BESCHLUSS 5 November Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Satz Abs. Werden Grundstücke Zwangsverwalter einziges Wirtschaftsgut vermietet verpachtet einbezogenen Grundstücke bestimmte Pachtanteile feststellbar sind so ist Vergütung einheitlichen Hundertsätzen ungeteilten Pachteinnahmen berechnen . Beschluß 5 November AG IXa-Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Athing Dr. Richterin Dr. Richter Zoll 5 November beschlossen : Rechtsbeschwerde Zwangsverwalters wird Beschluß 8 . Zivilkammer Landgerichts 28 . August geändert : Beschwerde weiteren Beteiligten wird Zurückweisung Rechtsmittels übrigen Vergütung Zwangsverwalters Tätigkeit Abrechnungszeitraum € nebst € Ersatz zusammen € festgesetzt . weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen . Kosten Beschwerdeverfahrens hat weitere Beteiligte Schuldner Beschwerdeführer . tragen . Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens Einschluß außergerichtlichen Kosten weiteren Beteiligten fallen Zwangsverwalter . Last . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € 5.410,89 DM . Gründe : Antrag weiteren Beteiligten ordnete Amtsgericht 7 . Dezember Zwangsverwaltung vorbezeichneten Grundstücke Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend weiteren Beteiligten gehören . Grundstücke dienen Betrieb Campingplatzes daraufstehenden Ferienhäusern Gaststätte Nebengebäuden . Verwalter wurde Rechtsanwalt tätige Rechtsbeschwerdeführer bestellt . verpachtete zwangsverwalteten Gesellschaftsgrundstücke 25 . Januar Wirkung 1 . Februar weiteren Beteiligten . Verständigung 22 . Mai wurden Verpachtung rückwirkend auch Beteiligten Familie bewohnten Nr. Grundstück Nr. einbezogen . Verpachtung Grundstücke erbrachte Jahr Ertrag DM Pächter erstatteten Umsatzsteuern . hier noch Interesse beantragte Zwangsverwalter Jahr Vergütung Höhe doppelten Regelsatzes Erstattung entsprechender Umsatzsteuern bewilligen . Begründung rung doppelten Regelsatz verwies auch Zusatzaufwand Haltung weiteren Beteiligten Wahrnehmung Zwangsverwaltung ergeben habe . Amtsgericht setzte Vergütung gesondert berechneten Auslagen antragsgemäß DM € . sofortige Beschwerde Beteiligten ermäßigte Landgericht Vergütung Zwangsverwalters Erstattung Umsatzsteuern 5.410,89 DM € . zugelassenen Rechtsbeschwerde erstrebt Zwangsverwalter Wiederherstellung erstinstanzlichen Entscheidung . II . gemäß § Abs. Nr. Abs. Satz statthafte auch übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist teilweise begründet . führt hier gemäß § Abs. entsprechenden Abänderung angefochtenen Beschwerdeentscheidung weitere Feststellungen Bestimmung Vergütungsanspruchs mehr treffen sind . 1 . § Abs. ist Zwangsverwalter Vergütung gewähren . Berechnung bestimmt Überleitungsvorschrift § Zwangsverwalterverordnung 19 . Dezember . S. ZwVwV noch Grundlage § jetzt § erlassenen Verordnung Geschäftsführung Vergütung Zwangsverwalters 16 . Februar . S. . Abs. räumt Zwangsverwalter Vergütungsanspruch Geschäftsführung Anspruch Erstattung angemessener barer Auslagen Anspruch Ersatz entfallenden Umsatzsteuer . Grundstücken Vermieten Verpachten genutzt werden erhält Verwalter Kalenderjahr eingezogenen Beträgen § Abs. Satz Auslegung Bundesgerichtshofes 12 . September ersten € . Mehrbetrag bis zu € . Mehrbetrag zu € . hinausgehenden Betrag . .. hiernach errechneten Grundbeträge sind Abrechnungszeiträume Regel Faktor steigern sei denn hätte geringer Degression Einzelfall Mißverhältnis Tätigkeit Verwalters so gesteigerten Vergütung Folge vgl. einzelnen . 25 . Juni . Entwicklung Rechtsprechung hat Beschwerdegericht Entscheidung noch berücksichtigen können ; nötigt entsprechenden Änderung angefochtenen Festsetzung . 2 . Beteiligten aufgegriffen auch Beschwerdegericht besonders herausgestellt worden ist Umstand Vergütung Zwangsverwalters hier Tätigkeit Grundbuchgrundstükken einheitlich soll . Insoweit sind jedoch Festsetzungsgrundlagen Beschwerdeentscheidung rechtlich Ergebnis beanstanden . Gegenstand Zwangsverwaltung ist Grundbuchgrundstück . Verwaltet Person Grundstücke so muß Regelfall Vergütung Grundstück besonders berechnet werden selbst Zwangsvollstreckung Eigentümer Schuldner handelt . jeweilige Grundbuchgrundstück Pachteinnahmen ist § Abs. allerdings dann geeignete Beziehungswert Festsetzung Zwangsverwaltervergütung einzelnen Teilen vermietet verpachtet ist . dann maßgebende Teilberechnungsgrundsatz ist vielmehr Ausdruck Gedankens Vergütung letztlich Wirtschaftsgut Pachteinnahmen erbringt Eigenschaft Zwangsverwaltung unterliegt einheitlich gesondert berechnet werden soll . abstrakt typisierend erhöht ermäßigt Aufwand Zwangsverwalters Zahl Wirtschaftsgüter Wirtschaftseinheiten Geschäftsführung befassen hat . Gedanken läßt auch Zwangsverwalterverordnung 16 . Februar ausdrücklich aufgestellte Grundsatz ableiten Grundstücke einziges Wirtschaftsgut vermietet verpachtet sind Einzelgrundstücke bezogene Mietoder Pachtanteile auszuweisen Berechnung Zwangsverwaltervergütung einheitlichen Hundertsätzen ungeteilten Gesamteinnahmen anzusetzen sind . So liegt Fall auch hier . Selbst ursprünglich Verpachtung ausgenommenen Nr. sind noch nachträglich unselbständige Teile Pachtgegenstandes Bestimmung besonderen Entgeltes einheitlichen Nutzung unterstellt worden . Festsetzungsantrag Zwangsverwalters Entscheidungen Vorinstanzen haben zutreffend Vergütungsgrundlage § Abs. hier einheitlichen Pachteinnahmen Jahres herangezogen . umfassen auch Pacht entfallende Pächter vertragsgemäß ersetzte Umsatzsteuer vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen Zwangsverwaltung 3 . Aufl . § ZwVwV . . 3 . Beschwerdegericht hat Zwangsverwalter Mißverhältniszuschlag § versagt . bewegt getroffenen Feststellungen Rahmen rechtlich überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung . Fehlerhafte Beschwerdegerichts sind insoweit erkennbar . 4 . festzusetzende Vergütung Zwangsverwalters Abrechnungszeitraum läßt folgt errechnen : Eingezogene Gesamtpacht DM € € . € € . € € . € € Grundbetrag . 2.084,27 € . € ; multipliziert Steigerungsfaktor ergibt Vergütung § Abs. € . entfallen gemäß Abs. ersetzende Umsatzsteuern € so festzusetzende Gesamtbetrag Vergütung € beläuft . 5 . Festsetzung weiteren Auslagen Beschluß Amtsgerichts 28 . März hat Beschwerdegericht geändert . erstreckt Zulassung Rechtsbeschwerde . Raebel Boetticher Zoll