BESCHLUSS ZB 14 November vereinfachten Insolvenzverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja InsVV Verhältnis Größe Verfahrens einfach erstellende Steuererklärungen sind Regelvergütung abgegolten . Beschluss 14 November IX ZB AG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Richterin Richter Dr. Richterin 14 November beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 7 . Zivilkammer Landgerichts 9 . Mai wird Kosten unzulässig verworfen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Rechtsbeschwerde ist statthaft § Abs. Satz § Abs. § InsO § Abs. Satz Nr. Art . EGInsO unzulässig Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Rechtsbeschwerdegerichts erfordert . 1 . Frage Abgabe Einkommenssteuererklärungen Schuldners Treuhänder vereinfachten Insolvenzverfahren Regelaufgaben gehört besondere Aufgaben Sinne Abs. Satz InsVV handelt Lasten Masse rater übertragen werden kann ist klärungsbedürftig . gelten Insolvenzverwalter . Rechtsbeschwerde zitierten vermeintlich abweichenden Stimmen verweisen Rechtsprechung Senats erörtern Frage näher . Rechtsprechung Senats hat Insolvenzverwalter Rahmen Vergütungsfestsetzungsantrags aufzuführen beauftragten Fachleute entrichtete Entgelt Masse entnommen hat . Insolvenzgericht ist berechtigt verpflichtet prüfen Beauftragung gerechtfertigt war . Kommt Ergebnis Beauftragung gerechtfertigt war kann festgesetzte Vergütung Unrecht Masse entnommenen Betrag kürzen Beschluss 11 November IX ZB ; 10 . Oktober IX ZB zVb Umdruck S. . Vergütung Treuhänders vereinfachten Insolvenzverfahren beträgt gemäß § Abs. Satz InsO . Insolvenzmasse Regelvergütung Verwalters § Abs. InsVV . Grund ist Aufgabenkreis Insolvenzverwalters vereinfachten Insolvenzverfahren tätigen Treuhänders erheblich reduziert ist regelmäßig . Wertes Insolvenzmasse geminderte Vergütung gerechtfertigt ist vgl. Amtliche Begründung § InsVV abgedruckt InsVV 4 . Aufl . S. S. ; Beschluss 22 . September IX ZB . 9 ; 26 . April IX ZB . . Aufgabenreduzierung ergibt vereinfachten Insolvenzverfahren Versuch außergerichtlichen Schuldenbereinigung Verfahren Schuldenbereinigungsplan vorausgeht . Dementsprechend ist Insolvenzverfahren Zeitpunkt Eröffnung bereits weitgehend aufbereitet . Berichtstermins wird nur Prüfungstermin durchgeführt vgl. Amtliche Begründung aaO . ist Treuhänder § Abs. Satz InsO Anfechtung berechtigt Falle entsprechenden Auftrags Gläubigerversammlung § Abs. Satz InsO Zuschlag zustehen kann Beschluss 26 . April aaO . ist gemäß § Abs. InsO Verwertung Gegenständen berechtigt Absonderungsrechte bestehen . Abgabe Steuererklärungen ist wesentlicher Unterschied Verhältnis Insolvenzverwalter gegeben . Zwar kann Schuldner Arbeitnehmer ist Abgabe Steuererklärung verzichtet werden steuerrechtlich Verpflichtung besteht . Bestehen aber Steuererstattungsansprüche hat Treuhänder Masse realisieren anders Insolvenzverwalter . entspricht sachgerechter Amtsführung steuerrechtliche Tätigkeiten besondere Kenntnisse erfordern allgemeinen Steuererklärung verbundenen Arbeitsaufwand hinausgehen Steuerberater einzusetzen . Einschaltung Rechtsanwalts ist Maßstab Verwalter Treuhänder Rechtsanwalt Steuerberater zugelassen ist Tätigkeit vernünftigerweise Rechtsanwalt Steuerberater eingeschaltet hätte . muss besondere Aufgabe allgemeines Geschäft Treuhänders Verwalters handeln Beschluss 22 Juli ; 11 November IX ZB 37 ; 3 . März IX ZB . Verhältnis Größe Verfahrens einfach erstellende Steuererklärungen sind Rechtsmittel eingelegt werden müssen Regelvergütung abgegolten vgl. Beschluss 14 November IX . . Feststellungen Beschwerdegerichts waren Steuererklärungen einfach . Aufwand gewissem Umfang bereitete lediglich Ermittlung Sachverhalts . ist aber ersichtlich Steuerberater einfacher ermittelt werden konnte . Treuhänder hatte ohnehin Kontakt Schuldner . gehörte Aufgaben Durchsetzung Ansprüchen Masse erforderlichen Ermittlungen durchzuführen . Schuldner geheiratet Kind adoptiert hatte verursacht Steuererklärungen wesentlichen Erschwerungen . 2 . Obersatz Zulässigkeit Delegation Aufgaben strengeren Anforderungen unterliege Treuhänder eigene Fachkenntnisse verfüge ist Beschwerdeentscheidung entnehmen . Landgericht stellt vielmehr Vergleich Millionen Arbeitnehmer jährlich selbst zahlreiche einfachen Steuererklärungen selbst abgeben . Lediglich ergänzt wird dann Treuhänder Tätigkeit einfachster Art sei . 3 . Beschwerdegericht hat auch Obersatz aufgestellt Zulässigkeit Heranziehung Steuerberaters Kosten Masse abhänge Aufgabenerfüllung relevante vergütungserhöhende Massemehrung eintrete . hat lediglich ergänzende Kontrollüberlegung Angemessenheit Vergütung Treuhänders angestellt . Treuhänder hätte Tätigkeit auch dann delegieren dürfen Steuererstattung erwarten gewesen wäre . 4 . Umstand Treuhänder Steuerberater Erstellung Einkommenssteuererklärungen € bezahlt hat zeigt Gesamtvergütung Treuhänders ca. € Erstellung Steuererklärungen Art . GG unvereinbar wäre . Berechtigung Steuerberater gezahlten Entgelts ist schon dargelegt . Jedenfalls folgt insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung anderen Regelungssystem . Vergütung Treuhänders Insolvenzverwalters Insolvenzverfahren muss mindestens so hoch sein Summe Vergütungen Spezialisten zahlen wären Tätigkeit Treuhänders Verwalters einzeln vergeben würde . 5 . Rüge Verletzung Verfahrensgrundrechten hat Senat geprüft aber durchgreifend erachtet . 6 . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz abgesehen . Kayser Vorinstanzen : AG Entscheidung 28.12.2010 Entscheidung