NAMEN Verkündet : 20 . Juni Justizhauptsekretär Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Unfallversicherung hier : Nr. Fristenregelung Nr. Invalidität Monaten Unfall Arzt schriftlich festgestellt geltend gemacht muss genügt auch Berücksichtigung vorangestellten Inhaltsverzeichnisses Anforderungen Transparenzgebots . Urteil 20 . Juni IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Dr. Richterin Dr. mündliche Verhandlung 20 . Juni Recht erkannt : Revision Klägerin Urteil 10 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 28 . Januar wird Kosten zurückgewiesen . Tatbestand : Parteien streiten weitere Entschädigung Unfallversicherung außergerichtlicher Regulierung Beklagte . Klägerin unterhält Beklagten private Unfallvers icherung Sohnes versicherter Person . Versicherung liegen Beklagten . heißt Anschluss Überschrift " Versicherungsumfang " : 2 . Leistungsarten können vereinbart werden ? Invaliditätsleistung Soweit vereinbart ist gilt : Voraussetzungen Leistung versicherte Person ist Unfall Dauer körperlichen geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt Invalidität . Invalidität ist Jahres Unfall eingetreten Monaten Unfall Arzt schriftlich festgestellt geltend gemacht worden . … " nächsten Überschrift " Leistungsfall " regelt Ziff . " ist Unfall beachten Obliegenheiten ? " Ziff . " Folgen hat Nichtbeachtung Obliegenheiten ? " Ziff . " sind Leistungen fällig ? " . Bedingungen ist Inhaltsverzeichnis vorangestellt Überschriften einzelnen Ziffern Ziffern zusammenfassenden Überschriften wiedergibt . 18 . Mai erlitt damals 17-jährige Versicherte Motorradunfall gravierenden Verletzungen linken Bein mehrwöchige stationäre Heilbehandlung erforderten . weiteren Heilungsverlauf traten Komplikationen Unterbrechungen Februar hinzogen . gesamten Zeitraum befand Sohn ambulanter Behandlung auch streitigen posttraumatischen Belastungsstörung Verdachtsdiagnose erstmalig 23 Juli gestellt wurde . Beklagte hat Unfallfolgen außergerichtlich zuletzt Grundlage dauernden Invalidität Funktionseinschränkung linken Beines insgesamt € reguliert . Klage hat Klägerin weitergehende Invaliditätsen tschädigung Behauptung begehrt Invalidität Beines bemessen sei zusätzliche Unfallfolge posttraumatische Belastungsstörung vorliege psychische nträchtigung Invaliditätsgrad % bewirke . Landgericht hat Klägerin weitere € zuerkannt . Verletzungsfolgen Bein seien zutreffend be wertet . Jedoch sei zusätzlich geltend gemachte psychische Störung e inem Invaliditätsgrad % entschädigen . Oberlandesgericht hat Klage Berufung Beklagten insgesamt abgewiesen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat ausgeführt Anspruch psychischen Beeinträchtigungen scheitere schon Frist Monaten Unfall Arzt schriftlich festgestellt Klägerin Beklagten g eltend gemacht worden seien . auch psychischer nträchtigungen Invalidität gegeben sein könnte sei erst Beklagten Auftrag gegebene Gutachten Neurologen Dr. 25 . Juni festgestellt worden also mehr Jahre Unfall lange Ablauf Frist Monaten . Beklagten sei Glauben verwehrt Frist berufen . Überschreitung anderer Zielrichtung erteilten Auftrags Sachverständigen müsse zurechnen lassen . greife Ausschlussklausel Nr. krankhafte Störungen psychischer Reaktionen Versicherungsschutz ausgenommen sind . II . hält rechtlicher Nachprüfung Ergebnis stand . Berufungsgericht hat jedenfalls Recht erkannt weiterer Anspruch Klägerin psychischer Unfallfolgen Nichteinhaltung wirksam vereinbarten 15-Monats-Frist ärztliche Feststellung Geltendmachung Invalidität scheitert . 1 . Frist Nr. Beklagten ist wirksam . Inhalt Regelung benachteiligt Versicherungsnehmer unangemessen . S. § Abs. . ist Grundgedanken gesetzlichen Regelung unvereinbar noch schränkt wesentliche Natur nfallversicherungsvertrages ergebende Rechte Pflichten so Erreichung Vertragszwecks gefährdet wäre Senat bereits inhaltlich identischen Vorgängerregelungen § § entschieden hat Senatsurteile 19 November 23 . Februar . Ebenso ist Regelung intransparent . S. § Abs. Satz . Auch hat Senat Regelungen § entschieden aaO . Ungeklärt ist bislang allerdings auch Regelung hier vorliegenden Beklagten gilt insoweit verbreiteten abgedruckt 28 . Aufl . S. . tspricht . Bedenken Wirksamkeit Regelung werden Schrifttum geäußert Knappmann aaO Nr. . 8 ; ders . r+s 489 ; . VersR ; 2 . Aufl . . ; Schubach Private Unfallversicherung Ziff . . ; ders . Handbuch Versicherungsrecht 4 . Aufl . § . ; Veith/Gräfe Versicherungsprozess 2 . Aufl . . ; VersR . Bedenken beruhen usel zwar klar sei Überschriften Inhaltsverzeichnisses Versicherungsnehmer Versicherungsfall aufgefunden würde durchschnittliche Versicherungsnehmer ausgehen müsse Wahrung Anspr üche treffenden Verpflichtungen Nr. finden Veranlassung habe auch Nr. studieren . Allerdings sind Knappmann jeweils aaO Auffassung begründete Intransparenz Geltung neuen § mehr Benachteiligung Versicherungsnehmers führen könne Klausel Geltung nwirksam sei . auch neue Recht . sichtspunkt kann indessen hier ankommen Vers icherungsfall Jahre noch insgesamt Gesetz Versicherungsvertrag 31 . Dezember geltenden Fassung anzuwenden ist Art . Abs. . Auch Oberlandesgericht hat Begründung Bedingungswerk vorangestellte Inhaltsverzeichnis Überschriften ließen Fristenregelung Stelle verm uten Zweifel Wirksamkeit Regelung geäußert Frage aber letztlich entscheidungserheblich offen gelassen VersR . Anderer Auffassung ist überwiegende Rechtsprechung OLG VersR ; OLG VersR ; OLG VersR zustimmender Anmerkung ; . stellt durchschnittliche Versicherungsnehmer müsse werde Verständnis bemühter Lektüre Klause lwerks erkennen Voraussetzungen Versicherungsleistung Art Höhe Nr. geregelt seien Nr. ersichtlich Voraussetzungen Leistungspflicht Versicherers regelten nur bestehender Anspruch wieder verloren gehen kann so aaO S. ; Versicherungsnehmer werde Unfall Inhaltsverzeichnisses orientiere Falle Invalidität auch Nr. informieren Ansprüche Falle zustehen dann auch Fristenregelung toßen so OLG ; werde Dauerschaden Betracht ziehen sei Voraussetzungen Invaliditätsleistung befassen so . Ferner wird argumentiert durchschnittlichen Versicherungsnehmer zumutbar sei gesamten Bedingungstext durchzulesen ; sei schon grober Durchsicht erkennbar vorab bgedruckte Inhaltsverzeichnis abschließend sei ; ohnehin werde Geltendmachung Invaliditätsansprüchen entsprechenden Klauseln studieren Kloth Private Unfallversicherung Rn . . letztgenannte Auffassung ist zutreffend . Transparenzgebot verlangt Verwender Geschäftsbedingungen Rechte Pflichten Vertragspartners möglichst klar durchschaubar dargestellt sind Klauseln wirtschaftlichen Nachteile Belastungen so weit erkennen lassen Umständen gefordert werden kann Senatsurteile 26 . September . ; 23 . Februar aaO S. f. unter ; 8 . Oktober . Regelung ist shalb auch dann intransparent etwa chiedenen Stellen Bedingungen niedergelegt ist nur schwer miteinander Z usammenhang bringen sind Regelungsgehalt ere Weise Verteilung Stellen verdunkelt wird 23 . Februar aaO S. . Prüfungsmaßstab hält streitige Regelung stand . Insbesondere ist beanstanden Fristenregelung getrennt Nr. geregelten Obliegenheiten Bestimmungen -9- Umfang Versicherung hier Nr. zugeordnet worden ist . handelt Frist ärztliche Feststellung Invalidität Geltendmachung Anspruchsvoraussetzung Spätschäden Interesse rationellen kostensparenden Abwicklung unabhängig früheren Erkennbarkeit Verschulden Versicherungsnehmers Versicherungsschutz ausgenommen werden sollen Senatsurteile 7 . März VersR . 10 ; 19 November aaO S. . gehört Obliegenheiten . Blick Anspruchsvoraussetzung wird durchschnittlichen Versicherungsnehmer einzelnen Klauseln orangestellte Inhaltsübersicht verstellt . Vielmehr kann Falle ersparen diesbezü glichen Regelungen Versicherungsumfang lesen Anspruch Invaliditätsentschädigung geltend machen will . gilt nur dann Dauerschaden schon unmittelbar Unfall feststeht auch dann dauernde Beeinträchtigung Unfalles erst später abzeichnet Versicherungsnehmer zunächst nur Nr. Unfall treffenden Obliegenheiten informiert . wird abgehalten eingetretener Invalidität gegebenenfalls erneut rechtzeitig Anspruchsvoraussetzungen informieren . Versicherungsnehmer Inhaltsve rzeichnisses eingangs Bedingungen orientiert wird dort enthaltenen Überschriften Versicherungsumfang " Invaliditätsleistung lautet Falle unfallbedingter Invalidität Text Nr. informieren Ansprüche Fall zustehen . wird unmittelbar Überschrift " Invaliditätsleistung " weitere Überschrift " Voraussetzungen Leistung " stoßen auch Inhaltsverzeichnis genannt ist . wird anschließend Fristenregelung Inhalt Kenntnis nehmen . bleiben auch erst später eingetretener Invalidität mindestens Monate Zeit unfallbedingte Invalidität Jahres eingetreten ist ohnehin versichert ist . Versicherungsnehmer Eintritt Invalidität Versicherungsschutz Versicherungsbedingungen unterrichtet kann verständiger Lektüre auch Inhaltsübersicht verborgen bleiben Versicherungsumfang ersten Abschnitt getrennt Obliegenheiten geregelt ist . Umstand Abschnitt Leistungsfall nochmals Frist Nr. verwiesen worden ist ändert . Zwar unterscheidet streitgegenständliche Regelung insoweit jeweils " Versicherungsfall " Verweisung § Fristenregelung findet enthalten war . Abgesehen auch dort Obliegenheiten Versicherungsnehmers Unfall § gesondert geregelt waren ist Verweisung aber ausschlaggebend durchschnittliche Versicherungsnehmer zu fo rdernden Aufmerksamkeit Anspruchsvoraussetzungen Inval iditätsentscheidung rechtzeitig hinreichend deutlich erkennen kann . Bedingungen noch klarer verständlicher hätten formuliert werden können kommt Senatsurteil 23 . Februar aaO S. . . 2 . Ebenfalls beanstanden ist Auffassung Berufungsgerichts Berufung Beklagten Fristablauf Nr. treuwidrig ist . Nur Ausnahmefällen ist Versicherer verwehrt Fristversäumnis berufen . Senat hat Fall angenommen ebenfalls 15-Monats-Frist Unfallversicherungsbedingungen dort § ging Versicherer Versicherungsnehmer noch Fristablauf " Reihe ärztlichen Untersuchungen Explorationen " veranlasst hatte " großenteils auch neurologischem psychischem Gebiet ewegten … erheblichen körperlichen seelischen Unanneh mlichkeiten verbunden waren Urteil 28 . Juni VersR . späteren Entscheidung hat bestätigt Ausnahmefall handelte dort entschiedenen Fall Betracht komme Senatsurteil 5 Juli . Rechtsprechung Oberlandesgerichte nennt Voraussetzung Treuwidrigkeit Einwands ebenfalls Versicherten Versicherer zugemutete " Untersuchungen erheblichen körperlichen seelischen Unanneh mlichkeiten " " beschwerliche ärztliche Diagnosemaßnahmen " " umfangreiche Untersuchungen belastenden Eingriffen " Versicherte verweigert hätte Anspruchsablehnung Fristversäumnis hätte rechnen müssen ; OLG ; OLG . Voraussetzungen Ausnahmefalles liegen . Zwar ist Durchführung belastender psychiatrischer Unte rsuchungen gegenteiliger Feststellungen Berufungsgerichts Revisionsverfahren unterstellen . allein schließt aber Berufung Beklagten Fristablauf . Untersuchungen Sohnes Klägerin geistigem Gebiet sind Beklagten veranlasst worden . Sachverständige Dr. war lediglich Erstellung neurologischen Feststellung Unfallfolgen neurolog ischen Dauerschaden geführt haben aber psychiatrischen beauftragt worden . Anhaltspunkte Beklagte Versicherten Kenntnis Fristablaufs seelisch bela stende psychiatrische Exploration zumuten wollte sind ersichtlich . gilt insbesondere Umstands Beklagte zuvor Schreiben 17 . April Versicherungsfall Grundlage traumatologischen Stellungnahme Instituts m edizinische Begutachtung abgerechnet hatte zusamme nfassend hingewiesen war gesonderte neuropsychiatrische Untersuchung Hinblick geschilderte posttraumatische B elastungsstörung erforderlich " sei Regelwerk " versicherungsrechtlich abgedeckt " sei andererseits Einschätzung neurologischen Schäden nur annäherungsweise möglich sei korrekterweise neurologische Untersuchung Darste llung neurophysiologischen Parameter durchgeführt werden müsse ; sei sinnvoll anzusehen Versicherte Ei nschätzung einverstanden erklären sollte . Auch konnte Beklagte ausgehen Sachverständige Dr. Auftrag zusätzliche Erklärungen anders r- stand ergänzende Begutachtung grund erforderlich erachteten neurologischen Untersuchung ging . Beklagte hat zurechenbarer Weise Anschein hervorgerufen eingetretene Fristversäumnis berufen wollen . Sachverständige erteilten Auftrag überschritten hat kann Treuwidrigkeit Beklagten begründen . Insoweit kann dahinstehen Versicherten Eindruck erweckt hat weitergehenden Untersuchung beauftragt sein . Verhalten müsste Beklagte zurechnen lassen . Versicherer medizinischen Untersuchung tachtung beauftragte Sachverständige ist Vertreter noch sein Erfüllungsgehilfe Bearbeitung Regulierung vers icherungsvertraglichen Ansprüche insoweit Wahrne hmung Versicherungsnehmer erfüllender Vertragspflichten betraut ist . setzt § gestützter umfassende Abwägung beiderseitigen Interessen nur Empfängerhorizont Vertragsgegners abstellt . andere Bewertung ist schließlich gerechtfertigt Beklagte Rechtsstreit Berufung Fris tablauf hilfsweise auch inhaltlichen Äußerungen Sachverständigen posttraumatischen Belastungssyndrom verteidigt hat . hat Eindruck erweckt Einhaltung Fristerforderni verzichten wollen noch kann spätere Verhalten Einfluss gehabt haben Versicherte belaste nden Untersuchungen unterzog erst Treuwidrigkeit begründen könnte . 3 . Weiteres insbesondere auch Nr. so genannte Psychoklausel eingreift kommt mehr . Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung