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708 lines
6.3 KiB

BESCHLUSS
5
November
Zwangsverwaltungsverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Satz
Abs.
Werden
Grundstücke
Zwangsverwalter
einziges
Wirtschaftsgut
vermietet
verpachtet
einbezogenen
Grundstücke
bestimmte
Pachtanteile
feststellbar
sind
so
ist
Vergütung
einheitlichen
Hundertsätzen
ungeteilten
Pachteinnahmen
berechnen
.
Beschluß
5
November
AG
IXa-Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Athing
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Zoll
5
November
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Zwangsverwalters
wird
Beschluß
8
.
Zivilkammer
Landgerichts
28
.
August
geändert
:
Beschwerde
weiteren
Beteiligten
wird
Zurückweisung
Rechtsmittels
übrigen
Vergütung
Zwangsverwalters
Tätigkeit
Abrechnungszeitraum
nebst
Ersatz
zusammen
festgesetzt
.
weitergehende
Rechtsbeschwerde
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Beschwerdeverfahrens
hat
weitere
Beteiligte
Schuldner
Beschwerdeführer
.
tragen
.
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
Einschluß
außergerichtlichen
Kosten
weiteren
Beteiligten
fallen
Zwangsverwalter
.
Last
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
5.410,89
DM
.
Gründe
:
Antrag
weiteren
Beteiligten
ordnete
Amtsgericht
7
.
Dezember
Zwangsverwaltung
vorbezeichneten
Grundstücke
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
bestehend
weiteren
Beteiligten
gehören
.
Grundstücke
dienen
Betrieb
Campingplatzes
daraufstehenden
Ferienhäusern
Gaststätte
Nebengebäuden
.
Verwalter
wurde
Rechtsanwalt
tätige
Rechtsbeschwerdeführer
bestellt
.
verpachtete
zwangsverwalteten
Gesellschaftsgrundstücke
25
.
Januar
Wirkung
1
.
Februar
weiteren
Beteiligten
.
Verständigung
22
.
Mai
wurden
Verpachtung
rückwirkend
auch
Beteiligten
Familie
bewohnten
Nr.
Grundstück
Nr.
einbezogen
.
Verpachtung
Grundstücke
erbrachte
Jahr
Ertrag
DM
Pächter
erstatteten
Umsatzsteuern
.
hier
noch
Interesse
beantragte
Zwangsverwalter
Jahr
Vergütung
Höhe
doppelten
Regelsatzes
Erstattung
entsprechender
Umsatzsteuern
bewilligen
.
Begründung
rung
doppelten
Regelsatz
verwies
auch
Zusatzaufwand
Haltung
weiteren
Beteiligten
Wahrnehmung
Zwangsverwaltung
ergeben
habe
.
Amtsgericht
setzte
Vergütung
gesondert
berechneten
Auslagen
antragsgemäß
DM
.
sofortige
Beschwerde
Beteiligten
ermäßigte
Landgericht
Vergütung
Zwangsverwalters
Erstattung
Umsatzsteuern
5.410,89
DM
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
erstrebt
Zwangsverwalter
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Entscheidung
.
II
.
gemäß
§
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
statthafte
auch
übrigen
zulässige
Rechtsbeschwerde
ist
teilweise
begründet
.
führt
hier
gemäß
§
Abs.
entsprechenden
Abänderung
angefochtenen
Beschwerdeentscheidung
weitere
Feststellungen
Bestimmung
Vergütungsanspruchs
mehr
treffen
sind
.
1
.
§
Abs.
ist
Zwangsverwalter
Vergütung
gewähren
.
Berechnung
bestimmt
Überleitungsvorschrift
§
Zwangsverwalterverordnung
19
.
Dezember
.
S.
ZwVwV
noch
Grundlage
§
jetzt
§
erlassenen
Verordnung
Geschäftsführung
Vergütung
Zwangsverwalters
16
.
Februar
.
S.
.
Abs.
räumt
Zwangsverwalter
Vergütungsanspruch
Geschäftsführung
Anspruch
Erstattung
angemessener
barer
Auslagen
Anspruch
Ersatz
entfallenden
Umsatzsteuer
.
Grundstücken
Vermieten
Verpachten
genutzt
werden
erhält
Verwalter
Kalenderjahr
eingezogenen
Beträgen
§
Abs.
Satz
Auslegung
Bundesgerichtshofes
12
.
September
ersten
.
Mehrbetrag
bis
zu
.
Mehrbetrag
zu
.
hinausgehenden
Betrag
.
..
hiernach
errechneten
Grundbeträge
sind
Abrechnungszeiträume
Regel
Faktor
steigern
sei
denn
hätte
geringer
Degression
Einzelfall
Mißverhältnis
Tätigkeit
Verwalters
so
gesteigerten
Vergütung
Folge
vgl.
einzelnen
.
25
.
Juni
.
Entwicklung
Rechtsprechung
hat
Beschwerdegericht
Entscheidung
noch
berücksichtigen
können
;
nötigt
entsprechenden
Änderung
angefochtenen
Festsetzung
.
2
.
Beteiligten
aufgegriffen
auch
Beschwerdegericht
besonders
herausgestellt
worden
ist
Umstand
Vergütung
Zwangsverwalters
hier
Tätigkeit
Grundbuchgrundstükken
einheitlich
soll
.
Insoweit
sind
jedoch
Festsetzungsgrundlagen
Beschwerdeentscheidung
rechtlich
Ergebnis
beanstanden
.
Gegenstand
Zwangsverwaltung
ist
Grundbuchgrundstück
.
Verwaltet
Person
Grundstücke
so
muß
Regelfall
Vergütung
Grundstück
besonders
berechnet
werden
selbst
Zwangsvollstreckung
Eigentümer
Schuldner
handelt
.
jeweilige
Grundbuchgrundstück
Pachteinnahmen
ist
§
Abs.
allerdings
dann
geeignete
Beziehungswert
Festsetzung
Zwangsverwaltervergütung
einzelnen
Teilen
vermietet
verpachtet
ist
.
dann
maßgebende
Teilberechnungsgrundsatz
ist
vielmehr
Ausdruck
Gedankens
Vergütung
letztlich
Wirtschaftsgut
Pachteinnahmen
erbringt
Eigenschaft
Zwangsverwaltung
unterliegt
einheitlich
gesondert
berechnet
werden
soll
.
abstrakt
typisierend
erhöht
ermäßigt
Aufwand
Zwangsverwalters
Zahl
Wirtschaftsgüter
Wirtschaftseinheiten
Geschäftsführung
befassen
hat
.
Gedanken
läßt
auch
Zwangsverwalterverordnung
16
.
Februar
ausdrücklich
aufgestellte
Grundsatz
ableiten
Grundstücke
einziges
Wirtschaftsgut
vermietet
verpachtet
sind
Einzelgrundstücke
bezogene
Mietoder
Pachtanteile
auszuweisen
Berechnung
Zwangsverwaltervergütung
einheitlichen
Hundertsätzen
ungeteilten
Gesamteinnahmen
anzusetzen
sind
.
So
liegt
Fall
auch
hier
.
Selbst
ursprünglich
Verpachtung
ausgenommenen
Nr.
sind
noch
nachträglich
unselbständige
Teile
Pachtgegenstandes
Bestimmung
besonderen
Entgeltes
einheitlichen
Nutzung
unterstellt
worden
.
Festsetzungsantrag
Zwangsverwalters
Entscheidungen
Vorinstanzen
haben
zutreffend
Vergütungsgrundlage
§
Abs.
hier
einheitlichen
Pachteinnahmen
Jahres
herangezogen
.
umfassen
auch
Pacht
entfallende
Pächter
vertragsgemäß
ersetzte
Umsatzsteuer
vgl.
Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen
Zwangsverwaltung
3
.
Aufl
.
§
ZwVwV
.
.
3
.
Beschwerdegericht
hat
Zwangsverwalter
Mißverhältniszuschlag
§
versagt
.
bewegt
getroffenen
Feststellungen
Rahmen
rechtlich
überprüfbaren
tatrichterlichen
Würdigung
.
Fehlerhafte
Beschwerdegerichts
sind
insoweit
erkennbar
.
4
.
festzusetzende
Vergütung
Zwangsverwalters
Abrechnungszeitraum
läßt
folgt
errechnen
:
Eingezogene
Gesamtpacht
DM
.
.
.
Grundbetrag
.
2.084,27
.
;
multipliziert
Steigerungsfaktor
ergibt
Vergütung
§
Abs.
.
entfallen
gemäß
Abs.
ersetzende
Umsatzsteuern
so
festzusetzende
Gesamtbetrag
Vergütung
beläuft
.
5
.
Festsetzung
weiteren
Auslagen
Beschluß
Amtsgerichts
28
.
März
hat
Beschwerdegericht
geändert
.
erstreckt
Zulassung
Rechtsbeschwerde
.
Raebel
Boetticher
Zoll