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654 lines
5.6 KiB

BESCHLUSS
ZB
14
November
vereinfachten
Insolvenzverfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
InsVV
Verhältnis
Größe
Verfahrens
einfach
erstellende
Steuererklärungen
sind
Regelvergütung
abgegolten
.
Beschluss
14
November
IX
ZB
AG
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
14
November
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
7
.
Zivilkammer
Landgerichts
9
.
Mai
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerde
ist
statthaft
§
Abs.
Satz
§
Abs.
§
InsO
§
Abs.
Satz
Nr.
Art
.
EGInsO
unzulässig
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Rechtsbeschwerdegerichts
erfordert
.
1
.
Frage
Abgabe
Einkommenssteuererklärungen
Schuldners
Treuhänder
vereinfachten
Insolvenzverfahren
Regelaufgaben
gehört
besondere
Aufgaben
Sinne
Abs.
Satz
InsVV
handelt
Lasten
Masse
rater
übertragen
werden
kann
ist
klärungsbedürftig
.
gelten
Insolvenzverwalter
.
Rechtsbeschwerde
zitierten
vermeintlich
abweichenden
Stimmen
verweisen
Rechtsprechung
Senats
erörtern
Frage
näher
.
Rechtsprechung
Senats
hat
Insolvenzverwalter
Rahmen
Vergütungsfestsetzungsantrags
aufzuführen
beauftragten
Fachleute
entrichtete
Entgelt
Masse
entnommen
hat
.
Insolvenzgericht
ist
berechtigt
verpflichtet
prüfen
Beauftragung
gerechtfertigt
war
.
Kommt
Ergebnis
Beauftragung
gerechtfertigt
war
kann
festgesetzte
Vergütung
Unrecht
Masse
entnommenen
Betrag
kürzen
Beschluss
11
November
IX
ZB
;
10
.
Oktober
IX
ZB
zVb
Umdruck
S.
.
Vergütung
Treuhänders
vereinfachten
Insolvenzverfahren
beträgt
gemäß
§
Abs.
Satz
InsO
.
Insolvenzmasse
Regelvergütung
Verwalters
§
Abs.
InsVV
.
Grund
ist
Aufgabenkreis
Insolvenzverwalters
vereinfachten
Insolvenzverfahren
tätigen
Treuhänders
erheblich
reduziert
ist
regelmäßig
.
Wertes
Insolvenzmasse
geminderte
Vergütung
gerechtfertigt
ist
vgl.
Amtliche
Begründung
§
InsVV
abgedruckt
InsVV
4
.
Aufl
.
S.
S.
;
Beschluss
22
.
September
IX
ZB
.
9
;
26
.
April
IX
ZB
.
.
Aufgabenreduzierung
ergibt
vereinfachten
Insolvenzverfahren
Versuch
außergerichtlichen
Schuldenbereinigung
Verfahren
Schuldenbereinigungsplan
vorausgeht
.
Dementsprechend
ist
Insolvenzverfahren
Zeitpunkt
Eröffnung
bereits
weitgehend
aufbereitet
.
Berichtstermins
wird
nur
Prüfungstermin
durchgeführt
vgl.
Amtliche
Begründung
aaO
.
ist
Treuhänder
§
Abs.
Satz
InsO
Anfechtung
berechtigt
Falle
entsprechenden
Auftrags
Gläubigerversammlung
§
Abs.
Satz
InsO
Zuschlag
zustehen
kann
Beschluss
26
.
April
aaO
.
ist
gemäß
§
Abs.
InsO
Verwertung
Gegenständen
berechtigt
Absonderungsrechte
bestehen
.
Abgabe
Steuererklärungen
ist
wesentlicher
Unterschied
Verhältnis
Insolvenzverwalter
gegeben
.
Zwar
kann
Schuldner
Arbeitnehmer
ist
Abgabe
Steuererklärung
verzichtet
werden
steuerrechtlich
Verpflichtung
besteht
.
Bestehen
aber
Steuererstattungsansprüche
hat
Treuhänder
Masse
realisieren
anders
Insolvenzverwalter
.
entspricht
sachgerechter
Amtsführung
steuerrechtliche
Tätigkeiten
besondere
Kenntnisse
erfordern
allgemeinen
Steuererklärung
verbundenen
Arbeitsaufwand
hinausgehen
Steuerberater
einzusetzen
.
Einschaltung
Rechtsanwalts
ist
Maßstab
Verwalter
Treuhänder
Rechtsanwalt
Steuerberater
zugelassen
ist
Tätigkeit
vernünftigerweise
Rechtsanwalt
Steuerberater
eingeschaltet
hätte
.
muss
besondere
Aufgabe
allgemeines
Geschäft
Treuhänders
Verwalters
handeln
Beschluss
22
Juli
;
11
November
IX
ZB
37
;
3
.
März
IX
ZB
.
Verhältnis
Größe
Verfahrens
einfach
erstellende
Steuererklärungen
sind
Rechtsmittel
eingelegt
werden
müssen
Regelvergütung
abgegolten
vgl.
Beschluss
14
November
IX
.
.
Feststellungen
Beschwerdegerichts
waren
Steuererklärungen
einfach
.
Aufwand
gewissem
Umfang
bereitete
lediglich
Ermittlung
Sachverhalts
.
ist
aber
ersichtlich
Steuerberater
einfacher
ermittelt
werden
konnte
.
Treuhänder
hatte
ohnehin
Kontakt
Schuldner
.
gehörte
Aufgaben
Durchsetzung
Ansprüchen
Masse
erforderlichen
Ermittlungen
durchzuführen
.
Schuldner
geheiratet
Kind
adoptiert
hatte
verursacht
Steuererklärungen
wesentlichen
Erschwerungen
.
2
.
Obersatz
Zulässigkeit
Delegation
Aufgaben
strengeren
Anforderungen
unterliege
Treuhänder
eigene
Fachkenntnisse
verfüge
ist
Beschwerdeentscheidung
entnehmen
.
Landgericht
stellt
vielmehr
Vergleich
Millionen
Arbeitnehmer
jährlich
selbst
zahlreiche
einfachen
Steuererklärungen
selbst
abgeben
.
Lediglich
ergänzt
wird
dann
Treuhänder
Tätigkeit
einfachster
Art
sei
.
3
.
Beschwerdegericht
hat
auch
Obersatz
aufgestellt
Zulässigkeit
Heranziehung
Steuerberaters
Kosten
Masse
abhänge
Aufgabenerfüllung
relevante
vergütungserhöhende
Massemehrung
eintrete
.
hat
lediglich
ergänzende
Kontrollüberlegung
Angemessenheit
Vergütung
Treuhänders
angestellt
.
Treuhänder
hätte
Tätigkeit
auch
dann
delegieren
dürfen
Steuererstattung
erwarten
gewesen
wäre
.
4
.
Umstand
Treuhänder
Steuerberater
Erstellung
Einkommenssteuererklärungen
bezahlt
hat
zeigt
Gesamtvergütung
Treuhänders
ca.
Erstellung
Steuererklärungen
Art
.
GG
unvereinbar
wäre
.
Berechtigung
Steuerberater
gezahlten
Entgelts
ist
schon
dargelegt
.
Jedenfalls
folgt
insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung
anderen
Regelungssystem
.
Vergütung
Treuhänders
Insolvenzverwalters
Insolvenzverfahren
muss
mindestens
so
hoch
sein
Summe
Vergütungen
Spezialisten
zahlen
wären
Tätigkeit
Treuhänders
Verwalters
einzeln
vergeben
würde
.
5
.
Rüge
Verletzung
Verfahrensgrundrechten
hat
Senat
geprüft
aber
durchgreifend
erachtet
.
6
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
28.12.2010
Entscheidung