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- BESCHLUSS
- 18
- .
- Dezember
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- 18
- .
- Dezember
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluß
- 1
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 8
- .
- Oktober
- wird
- Kosten
- Beklagten
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbeschwerde
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- 2
- .
- .
- V.m
- .
- Abs.
- Satz
- unstatthaft
- .
- Kostenentscheidung
- folgt
- §
- Abs.
- .
- §
- Abs.
- Verfahren
- Streitwertbeschwerde
- gebührenfrei
- ist
- Kosten
- erstattet
- werden
- findet
- Anwendung
- .
- Gesetzgeber
- wollte
- Regelung
- erneute
- Auseinandersetzungen
- Kosten
- verhindern
- Gesichtspunkt
- ebenso
- §
- Abs.
- dann
- Tragen
- kommt
- Rechtsmittel
- bereits
- unstatthaft
- ist
- vgl.
- .
- 17
- .
- Oktober
- IX
- ZB
- .
- Kreft
- Raebel
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