BESCHLUSS ZB 11 . August Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. 11 . August beschlossen : Antrag Gewährung Prozesskostenhilfe Rechtsbeschwerde Beschluss 10 . Zivilkammer 5 . Mai wird abgelehnt . Rechtsbeschwerde vorbezeichneten Beschluss wird Kosten Beschwerdeführer unzulässig verworfen . Gründe : Prozesskostenhilfe kann Antragstellern gewährt werden beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht Erfolg bietet § . Hat Landgericht Prozesskostenhilfe Berufungsverfahren verweigert so findet § Abs. Nr. Rechtsbeschwerde nur dann Berufungsgericht zugelassen worden ist . fehlt vorliegenden Fall . Antragstellern selbst eingelegte Rechtsbeschwerde muss bereits Grund § Abs. Satz unzulässig verworfen werden . Raebel Kayser Vorinstanzen : AG Essen Entscheidung 15 . Dezember Entscheidung