BESCHLUSS ZR 18 . September Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Kayser Dr. 18 . September beschlossen : Revision Klägers Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 14 . März wird angenommen . Kläger hat Kosten Revision tragen . Streitwert Revisionsverfahren wird 51.129,19 DM festgesetzt . Gründe : Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Berufungsurteil läßt Rechtsfehler erkennen . . gesamtschuldnerische Treuhänderhaftung Beklagten wäre hier erst Betracht gekommen vereinbarte gemeinschaftliche Vollzug gesetzt worden wäre Beklagte zumindest Mitberechtigung Kläger eingezahlten Anlagegeldern erlangt hätte . ist gekommen . Kreft Kayser