BESCHLUSS 28 . Juni Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Richterin Richter Dr. Richterin 28 . Juni beschlossen : Erinnerung Klägerin Kostenansatz Bundesgerichtshofs 1 . März Kostenrechnung Kassenzeichen … Erinnerung Klägers Kostenansatz Bundesgerichtshofs 24 . April Kostenrechnung Kassenzeichen … zurückgewiesen . Verfahren Erinnerung ist gebührenfrei . Kosten werden erstattet . Gründe : 1 . Erinnerung entscheidet § Abs. Bestimmung § Abs. Satz GKG Senat Entscheidungen Einzelrichters Bundesgerichtshof institutionell vorgesehen sind Beschluss 13 . Januar . 2 . Erinnerungen Einlegung Vertretung Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfordert § Abs. Satz Halbs . sind jeweils zulässig begründet . Klägerin getroffene Kostengrundentscheidung 15 . Februar ist rechtskräftig Amtsgericht 29 . Oktober Insolvenzverfahren Vermögen eröffnet hat . kann offen bleiben Grund Unterbrechung Verfahrens § eingetreten war vgl. 4 . Aufl . . . Unterbrechung erlassene Entscheidung ist nichtig kann statthaften Rechtsmittel angefochten werden Beschluss 31 . März ; aaO § . 10 ; Zöller/Greger 29 . Aufl . . . Rechtsmittel Entscheidung Senats 15 . Februar statthaft ist steht Kostenpflicht Klägerin Grunde fest vgl. Beschluss 31 . März aaO . Insolvenzeröffnung Vermögen Klägerin hindert auch Erinnerung angegriffene Kostenfestsetzung festgesetzten Gerichtskosten Anspruch handelt erst Eröffnung Insolvenzverfahrens entstanden ist . ist insoweit Neugläubiger . sind Durchsetzungssperre § InsO erfasst vgl. ; Uhlenbruck InsO 13 . Aufl . Rn . 4 ; 6 . Aufl . . 7 ; InsO § . ; . Durchsetzungssperre InsO erfasst nur Insolvenzgläubiger . sind gemäß § InsO nur nigen Gläubiger bereits Zeit Eröffnung Insolvenzverfahrens begründeten Anspruch Schuldner haben . Kostengrundentscheidung Erinnerungsverfahren Kostenansatz verbindlich nachzuprüfen ist Beschluss 20 . September IX 43 ; 26 . März ZB müssen Kläger verweisen lassen Anwalt Behauptung vollmachtlosen Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde auseinanderzusetzen vgl. Beschluss 8 . Dezember ZR 503 ; 13 November . Höhe Kostenansatzes folgt Nr. Kostenverzeichnisses § Abs. Kläger Beschluss Senats 15 . Februar Rechtsmittels Nichtzulassungsbeschwerde verlustig erklärt worden sind zurückgenommen haben . § Abs. ist Verfahren Erinnerung gebührenfrei ; Kosten werden erstattet . Raebel Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung