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91 lines
713 B

BESCHLUSS
ZR
18
.
September
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Kayser
Dr.
18
.
September
beschlossen
:
Revision
Klägers
Urteil
12
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
.
März
wird
angenommen
.
Kläger
hat
Kosten
Revision
tragen
.
Streitwert
Revisionsverfahren
wird
51.129,19
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Berufungsurteil
läßt
Rechtsfehler
erkennen
.
.
gesamtschuldnerische
Treuhänderhaftung
Beklagten
wäre
hier
erst
Betracht
gekommen
vereinbarte
gemeinschaftliche
Vollzug
gesetzt
worden
wäre
Beklagte
zumindest
Mitberechtigung
Kläger
eingezahlten
Anlagegeldern
erlangt
hätte
.
ist
gekommen
.
Kreft
Kayser