NAMEN ZR Verkündet : 22 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja InsO Abs. Satz Wirksamwerden Enthaftungserklärung Insolvenzverwalters Wohnung Schuldners erlangt Mieter Verfügungsbefugnis Mitvertragsverhältnis . Insolvenzverwalter Treuhänder fehlt Prozessführungsbefugnis Vermieter Ansprüche Auszahlung Guthaben Nebenkostenabrechnungen Masse Zeitraum Wirksamwerden Enthaftungserklärung geltend machen . Urteil 22 . Mai ZR AG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 13 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Richterin Richter Dr. Richterin Recht erkannt : Rechtsmittel Beklagten werden Urteil Zivilkammer Landgerichts 24 . Mai Urteil Amtsgerichts 12 . September aufgehoben . Klage wird abgewiesen . Klägerin hat Kosten Rechtsstreits tragen . Tatbestand : Klägerin wurde Eröffnung Insolvenzverfahren Vermögen künftig : Schuldner 11 . August Treuhänderin bestellt . Schuldner bewohnte Beklagten angemietete Wohnung . Schreiben 26 . August Beklagte gab Klägerin Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO . Klägerin begehrt Auszahlung Betriebskostenguthabens Abrechnungszeitraum Höhe € Beklagte Schreiben 12 . September Klägerin mitgeteilt Schuldner ausgekehrt hat . Amtsgericht hat Klage stattgegeben . hiergegen gerichtete Berufung ist Erfolg geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Abweisungsbegehren . Entscheidungsgründe : Revision ist begründet führt Klageabweisung . Berufungsgericht hat gemeint Klägerin sei Geltendmachung Guthabenanspruchs befugt Masse falle . Enthaftungserklärung ändere . habe nur Folge Ansprüche Ablauf § Abs. Satz InsO genannten Frist fällig werden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können . Erklärung werde Mietvertrag jedoch beendet Schuldner fortgesetzt . Regelung diene Enthaftung Masse Ansprüche Mietverhältnis sonst § Abs. InsO ausgesetzt wäre . Enthaftung folge aber Freigabe Mietverhältnisses . Verfügungsbefugnis Mietverhältnis falle Wirksamwerden Enthaftungserklärung Schuldner . Kautionsrückzahlungsanspruch falle auch Anspruch Eröffnung entstandenes Betriebskostenguthaben Masse . II . Ausführungen halten rechtlicher Prüfung stand . Klage ist bereits unzulässig . Klägerin fehlt geltend gemachten Anspruchs Verfügungsbefugnis auch Prozessführungsbefugnis . Schreiben Klägerin 26 . August Schuldner Beklagten angemieteten Wohnung Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO abgab hat Folge Ablauf Frist § Abs. Satz InsO Verfügungsbefugnis Mietverhältnisses wieder Schuldner überging . 1 . Eröffnung Insolvenzverfahrens geht Verfügungsbefugnis Schuldners Insolvenzmasse gehörende Vermögen gemäß § Abs. InsO Verwalter vereinfachten Insolvenzverfahren gemäß § Abs. § Abs. InsO Treuhänder . Pachtverhältnisse Schuldners unbewegliche Gegenstände Räume bestehen gemäß § Abs. Satz InsO Wirkung Insolvenzmasse . Abs. InsO verdrängt insoweit § Abs. InsO Urteil 5 Juli ZR . Insolvenz Vermieters Voraussetzung Mietsache punkt Eröffnung bereits Mieter übergeben war Urteil 5 Juli aaO . . Verwalter hat Sonderkündigungsrecht gemäß § Abs. Satz InsO. Handelt jedoch Wohnung Schuldners steht Verwalter nur Möglichkeit Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO Verfügung . Gibt Verwalter Enthaftungserklärung verbleibt Ablauf Kündigungsfrist § Abs. Satz InsO Fortbestehen Mietverhältnisses Wirkung Insolvenzmasse Urteil 23 . Februar IX ZR . . Ablauf Frist können jedoch gemäß § Abs. Satz InsO Ansprüche Zeitpunkt fällig werden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden . 2 . Frage Auswirkungen Enthaftungserklärung Insolvenzverwalters § Abs. Satz InsO Ablauf § Abs. Satz InsO genannten Frist betroffene Wohnraummietverhältnis hat ist umstritten . Wesentlichen werden Meinungen vertreten . Auffassung beschränkt Bedeutung Enthaftungserklärung Masse Ablauf Kündigungsfrist fällig werdenden Verbindlichkeiten mehr hafte . Mietverhältnis unterliege aber weiterhin Insolvenzbeschlag . Insolvenzverwalter komme weiterhin Verfügungsbefugnis Mietverhältnisses . Abs. Satz InsO lasse Rechtswirkungen § Abs. InsO gegebenenfalls § Abs. InsO unberührt Uhlenbruck/Wegener InsO 13 . Aufl . . ; InsO . ; Flöther/Wehner Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier InsO 2 . Aufl . . 22 ; 806 ; Flatow ; . anderer Auffassung geht Verfügungsbefugnis Ablauf Frist vollständig Schuldner 6 . Aufl . . ; ; 7 . Aufl . . ; MünchKomm-InsO/Eckert 3 . Aufl . . 54 ; BK-InsO/Goetsch . . dritten Ansicht fällt zwar Verfügungsbefugnis Schuldner . Einzelne Forderungen Mietvertrag Rückzahlung Kaution seien aber Neuerwerb Schuldners Masse zuzuordnen Tintelnot . ; 4 . Aufl . . ; Schlicker/Breitenbücher InsO 3 . Aufl . . 12 ; Hain ; Heinze . 3 . Bundesgerichtshof hatte Frage bisher offen gelassen Urteil 9 . Mai . . ist entscheiden Verfügungsbefugnis Mietverhältnisses Wirksamwerden Enthaftungserklärung vollem Umfang Schuldner übergeht vgl. jetzt schon Urteil 9 . April ZR zVb . Wortlaut Vorschrift Geltendmachung Insolvenzverfahren abstellt könnte zwar sprechen Enthaftungserklärung nur Folgen Passivansprüche hat Vermieter mehr Masse nur noch Schuldner persönlich geltend machen kann . Enthaftungserklärung tritt jedoch Stelle Kündigung Abs. Satz InsO. Kündigung Mietverhältnisses wird Verbindung Masse Zeit Ablauf Kündigungsfrist vollständig gelöst . spricht Entsprechendes Enthaftungserklärung anzunehmen Urteil 9 . April aaO . . Enthaftungserklärung wird Mietvertrag beendet wird anderweitigen Beendigungsgründe eintreten Schuldner Vermieter fortgesetzt Urteil 23 . Februar aaO . ; Amtliche Begründung § Abs. Satz InsO BT-Drucks . S. Nr. . Mieter erhält Möglichkeit Übernahme Mietzahlung Nebenkostenvorauszahlung freien Vermögen Wohnung behalten Urteil 19 . Juni ZR . . Bliebe Verfügungsbefugnis Verwalters Übrigen Mietverhältnis bestehen hätte Masse erhebliche Nachteile . Ansprüche Mieters Vermieter etwa Mängelbeseitigung Schadensersatz Minderung Mietzinses müssten Verwalter Treuhänder Kosten Masse geltend gemacht werden . Erklärungen Vermieters könnten umgekehrt nur Verwalter Treuhänder abgegeben werden Schuldner weiterleiten müsste Abmahnungen Kündigung Mieterhöhungsverlangen Betriebskostenabrechnung . Prozesse müssten Schuldner Kosten Masse geführt werden Masse Vorteile gegenüberstünden . könnte besonderen Aufwands Verwalters Vergütung Zuschläge gemäß § Abs. InsVV Nachteil Masse erhöhen . Schuldner wäre äußerst unpraktikabel Erklärungen Vermieter selbst nur Verwalter Einverständnis abgeben könnte . eigene Kündigungserklärung Mieter wäre fortbestehender Verfügungsbefugnis Verwalters unwirksam . Verwalter selbst könnte aber § Abs. Satz InsO Kündigungserklärung überhaupt abgeben . derartige Bindung Schuldners Mietvertrag kann angenommen werden . wird selbst Meinung Verfügungsrecht weiterhin Verwalter sieht Kündigungsmöglichkeit bejaht . wird etwa Einschränkung Verwaltungsbefugnis Verwalters Kündigung Uhlenbruck/Wegener aaO . angenommen Zusammenwirken Verwalter Schuldner gemeinsamen Kündigung notwendig erachtet MünchKomm-InsO/Eckert aaO . . Übergang Verfügungsbefugnis Schuldner Wirksamwerden Enthaftungserklärung spricht auch Schutz Vermieters . dürfen bestehende Aufrechnungsmöglichkeiten entzogen werden § erforderliche Gegenseitigkeit Ansprüche Enthaftungserklärung aufgelöst wird . Könnte Vermieter entstehende Ansprüche nur Schuldner geltend machen gerichtete neue Ansprüche Mietvertrag Masse zuständen hätte Unzulässigkeit Aufrechnung Nachteile hinzunehmen Wesen unverändert fortgesetzten Mietvertrages vereinbar wären . Selbst § entsprechend anwenden würde stände Aufrechnung § Abs. Nr. InsO . -9- Ergebnis kann gelten Freigabeerklärung § Abs. InsO. Vorschrift muss Insolvenzverwalter selbständigen Tätigkeit Schuldners Fall erklären Ansprüche Tätigkeit Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können . Schaffung Regelung hat Gesetzgeber § Abs. Satz InsO orientiert BT-Drucks . S. Nr. ; . . § Abs. InsO hat Senat bereits entschieden Freigabe Vermögen Schuldner erstreckt gewerblichen Tätigkeit gewidmet ist gehörenden Vertragsverhältnisse Urteil 9 . Februar IX . . freigabeähnliche Erklärung § Abs. Satz InsO betrifft Unterschied echten Freigabe nur einzelne Vermögensgegenstände Gesamtheit Gegenständen Werten . Freigabe verwirklicht Zugang Freigabeerklärung Schuldner . Erklärung zerschneidet rechtliche Band Insolvenzmasse Schuldner ausgeübten selbständigen Tätigkeit leitet selbständigen Tätigkeit dienenden Vertragsverhältnisse Masse Person aaO . . Gesetzesmaterialien Ausdruck gekommene Wille Gesetzgebers Freigabe auch Vertragsverhältnissen hat § Abs. Satz InsO hinreichend Ausdruck gefunden aaO . . Hinweis § Abs. Satz InsO Einführung Abs. Satz InsO hat Gesetzgeber zwar § Abs. regelten Fristen Bezug genommen Freigabeerklärung § Abs. Satz InsO einzuhalten sind Urteil 9 . Februar aaO . ; . . Bezugnahme macht aber deutlich auch freigabeähnliche Erklärung § Abs. Satz InsO Vertragsverhältnis Ganzes betrifft . Auch § Abs. Satz InsO regelt Abs. Satz InsO nur Ansprüche selbständigen Tätigkeit " Insolvenzverfahren " geltend gemacht werden können . Auch hier betrifft Wortlaut also lediglich Ansprüche Masse . Ansprüche freigegebenen Vertragsverhältnissen können jedoch Abs. Satz InsO nur Schuldner geltend gemacht werden . Freigabeerklärung ist allgemeine Überleitung Vertragsverhältnisses Masse Schuldner verbunden . Nur ermöglicht klare Abgrenzung Masse Schuldner treffenden selbständigen Tätigkeit herrührenden Verbindlichkeiten aaO . . Auch Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO muss Regelung § Abs. Satz InsO Überleitung Mietverhältnisses Masse Schuldner Folge haben nur so Belangen Beteiligten angemessen Rechnung getragen gebotenen Klarheit rechtliche Rahmen Fortsetzung Mietverhältnisses geschaffen werden kann . Nur so können § Abs. InsO zahlreichen Zweifelsfragen geklärt werden andernfalls unklaren Wortlaut Regelung ergeben würden . Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO ist allerdings anders Freigabeerklärung § Abs. Satz InsO Schuldner abzugeben Vermieter . erklärt Rechte Masse Abs. InsO beschränkt werden Umstand Person Vermieters bekannt ist . kann Erklärung abgegeben werden . ist Schuldner informieren MünchKommInsO/Eckert aaO . . derartige Erklärung Vertragspartnern Schuldners Freigabe gemäß § Abs. Satz InsO ist möglich regelmäßig Vertragspartner feststellbar sein werden Freigabe auch künftige Verträge bezieht . genügt hier Erklärung Schuldner allerdings gemäß § Abs. Satz InsO Gericht anzuzeigen § Abs. Satz InsO öffentlich bekannt machen ist . Wirksamkeit Freigabe tritt zwar schon Erklärung Schuldner . anschließende Veröffentlichung Freigabeerklärung werden Gläubiger Geschäftsverkehr jedoch informiert so Verfahrensbeteiligten Dritten Unklarheiten Zusammenhang Schuldner Rahmen selbständigen Tätigkeit freigegebenen Vertragsverhältnissen abgegebenen Erklärungen auftreten Urteil 9 . Februar aaO . . besonderen Schutzes öffentliche Bekanntmachung bedarf § Abs. Satz InsO . Umstand Schuldner Freigabeerklärung § Abs. Satz InsO Abführungspflicht Masse Maßstab § Abs. InsO trifft vgl. Beschluss 13 . Juni IX ZB . 20 ; Urteil 13 . März . steht Gleichbehandlung Regelungen freigabeähnlichen Wirkungen . Abführungspflicht laufenden Insolvenzverfahren besteht nur Schuldner Tätigkeit tatsächlich Gewinn erzielt . ist Höhe gemäß Maßstab § Abs. InsO beschränkt Beschluss 13 . Juni aaO . . soll verhindert werden besser gestellt ist unselbständig tätiger Schuldner pfändbares Einkommen Masse fällt . Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO bedarf Ausgleichsmechanismusses Mietvertrag Schuldner Mieter Gewinn erzielen ist . Selbständige Unselbständige sind gleichermaßen betroffen . freigabeähnliche Wirkung Enthaftungserklärung Abs. Satz InsO bewirkten Übergang Verfügungsbefugnis Mietverhältnisses Schuldner geht Gläubigern Haftungsmasse verloren . Forderungen Vermieters muss Schuldner insolvenzfreien Vermögen befriedigen Gläubiger auch Insolvenzverfahrens Zugriff hätten vgl. Urteil 19 . Juni IX ZR . . Entstehung Realisierung Schuldner Mietverhältnis zustehenden Anspruchs etwa Auszahlung Nebenkostenguthabens Neuerwerb Masse fällt Schuldner Verwalter abgeführt werden muss ist vorliegenden Prozess Verwalters Vermieter entscheidungserheblich kann offen bleiben . Senat weist aber folgendes : Bezieht Schuldner Arbeitslosengeld ist Erstattungsanspruch Heizkostenabrechnung Vermieters unpfändbar entsprechende Rückzahlung § Abs. § Abs. § Abs. Satz früher § Abs. Satz Leistungen Folgemonats Hilfeempfänger mindert . Wäre Fall Pfändung zulässig würde Gesetz Lasten öffentlicher Mittel erfolgen Leistungsbezieher Existenzminimum sichern . hiernach Anspruch unpfändbar ist fällt § Abs. InsO auch Masse . ; Urteil 20 . Juni . 8) . Übrigen ist allerdings anerkannt Verfahrenseröffnung begründeten Neuerwerb nur pfändbare Arbeitseinkommen gehört auch Gegenstände Mitteln erworben wurden ebenso Erlös Verkauf unpfändbaren Sache . Gleiches gilt unpfändbaren Teil Arbeitseinkommens angesparte Vermögen Beschluss 26 . September IX ZB . . Neuerwerb Masse gehörenden Gegenstände besteht Insolvenzgläubiger Vollstreckungsverbot Abs. InsO. Verwalter Treuhänder kann vollstreckbaren Ausfertigung Eröffnungsbeschlusses § Abs. InsO Herausgabe Gegenstände Abtretung derartiger Forderungen verlangen . gilt indessen freigegebenen Gegenständen . Wird Forderung freigegeben fällt Beitreibung erzieltes Vermögen gemäß § InsO Masse Urteil 21 . April IX ZR . Ist einzelner Gegenstand freigegeben selbständige Tätigkeit Schuldners können Neugläubiger Freigabeerklärung Forderungen Schuldner erworben haben Zeitpunkt selbständige Tätigkeit erwirtschafteten Vermögenswerte Schuldners eigenständige Haftungsmasse zugreifen . Altgläubigern ist Vollstreckung § InsO Vermögensgegenstände verwehrt BT-Drucks . S. ; Urteil 9 . Februar IX . . Herausgabevollstreckung Insolvenzverwalters § Abs. InsO ist Gegenstände möglich Urteil 13 . März ZR . . Parallelität Enthaftungserklärung § Abs. Satz InsO Freigabeerklärung § Abs. Satz InsO liegt nahe Enthaftungserklärung betroffene Mietverhältnis Grundsätze Anwendung finden Freigabe § Abs. Satz InsO gelten . Gesetzgeber ist allerdings möglicherweise ausgegangen Anspruch Rückzahlung Mietkaution Masse falle bereits Verfahrenseröffnung entstanden sei . Anspruch könne jedoch Insolvenzverwalter erst Beendigung Mietverhältnisses geltend gemacht werden BT-Drucks . S. Nr. . Auswirkungen Enthaftungserklärung Anspruch Rückzahlung Mietkaution ausreichend bedacht worden sind lässt Gesetzesbegründung entnehmen . Offenbar ist aber ausgegangen worden Anspruch Masse Enthaftungserklärung Verwalters verbleiben würde . zwingender Umkehrschluss Verfügungsbefugnis Grund Insolvenzverwalter verbleiben sollte ergibt aber Annahmen Gesetzesbegründung . Kayser ist erkrankt kann unterschreiben Kayser Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung 24.05.2013