You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1836 lines
15 KiB

NAMEN
ZR
Verkündet
:
22
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
Abs.
Satz
Wirksamwerden
Enthaftungserklärung
Insolvenzverwalters
Wohnung
Schuldners
erlangt
Mieter
Verfügungsbefugnis
Mitvertragsverhältnis
.
Insolvenzverwalter
Treuhänder
fehlt
Prozessführungsbefugnis
Vermieter
Ansprüche
Auszahlung
Guthaben
Nebenkostenabrechnungen
Masse
Zeitraum
Wirksamwerden
Enthaftungserklärung
geltend
machen
.
Urteil
22
.
Mai
ZR
AG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Rechtsmittel
Beklagten
werden
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
24
.
Mai
Urteil
Amtsgerichts
12
.
September
aufgehoben
.
Klage
wird
abgewiesen
.
Klägerin
hat
Kosten
Rechtsstreits
tragen
.
Tatbestand
:
Klägerin
wurde
Eröffnung
Insolvenzverfahren
Vermögen
künftig
:
Schuldner
11
.
August
Treuhänderin
bestellt
.
Schuldner
bewohnte
Beklagten
angemietete
Wohnung
.
Schreiben
26
.
August
Beklagte
gab
Klägerin
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
.
Klägerin
begehrt
Auszahlung
Betriebskostenguthabens
Abrechnungszeitraum
Höhe
Beklagte
Schreiben
12
.
September
Klägerin
mitgeteilt
Schuldner
ausgekehrt
hat
.
Amtsgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
ist
Erfolg
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Abweisungsbegehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
führt
Klageabweisung
.
Berufungsgericht
hat
gemeint
Klägerin
sei
Geltendmachung
Guthabenanspruchs
befugt
Masse
falle
.
Enthaftungserklärung
ändere
.
habe
nur
Folge
Ansprüche
Ablauf
§
Abs.
Satz
InsO
genannten
Frist
fällig
werden
Insolvenzverfahren
geltend
gemacht
werden
können
.
Erklärung
werde
Mietvertrag
jedoch
beendet
Schuldner
fortgesetzt
.
Regelung
diene
Enthaftung
Masse
Ansprüche
Mietverhältnis
sonst
§
Abs.
InsO
ausgesetzt
wäre
.
Enthaftung
folge
aber
Freigabe
Mietverhältnisses
.
Verfügungsbefugnis
Mietverhältnis
falle
Wirksamwerden
Enthaftungserklärung
Schuldner
.
Kautionsrückzahlungsanspruch
falle
auch
Anspruch
Eröffnung
entstandenes
Betriebskostenguthaben
Masse
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Prüfung
stand
.
Klage
ist
bereits
unzulässig
.
Klägerin
fehlt
geltend
gemachten
Anspruchs
Verfügungsbefugnis
auch
Prozessführungsbefugnis
.
Schreiben
Klägerin
26
.
August
Schuldner
Beklagten
angemieteten
Wohnung
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
abgab
hat
Folge
Ablauf
Frist
§
Abs.
Satz
InsO
Verfügungsbefugnis
Mietverhältnisses
wieder
Schuldner
überging
.
1
.
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
geht
Verfügungsbefugnis
Schuldners
Insolvenzmasse
gehörende
Vermögen
gemäß
§
Abs.
InsO
Verwalter
vereinfachten
Insolvenzverfahren
gemäß
§
Abs.
§
Abs.
InsO
Treuhänder
.
Pachtverhältnisse
Schuldners
unbewegliche
Gegenstände
Räume
bestehen
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
Wirkung
Insolvenzmasse
.
Abs.
InsO
verdrängt
insoweit
§
Abs.
InsO
Urteil
5
Juli
ZR
.
Insolvenz
Vermieters
Voraussetzung
Mietsache
punkt
Eröffnung
bereits
Mieter
übergeben
war
Urteil
5
Juli
aaO
.
.
Verwalter
hat
Sonderkündigungsrecht
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO.
Handelt
jedoch
Wohnung
Schuldners
steht
Verwalter
nur
Möglichkeit
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
Verfügung
.
Gibt
Verwalter
Enthaftungserklärung
verbleibt
Ablauf
Kündigungsfrist
§
Abs.
Satz
InsO
Fortbestehen
Mietverhältnisses
Wirkung
Insolvenzmasse
Urteil
23
.
Februar
IX
ZR
.
.
Ablauf
Frist
können
jedoch
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
Ansprüche
Zeitpunkt
fällig
werden
Insolvenzverfahren
geltend
gemacht
werden
.
2
.
Frage
Auswirkungen
Enthaftungserklärung
Insolvenzverwalters
§
Abs.
Satz
InsO
Ablauf
§
Abs.
Satz
InsO
genannten
Frist
betroffene
Wohnraummietverhältnis
hat
ist
umstritten
.
Wesentlichen
werden
Meinungen
vertreten
.
Auffassung
beschränkt
Bedeutung
Enthaftungserklärung
Masse
Ablauf
Kündigungsfrist
fällig
werdenden
Verbindlichkeiten
mehr
hafte
.
Mietverhältnis
unterliege
aber
weiterhin
Insolvenzbeschlag
.
Insolvenzverwalter
komme
weiterhin
Verfügungsbefugnis
Mietverhältnisses
.
Abs.
Satz
InsO
lasse
Rechtswirkungen
§
Abs.
InsO
gegebenenfalls
§
Abs.
InsO
unberührt
Uhlenbruck/Wegener
InsO
13
.
Aufl
.
.
;
InsO
.
;
Flöther/Wehner
Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier
InsO
2
.
Aufl
.
.
22
;
806
;
Flatow
;
.
anderer
Auffassung
geht
Verfügungsbefugnis
Ablauf
Frist
vollständig
Schuldner
6
.
Aufl
.
.
;
;
7
.
Aufl
.
.
;
MünchKomm-InsO/Eckert
3
.
Aufl
.
.
54
;
BK-InsO/Goetsch
.
.
dritten
Ansicht
fällt
zwar
Verfügungsbefugnis
Schuldner
.
Einzelne
Forderungen
Mietvertrag
Rückzahlung
Kaution
seien
aber
Neuerwerb
Schuldners
Masse
zuzuordnen
Tintelnot
.
;
4
.
Aufl
.
.
;
Schlicker/Breitenbücher
InsO
3
.
Aufl
.
.
12
;
Hain
;
Heinze
.
3
.
Bundesgerichtshof
hatte
Frage
bisher
offen
gelassen
Urteil
9
.
Mai
.
.
ist
entscheiden
Verfügungsbefugnis
Mietverhältnisses
Wirksamwerden
Enthaftungserklärung
vollem
Umfang
Schuldner
übergeht
vgl.
jetzt
schon
Urteil
9
.
April
ZR
zVb
.
Wortlaut
Vorschrift
Geltendmachung
Insolvenzverfahren
abstellt
könnte
zwar
sprechen
Enthaftungserklärung
nur
Folgen
Passivansprüche
hat
Vermieter
mehr
Masse
nur
noch
Schuldner
persönlich
geltend
machen
kann
.
Enthaftungserklärung
tritt
jedoch
Stelle
Kündigung
Abs.
Satz
InsO.
Kündigung
Mietverhältnisses
wird
Verbindung
Masse
Zeit
Ablauf
Kündigungsfrist
vollständig
gelöst
.
spricht
Entsprechendes
Enthaftungserklärung
anzunehmen
Urteil
9
.
April
aaO
.
.
Enthaftungserklärung
wird
Mietvertrag
beendet
wird
anderweitigen
Beendigungsgründe
eintreten
Schuldner
Vermieter
fortgesetzt
Urteil
23
.
Februar
aaO
.
;
Amtliche
Begründung
§
Abs.
Satz
InsO
BT-Drucks
.
S.
Nr.
.
Mieter
erhält
Möglichkeit
Übernahme
Mietzahlung
Nebenkostenvorauszahlung
freien
Vermögen
Wohnung
behalten
Urteil
19
.
Juni
ZR
.
.
Bliebe
Verfügungsbefugnis
Verwalters
Übrigen
Mietverhältnis
bestehen
hätte
Masse
erhebliche
Nachteile
.
Ansprüche
Mieters
Vermieter
etwa
Mängelbeseitigung
Schadensersatz
Minderung
Mietzinses
müssten
Verwalter
Treuhänder
Kosten
Masse
geltend
gemacht
werden
.
Erklärungen
Vermieters
könnten
umgekehrt
nur
Verwalter
Treuhänder
abgegeben
werden
Schuldner
weiterleiten
müsste
Abmahnungen
Kündigung
Mieterhöhungsverlangen
Betriebskostenabrechnung
.
Prozesse
müssten
Schuldner
Kosten
Masse
geführt
werden
Masse
Vorteile
gegenüberstünden
.
könnte
besonderen
Aufwands
Verwalters
Vergütung
Zuschläge
gemäß
§
Abs.
InsVV
Nachteil
Masse
erhöhen
.
Schuldner
wäre
äußerst
unpraktikabel
Erklärungen
Vermieter
selbst
nur
Verwalter
Einverständnis
abgeben
könnte
.
eigene
Kündigungserklärung
Mieter
wäre
fortbestehender
Verfügungsbefugnis
Verwalters
unwirksam
.
Verwalter
selbst
könnte
aber
§
Abs.
Satz
InsO
Kündigungserklärung
überhaupt
abgeben
.
derartige
Bindung
Schuldners
Mietvertrag
kann
angenommen
werden
.
wird
selbst
Meinung
Verfügungsrecht
weiterhin
Verwalter
sieht
Kündigungsmöglichkeit
bejaht
.
wird
etwa
Einschränkung
Verwaltungsbefugnis
Verwalters
Kündigung
Uhlenbruck/Wegener
aaO
.
angenommen
Zusammenwirken
Verwalter
Schuldner
gemeinsamen
Kündigung
notwendig
erachtet
MünchKomm-InsO/Eckert
aaO
.
.
Übergang
Verfügungsbefugnis
Schuldner
Wirksamwerden
Enthaftungserklärung
spricht
auch
Schutz
Vermieters
.
dürfen
bestehende
Aufrechnungsmöglichkeiten
entzogen
werden
§
erforderliche
Gegenseitigkeit
Ansprüche
Enthaftungserklärung
aufgelöst
wird
.
Könnte
Vermieter
entstehende
Ansprüche
nur
Schuldner
geltend
machen
gerichtete
neue
Ansprüche
Mietvertrag
Masse
zuständen
hätte
Unzulässigkeit
Aufrechnung
Nachteile
hinzunehmen
Wesen
unverändert
fortgesetzten
Mietvertrages
vereinbar
wären
.
Selbst
§
entsprechend
anwenden
würde
stände
Aufrechnung
§
Abs.
Nr.
InsO
.
-9-
Ergebnis
kann
gelten
Freigabeerklärung
§
Abs.
InsO.
Vorschrift
muss
Insolvenzverwalter
selbständigen
Tätigkeit
Schuldners
Fall
erklären
Ansprüche
Tätigkeit
Insolvenzverfahren
geltend
gemacht
werden
können
.
Schaffung
Regelung
hat
Gesetzgeber
§
Abs.
Satz
InsO
orientiert
BT-Drucks
.
S.
Nr.
;
.
.
§
Abs.
InsO
hat
Senat
bereits
entschieden
Freigabe
Vermögen
Schuldner
erstreckt
gewerblichen
Tätigkeit
gewidmet
ist
gehörenden
Vertragsverhältnisse
Urteil
9
.
Februar
IX
.
.
freigabeähnliche
Erklärung
§
Abs.
Satz
InsO
betrifft
Unterschied
echten
Freigabe
nur
einzelne
Vermögensgegenstände
Gesamtheit
Gegenständen
Werten
.
Freigabe
verwirklicht
Zugang
Freigabeerklärung
Schuldner
.
Erklärung
zerschneidet
rechtliche
Band
Insolvenzmasse
Schuldner
ausgeübten
selbständigen
Tätigkeit
leitet
selbständigen
Tätigkeit
dienenden
Vertragsverhältnisse
Masse
Person
aaO
.
.
Gesetzesmaterialien
Ausdruck
gekommene
Wille
Gesetzgebers
Freigabe
auch
Vertragsverhältnissen
hat
§
Abs.
Satz
InsO
hinreichend
Ausdruck
gefunden
aaO
.
.
Hinweis
§
Abs.
Satz
InsO
Einführung
Abs.
Satz
InsO
hat
Gesetzgeber
zwar
§
Abs.
regelten
Fristen
Bezug
genommen
Freigabeerklärung
§
Abs.
Satz
InsO
einzuhalten
sind
Urteil
9
.
Februar
aaO
.
;
.
.
Bezugnahme
macht
aber
deutlich
auch
freigabeähnliche
Erklärung
§
Abs.
Satz
InsO
Vertragsverhältnis
Ganzes
betrifft
.
Auch
§
Abs.
Satz
InsO
regelt
Abs.
Satz
InsO
nur
Ansprüche
selbständigen
Tätigkeit
"
Insolvenzverfahren
"
geltend
gemacht
werden
können
.
Auch
hier
betrifft
Wortlaut
also
lediglich
Ansprüche
Masse
.
Ansprüche
freigegebenen
Vertragsverhältnissen
können
jedoch
Abs.
Satz
InsO
nur
Schuldner
geltend
gemacht
werden
.
Freigabeerklärung
ist
allgemeine
Überleitung
Vertragsverhältnisses
Masse
Schuldner
verbunden
.
Nur
ermöglicht
klare
Abgrenzung
Masse
Schuldner
treffenden
selbständigen
Tätigkeit
herrührenden
Verbindlichkeiten
aaO
.
.
Auch
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
muss
Regelung
§
Abs.
Satz
InsO
Überleitung
Mietverhältnisses
Masse
Schuldner
Folge
haben
nur
so
Belangen
Beteiligten
angemessen
Rechnung
getragen
gebotenen
Klarheit
rechtliche
Rahmen
Fortsetzung
Mietverhältnisses
geschaffen
werden
kann
.
Nur
so
können
§
Abs.
InsO
zahlreichen
Zweifelsfragen
geklärt
werden
andernfalls
unklaren
Wortlaut
Regelung
ergeben
würden
.
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
ist
allerdings
anders
Freigabeerklärung
§
Abs.
Satz
InsO
Schuldner
abzugeben
Vermieter
.
erklärt
Rechte
Masse
Abs.
InsO
beschränkt
werden
Umstand
Person
Vermieters
bekannt
ist
.
kann
Erklärung
abgegeben
werden
.
ist
Schuldner
informieren
MünchKommInsO/Eckert
aaO
.
.
derartige
Erklärung
Vertragspartnern
Schuldners
Freigabe
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
ist
möglich
regelmäßig
Vertragspartner
feststellbar
sein
werden
Freigabe
auch
künftige
Verträge
bezieht
.
genügt
hier
Erklärung
Schuldner
allerdings
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
Gericht
anzuzeigen
§
Abs.
Satz
InsO
öffentlich
bekannt
machen
ist
.
Wirksamkeit
Freigabe
tritt
zwar
schon
Erklärung
Schuldner
.
anschließende
Veröffentlichung
Freigabeerklärung
werden
Gläubiger
Geschäftsverkehr
jedoch
informiert
so
Verfahrensbeteiligten
Dritten
Unklarheiten
Zusammenhang
Schuldner
Rahmen
selbständigen
Tätigkeit
freigegebenen
Vertragsverhältnissen
abgegebenen
Erklärungen
auftreten
Urteil
9
.
Februar
aaO
.
.
besonderen
Schutzes
öffentliche
Bekanntmachung
bedarf
§
Abs.
Satz
InsO
.
Umstand
Schuldner
Freigabeerklärung
§
Abs.
Satz
InsO
Abführungspflicht
Masse
Maßstab
§
Abs.
InsO
trifft
vgl.
Beschluss
13
.
Juni
IX
ZB
.
20
;
Urteil
13
.
März
.
steht
Gleichbehandlung
Regelungen
freigabeähnlichen
Wirkungen
.
Abführungspflicht
laufenden
Insolvenzverfahren
besteht
nur
Schuldner
Tätigkeit
tatsächlich
Gewinn
erzielt
.
ist
Höhe
gemäß
Maßstab
§
Abs.
InsO
beschränkt
Beschluss
13
.
Juni
aaO
.
.
soll
verhindert
werden
besser
gestellt
ist
unselbständig
tätiger
Schuldner
pfändbares
Einkommen
Masse
fällt
.
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
bedarf
Ausgleichsmechanismusses
Mietvertrag
Schuldner
Mieter
Gewinn
erzielen
ist
.
Selbständige
Unselbständige
sind
gleichermaßen
betroffen
.
freigabeähnliche
Wirkung
Enthaftungserklärung
Abs.
Satz
InsO
bewirkten
Übergang
Verfügungsbefugnis
Mietverhältnisses
Schuldner
geht
Gläubigern
Haftungsmasse
verloren
.
Forderungen
Vermieters
muss
Schuldner
insolvenzfreien
Vermögen
befriedigen
Gläubiger
auch
Insolvenzverfahrens
Zugriff
hätten
vgl.
Urteil
19
.
Juni
IX
ZR
.
.
Entstehung
Realisierung
Schuldner
Mietverhältnis
zustehenden
Anspruchs
etwa
Auszahlung
Nebenkostenguthabens
Neuerwerb
Masse
fällt
Schuldner
Verwalter
abgeführt
werden
muss
ist
vorliegenden
Prozess
Verwalters
Vermieter
entscheidungserheblich
kann
offen
bleiben
.
Senat
weist
aber
folgendes
:
Bezieht
Schuldner
Arbeitslosengeld
ist
Erstattungsanspruch
Heizkostenabrechnung
Vermieters
unpfändbar
entsprechende
Rückzahlung
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
Satz
früher
§
Abs.
Satz
Leistungen
Folgemonats
Hilfeempfänger
mindert
.
Wäre
Fall
Pfändung
zulässig
würde
Gesetz
Lasten
öffentlicher
Mittel
erfolgen
Leistungsbezieher
Existenzminimum
sichern
.
hiernach
Anspruch
unpfändbar
ist
fällt
§
Abs.
InsO
auch
Masse
.
;
Urteil
20
.
Juni
.
8)
.
Übrigen
ist
allerdings
anerkannt
Verfahrenseröffnung
begründeten
Neuerwerb
nur
pfändbare
Arbeitseinkommen
gehört
auch
Gegenstände
Mitteln
erworben
wurden
ebenso
Erlös
Verkauf
unpfändbaren
Sache
.
Gleiches
gilt
unpfändbaren
Teil
Arbeitseinkommens
angesparte
Vermögen
Beschluss
26
.
September
IX
ZB
.
.
Neuerwerb
Masse
gehörenden
Gegenstände
besteht
Insolvenzgläubiger
Vollstreckungsverbot
Abs.
InsO.
Verwalter
Treuhänder
kann
vollstreckbaren
Ausfertigung
Eröffnungsbeschlusses
§
Abs.
InsO
Herausgabe
Gegenstände
Abtretung
derartiger
Forderungen
verlangen
.
gilt
indessen
freigegebenen
Gegenständen
.
Wird
Forderung
freigegeben
fällt
Beitreibung
erzieltes
Vermögen
gemäß
§
InsO
Masse
Urteil
21
.
April
IX
ZR
.
Ist
einzelner
Gegenstand
freigegeben
selbständige
Tätigkeit
Schuldners
können
Neugläubiger
Freigabeerklärung
Forderungen
Schuldner
erworben
haben
Zeitpunkt
selbständige
Tätigkeit
erwirtschafteten
Vermögenswerte
Schuldners
eigenständige
Haftungsmasse
zugreifen
.
Altgläubigern
ist
Vollstreckung
§
InsO
Vermögensgegenstände
verwehrt
BT-Drucks
.
S.
;
Urteil
9
.
Februar
IX
.
.
Herausgabevollstreckung
Insolvenzverwalters
§
Abs.
InsO
ist
Gegenstände
möglich
Urteil
13
.
März
ZR
.
.
Parallelität
Enthaftungserklärung
§
Abs.
Satz
InsO
Freigabeerklärung
§
Abs.
Satz
InsO
liegt
nahe
Enthaftungserklärung
betroffene
Mietverhältnis
Grundsätze
Anwendung
finden
Freigabe
§
Abs.
Satz
InsO
gelten
.
Gesetzgeber
ist
allerdings
möglicherweise
ausgegangen
Anspruch
Rückzahlung
Mietkaution
Masse
falle
bereits
Verfahrenseröffnung
entstanden
sei
.
Anspruch
könne
jedoch
Insolvenzverwalter
erst
Beendigung
Mietverhältnisses
geltend
gemacht
werden
BT-Drucks
.
S.
Nr.
.
Auswirkungen
Enthaftungserklärung
Anspruch
Rückzahlung
Mietkaution
ausreichend
bedacht
worden
sind
lässt
Gesetzesbegründung
entnehmen
.
Offenbar
ist
aber
ausgegangen
worden
Anspruch
Masse
Enthaftungserklärung
Verwalters
verbleiben
würde
.
zwingender
Umkehrschluss
Verfügungsbefugnis
Grund
Insolvenzverwalter
verbleiben
sollte
ergibt
aber
Annahmen
Gesetzesbegründung
.
Kayser
ist
erkrankt
kann
unterschreiben
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung
24.05.2013