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1719 lines
15 KiB

NAMEN
Verkündet
:
22
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
§
Abs.
Nr.
§
;
Tritt
Vormerkung
gesicherte
Käufer
Zahlung
Kaufpreises
Rechtsmangels
Grundstückskaufvertrag
wird
Insolvenzverfahren
Vermögen
Verkäufers
eröffnet
kann
Insolvenzverwalter
Käufer
Bewilligung
Löschung
Vormerkung
verlangen
Kaufpreis
Masse
erstatten
müssen
.
Urteil
22
.
Januar
IX
ZR
OLG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
22
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Klägers
werden
Urteil
6
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
1
.
März
Urteil
Landgerichts
Zivilkammer
1
.
September
teilweise
aufgehoben
insgesamt
folgt
neu
gefasst
:
Beklagten
werden
verurteilt
Kläger
Zustimmung
Löschung
Gunsten
Grundbuch
Blatt
.
Nr.
Blatt
.
.
Nr.
eingetragenen
Auflassungsvormerkung
erteilen
.
Kosten
Rechtsstreits
werden
Beklagten
auferlegt
.
trägt
Kosten
selbst
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Verwalter
1
Juli
Vermögen
GmbH
fortan
:
Schuldnerin
eröffneten
Insolvenzverfahren
.
Schuldnerin
erwarb
Nebenintervenienten
notariell
beurkundeten
Vertrag
20
.
Februar
bezeichneten
Grundstücke
Verkäufer
Zugleich
verpflichtete
Schuldnerin
Grundstücken
Eigentümers
Nachbargrundstücks
Dienstbarkeit
Reallast
bestellen
.
beklagten
Eheleute
schlossen
10
.
Juni
Schuldnerin
ebenfalls
Nebenintervenienten
beurkundeten
Vertrag
Kauf
Grundstücke
.
sicherte
Schuldnerin
Beklagten
Grundstücke
frei
Belastungen
Abteilungen
Grundbuchs
übertragen
.
Kaufpreis
entrichteten
Beklagten
Notaranderkonto
Nebenintervenienten
.
Zeitpunkt
Vertragsschlusses
war
Schuldnerin
Kaufpreiszahlung
noch
Grundbuch
Eigentümerin
eingetragen
.
Beklagten
wurde
vereinbarungsgemäß
13
.
Juni
jeweilige
Grundstück
Auflassungsvormerkung
Grundbuch
eingetragen
.
Nebenintervenient
ließ
Auflassungsvormerkungen
28
Juli
löschen
rangwahrend
Eintragung
Dienstbarkeit
Reallast
vornehmen
können
.
Einsatz
Beklagten
Anderkonto
überwiesenen
Mittel
bewirkte
Nebenintervenient
3
.
August
Tilgung
noch
offenen
Kaufpreisforderung
Vorverkäufers
Schuldnerin
infolgedessen
13
.
Oktober
Eigentümerin
Grundbuch
eingetragen
wurde
.
Veranlassung
Nebenintervenienten
wurden
19
.
Oktober
erneut
Auflassungsvormerkungen
Beklagten
eingetragen
.
Beklagten
traten
23
.
Februar
fortbestehenden
abredewidrigen
Grundstücksbelastungen
Kaufvertrag
Schuldnerin
.
verkaufte
Grundstück
GmbH.
Vollzug
Kaufvertrages
kam
zwischenzeitlich
eröffneten
mehr
.
Kläger
verlangt
Beklagten
Zustimmung
Löschung
Auflassungsvormerkungen
.
Landgericht
hat
Beklagten
geltend
gemachten
Zurückbehaltungsrechts
Zug
Zug
Zahlung
Abgabe
Erklärung
verurteilt
.
Berufung
Klägers
ist
Erfolg
geblieben
.
erkennenden
Senat
zugelassenen
Revision
begehrt
Kläger
uneingeschränkte
Verurteilung
Beklagten
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Klägers
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
teils
Bezugnahme
Darlegungen
Erstgerichts
ausgeführt
:
Zwar
sei
Beklagten
Kaufpreiszahlung
§
zustehende
Zurückbehaltungsrecht
insolvenzfest
könne
§
begründeten
Klaganspruch
entgegengehalten
werden
.
insolvenzbeständiges
Zurückbehaltungsrecht
folge
jedoch
analogen
Anwendung
§
§
Abs.
Nr.
InsO.
herrschenden
Auffassung
Literatur
sei
§
InsO
beiderseits
noch
voll
erfüllte
Rückabwicklungsschuldverhältnisse
entsprechend
wenden
.
Geltendmachung
Folgeanspruchs
ehemaligen
Vertragsverhältnis
Schuldnerin
Beklagten
habe
Kläger
erkennen
lassen
Erfüllung
Rückabwicklungsschuldverhältnisses
verlange
.
entscheidende
Unterschied
Bundesgerichtshof
entschiedenen
Fallgestaltungen
Insolvenzbeständigkeit
Zurückbehaltungsrechts
verneint
habe
;
;
liege
hier
Vertrag
zunächst
wirksam
Anfang
nichtig
gewesen
sei
.
II
.
hält
rechtlicher
Prüfung
stand
.
1
.
Ausgangspunkt
zutreffend
haben
Vordergerichte
angenommen
Blick
Kaufpreiszahlung
§
hergeleitetes
Zurückbehaltungsrecht
zumindest
analoger
Anwendung
vgl.
.
11
November
§
beruhenden
Begehren
Klägers
insolvenzbeständig
ist
Zwangsmittel
Durchsetzung
rein
persönlichen
Forderung
darstellt
Zulassung
Grundsatz
gleichmäßigen
Befriedigung
Insolvenzgläubiger
unvereinbar
wäre
.
23
.
Mai
.
2
.
Rechtsfehlerhaft
ist
jedoch
Annahme
Berufungsgerichts
Zurückbehaltungsrecht
Beklagten
ergebe
§
Abs.
Nr.
Verbindung
§
Abs.
InsO.
Auch
vorliegender
Sache
kann
Senat
Frage
offenlassen
vgl.
;
Urt
.
23
.
Oktober
jeweils
bejahenden
Nachweisen
§
InsO
Geltendmachung
Ansprüchen
Rückabwicklung
gegenseitigen
Vertrages
überhaupt
anwendbar
ist
Sinne
:
OLG
;
InsO
.
;
HK-InsO/Lohmann
5
.
Aufl
.
§
.
;
Wahlrecht
Insolvenzverwalters
Einfluss
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
.
;
Kepplinger
Synallagma
Insolvenz
S.
Kläger
tatsächlich
Schriftsatz
auch
nur
andeutungsweise
erwähnte
Rechte
Anspruch
§
verfolgt
hat
vgl.
§
Nr.
Bl
.
.
Jedenfalls
wäre
selbst
Geltendmachung
auch
vertraglichen
Rückgewähranspruchs
Kläger
Zurückbehaltungsrecht
Beklagten
geeignet
dinglichen
Grundbuchberichtigungsanspruch
§
beschränken
Senat
vergleichbaren
Fall
Bestellung
Vormerkung
Grundlage
formnichtigen
Kaufvertrages
entschieden
hat
.
Überdies
fehlt
Voraussetzung
Anwendung
§
InsO
Leistungsbewirkung
Schuldnerin
Beklagten
;
Ermangelung
Leistung
ist
auch
rückabzuwickeln
.
Selbst
Leistung
Schuldnerin
auszugehen
wäre
stünde
Kaufpreiszahlung
Beklagten
fordernden
synallagmatischen
Austauschverhältnis
.
Insolvenzverwalter
wählt
Ausübung
Rücktrittsrechts
schon
Erfüllung
Rückabwicklungsverhältnisses
.
Vielmehr
muss
hinzutreten
Folge
Umgestaltung
Vertragsverhältnisses
Vertragspartner
bewirkte
Leistung
zurückverlangt
aaO
.
.
Erklärt
Streitfall
Vertragsgegner
Rücktritt
kann
Erfüllungswahl
Insolvenzverwalter
ebenfalls
nur
angenommen
werden
Rückgewähr
Vertragsgegner
erbrachten
Leistung
beansprucht
.
gebotenen
insolvenzrechtlichen
Betrachtungsweise
begehrt
Kläger
Grundbuchberichtigungsanspruch
Schuldnerin
Rahmen
Grundstückskaufvertrages
erbrachte
Vermögen
Beklagten
dauerhaft
eigenständigen
wirtschaftlichen
Wert
verkörpernde
Leistung
.
Vielmehr
zieht
Kläger
Klageantrag
lediglich
Konsequenzen
gesetzlich
festgelegten
Rechtslage
Beklagten
erklärten
Rücktritts
Eigentumsübertragungsanspruch
Vormerkung
akzessorisches
Sicherungsmittel
entfallen
sind
.
Vormerkung
kommt
selbst
Bestehen
Erwerbsanspruchs
genommen
wirtschaftlicher
Wert
.
wohnt
Leistung
Verkäufers
grundbuchmäßigem
Vollzug
Vermögen
Käufers
wiederfindet
.
Bewilligung
Vormerkung
belastet
Vermögen
Verkäufers
.
Belastung
liegt
vielmehr
allein
Übernahme
Auflassungsverpflichtung
.
Spiegelbildlich
vermehrt
allein
Auflassungsanspruch
Sicherung
beschränkte
Vormerkung
Vermögen
Käufers
.
Vormerkung
ist
lediglich
"
Durchgangserscheinung
"
Weg
schuldrechtlichen
Anspruch
Begründung
dinglichen
Rechts
erlischt
Begründung
dinglichen
Rechts
kommt
geschützte
Anspruch
Erfüllung
untergeht
.
ist
bloßes
Sicherungsrecht
Vorstufe
Auflassung
erfüllenden
Anspruch
unterscheiden
.
Vormerkung
bewirkt
lediglich
Sicherung
Erfüllbarkeit
Anspruchs
Verfügung
dingliches
Recht
Erfüllung
Weise
einzuleiten
Vormerkung
S.
.
zwingt
Verkäufer
Auflassung
noch
nimmt
Einwendungen
Einreden
Anspruch
Käufers
Auflassung
mann
aaO
S.
.
Sicherung
Erfüllbarkeit
Anspruchs
dingliche
Recht
hinausgehende
Rechte
verleiht
Vormerkung
S.
.
Folgerichtig
ist
Vormerkung
selbständiger
wirtschaftlicher
Wert
Auflassungsanspruch
getrennt
übertragbar
geht
Abtretung
gesicherten
Auflassungsanspruchs
gemäß
Zessionar
23
;
Staudinger/Gursky
§
.
m.w
.
.
Rücktritt
Beklagten
Kaufvertrag
Schuldnerin
ist
Gunsten
bewilligte
Vormerkung
erloschen
gesicherte
Forderung
mehr
existiert
m.w
.
;
.
Untergang
Auflassungsanspruchs
wird
Grundbuch
Akzessorietät
eingetragenen
Vormerkung
"
unrichtig
"
Sinne
§
.
nichtige
Vormerkung
hat
dingliche
Wirkung
.
Beklagten
sind
nur
noch
Buchberechtigte
Rechtsanspruch
verkörpernden
Vormerkung
mehr
Sicherung
Erwerbsanspruchs
dient
allenfalls
formale
Rechtsposition
ausdrückt
.
inhaltsleeren
Vormerkung
kommt
Blick
formellen
Bestimmungen
Grundbuchrechts
reiner
"
"
:
Unrecht
noch
eingetragene
Rücktritt
Berechtigten
Kaufvertrag
erloschene
Vormerkung
kann
grundsätzlich
gemäß
§
Abs.
auch
Bewilligung
vormerkungsberechtigt
Eingetragenen
gelöscht
werden
vgl.
Assmann
S.
.
müsste
Nachweis
Erlöschens
Vormerkung
Untergang
vorgemerkten
Anspruchs
Eigentümer
Grundbuchamt
öffentliche
öffentlich
beglaubigte
Urkunden
geführt
werden
vgl.
§
Abs.
.
Kläger
Lage
ist
muss
Klagweg
beschreiten
.
-9-
Fortbestand
Eintragung
materiell
mehr
henden
Vormerkung
können
Beklagten
auch
sonst
Rechte
herleiten
.
Vormerkung
löst
Beklagten
Dritterwerber
außerhalb
Rechtswirkungen
.
Wäre
Kaufvertrag
GmbH
Schuldnerin
noch
Insolvenzeröffnung
vollzogen
worden
könnten
Beklagten
Anspruch
Erwerberin
§
Zurückbehaltungsrecht
erheben
.
Schuldnerin
gezahlten
Kaufpreises
könnten
berufen
.
Ebenso
wäre
Rechtslage
beurteilen
Kläger
Insolvenzverwalter
§
InsO
Erfüllung
Vertrages
GmbH
gewählt
hätte
.
Senat
entschieden
hat
ist
Vereinbarung
Insolvenzzweckwidrigkeit
nichtig
Insolvenzverwalter
Inhaber
nachrangigen
offensichtlich
wertlosen
Grundschuld
Erteilung
Löschungsbewilligung
verauslagten
Löschungskosten
hinausgehende
teilweisen
Durchsetzung
faktisch
ungesicherten
schuldrechtlichen
Forderung
gleichkommende
Zahlung
verspricht
.
20
.
März
ZR
f.
.
.
Streitfall
ist
bereits
Rechtsnatur
wertlose
grundbuchmäßige
Recht
Beklagten
sogar
erloschen
.
Folglich
wäre
erst
recht
insolvenzzweckwidrig
Kläger
Beklagten
grundbuchmäßige
Umsetzung
eigenen
Rücktrittserklärung
beruhenden
unumkehrbaren
Rechtsverlusts
Vergütung
Höhe
ungesicherten
Rückzahlungsanspruchs
zusagen
würde
.
solchermaßen
verbotene
Vereinbarung
kann
auch
Wege
Rückabwicklungsverhältnisses
erzwungen
werden
.
Erfüllungswahl
offenkundig
Vertragsgegner
erkennbar
Insolvenzmasse
Nutzen
bringen
kann
wäre
Insolvenzzweckwidrigkeit
unwirksam
;
MünchKomm-InsO/Hefermehl
2
.
Aufl
.
§
.
;
Insolvenzrecht
.
Aufl
.
.
.
Kläger
verfolgte
Grundbuchberichtigungsanspruch
steht
überdies
Beklagten
erhobenen
Kaufpreisrückzahlungsverlangen
Synallagma
.
§
InsO
betrifft
nur
gegenseitige
Verträge
Sinne
§
Leistung
Gegenleistung
synallagmatisch
verknüpft
sind
.
sind
Verträge
gemeint
Teil
anderen
Teil
Leistung
schuldet
Leistung
geschuldet
wird
geschuldet
wird
342
;
MünchKomm-InsO/Huber
aaO
.
;
Balthasar
InsO
.
8
;
Kepplinger
aaO
S.
.
Macht
Insolvenzverwalter
Gegenseitigkeitsverhältnis
wurzelnden
Anspruch
geltend
ist
§
InsO
unanwendbar
.
Verhältnis
Kaufpreisanspruch
Anspruch
Eintragung
Vormerkung
fehlt
erforderlichen
synallagmatischen
Verknüpfung
.
Vormerkung
kann
Vorleistung
Käufers
gerichtete
sichernde
Wirkung
gerade
nur
dann
entfalten
Zahlung
Käufers
eingetragen
wird
;
Bestand
ist
mithin
Erfüllung
Kaufpreisanspruchs
gänzlich
unabhängig
.
Zahlung
Kaufpreises
ist
Voraussetzung
Eintragung
Vormerkung
umgekehrt
Eintragung
Vormerkung
Voraussetzung
Fälligkeit
Kaufpreisanspruchs
Erfüllung
vgl.
Wolf
Handbuch
Grundstückspraxis
2
.
Aufl
.
Teil
.
S.
.
Zahlung
Kaufpreises
wird
allein
Vormerkung
berührende
Zweck
verfolgt
Auflassung
Grundstücks
herbeizuführen
.
synallagmatische
Verbindung
liegt
folglich
nur
Kaufpreis
Eigentumsübertragungsanspruch
.
Ist
Übereignungsanspruch
Folge
Rücktritts
entfallen
besteht
Anspruch
Kaufpreisrückerstattung
Löschung
Vormerkung
gleichfalls
Gegenseitigkeitsverhältnis
.
Vormerkung
sichert
lediglich
Anspruch
Erfüllung
Übereignungsanspruchs
auch
Insolvenz
vormerkungsgesicherte
Recht
gemäß
Abs.
Satz
InsO
Insolvenzmasse
erfüllen
ist
.
Fehlt
sicherungsfähigen
Eigentumsübertragungsanspruch
so
sichert
Vormerkung
etwa
Anspruch
Käufers
Rückzahlung
Kaufpreises
Rücktritt
Kaufvertrag
.
gegenteilige
Auffassung
Vordergerichte
könnte
selten
höchst
unbefriedigenden
Ergebnis
führen
Grundbuch
Dauer
unrichtig
wird
Verwalter
Durchsetzung
Grundbuchberichtigungsanspruchs
absieht
.
Betrachtungsweise
liefe
nur
eindeutigen
Gesetzeslage
unvereinbare
Umwidmung
Sicherungsfunktion
Vormerkung
würde
weitere
Folge
materiellen
Rechtslage
widersprechende
formelle
Rechtslage
perpetuieren
.
Überdies
stellt
hier
gegebenen
Fall
Kläger
Rücktritt
Beklagten
dinglich
begründetes
Recht
Insolvenzmasse
geltend
macht
Rechtslage
schon
eingangs
2
.
ausgeführt
wertender
Betrachtung
entscheidend
anders
Anfang
nichtigen
Vertrag
Schmitz
Bauinsolvenz
.
Aufl
.
.
;
ZflR
543
;
MittBayNot
;
.
OLG
aaO
S.
.
Konstellation
ist
§
herzuleitende
recht
gefestigter
Rechtsprechung
auch
Vorinstanzen
ausgegangen
sind
insolvenzbeständig
.
23
.
Mai
aaO
.
3
.
Auch
§
Abs.
Nr.
InsO
folgt
Zurückbehaltungsrecht
Beklagten
.
Vorschrift
setzt
Anspruch
§
Masse
schon
Insolvenzeröffnung
eingetretene
Bereicherung
Schuldners
lediglich
Insolvenzforderung
erzeugt
25
;
InsO
.
Aufl
.
§
.
;
HK-InsO/Lohmann
aaO
.
26
;
§
.
.
Folge
pflichtwidrigen
Weiterleitung
Kaufpreises
Eigentumserwerb
Schuldnerin
Grundstücken
ungerechtfertigte
Bereicherung
liegen
sollte
wäre
bereits
Schuldnerin
erst
Masse
eingetreten
.
Urteil
15
.
Dezember
IX
ZR
vermögen
Beklagten
näher
begründeten
Auffassung
Berufungsgerichts
herzuleiten
.
Zwar
hat
Senat
dort
Bereicherungseinrede
§
Abs.
§
Abs.
Satz
§
Wirkungen
Masse
zuerkannt
.
Senat
hat
aber
wiederholt
klargestellt
Urteil
besonders
gelagerte
Fallgestaltung
betraf
Abwehr
Rechtsgrund
entstandenen
Forderung
Wert
Masse
auswirkte
Forderung
dauernde
Einrede
entgegensteht
vornherein
wertlos
ist
vgl.
;
.
4
.
Berufungsurteil
stellt
auch
anderen
Gründen
richtig
§
.
Berufungsgericht
weist
Kläger
könne
Grundstück
nur
verwerten
Schuldnerin
Mitteln
Beklagten
Eigentum
erworben
habe
.
erwägen
könnte
Anwendung
sein
.
vermag
Zurückbehaltungsrecht
Beklagten
jedoch
begründen
.
gesetzlich
geregelter
Fall
Surrogation
liegt
vgl.
Ganter
.
Surrogationsgedanke
stellt
allein
tragfähige
dogmatische
Grundlage
wirkliche
vermeintliche
Gesetzeslücken
schließen
Ganter
aaO
S.
.
Grundsatz
Glauben
§
hindert
gleichfalls
uneingeschränkte
Geltendmachung
Rückgewähranspruchs
.
Vordergerichte
haben
unbillig
erachtet
Beklagten
Anspruch
Rückzahlung
Kaufpreises
Insolvenzforderung
§
InsO
verweisen
Grundstücke
Mitteln
erworben
wurden
.
Ergebnis
beruht
aber
Beklagten
möglicherweise
Schadensersatzanspruch
§
auslösende
Handeln
Nebenintervenienten
Vorleistung
dinglichen
Belastungen
vertragsgemäße
Gegenleistung
erbracht
haben
.
ist
Ergebnis
Folge
Beklagten
bereits
Insolvenzeröffnung
erklärten
Rücktritts
.
Ausübung
hätten
Anspruch
Kaufvertrag
nachrangig
Belastungen
eingetragenen
Vormerkung
auch
Insolvenz
Schuldnerin
noch
durchsetzen
können
§
Abs.
Satz
InsO
.
Beklagten
wären
dann
zumindest
Eigentümer
Rechtsmängel
objektiv
wohl
nur
geringfügig
wertgeminderten
Grundstücke
geworden
.
Einschränkung
dinglich
begründeter
Ansprüche
Insolvenzmasse
ist
rechtfertigen
Beklagten
selbst
Sicherung
gebracht
haben
.
eigenverantwortliche
Vorgehen
Beklagten
geprägten
Sachlage
kann
schlechthin
untragbaren
Ergebnis
Rede
sein
331
;
.
.
angefochtene
Urteil
kann
bestehen
bleiben
.
ist
heben
§
Abs.
.
Aufhebung
Urteils
nur
Rechtsverletzung
Anwendung
Gesetzes
festgestellten
Sachverhalt
erfolgt
Sache
tatsächlichen
Feststellungen
Berufungsgerichts
Endentscheidung
reif
ist
hat
Senat
ersetzende
Sachentscheidung
treffen
Abs.
.
Voraussetzungen
behaltungsrechts
Beklagten
sind
gegeben
.
Klage
ist
insgesamt
begründet
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung