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753 lines
6.3 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
Juli
Potsch
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Bb
;
Wohnraummietvertrag
enthaltene
Klausel
Schönheitsreparaturen
Regel
Küchen
Bädern
Toiletten
spätestens
Jahren
Wohnräumen
Schlafräumen
Dielen
spätestens
Jahren
sonstigen
Räumlichkeiten
spätestens
Jahren
"
durchzuführen
sind
enthält
starren
Fristenplan
;
ist
unangemessener
Benachteiligung
Mieters
unwirksam
.
Urteil
13
Juli
AG
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
13
Juli
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Ball
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
21
.
Zivilkammer
Landgerichts
11
November
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Klage
Höhe
abgewiesen
worden
ist
.
Sache
wird
Umfang
Aufhebung
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
streiten
Schadensersatz
ordnungsgemäß
ausgeführter
Schönheitsreparaturen
Beendigung
Mietverhältnisses
.
Vertrag
30
.
August
hatten
Beklagten
Kläger
Wohnung
Anwesen
gemietet
.
verhältnis
begann
1
.
September
endete
vorausgegangener
Kündigung
Beklagten
31
.
August
.
Instandhaltung
Instandsetzung
Mieträume
enthält
Mietvertrag
§
Nr.
folgende
vorgedruckte
Klausel
:
"
Mieter
hat
insbesondere
Verpflichtung
Kosten
Schönheitsreparaturen
auszuführen
ausführen
lassen
Arbeiten
sind
Mietbeginn
Regel
Küchen
Bädern
Toiletten
spätestens
Jahren
Wohnräumen
Schlafräumen
Dielen
spätestens
Jahren
sonstigen
Räumlichkeiten
spätestens
Jahren
tätigen
.
"
Kläger
behauptet
Beklagten
hätten
Auszug
erforderlichen
Schönheitsreparaturen
Setzung
Nachfrist
ordnungsgemäß
durchgeführt
.
habe
Arbeiten
Firma
ausführen
lassen
bezahlt
.
Betrag
hat
Kläger
ersten
Instanz
begehrt
.
Amtsgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Hiergegen
hat
Kläger
Berufung
eingelegt
geltend
gemacht
verzögerten
Renovierung
habe
Wohnung
erst
1
.
Oktober
wieder
vermieten
können
Monat
September
Nutzungsentschädigung
Höhe
zustehe
.
Abzug
Beklagten
geleisteten
Kaution
hat
nunmehr
Betrag
gefordert
.
Landgericht
hat
hiergegen
gerichtete
Berufung
Klägers
zurückgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Klagebegehren
noch
Höhe
weiter
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
wesentlichen
ausgeführt
:
Kläger
stehe
Schadensersatzanspruch
Verletzung
Verpflichtung
Durchführung
Schönheitsreparaturen
Beklagten
.
Klausel
§
Nr.
Mietvertrages
sei
unwirksam
Formulierung
"
spätestens
Jahren
"
Sicht
verständigen
Mieters
Renovierung
allein
Fristablaufs
vorschreibe
zwar
auch
dann
Renovierungsbedarf
tatsächlich
noch
bestehe
.
handele
starre
Fälligkeitsregelung
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofes
unangemessene
Benachteiligung
Mieters
darstelle
gemäß
§
Abs.
Satz
§
Abs.
unwirksam
sei
.
ändere
auch
Zusatz
"
Regel
"
hinreichend
deutlich
erkennen
lasse
Voraussetzungen
Mieter
Nachweis
erbringen
könne
Räume
noch
renovierungsbedürftig
seien
Fristen
einhalten
müsse
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
Kläger
steht
auch
übrigen
Voraussetzungen
erfüllt
sind
Grund
Regelung
Schönheitsreparaturen
§
Nr.
Mietvertrages
30
.
August
Schadensersatzanspruch
Beklagten
.
Klausel
ist
Verstoßes
§
jetzt
§
unwirksam
.
Auffassung
Berufungsgerichts
enthält
starren
Fristenplan
.
1
.
Auslegung
Klausel
unterliegt
uneingeschränkten
revisionsrechtlichen
Überprüfung
.
Senat
geht
Mietvertragsklauseln
hier
beurteilenden
Regelung
entsprechen
auch
Bezirk
Berufungsgerichts
verwendet
werden
vgl.
Senatsurteil
26
.
Mai
.
2
.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
sind
objektiven
Inhalt
typischen
Sinn
einheitlich
so
auszulegen
verständigen
redlichen
Vertragspartnern
Abwägung
Interessen
normalerweise
beteiligten
Verkehrskreise
verstanden
werden
Verständnismöglichkeiten
durchschnittlichen
Vertragspartners
zugrunde
legen
sind
.
.
Senatsurteil
26
.
Mai
aaO
.
ist
zutreffend
auch
Berufungsgericht
ausgegangen
;
Auffassung
Sicht
verständigen
Mieters
könne
Formulierung
§
Nr.
Mietvertrages
nur
Bedeutung
haben
verschiedenen
Räume
Wohnung
näheren
Bezeichnung
Räumlichkeiten
spätestens
Jahren
renovieren
habe
so
auch
kann
jedoch
gefolgt
werden
.
läßt
acht
auch
durchschnittliche
Mieter
gehalten
Lage
ist
Klausel
Zusammenhang
lesen
Sinn
ermitteln
vgl.
Senatsurteil
28
.
April
.
Zusammenhang
gelesen
sagt
Klausel
jedoch
hinreichender
Klarheit
Verständlichkeit
"
Regel
"
heißt
normaler
Abnutzung
Räume
Schönheitsreparaturen
genannten
Zeitabständen
vorzunehmen
sind
.
Insoweit
unterscheidet
Klausel
inhaltlich
ähnlichen
Formulierungen
Mustermietvertrag
Bundesjustizministeriums
finden
;
dort
verwendeten
Worte
"
allgemeinen
"
lassen
Beurteilung
Einzelfalls
Raum
Anpassung
tatsächlichen
Renovierungsintervalle
objektiv
Erforderliche
ermöglichen
.
gewisser
gungsspielraum
eröffnet
wird
ist
Rücksicht
Lebensgewohnheiten
Mieters
abhängige
Abnutzung
Wohnung
Schwierigkeiten
genaueren
noch
hinreichend
flexiblen
Formulierung
sachgerecht
hinnehmbar
Senatsurteil
28
.
April
aaO
m.w
.
.
.
Wort
"
spätestens
"
kommt
hierbei
verständigen
Mieter
unschwer
erkennbar
lediglich
Bedeutung
Betonung
genannten
Fristen
;
beseitigt
jedoch
Aussagekraft
vorangestellten
Wendung
Regel
"
noch
beeinträchtigt
Sinne
Berufungsgericht
angenommenen
Intransparenz
.
durchschnittliche
Mieter
Grund
Formulierung
erkennen
vermag
"
Voraussetzungen
Nachweis
erbringen
kann
Räume
noch
renovierungsbedürftig
sind
"
ist
Auffassung
Landgerichts
befürchten
.
Möglichkeit
Klausel
nur
Regelfall
vorgesehenen
Fristen
Ausnahmen
zuläßt
Mieter
geringeren
Grad
Abnutzung
Wohnung
längere
Renovierungsfrist
Anspruch
nehmen
kann
liegt
verständigen
Mieter
Hand
.
starren
"
Fristenplan
gefestigten
Rechtsprechung
Senats
Urteil
23
.
Juni
Unwirksamkeit
Schönheitsreparaturenklausel
insgesamt
führt
kann
Rede
sein
.
wäre
auch
Falle
revisionsrechtlich
nur
beschränkten
Überprüfbarkeit
Auslegung
Klausel
abweichendes
tatrichterliches
Verständnis
haltbar
.
.
Berufungsurteil
kann
gegebenen
Begründung
Bestand
haben
;
ist
aufzuheben
Berufung
klagabweisende
Urteil
Höhe
Zinsen
zurückgewiesen
worden
ist
.
Sache
ist
jedoch
Endentscheidung
reif
Berufungsgericht
Sicht
folgerichtig
Feststellungen
Voraussetzungen
Höhe
geltend
gemachten
Schadensersatzanspruches
getroffen
hat
.
Nachholung
Feststellungen
neuen
Entscheidung
ist
Sache
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
.
Dr.
Dr.
Dr.
Ball
Dr.