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1084 lines
8.6 KiB

BESCHLUSS
ZB
30
.
März
Verfahren
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsO
;
§
Hat
Beschwerdegericht
sofortige
Beschwerde
Eröffnungsbeschluss
unzulässig
verworfen
hilfsweise
Begründetheit
verneint
ist
Rechtsbeschwerde
nur
zulässig
Begründungen
Zulässigkeitsvoraussetzungen
§
Abs.
dargelegt
werden
.
Beschluss
30
.
März
IX
ZB
AG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Dr.
Kayser
Vill
Richterin
Richter
Dr.
30
.
März
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
28
.
Juni
wird
Kosten
Schuldners
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
Verfahrens
Rechtsbeschwerde
wird
Euro
festgesetzt
.
Gründe
:
Antrag
weiteren
Beteiligten
ist
8
.
März
Insolvenzverfahren
Vermögen
Schuldners
eröffnet
worden
.
hat
Schuldner
vertreten
Rechtsanwalt
Dr.
sofortige
Beschwerde
eingelegt
.
hat
Landgericht
unzulässig
verworfen
Rechtsanwalt
Dr.
erteilte
Verfahrensvollmacht
Verstoßes
Verbot
widerstreitende
Interessen
vertreten
§
Abs.
nichtig
sei
;
selbst
sofortige
Beschwerde
jedoch
zulässig
gewesen
wäre
wäre
unbegründet
zurückzuweisen
.
Rechtsbeschwerde
begehrt
Schuldner
weiterhin
Abweisung
venzantrags
hilfsweise
Zurückverweisung
Sache
Beschwerdegericht
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
§
§
Abs.
InsO
§
Abs.
Nr.
statthaft
.
ist
jedoch
unzulässig
.
angefochtene
Entscheidung
selbstständig
tragenden
Begründungen
beruht
ist
Gesetzes
statthafte
Rechtsbeschwerde
nur
dann
zulässig
Begründungen
Zulässigkeitsvoraussetzungen
§
Abs.
dargelegt
werden
.
29
.
September
IX
59
.
Frage
Verstoß
Vertretungsverbot
Abs.
Unwirksamkeit
Prozessvollmacht
führt
kommt
grundsätzliche
Bedeutung
vgl.
§
Nr.
.
.
19
.
März
;
§
Abs.
einerseits
651
;
OLG
OLG-Report
;
andererseits
OLG
OLG-Report
;
Fortbestand
Prozessvollmacht
Anwalts
Zulassung
entfallen
ist
auch
.
26
.
Januar
z
.
V.
bestimmt
S.
f
Umdrucks
.
.
Hilfsbegründung
vermag
Rechtsbeschwerde
Zulässigkeitsgründe
aufzuzeigen
.
1
.
angefochtene
Beschluss
wird
auch
Hilfsbegründung
fehlenden
Begründetheit
getragen
Landgericht
sofortige
Beschwerde
unzulässig
verworfen
hat
.
Grundsätzlich
ist
Zulässigkeit
Rechtsmittels
Begründetheit
prüfen
.
Beschwerdeverfahren
gilt
Grundsatz
§
Abs.
jedoch
ausnahmslos
.
Ist
sofortige
Beschwerde
jedenfalls
unbegründet
hat
Zurückweisung
weitergehenden
Folgen
Verwerfung
stehen
auch
Übrigen
Interessen
Parteien
Beschwerdeführers
Beschwerdegegners
kann
unabhängig
Zulässigkeit
sofortigen
Beschwerde
Sachentscheidung
ergehen
OLG
zustimmender
Anmerkung
;
KG
2353
;
OLG
;
.
S.
Sonderfall
materielle
Rechtskraft
erwachsenden
Beschwerdeentscheidung
Armenrechtsverfahren
;
Albers
64
.
Aufl
.
§
.
11
;
FK-InsO/Schmerbach
4
.
Aufl
.
.
;
HK-ZPO/Kayser
§
.
2
;
2
.
Aufl
.
Erg
.
.
18
;
Musielak/Ball
4
.
Aufl
.
.
11
;
21
.
Aufl
.
§
.
1
;
Wieczorek/Schütze/Gerken
3
.
Aufl
.
§
.
;
.
Aufl
.
.
20
;
.
27
.
Aufl
.
.
.
Verwerfung
sofortigen
Beschwerde
Eröffnungsbeschluss
Abs.
InsO
unzulässig
Zurückweisung
unbegründet
unterscheiden
Ergebnis
.
Einlegung
sofortigen
Beschwerde
hat
aufschiebende
Wirkung
InsO
Abs.
.
bleibt
Rechtskraft
Beschwerdeentscheidung
§
Abs.
Satz
InsO
unabhängig
begründet
worden
ist
.
Wird
sofortige
Beschwerde
unzulässig
verworfen
unbegründet
zurückgewiesen
hat
jeweils
Folge
Eröffnungsbeschluss
weiterhin
Bestand
hat
.
gilt
insbesondere
Zeitpunkt
Eröffnung
§
Abs.
Nr.
InsO
.
Auch
Möglichkeit
Beschwerdeentscheidung
Rechtsmittel
einzulegen
hängt
Entscheidungsformel
.
Wird
Erstbeschwerde
unzulässig
verworfen
ist
Rechtsbeschwerde
meinen
schon
Gesetzes
zulässig
;
Vorschrift
§
Abs.
Satz
ist
insoweit
entsprechend
anwendbar
.
11
.
Mai
.
Insolvenzsachen
findet
Rechtsbeschwerde
Verwerfung
statthaften
sofortigen
Beschwerde
unzulässig
auch
Zurückweisung
unbegründet
§
InsO
.
Wird
Eröffnungsbeschluss
schließlich
rechtskräftig
ist
Rahmen
Insolvenzverfahrens
etwa
folgender
Prozesse
wirksam
anzusehen
.
17
.
Oktober
unabhängig
Gründen
Schuldner
eingelegten
Rechtsmittel
erfolglos
geblieben
sind
.
schützenswertes
Interesse
Schuldners
anderen
Verfahrensbeteiligten
Zulässigkeit
sofortigen
Beschwerde
vorrangig
Begründetheit
geprüft
wird
ist
Ausnahmefällen
fehlenden
Prozessfähigkeit
Beschwerdeführers
einmal
abgesehen
vgl.
MünchKomm-ZPO/Lipp
aaO
also
anzuerkennen
.
Rechtsbeschwerde
nur
Ziel
eingelegt
wird
Zurückweisung
sofortigen
Beschwerde
unzulässig
unbegründet
erreichen
wäre
jedenfalls
fehlenden
Rechtsschutzbedürfnisses
unzulässig
.
vorliegenden
Fall
hat
Landgericht
Frage
Zulässigkeit
offen
gelassen
.
hat
vielmehr
Zulässigkeit
auch
Begründetheit
Rechtsmittels
entschieden
.
Insoweit
besteht
logischer
Vorrang
anderen
Begründung
.
Begründungen
trägt
folglich
Entscheidung
unabhängig
jeweils
anderen
Begründung
.
Landgericht
auch
Zulässigkeit
entschieden
hat
entwertet
vollständigen
umfassenden
Ausführungen
Begründetheit
.
Ansicht
Rechtsbeschwerde
gelten
Ausführungen
Beschwerdegerichts
Begründetheit
auch
"
geschrieben
"
so
schon
Grund
Zurückverweisung
erfolgen
müsste
.
Formulierung
geht
Rechtsprechung
Reichsgerichts
unterschiedlichen
Rechtskraft
jeweiligen
Entscheidung
offen
gelassen
werden
darf
Klage
unzulässig
unbegründet
abgewiesen
wird
.
seinerzeit
entschiedenen
Fall
hatte
Berufungsgericht
Abweisung
Klage
unzulässig
bestätigt
auch
erläutert
Klage
sachlich
Aussicht
Erfolg
gehabt
hätte
.
sah
Reichsgericht
Alternativbegründung
lediglich
zusätzliche
Hinweise
"
unschädlich
betrachten
ebenso
behandeln
"
seien
"
überhaupt
vorhanden
wären
.
späteren
Rechtsprechung
Reichsgerichts
Bundesgerichtshofs
sind
nur
Hilfsbegründungen
Instanzgerichte
unzulässig
angesehenen
Klagen
auch
unzulässig
verworfenen
Berufungen
"
geschrieben
"
behandelt
worden
.
23
.
Oktober
.
Grund
war
Zivilprozessordnung
Fassung
Inkrafttreten
Gesetzes
Reform
Zivilprozesses
27
Juli
.
S.
vorgeschriebene
Gang
Revisionsverfahrens
.
Revisionsinstanz
alten
Rechts
vornherein
nur
Frage
Zulässigkeit
Berufung
eröffnet
war
§
.
;
vgl.
früheren
Fassungen
§
auch
75
;
hatte
Revisionsgericht
Feststellung
entscheidungserheblichen
Fehlers
Frage
befassen
Feststellungen
Berufungsgerichts
ersetzende
Entscheidung
Berufung
ermöglichte
§
Abs.
Nr.
.
;
vgl.
etwa
98
;
60
;
;
;
.
7
.
Juni
;
Urt
.
13
.
März
;
Urt
.
23
.
Oktober
;
Urt
.
19
November
ZR
.
Rahmen
§
Abs.
1
.
Januar
geltenden
Fassung
ist
nur
Zulässigkeit
Rechtsbeschwerde
entscheiden
.
ersetzende
Entscheidung
§
Abs.
kommt
erst
dann
Betracht
Rechtsbeschwerde
zulässig
ist
.
Jedenfalls
vorliegenden
Fall
erfolglosen
Anfechtung
Eröffnungsbeschlusses
bestehen
systematischen
Bedenken
Entscheidung
Beschwerdegerichts
vollständig
also
Hilfsbegründung
verwerten
auch
anderen
Fällen
geschieht
.
2
.
Hilfsbegründung
sind
Zulässigkeitsgründe
Sinne
§
Abs.
dargetan
.
sind
auch
ersichtlich
.
Insbesondere
hat
Landgericht
Verstoß
Art
.
Abs.
GG
entscheidungserhebliches
Vorbringen
Schuldners
übergangen
§
Abs.
Nr.
Fall
.
Art
.
Abs.
GG
verpflichtet
Gericht
Ausführungen
Prozessbeteiligten
Kenntnis
nehmen
Erwägung
ziehen
.
Anspruch
rechtliches
Gehör
ist
aber
erst
dann
verletzt
Einzelfall
klar
ergibt
Gericht
Pflicht
nachgekommen
ist
.
Grundsätzlich
ist
auszugehen
Gericht
Vorbringen
Parteien
Kenntnis
genommen
Erwägung
gezogen
hat
.
ist
verpflichtet
Vorbringen
Entscheidungsgründen
ausdrücklich
befassen
.
Verstoß
Art
.
Abs.
GG
feststellen
lässt
müssen
besondere
Umstände
deutlich
gemacht
werden
zweifelsfrei
schließen
lassen
tatsächliches
Vorbringen
Beteiligten
überhaupt
Kenntnis
genommen
Entscheidung
erwogen
worden
ist
f.
.
.
Voraussetzungen
sind
vorliegenden
Fall
erfüllt
.
rechtliche
Interesse
Gläubigers
Durchführung
Abs.
InsO
folgt
regelmäßig
zustehenden
Forderung
.
Rechtsbeschwerde
angeführten
Indizien
Landgericht
verwertet
haben
soll
lassen
Schluss
etwa
Insolvenzantrag
verfolgte
verfahrensfremde
Zwecke
.
weitere
Beteiligte
hat
Forderungen
Schuldner
Höhe
13.322.191,55
Euro
angemeldet
Befriedigung
Insolvenzverfahren
Verwertung
gesamten
Vermögens
Schuldners
§
InsO
Erbbaurechts
beitragen
soll
.
Vorgehensweise
widerspricht
Zweck
gemeinschaftliche
Befriedigung
Gläubiger
gerichteten
Insolvenzverfahrens
Satz
InsO
.
Gleiches
gilt
Frage
Kosten
Insolvenzverfahrens
voraussichtlich
gedeckt
sind
§
InsO
.
Landgericht
angesetzte
"
Kostenbeitrag
entsprechend
§
InsO
"
beruht
Verwalter
weiteren
Beteiligten
getroffenen
Vereinbarung
Masse
%
Netto-Verkaufserlöses
"
"
erhalten
soll
.
Voraussetzungen
§
InsO
kommt
.
Erbbaurecht
möglicherweise
folgenden
Entschädigungsanspruchs
haben
Verwalter
weitere
Beteiligte
vereinbart
Anteil
%
Netto-Heimfallentschädigung
Masse
auskehrt
wird
.
Ist
Abtretung
Rechtsbeschwerde
meint
unwirksam
steht
Anspruch
Höhe
Masse
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Landshut
Entscheidung
LG
Entscheidung
28.06.2004