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- BESCHLUSS
- ZR
- 18
- .
- September
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Kayser
- Dr.
- 18
- .
- September
- beschlossen
- :
- Revision
- Klägers
- Urteil
- 12
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 14
- .
- März
- wird
- angenommen
- .
- Kläger
- hat
- Kosten
- Revision
- tragen
- .
- Streitwert
- Revisionsverfahren
- wird
- 51.129,19
- DM
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Rechtssache
- hat
- grundsätzliche
- Bedeutung
- .
- Berufungsurteil
- läßt
- Rechtsfehler
- erkennen
- .
- .
- gesamtschuldnerische
- Treuhänderhaftung
- Beklagten
- wäre
- hier
- erst
- Betracht
- gekommen
- vereinbarte
- gemeinschaftliche
- Vollzug
- gesetzt
- worden
- wäre
- Beklagte
- zumindest
- Mitberechtigung
- Kläger
- eingezahlten
- Anlagegeldern
- erlangt
- hätte
- .
- ist
- gekommen
- .
- Kreft
- Kayser
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