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100 lines
695 B

BESCHLUSS
18
.
Dezember
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Kreft
Richter
Dr.
Raebel
Dr.
18
.
Dezember
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluß
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
8
.
Oktober
wird
Kosten
Beklagten
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerde
ist
gemäß
§
Abs.
Satz
2
.
.
V.m
.
Abs.
Satz
unstatthaft
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
§
Abs.
Verfahren
Streitwertbeschwerde
gebührenfrei
ist
Kosten
erstattet
werden
findet
Anwendung
.
Gesetzgeber
wollte
Regelung
erneute
Auseinandersetzungen
Kosten
verhindern
Gesichtspunkt
ebenso
§
Abs.
dann
Tragen
kommt
Rechtsmittel
bereits
unstatthaft
ist
vgl.
.
17
.
Oktober
IX
ZB
.
Kreft
Raebel