 . April Verkäufer Scheck übergeben worden Anweisung Zahlung Euro Beschleunigungsinteresse Einlösung Bestätigung Schecks vorzunehmen . Tatsächlich konnte Notar Verbleib angeblichen Schecks Auskunft erteilen . Auch Akten Notars ergeben Hinweise Scheckeinreichung ; Verwahrvorschriften entsprechende Verbuchung angeblichen Scheckeingangs war festzustellen . Vorgang ist Gegenstand eingangs erwähnten Ermittlungsverfahrens Js . 27 . Januar beurkundete Notar UR-Nr . Kaufvertrag GmbH käuferin Frau Käuferin Eigentumswohnung Preis Euro . Kaufpreis wurde % Bankdarlehen finanziert . Tage später beurkundete Notar UR-Nr . Erklärung zuvor Frau GmbH veräußerte Wohnobjekt nahme Verkaufsangebots GmbH Euro erwarb . 3./8 . Februar beurkundete Notar UR-Nr . Kauf Angebot Annahme Eigentumswohnung Eheleute GmbH Betrag Euro Bankdarlehen voll finanziert wurde . Kurze Zeit später beurkundete Notar UR-Nr . Erwerb zuvor Eheleute tens veräußerten Eigentumswohnung GmbH GmbH Preis nur Euro . wurden Gesellschaften vertreten Rechtsanwalt Dr. Verteidiger Notars Verfahren . 22 . Februar beurkundete Notar Annahme bots Kauf Eigentumswohnung Frau GmbH Kaufpreis Euro . Noch gleichen Tag beurkundete Notar Weiterverkauf Wohnung Eheleute . nunmehr Euro UR-Nr . . Kaufpreis wurde % Bankdarlehen finanziert . 27 . . April beurkundete Notar UR-Nr . Kauf Angebot Annahme gentumseinheiten Preis zusammen Euro . Käufer war Herr Verkäuferin Firma GmbH Notar bekannt war Wohnungen zuvor zusammen Euro erworben hatte . 6 November beurkundete Notar UR-Nr . 13 November angenommene Angebot Kauf zweier Eigentumswohnungen Gesamtpreis Euro GmbH vertreten Rechtsanwalt Dr. Verteidiger Notars . UR-Nr . beurkundete Notar 9 November Weiterverkauf Annahme entsprechender ebenfalls Notar beurkundeter Angebote GmbH Frau Preis nunmehr Euro vereinbarung über Euro wiederum Rechtsanwalt Dr. Gesellschaft vertrat . 2 . Weiter liegt Notar Folgendes Last : Ermittlungen Staatsanwaltschaft verkaufte Firma vertreten Herrn Jahren Fällen überfinanzierte Wohnungen vermittelte Käufern Bankdarlehen darlehensgebenden Banken Bonität Käufer vorhandenes Eigenkapital Zustand Sicherheit dienenden Objekte täuschte . Kredite wurden notleidend . erforderliche Eigenkapitalnachweis war Bestätigungen Notare Dr. bracht worden Erwerbern zahlende Teilkaufpreis gar Notaranderkonto eingegangen selben Tag sofort wieder anderes Konto überwiesen worden war . Notar anhängiges Ermittlungsverfahren Betruges Js ist Staatsanwaltschaft 23.8.2007 gemäß § Abs. eingestellt worden Hinweis lang zurückliegende Tatzeit Begründung Nachweis vorsätzlichen Handelns würde erhebliche weitere Ermittlungen erfordern . Prüfbericht 4 . Januar betreffend Amtsführung Notars ergibt stichprobenartig ausgewählten Beurkundungsfällen eigene Mitarbeiter bevollmächtigte Vertreter gewerblichen Immobilienhändler eingesetzt hat . Verwahrgeschäfte Notars waren Massen Jahr Massen Jahre angestiegen Summe Jahresende noch offenen Massen Euro belief . Massen lagen Wohnungskaufverträge zugrunde . Abs. Ziff . erforderliche objektive Sicherungsinteresse Verwahrgeschäfte war gegeben . entsprechender Beanstandungen anlässlich 16 . Dezember erfolgten Prüfung stieg Zahl Verwahrgeschäfte 10 Juli . näheren Einzelheiten wird Einleitungsverfügung Beteiligten 11 . Juni Bezug genommen . . Notar hat Verstöße § Abs. § Abs. Nr. gestützte vorläufige Amtsenthebung Antrag -9- richtliche Entscheidung gestellt . Oberlandesgericht hat Antrag Beschluss 13 . Dezember zurückgewiesen . wendet Notar Beschwerde . IV . Rechtsmittel ist zulässig . V.m . § Abs. hat Sache Erfolg . Recht hat Oberlandesgericht vorläufige Amtsenthebung Notars aufrechterhalten . 1 . § . V.m . § kann Einleitungsbehörde Notar vorläufig Amtes entheben förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet wird eingeleitet worden ist . Nähere Vorschriften hierbei auszuübende Ermessen enthält hessische Disziplinarrecht . Maßgeblich sind Senat Anschluss Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts vorläufigen Amtsenthebung Notars entwickelten allgemeinen Grundsätze . setzt vorläufige Amtsenthebung endgültige auch nur befristete Amtsenthebung erwarten ist Maßnahme Abwehr konkreter Gefahren wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist Grundsatz Verhältnismäßigkeit entspricht vgl. Senatsbeschlüsse 18 . März -DNotZ ; 28 November 3/05 20 . März 4/05 . . 2 . Voraussetzungen waren Anordnung Maßnahme gegeben liegen auch weiterhin . bestehen hinreichende Anhaltspunkte Notar vorgeworfenen Dienstvergehens mindest bestimmte Dauer bisherigen vorläufigen Amtsenthebung überschreitende Zeit § Abs. Amt entfernt werden wird . bisherigen Ergebnis Ermittlungen Disziplinarverfahren besteht hinreichende Verdacht Notar Fällen a-f vorsätzlich betrügerischen Machenschaften Nachteil Banken Versicherungen beteiligt hat . Vorbringen Notars habe jeweils seriöse Geschäfte gehandelt habe erkannt auch erkennen können Handlungen mitgewirkt hat unerlaubte unredliche Zwecke verfolgt wurden ist glaubhaft . ist schon vorstellbar Grundstücksgeschäften erfahrene Notar exorbitanten Differenzen Verkaufspreisen geglaubt haben könnte beurkundeten Verträgen gehe rechten Dingen . war Beschwerdeführer bekannte Anklage Jahre Sozius Dr. vergleichbarer tensweisen gewarnt . Notar beruft erheblichen Preisdifferenz über % Weiterverkauf sei entsprechenden Werthaltigkeit Immobilien ausgegangen Zwischenerwerbern renovierte Wohnungen gehandelt habe Wert Immobilien geeignete Gutachten insbesondere HVB-Expertisen öffentlich bestellter Gutachter Stellungnahmen kommunaler Gutachterausschüsse etc. habe nachweisen lassen entlastet Vorbringen . Angeblich übergebene Gutachten öffentlich bestellter Gutachter Stellungnahmen kommunaler Gutachterausschüsse hat Notar vorgelegt . Ausdrucke Internetportal HVB-Expertise sind Einzelfall Aussagekraft insoweit erkennbar abstrakte Angaben chen Marktsituation Einzelbeurteilungen jeweiligen Objekte handelt . Notar behaupteten aufwändigen Verdoppelung Kaufpreises angeblich rechtfertigenden Renovierungen Zwischenerwerber können so stattgefunden haben . Fall B. beurkundete Notar Verkauf Zwischenerwerber Weiterverkauf Enderwerber selben Tag zwischenzeitliche Vornahme umfangreicher Renovierungsarbeiten notwendig ausschließt . Fall ebenfalls nahezu Verdoppelung Kaufpreises zugrunde lag erfolgte gesonderte Sanierungsvereinbarung Preis weiteren Euro . Übrigen handelte Notar bekannt war Wesentlichen sog. " Leerverkäufe " h. Kaufvertrag Zwischenerwerbers Erstverkäufer wurde zeitlich Weiterverkauf Enderwerber geschlossen . aufwändige Renovierung Zwischenerwerber ist Konstellation vornherein ausgeschlossen . unter angeführten Vorgänge besteht chende Verdacht Notar schwerwiegender Weise schuldhaft Amtspflichten § Abs. verstoßen hat Amtstätigkeit versagen Mitwirkung Handlungen verlangt wird erkennbar unerlaubte unredliche Zwecke verfolgt werden Verhalten vermeiden Anschein Abhängigkeit Parteilichkeit erzeugt . kommt Zusammenwirken Sozius Dr. begangene wissentliche Verletzung Treuhandpflichten Kernbereich notarieller Tätigkeit betreffen . Erweckt Notar auch nur Anschein Treuegelder gefährdet sind Beachtung Treuhandbedingungen gewährleistet ist wird Vertrauen Betroffenen Integrität Berufsstandes Notare Funktionsfähigkeit Grundstücksmarktes Teils Kapitalmarktes nachhaltig beeinträchtigt Senatsbeschluss 25 . April NotZ Disziplinarverfahren . Allein schon unter festgestellten Pflichtverstöße ist erwarten Beschwerdeführer zumindest bestimmte Zeit Amt entfernt werden wird . Schwere Umfangs Verfehlungen ist Schutz künftiger Urkundsbeteiligter vorläufige Amtsenthebung bereits disziplinarrechtlich vorgeahndeten Notars geboten . ist bisherigen Dauer zügigen Durchführung umfangreichen Disziplinarverfahrens auch unverhältnismäßig . weiteren a-c angeführten vorläufige Amtsenthebung zusätzlich stützenden Pflichtverstöße anbelangt nimmt Senat Wesentlichen Bezug zutreffenden Ausführungen angefochtenen Beschluss Oberlandesgerichts bemerkt ergänzend : Einstellung Strafverfahrens Staatsanwaltschaft gemäß § Abs. Beteiligung Notars Kreditbetrügereien weiterverfolgten hindert gung etwaiger Pflichtverstöße Disziplinarverfahren grundsätzlich vgl. 8 . Aufl . § Rdn . ; Köhler/Ratz 2 . Aufl . Rdn . . Erforderlich ist aber nähere Spezifizierung eingehendere Prüfung Notar Last gelegten Verletzungen Treuhandpflichten Rahmen förmlichen Untersuchung . systematische regelmäßige Einsatz eigener Mitarbeiter Vertreter bestimmten gewerblich tätigen Immobilienhändlers verstößt § Abs. Satz Abs. Anschein hängigkeit Parteilichkeit erweckt wird . Notar beanstandete Verfahrensweise nunmehr eingestellt hat beseitigt Pflichtverstoß . Durchführung Verwahrgeschäften verstößt dann Abs. Nr. Rahmen förmlichen Untersuchung Einzelnen noch näher prüfen sein wird objektives Sicherungsinteresse gegeben war . einvernehmlicher Wunsch Beteiligten Verwahrung ist insoweit ausreichend . Notar moniert sei Aufsichtsbehörde rechtzeitig Unzulässigkeit praktizierten Handhabung hingewiesen worden ist Prüfberichts 4 . Januar falsch würde ohnehin entlasten Notar Ausübung Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben Vorschriften Beurkundungsgesetzes vertraut sein muss . Bauer