NAMEN Verkündet : 22 . Januar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja InsO § Abs. Nr. § ; Tritt Vormerkung gesicherte Käufer Zahlung Kaufpreises Rechtsmangels Grundstückskaufvertrag wird Insolvenzverfahren Vermögen Verkäufers eröffnet kann Insolvenzverwalter Käufer Bewilligung Löschung Vormerkung verlangen Kaufpreis Masse erstatten müssen . Urteil 22 . Januar IX ZR OLG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 22 . Januar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Grupp Recht erkannt : Rechtsmittel Klägers werden Urteil 6 . Zivilsenats Hanseatischen Oberlandesgerichts 1 . März Urteil Landgerichts Zivilkammer 1 . September teilweise aufgehoben insgesamt folgt neu gefasst : Beklagten werden verurteilt Kläger Zustimmung Löschung Gunsten Grundbuch Blatt … … . Nr. Blatt … . . Nr. eingetragenen Auflassungsvormerkung erteilen . Kosten Rechtsstreits werden Beklagten auferlegt . trägt Kosten selbst . Tatbestand : Kläger ist Verwalter 1 Juli Vermögen GmbH fortan : Schuldnerin eröffneten Insolvenzverfahren . Schuldnerin erwarb Nebenintervenienten notariell beurkundeten Vertrag 20 . Februar bezeichneten Grundstücke Verkäufer Zugleich verpflichtete Schuldnerin Grundstücken Eigentümers Nachbargrundstücks Dienstbarkeit Reallast bestellen . beklagten Eheleute schlossen 10 . Juni Schuldnerin ebenfalls Nebenintervenienten beurkundeten Vertrag Kauf Grundstücke . sicherte Schuldnerin Beklagten Grundstücke frei Belastungen Abteilungen Grundbuchs übertragen . Kaufpreis € entrichteten Beklagten Notaranderkonto Nebenintervenienten . Zeitpunkt Vertragsschlusses war Schuldnerin Kaufpreiszahlung noch Grundbuch Eigentümerin eingetragen . Beklagten wurde vereinbarungsgemäß 13 . Juni jeweilige Grundstück Auflassungsvormerkung Grundbuch eingetragen . Nebenintervenient ließ Auflassungsvormerkungen 28 Juli löschen rangwahrend Eintragung Dienstbarkeit Reallast vornehmen können . Einsatz Beklagten Anderkonto überwiesenen Mittel bewirkte Nebenintervenient 3 . August Tilgung noch offenen Kaufpreisforderung Vorverkäufers Schuldnerin infolgedessen 13 . Oktober Eigentümerin Grundbuch eingetragen wurde . Veranlassung Nebenintervenienten wurden 19 . Oktober erneut Auflassungsvormerkungen Beklagten eingetragen . Beklagten traten 23 . Februar fortbestehenden abredewidrigen Grundstücksbelastungen Kaufvertrag Schuldnerin . verkaufte Grundstück GmbH. Vollzug Kaufvertrages kam zwischenzeitlich eröffneten mehr . Kläger verlangt Beklagten Zustimmung Löschung Auflassungsvormerkungen . Landgericht hat Beklagten geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts Zug Zug Zahlung € Abgabe Erklärung verurteilt . Berufung Klägers ist Erfolg geblieben . erkennenden Senat zugelassenen Revision begehrt Kläger uneingeschränkte Verurteilung Beklagten . Entscheidungsgründe : Revision Klägers hat Erfolg . Berufungsgericht hat teils Bezugnahme Darlegungen Erstgerichts ausgeführt : Zwar sei Beklagten Kaufpreiszahlung § zustehende Zurückbehaltungsrecht insolvenzfest könne § begründeten Klaganspruch entgegengehalten werden . insolvenzbeständiges Zurückbehaltungsrecht folge jedoch analogen Anwendung § § Abs. Nr. InsO. herrschenden Auffassung Literatur sei § InsO beiderseits noch voll erfüllte Rückabwicklungsschuldverhältnisse entsprechend wenden . Geltendmachung Folgeanspruchs ehemaligen Vertragsverhältnis Schuldnerin Beklagten habe Kläger erkennen lassen Erfüllung Rückabwicklungsschuldverhältnisses verlange . entscheidende Unterschied Bundesgerichtshof entschiedenen Fallgestaltungen Insolvenzbeständigkeit Zurückbehaltungsrechts verneint habe ; ; liege hier Vertrag zunächst wirksam Anfang nichtig gewesen sei . II . hält rechtlicher Prüfung stand . 1 . Ausgangspunkt zutreffend haben Vordergerichte angenommen Blick Kaufpreiszahlung § hergeleitetes Zurückbehaltungsrecht zumindest analoger Anwendung vgl. . 11 November § beruhenden Begehren Klägers insolvenzbeständig ist Zwangsmittel Durchsetzung rein persönlichen Forderung darstellt Zulassung Grundsatz gleichmäßigen Befriedigung Insolvenzgläubiger unvereinbar wäre . 23 . Mai . 2 . Rechtsfehlerhaft ist jedoch Annahme Berufungsgerichts Zurückbehaltungsrecht Beklagten ergebe § Abs. Nr. Verbindung § Abs. InsO. Auch vorliegender Sache kann Senat Frage offenlassen vgl. ; Urt . 23 . Oktober jeweils bejahenden Nachweisen § InsO Geltendmachung Ansprüchen Rückabwicklung gegenseitigen Vertrages überhaupt anwendbar ist Sinne : OLG ; InsO . ; HK-InsO/Lohmann 5 . Aufl . § . ; Wahlrecht Insolvenzverwalters Einfluss Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes . ; Kepplinger Synallagma Insolvenz S. Kläger tatsächlich Schriftsatz auch nur andeutungsweise erwähnte Rechte Anspruch § verfolgt hat vgl. § Nr. Bl . . Jedenfalls wäre selbst Geltendmachung auch vertraglichen Rückgewähranspruchs Kläger Zurückbehaltungsrecht Beklagten geeignet dinglichen Grundbuchberichtigungsanspruch § beschränken Senat vergleichbaren Fall Bestellung Vormerkung Grundlage formnichtigen Kaufvertrages entschieden hat . Überdies fehlt Voraussetzung Anwendung § InsO Leistungsbewirkung Schuldnerin Beklagten ; Ermangelung Leistung ist auch rückabzuwickeln . Selbst Leistung Schuldnerin auszugehen wäre stünde Kaufpreiszahlung Beklagten fordernden synallagmatischen Austauschverhältnis . Insolvenzverwalter wählt Ausübung Rücktrittsrechts schon Erfüllung Rückabwicklungsverhältnisses . Vielmehr muss hinzutreten Folge Umgestaltung Vertragsverhältnisses Vertragspartner bewirkte Leistung zurückverlangt aaO . . Erklärt Streitfall Vertragsgegner Rücktritt kann Erfüllungswahl Insolvenzverwalter ebenfalls nur angenommen werden Rückgewähr Vertragsgegner erbrachten Leistung beansprucht . gebotenen insolvenzrechtlichen Betrachtungsweise begehrt Kläger Grundbuchberichtigungsanspruch Schuldnerin Rahmen Grundstückskaufvertrages erbrachte Vermögen Beklagten dauerhaft eigenständigen wirtschaftlichen Wert verkörpernde Leistung . Vielmehr zieht Kläger Klageantrag lediglich Konsequenzen gesetzlich festgelegten Rechtslage Beklagten erklärten Rücktritts Eigentumsübertragungsanspruch Vormerkung akzessorisches Sicherungsmittel entfallen sind . Vormerkung kommt selbst Bestehen Erwerbsanspruchs genommen wirtschaftlicher Wert . wohnt Leistung Verkäufers grundbuchmäßigem Vollzug Vermögen Käufers wiederfindet . Bewilligung Vormerkung belastet Vermögen Verkäufers . Belastung liegt vielmehr allein Übernahme Auflassungsverpflichtung . Spiegelbildlich vermehrt allein Auflassungsanspruch Sicherung beschränkte Vormerkung Vermögen Käufers . Vormerkung ist lediglich " Durchgangserscheinung " Weg schuldrechtlichen Anspruch Begründung dinglichen Rechts erlischt Begründung dinglichen Rechts kommt geschützte Anspruch Erfüllung untergeht . ist bloßes Sicherungsrecht Vorstufe Auflassung erfüllenden Anspruch unterscheiden . Vormerkung bewirkt lediglich Sicherung Erfüllbarkeit Anspruchs Verfügung dingliches Recht Erfüllung Weise einzuleiten Vormerkung S. . zwingt Verkäufer Auflassung noch nimmt Einwendungen Einreden Anspruch Käufers Auflassung mann aaO S. . Sicherung Erfüllbarkeit Anspruchs dingliche Recht hinausgehende Rechte verleiht Vormerkung S. . Folgerichtig ist Vormerkung selbständiger wirtschaftlicher Wert Auflassungsanspruch getrennt übertragbar geht Abtretung gesicherten Auflassungsanspruchs gemäß Zessionar 23 ; Staudinger/Gursky § . m.w . . Rücktritt Beklagten Kaufvertrag Schuldnerin ist Gunsten bewilligte Vormerkung erloschen gesicherte Forderung mehr existiert m.w . ; . Untergang Auflassungsanspruchs wird Grundbuch Akzessorietät eingetragenen Vormerkung " unrichtig " Sinne § . nichtige Vormerkung hat dingliche Wirkung . Beklagten sind nur noch Buchberechtigte Rechtsanspruch verkörpernden Vormerkung mehr Sicherung Erwerbsanspruchs dient allenfalls formale Rechtsposition ausdrückt . inhaltsleeren Vormerkung kommt Blick formellen Bestimmungen Grundbuchrechts reiner " " : Unrecht noch eingetragene Rücktritt Berechtigten Kaufvertrag erloschene Vormerkung kann grundsätzlich gemäß § Abs. auch Bewilligung vormerkungsberechtigt Eingetragenen gelöscht werden vgl. Assmann S. . müsste Nachweis Erlöschens Vormerkung Untergang vorgemerkten Anspruchs Eigentümer Grundbuchamt öffentliche öffentlich beglaubigte Urkunden geführt werden vgl. § Abs. . Kläger Lage ist muss Klagweg beschreiten . -9- Fortbestand Eintragung materiell mehr henden Vormerkung können Beklagten auch sonst Rechte herleiten . Vormerkung löst Beklagten Dritterwerber außerhalb Rechtswirkungen . Wäre Kaufvertrag GmbH Schuldnerin noch Insolvenzeröffnung vollzogen worden könnten Beklagten Anspruch Erwerberin § Zurückbehaltungsrecht erheben . Schuldnerin gezahlten Kaufpreises könnten berufen . Ebenso wäre Rechtslage beurteilen Kläger Insolvenzverwalter § InsO Erfüllung Vertrages GmbH gewählt hätte . Senat entschieden hat ist Vereinbarung Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig Insolvenzverwalter Inhaber nachrangigen offensichtlich wertlosen Grundschuld Erteilung Löschungsbewilligung verauslagten Löschungskosten hinausgehende teilweisen Durchsetzung faktisch ungesicherten schuldrechtlichen Forderung gleichkommende Zahlung verspricht . 20 . März ZR f. . . Streitfall ist bereits Rechtsnatur wertlose grundbuchmäßige Recht Beklagten sogar erloschen . Folglich wäre erst recht insolvenzzweckwidrig Kläger Beklagten grundbuchmäßige Umsetzung eigenen Rücktrittserklärung beruhenden unumkehrbaren Rechtsverlusts Vergütung Höhe ungesicherten Rückzahlungsanspruchs zusagen würde . solchermaßen verbotene Vereinbarung kann auch Wege Rückabwicklungsverhältnisses erzwungen werden . Erfüllungswahl offenkundig Vertragsgegner erkennbar Insolvenzmasse Nutzen bringen kann wäre Insolvenzzweckwidrigkeit unwirksam ; MünchKomm-InsO/Hefermehl 2 . Aufl . § . ; Insolvenzrecht . Aufl . . . Kläger verfolgte Grundbuchberichtigungsanspruch steht überdies Beklagten erhobenen Kaufpreisrückzahlungsverlangen Synallagma . § InsO betrifft nur gegenseitige Verträge Sinne § Leistung Gegenleistung synallagmatisch verknüpft sind . sind Verträge gemeint Teil anderen Teil Leistung schuldet Leistung geschuldet wird geschuldet wird 342 ; MünchKomm-InsO/Huber aaO . ; Balthasar InsO . 8 ; Kepplinger aaO S. . Macht Insolvenzverwalter Gegenseitigkeitsverhältnis wurzelnden Anspruch geltend ist § InsO unanwendbar . Verhältnis Kaufpreisanspruch Anspruch Eintragung Vormerkung fehlt erforderlichen synallagmatischen Verknüpfung . Vormerkung kann Vorleistung Käufers gerichtete sichernde Wirkung gerade nur dann entfalten Zahlung Käufers eingetragen wird ; Bestand ist mithin Erfüllung Kaufpreisanspruchs gänzlich unabhängig . Zahlung Kaufpreises ist Voraussetzung Eintragung Vormerkung umgekehrt Eintragung Vormerkung Voraussetzung Fälligkeit Kaufpreisanspruchs Erfüllung vgl. Wolf Handbuch Grundstückspraxis 2 . Aufl . Teil . S. . Zahlung Kaufpreises wird allein Vormerkung berührende Zweck verfolgt Auflassung Grundstücks herbeizuführen . synallagmatische Verbindung liegt folglich nur Kaufpreis Eigentumsübertragungsanspruch . Ist Übereignungsanspruch Folge Rücktritts entfallen besteht Anspruch Kaufpreisrückerstattung Löschung Vormerkung gleichfalls Gegenseitigkeitsverhältnis . Vormerkung sichert lediglich Anspruch Erfüllung Übereignungsanspruchs auch Insolvenz vormerkungsgesicherte Recht gemäß Abs. Satz InsO Insolvenzmasse erfüllen ist . Fehlt sicherungsfähigen Eigentumsübertragungsanspruch so sichert Vormerkung etwa Anspruch Käufers Rückzahlung Kaufpreises Rücktritt Kaufvertrag . gegenteilige Auffassung Vordergerichte könnte selten höchst unbefriedigenden Ergebnis führen Grundbuch Dauer unrichtig wird Verwalter Durchsetzung Grundbuchberichtigungsanspruchs absieht . Betrachtungsweise liefe nur eindeutigen Gesetzeslage unvereinbare Umwidmung Sicherungsfunktion Vormerkung würde weitere Folge materiellen Rechtslage widersprechende formelle Rechtslage perpetuieren . Überdies stellt hier gegebenen Fall Kläger Rücktritt Beklagten dinglich begründetes Recht Insolvenzmasse geltend macht Rechtslage schon eingangs 2 . ausgeführt wertender Betrachtung entscheidend anders Anfang nichtigen Vertrag Schmitz Bauinsolvenz . Aufl . . ; ZflR 543 ; MittBayNot ; . OLG aaO S. . Konstellation ist § herzuleitende recht gefestigter Rechtsprechung auch Vorinstanzen ausgegangen sind insolvenzbeständig . 23 . Mai aaO . 3 . Auch § Abs. Nr. InsO folgt Zurückbehaltungsrecht Beklagten . Vorschrift setzt Anspruch § Masse schon Insolvenzeröffnung eingetretene Bereicherung Schuldners lediglich Insolvenzforderung erzeugt 25 ; InsO . Aufl . § . ; HK-InsO/Lohmann aaO . 26 ; § . . Folge pflichtwidrigen Weiterleitung Kaufpreises Eigentumserwerb Schuldnerin Grundstücken ungerechtfertigte Bereicherung liegen sollte wäre bereits Schuldnerin erst Masse eingetreten . Urteil 15 . Dezember IX ZR vermögen Beklagten näher begründeten Auffassung Berufungsgerichts herzuleiten . Zwar hat Senat dort Bereicherungseinrede § Abs. § Abs. Satz § Wirkungen Masse zuerkannt . Senat hat aber wiederholt klargestellt Urteil besonders gelagerte Fallgestaltung betraf Abwehr Rechtsgrund entstandenen Forderung Wert Masse auswirkte Forderung dauernde Einrede entgegensteht vornherein wertlos ist vgl. ; . 4 . Berufungsurteil stellt auch anderen Gründen richtig § . Berufungsgericht weist Kläger könne Grundstück nur verwerten Schuldnerin Mitteln Beklagten Eigentum erworben habe . erwägen könnte Anwendung sein . vermag Zurückbehaltungsrecht Beklagten jedoch begründen . gesetzlich geregelter Fall Surrogation liegt vgl. Ganter . Surrogationsgedanke stellt allein tragfähige dogmatische Grundlage wirkliche vermeintliche Gesetzeslücken schließen Ganter aaO S. . Grundsatz Glauben § hindert gleichfalls uneingeschränkte Geltendmachung Rückgewähranspruchs . Vordergerichte haben unbillig erachtet Beklagten Anspruch Rückzahlung Kaufpreises Insolvenzforderung § InsO verweisen Grundstücke Mitteln erworben wurden . Ergebnis beruht aber Beklagten möglicherweise Schadensersatzanspruch § auslösende Handeln Nebenintervenienten Vorleistung dinglichen Belastungen vertragsgemäße Gegenleistung erbracht haben . ist Ergebnis Folge Beklagten bereits Insolvenzeröffnung erklärten Rücktritts . Ausübung hätten Anspruch Kaufvertrag nachrangig Belastungen eingetragenen Vormerkung auch Insolvenz Schuldnerin noch durchsetzen können § Abs. Satz InsO . Beklagten wären dann zumindest Eigentümer Rechtsmängel objektiv wohl nur geringfügig wertgeminderten Grundstücke geworden . Einschränkung dinglich begründeter Ansprüche Insolvenzmasse ist rechtfertigen Beklagten selbst Sicherung gebracht haben . eigenverantwortliche Vorgehen Beklagten geprägten Sachlage kann schlechthin untragbaren Ergebnis Rede sein 331 ; . . angefochtene Urteil kann bestehen bleiben . ist heben § Abs. . Aufhebung Urteils nur Rechtsverletzung Anwendung Gesetzes festgestellten Sachverhalt erfolgt Sache tatsächlichen Feststellungen Berufungsgerichts Endentscheidung reif ist hat Senat ersetzende Sachentscheidung treffen Abs. . Voraussetzungen behaltungsrechts Beklagten sind gegeben . Klage ist insgesamt begründet . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung