You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

324 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
28
.
Juni
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
28
.
Juni
beschlossen
:
Erinnerung
Klägerin
Kostenansatz
Bundesgerichtshofs
1
.
März
Kostenrechnung
Kassenzeichen
Erinnerung
Klägers
Kostenansatz
Bundesgerichtshofs
24
.
April
Kostenrechnung
Kassenzeichen
zurückgewiesen
.
Verfahren
Erinnerung
ist
gebührenfrei
.
Kosten
werden
erstattet
.
Gründe
:
1
.
Erinnerung
entscheidet
§
Abs.
Bestimmung
§
Abs.
Satz
GKG
Senat
Entscheidungen
Einzelrichters
Bundesgerichtshof
institutionell
vorgesehen
sind
Beschluss
13
.
Januar
.
2
.
Erinnerungen
Einlegung
Vertretung
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
erfordert
§
Abs.
Satz
Halbs
.
sind
jeweils
zulässig
begründet
.
Klägerin
getroffene
Kostengrundentscheidung
15
.
Februar
ist
rechtskräftig
Amtsgericht
29
.
Oktober
Insolvenzverfahren
Vermögen
eröffnet
hat
.
kann
offen
bleiben
Grund
Unterbrechung
Verfahrens
§
eingetreten
war
vgl.
4
.
Aufl
.
.
.
Unterbrechung
erlassene
Entscheidung
ist
nichtig
kann
statthaften
Rechtsmittel
angefochten
werden
Beschluss
31
.
März
;
aaO
§
.
10
;
Zöller/Greger
29
.
Aufl
.
.
.
Rechtsmittel
Entscheidung
Senats
15
.
Februar
statthaft
ist
steht
Kostenpflicht
Klägerin
Grunde
fest
vgl.
Beschluss
31
.
März
aaO
.
Insolvenzeröffnung
Vermögen
Klägerin
hindert
auch
Erinnerung
angegriffene
Kostenfestsetzung
festgesetzten
Gerichtskosten
Anspruch
handelt
erst
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
entstanden
ist
.
ist
insoweit
Neugläubiger
.
sind
Durchsetzungssperre
§
InsO
erfasst
vgl.
;
Uhlenbruck
InsO
13
.
Aufl
.
Rn
.
4
;
6
.
Aufl
.
.
7
;
InsO
§
.
;
.
Durchsetzungssperre
InsO
erfasst
nur
Insolvenzgläubiger
.
sind
gemäß
§
InsO
nur
nigen
Gläubiger
bereits
Zeit
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
begründeten
Anspruch
Schuldner
haben
.
Kostengrundentscheidung
Erinnerungsverfahren
Kostenansatz
verbindlich
nachzuprüfen
ist
Beschluss
20
.
September
IX
43
;
26
.
März
ZB
müssen
Kläger
verweisen
lassen
Anwalt
Behauptung
vollmachtlosen
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
auseinanderzusetzen
vgl.
Beschluss
8
.
Dezember
ZR
503
;
13
November
.
Höhe
Kostenansatzes
folgt
Nr.
Kostenverzeichnisses
§
Abs.
Kläger
Beschluss
Senats
15
.
Februar
Rechtsmittels
Nichtzulassungsbeschwerde
verlustig
erklärt
worden
sind
zurückgenommen
haben
.
§
Abs.
ist
Verfahren
Erinnerung
gebührenfrei
;
Kosten
werden
erstattet
.
Raebel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung