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107 lines
848 B

BESCHLUSS
ZB
11
.
August
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
11
.
August
beschlossen
:
Antrag
Gewährung
Prozesskostenhilfe
Rechtsbeschwerde
Beschluss
10
.
Zivilkammer
5
.
Mai
wird
abgelehnt
.
Rechtsbeschwerde
vorbezeichneten
Beschluss
wird
Kosten
Beschwerdeführer
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfe
kann
Antragstellern
gewährt
werden
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
Aussicht
Erfolg
bietet
§
.
Hat
Landgericht
Prozesskostenhilfe
Berufungsverfahren
verweigert
so
findet
§
Abs.
Nr.
Rechtsbeschwerde
nur
dann
Berufungsgericht
zugelassen
worden
ist
.
fehlt
vorliegenden
Fall
.
Antragstellern
selbst
eingelegte
Rechtsbeschwerde
muss
bereits
Grund
§
Abs.
Satz
unzulässig
verworfen
werden
.
Raebel
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Essen
Entscheidung
15
.
Dezember
Entscheidung