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1564 lines
13 KiB

NAMEN
Verkündet
:
20
.
Juni
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Unfallversicherung
hier
:
Nr.
Fristenregelung
Nr.
Invalidität
Monaten
Unfall
Arzt
schriftlich
festgestellt
geltend
gemacht
muss
genügt
auch
Berücksichtigung
vorangestellten
Inhaltsverzeichnisses
Anforderungen
Transparenzgebots
.
Urteil
20
.
Juni
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
mündliche
Verhandlung
20
.
Juni
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
28
.
Januar
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
streiten
weitere
Entschädigung
Unfallversicherung
außergerichtlicher
Regulierung
Beklagte
.
Klägerin
unterhält
Beklagten
private
Unfallvers
icherung
Sohnes
versicherter
Person
.
Versicherung
liegen
Beklagten
.
heißt
Anschluss
Überschrift
"
Versicherungsumfang
"
:
2
.
Leistungsarten
können
vereinbart
werden
?
Invaliditätsleistung
Soweit
vereinbart
ist
gilt
:
Voraussetzungen
Leistung
versicherte
Person
ist
Unfall
Dauer
körperlichen
geistigen
Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt
Invalidität
.
Invalidität
ist
Jahres
Unfall
eingetreten
Monaten
Unfall
Arzt
schriftlich
festgestellt
geltend
gemacht
worden
.
"
nächsten
Überschrift
"
Leistungsfall
"
regelt
Ziff
.
"
ist
Unfall
beachten
Obliegenheiten
?
"
Ziff
.
"
Folgen
hat
Nichtbeachtung
Obliegenheiten
?
"
Ziff
.
"
sind
Leistungen
fällig
?
"
.
Bedingungen
ist
Inhaltsverzeichnis
vorangestellt
Überschriften
einzelnen
Ziffern
Ziffern
zusammenfassenden
Überschriften
wiedergibt
.
18
.
Mai
erlitt
damals
17-jährige
Versicherte
Motorradunfall
gravierenden
Verletzungen
linken
Bein
mehrwöchige
stationäre
Heilbehandlung
erforderten
.
weiteren
Heilungsverlauf
traten
Komplikationen
Unterbrechungen
Februar
hinzogen
.
gesamten
Zeitraum
befand
Sohn
ambulanter
Behandlung
auch
streitigen
posttraumatischen
Belastungsstörung
Verdachtsdiagnose
erstmalig
23
Juli
gestellt
wurde
.
Beklagte
hat
Unfallfolgen
außergerichtlich
zuletzt
Grundlage
dauernden
Invalidität
Funktionseinschränkung
linken
Beines
insgesamt
reguliert
.
Klage
hat
Klägerin
weitergehende
Invaliditätsen
tschädigung
Behauptung
begehrt
Invalidität
Beines
bemessen
sei
zusätzliche
Unfallfolge
posttraumatische
Belastungsstörung
vorliege
psychische
nträchtigung
Invaliditätsgrad
%
bewirke
.
Landgericht
hat
Klägerin
weitere
zuerkannt
.
Verletzungsfolgen
Bein
seien
zutreffend
be
wertet
.
Jedoch
sei
zusätzlich
geltend
gemachte
psychische
Störung
e
inem
Invaliditätsgrad
%
entschädigen
.
Oberlandesgericht
hat
Klage
Berufung
Beklagten
insgesamt
abgewiesen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
Anspruch
psychischen
Beeinträchtigungen
scheitere
schon
Frist
Monaten
Unfall
Arzt
schriftlich
festgestellt
Klägerin
Beklagten
g
eltend
gemacht
worden
seien
.
auch
psychischer
nträchtigungen
Invalidität
gegeben
sein
könnte
sei
erst
Beklagten
Auftrag
gegebene
Gutachten
Neurologen
Dr.
25
.
Juni
festgestellt
worden
also
mehr
Jahre
Unfall
lange
Ablauf
Frist
Monaten
.
Beklagten
sei
Glauben
verwehrt
Frist
berufen
.
Überschreitung
anderer
Zielrichtung
erteilten
Auftrags
Sachverständigen
müsse
zurechnen
lassen
.
greife
Ausschlussklausel
Nr.
krankhafte
Störungen
psychischer
Reaktionen
Versicherungsschutz
ausgenommen
sind
.
II
.
hält
rechtlicher
Nachprüfung
Ergebnis
stand
.
Berufungsgericht
hat
jedenfalls
Recht
erkannt
weiterer
Anspruch
Klägerin
psychischer
Unfallfolgen
Nichteinhaltung
wirksam
vereinbarten
15-Monats-Frist
ärztliche
Feststellung
Geltendmachung
Invalidität
scheitert
.
1
.
Frist
Nr.
Beklagten
ist
wirksam
.
Inhalt
Regelung
benachteiligt
Versicherungsnehmer
unangemessen
.
S.
§
Abs.
.
ist
Grundgedanken
gesetzlichen
Regelung
unvereinbar
noch
schränkt
wesentliche
Natur
nfallversicherungsvertrages
ergebende
Rechte
Pflichten
so
Erreichung
Vertragszwecks
gefährdet
wäre
Senat
bereits
inhaltlich
identischen
Vorgängerregelungen
§
§
entschieden
hat
Senatsurteile
19
November
23
.
Februar
.
Ebenso
ist
Regelung
intransparent
.
S.
§
Abs.
Satz
.
Auch
hat
Senat
Regelungen
§
entschieden
aaO
.
Ungeklärt
ist
bislang
allerdings
auch
Regelung
hier
vorliegenden
Beklagten
gilt
insoweit
verbreiteten
abgedruckt
28
.
Aufl
.
S.
.
tspricht
.
Bedenken
Wirksamkeit
Regelung
werden
Schrifttum
geäußert
Knappmann
aaO
Nr.
.
8
;
ders
.
r+s
489
;
.
VersR
;
2
.
Aufl
.
.
;
Schubach
Private
Unfallversicherung
Ziff
.
.
;
ders
.
Handbuch
Versicherungsrecht
4
.
Aufl
.
§
.
;
Veith/Gräfe
Versicherungsprozess
2
.
Aufl
.
.
;
VersR
.
Bedenken
beruhen
usel
zwar
klar
sei
Überschriften
Inhaltsverzeichnisses
Versicherungsnehmer
Versicherungsfall
aufgefunden
würde
durchschnittliche
Versicherungsnehmer
ausgehen
müsse
Wahrung
Anspr
üche
treffenden
Verpflichtungen
Nr.
finden
Veranlassung
habe
auch
Nr.
studieren
.
Allerdings
sind
Knappmann
jeweils
aaO
Auffassung
begründete
Intransparenz
Geltung
neuen
§
mehr
Benachteiligung
Versicherungsnehmers
führen
könne
Klausel
Geltung
nwirksam
sei
.
auch
neue
Recht
.
sichtspunkt
kann
indessen
hier
ankommen
Vers
icherungsfall
Jahre
noch
insgesamt
Gesetz
Versicherungsvertrag
31
.
Dezember
geltenden
Fassung
anzuwenden
ist
Art
.
Abs.
.
Auch
Oberlandesgericht
hat
Begründung
Bedingungswerk
vorangestellte
Inhaltsverzeichnis
Überschriften
ließen
Fristenregelung
Stelle
verm
uten
Zweifel
Wirksamkeit
Regelung
geäußert
Frage
aber
letztlich
entscheidungserheblich
offen
gelassen
VersR
.
Anderer
Auffassung
ist
überwiegende
Rechtsprechung
OLG
VersR
;
OLG
VersR
;
OLG
VersR
zustimmender
Anmerkung
;
.
stellt
durchschnittliche
Versicherungsnehmer
müsse
werde
Verständnis
bemühter
Lektüre
Klause
lwerks
erkennen
Voraussetzungen
Versicherungsleistung
Art
Höhe
Nr.
geregelt
seien
Nr.
ersichtlich
Voraussetzungen
Leistungspflicht
Versicherers
regelten
nur
bestehender
Anspruch
wieder
verloren
gehen
kann
so
aaO
S.
;
Versicherungsnehmer
werde
Unfall
Inhaltsverzeichnisses
orientiere
Falle
Invalidität
auch
Nr.
informieren
Ansprüche
Falle
zustehen
dann
auch
Fristenregelung
toßen
so
OLG
;
werde
Dauerschaden
Betracht
ziehen
sei
Voraussetzungen
Invaliditätsleistung
befassen
so
.
Ferner
wird
argumentiert
durchschnittlichen
Versicherungsnehmer
zumutbar
sei
gesamten
Bedingungstext
durchzulesen
;
sei
schon
grober
Durchsicht
erkennbar
vorab
bgedruckte
Inhaltsverzeichnis
abschließend
sei
;
ohnehin
werde
Geltendmachung
Invaliditätsansprüchen
entsprechenden
Klauseln
studieren
Kloth
Private
Unfallversicherung
Rn
.
.
letztgenannte
Auffassung
ist
zutreffend
.
Transparenzgebot
verlangt
Verwender
Geschäftsbedingungen
Rechte
Pflichten
Vertragspartners
möglichst
klar
durchschaubar
dargestellt
sind
Klauseln
wirtschaftlichen
Nachteile
Belastungen
so
weit
erkennen
lassen
Umständen
gefordert
werden
kann
Senatsurteile
26
.
September
.
;
23
.
Februar
aaO
S.
f.
unter
;
8
.
Oktober
.
Regelung
ist
shalb
auch
dann
intransparent
etwa
chiedenen
Stellen
Bedingungen
niedergelegt
ist
nur
schwer
miteinander
Z
usammenhang
bringen
sind
Regelungsgehalt
ere
Weise
Verteilung
Stellen
verdunkelt
wird
23
.
Februar
aaO
S.
.
Prüfungsmaßstab
hält
streitige
Regelung
stand
.
Insbesondere
ist
beanstanden
Fristenregelung
getrennt
Nr.
geregelten
Obliegenheiten
Bestimmungen
-9-
Umfang
Versicherung
hier
Nr.
zugeordnet
worden
ist
.
handelt
Frist
ärztliche
Feststellung
Invalidität
Geltendmachung
Anspruchsvoraussetzung
Spätschäden
Interesse
rationellen
kostensparenden
Abwicklung
unabhängig
früheren
Erkennbarkeit
Verschulden
Versicherungsnehmers
Versicherungsschutz
ausgenommen
werden
sollen
Senatsurteile
7
.
März
VersR
.
10
;
19
November
aaO
S.
.
gehört
Obliegenheiten
.
Blick
Anspruchsvoraussetzung
wird
durchschnittlichen
Versicherungsnehmer
einzelnen
Klauseln
orangestellte
Inhaltsübersicht
verstellt
.
Vielmehr
kann
Falle
ersparen
diesbezü
glichen
Regelungen
Versicherungsumfang
lesen
Anspruch
Invaliditätsentschädigung
geltend
machen
will
.
gilt
nur
dann
Dauerschaden
schon
unmittelbar
Unfall
feststeht
auch
dann
dauernde
Beeinträchtigung
Unfalles
erst
später
abzeichnet
Versicherungsnehmer
zunächst
nur
Nr.
Unfall
treffenden
Obliegenheiten
informiert
.
wird
abgehalten
eingetretener
Invalidität
gegebenenfalls
erneut
rechtzeitig
Anspruchsvoraussetzungen
informieren
.
Versicherungsnehmer
Inhaltsve
rzeichnisses
eingangs
Bedingungen
orientiert
wird
dort
enthaltenen
Überschriften
Versicherungsumfang
"
Invaliditätsleistung
lautet
Falle
unfallbedingter
Invalidität
Text
Nr.
informieren
Ansprüche
Fall
zustehen
.
wird
unmittelbar
Überschrift
"
Invaliditätsleistung
"
weitere
Überschrift
"
Voraussetzungen
Leistung
"
stoßen
auch
Inhaltsverzeichnis
genannt
ist
.
wird
anschließend
Fristenregelung
Inhalt
Kenntnis
nehmen
.
bleiben
auch
erst
später
eingetretener
Invalidität
mindestens
Monate
Zeit
unfallbedingte
Invalidität
Jahres
eingetreten
ist
ohnehin
versichert
ist
.
Versicherungsnehmer
Eintritt
Invalidität
Versicherungsschutz
Versicherungsbedingungen
unterrichtet
kann
verständiger
Lektüre
auch
Inhaltsübersicht
verborgen
bleiben
Versicherungsumfang
ersten
Abschnitt
getrennt
Obliegenheiten
geregelt
ist
.
Umstand
Abschnitt
Leistungsfall
nochmals
Frist
Nr.
verwiesen
worden
ist
ändert
.
Zwar
unterscheidet
streitgegenständliche
Regelung
insoweit
jeweils
"
Versicherungsfall
"
Verweisung
§
Fristenregelung
findet
enthalten
war
.
Abgesehen
auch
dort
Obliegenheiten
Versicherungsnehmers
Unfall
§
gesondert
geregelt
waren
ist
Verweisung
aber
ausschlaggebend
durchschnittliche
Versicherungsnehmer
zu
fo
rdernden
Aufmerksamkeit
Anspruchsvoraussetzungen
Inval
iditätsentscheidung
rechtzeitig
hinreichend
deutlich
erkennen
kann
.
Bedingungen
noch
klarer
verständlicher
hätten
formuliert
werden
können
kommt
Senatsurteil
23
.
Februar
aaO
S.
.
.
2
.
Ebenfalls
beanstanden
ist
Auffassung
Berufungsgerichts
Berufung
Beklagten
Fristablauf
Nr.
treuwidrig
ist
.
Nur
Ausnahmefällen
ist
Versicherer
verwehrt
Fristversäumnis
berufen
.
Senat
hat
Fall
angenommen
ebenfalls
15-Monats-Frist
Unfallversicherungsbedingungen
dort
§
ging
Versicherer
Versicherungsnehmer
noch
Fristablauf
"
Reihe
ärztlichen
Untersuchungen
Explorationen
"
veranlasst
hatte
"
großenteils
auch
neurologischem
psychischem
Gebiet
ewegten
erheblichen
körperlichen
seelischen
Unanneh
mlichkeiten
verbunden
waren
Urteil
28
.
Juni
VersR
.
späteren
Entscheidung
hat
bestätigt
Ausnahmefall
handelte
dort
entschiedenen
Fall
Betracht
komme
Senatsurteil
5
Juli
.
Rechtsprechung
Oberlandesgerichte
nennt
Voraussetzung
Treuwidrigkeit
Einwands
ebenfalls
Versicherten
Versicherer
zugemutete
"
Untersuchungen
erheblichen
körperlichen
seelischen
Unanneh
mlichkeiten
"
"
beschwerliche
ärztliche
Diagnosemaßnahmen
"
"
umfangreiche
Untersuchungen
belastenden
Eingriffen
"
Versicherte
verweigert
hätte
Anspruchsablehnung
Fristversäumnis
hätte
rechnen
müssen
;
OLG
;
OLG
.
Voraussetzungen
Ausnahmefalles
liegen
.
Zwar
ist
Durchführung
belastender
psychiatrischer
Unte
rsuchungen
gegenteiliger
Feststellungen
Berufungsgerichts
Revisionsverfahren
unterstellen
.
allein
schließt
aber
Berufung
Beklagten
Fristablauf
.
Untersuchungen
Sohnes
Klägerin
geistigem
Gebiet
sind
Beklagten
veranlasst
worden
.
Sachverständige
Dr.
war
lediglich
Erstellung
neurologischen
Feststellung
Unfallfolgen
neurolog
ischen
Dauerschaden
geführt
haben
aber
psychiatrischen
beauftragt
worden
.
Anhaltspunkte
Beklagte
Versicherten
Kenntnis
Fristablaufs
seelisch
bela
stende
psychiatrische
Exploration
zumuten
wollte
sind
ersichtlich
.
gilt
insbesondere
Umstands
Beklagte
zuvor
Schreiben
17
.
April
Versicherungsfall
Grundlage
traumatologischen
Stellungnahme
Instituts
m
edizinische
Begutachtung
abgerechnet
hatte
zusamme
nfassend
hingewiesen
war
gesonderte
neuropsychiatrische
Untersuchung
Hinblick
geschilderte
posttraumatische
B
elastungsstörung
erforderlich
"
sei
Regelwerk
"
versicherungsrechtlich
abgedeckt
"
sei
andererseits
Einschätzung
neurologischen
Schäden
nur
annäherungsweise
möglich
sei
korrekterweise
neurologische
Untersuchung
Darste
llung
neurophysiologischen
Parameter
durchgeführt
werden
müsse
;
sei
sinnvoll
anzusehen
Versicherte
Ei
nschätzung
einverstanden
erklären
sollte
.
Auch
konnte
Beklagte
ausgehen
Sachverständige
Dr.
Auftrag
zusätzliche
Erklärungen
anders
r-
stand
ergänzende
Begutachtung
grund
erforderlich
erachteten
neurologischen
Untersuchung
ging
.
Beklagte
hat
zurechenbarer
Weise
Anschein
hervorgerufen
eingetretene
Fristversäumnis
berufen
wollen
.
Sachverständige
erteilten
Auftrag
überschritten
hat
kann
Treuwidrigkeit
Beklagten
begründen
.
Insoweit
kann
dahinstehen
Versicherten
Eindruck
erweckt
hat
weitergehenden
Untersuchung
beauftragt
sein
.
Verhalten
müsste
Beklagte
zurechnen
lassen
.
Versicherer
medizinischen
Untersuchung
tachtung
beauftragte
Sachverständige
ist
Vertreter
noch
sein
Erfüllungsgehilfe
Bearbeitung
Regulierung
vers
icherungsvertraglichen
Ansprüche
insoweit
Wahrne
hmung
Versicherungsnehmer
erfüllender
Vertragspflichten
betraut
ist
.
setzt
§
gestützter
umfassende
Abwägung
beiderseitigen
Interessen
nur
Empfängerhorizont
Vertragsgegners
abstellt
.
andere
Bewertung
ist
schließlich
gerechtfertigt
Beklagte
Rechtsstreit
Berufung
Fris
tablauf
hilfsweise
auch
inhaltlichen
Äußerungen
Sachverständigen
posttraumatischen
Belastungssyndrom
verteidigt
hat
.
hat
Eindruck
erweckt
Einhaltung
Fristerforderni
verzichten
wollen
noch
kann
spätere
Verhalten
Einfluss
gehabt
haben
Versicherte
belaste
nden
Untersuchungen
unterzog
erst
Treuwidrigkeit
begründen
könnte
.
3
.
Weiteres
insbesondere
auch
Nr.
so
genannte
Psychoklausel
eingreift
kommt
mehr
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung