BESCHLUSS 18 . Dezember Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Raebel Dr. 18 . Dezember beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß 1 . Zivilkammer Landgerichts 8 . Oktober wird Kosten Beklagten unzulässig verworfen . Gründe : Rechtsbeschwerde ist gemäß § Abs. Satz 2 . . V.m . Abs. Satz unstatthaft . Kostenentscheidung folgt § Abs. . § Abs. Verfahren Streitwertbeschwerde gebührenfrei ist Kosten erstattet werden findet Anwendung . Gesetzgeber wollte Regelung erneute Auseinandersetzungen Kosten verhindern Gesichtspunkt ebenso § Abs. dann Tragen kommt Rechtsmittel bereits unstatthaft ist vgl. . 17 . Oktober IX ZB . Kreft Raebel