NAMEN Verkündet : 13 Juli Potsch Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Bb ; Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel Schönheitsreparaturen Regel Küchen Bädern Toiletten spätestens Jahren Wohnräumen Schlafräumen Dielen … spätestens Jahren sonstigen Räumlichkeiten … spätestens Jahren " durchzuführen sind enthält starren Fristenplan ; ist unangemessener Benachteiligung Mieters unwirksam . Urteil 13 Juli AG VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 13 Juli Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Ball Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird Urteil 21 . Zivilkammer Landgerichts 11 November Kostenpunkt insoweit aufgehoben Klage Höhe € abgewiesen worden ist . Sache wird Umfang Aufhebung neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Parteien streiten Schadensersatz ordnungsgemäß ausgeführter Schönheitsreparaturen Beendigung Mietverhältnisses . Vertrag 30 . August hatten Beklagten Kläger Wohnung Anwesen gemietet . verhältnis begann 1 . September endete vorausgegangener Kündigung Beklagten 31 . August . Instandhaltung Instandsetzung Mieträume enthält Mietvertrag § Nr. folgende vorgedruckte Klausel : " Mieter hat insbesondere Verpflichtung Kosten Schönheitsreparaturen … auszuführen ausführen lassen Arbeiten sind Mietbeginn Regel Küchen Bädern Toiletten spätestens Jahren Wohnräumen Schlafräumen Dielen … spätestens Jahren sonstigen Räumlichkeiten … spätestens Jahren tätigen . " Kläger behauptet Beklagten hätten Auszug erforderlichen Schönheitsreparaturen Setzung Nachfrist ordnungsgemäß durchgeführt . habe Arbeiten Firma ausführen lassen € bezahlt . Betrag hat Kläger ersten Instanz begehrt . Amtsgericht hat Klage abgewiesen . Hiergegen hat Kläger Berufung eingelegt geltend gemacht verzögerten Renovierung habe Wohnung erst 1 . Oktober wieder vermieten können Monat September Nutzungsentschädigung Höhe € zustehe . Abzug Beklagten geleisteten Kaution € hat nunmehr Betrag € gefordert . Landgericht hat hiergegen gerichtete Berufung Klägers zurückgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Kläger Klagebegehren noch Höhe € weiter . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat wesentlichen ausgeführt : Kläger stehe Schadensersatzanspruch Verletzung Verpflichtung Durchführung Schönheitsreparaturen Beklagten . Klausel § Nr. Mietvertrages sei unwirksam Formulierung " spätestens Jahren " Sicht verständigen Mieters Renovierung allein Fristablaufs vorschreibe zwar auch dann Renovierungsbedarf tatsächlich noch bestehe . handele starre Fälligkeitsregelung Rechtsprechung Bundesgerichtshofes unangemessene Benachteiligung Mieters darstelle gemäß § Abs. Satz § Abs. unwirksam sei . ändere auch Zusatz " Regel " hinreichend deutlich erkennen lasse Voraussetzungen Mieter Nachweis erbringen könne Räume noch renovierungsbedürftig seien Fristen einhalten müsse . II . Ausführungen halten rechtlichen Überprüfung stand . Kläger steht auch übrigen Voraussetzungen erfüllt sind Grund Regelung Schönheitsreparaturen § Nr. Mietvertrages 30 . August Schadensersatzanspruch Beklagten . Klausel ist Verstoßes § jetzt § unwirksam . Auffassung Berufungsgerichts enthält starren Fristenplan . 1 . Auslegung Klausel unterliegt uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung . Senat geht Mietvertragsklauseln hier beurteilenden Regelung entsprechen auch Bezirk Berufungsgerichts verwendet werden vgl. Senatsurteil 26 . Mai . 2 . Allgemeine Geschäftsbedingungen sind objektiven Inhalt typischen Sinn einheitlich so auszulegen verständigen redlichen Vertragspartnern Abwägung Interessen normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden Verständnismöglichkeiten durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde legen sind . . Senatsurteil 26 . Mai aaO . ist zutreffend auch Berufungsgericht ausgegangen ; Auffassung Sicht verständigen Mieters könne Formulierung § Nr. Mietvertrages nur Bedeutung haben verschiedenen Räume Wohnung näheren Bezeichnung Räumlichkeiten spätestens Jahren renovieren habe so auch kann jedoch gefolgt werden . läßt acht auch durchschnittliche Mieter gehalten Lage ist Klausel Zusammenhang lesen Sinn ermitteln vgl. Senatsurteil 28 . April . Zusammenhang gelesen sagt Klausel jedoch hinreichender Klarheit Verständlichkeit " Regel " heißt normaler Abnutzung Räume Schönheitsreparaturen genannten Zeitabständen vorzunehmen sind . Insoweit unterscheidet Klausel inhaltlich ähnlichen Formulierungen Mustermietvertrag Bundesjustizministeriums finden ; dort verwendeten Worte " allgemeinen " lassen Beurteilung Einzelfalls Raum Anpassung tatsächlichen Renovierungsintervalle objektiv Erforderliche ermöglichen . gewisser gungsspielraum eröffnet wird ist Rücksicht Lebensgewohnheiten Mieters abhängige Abnutzung Wohnung Schwierigkeiten genaueren noch hinreichend flexiblen Formulierung sachgerecht hinnehmbar Senatsurteil 28 . April aaO m.w . . . Wort " spätestens " kommt hierbei verständigen Mieter unschwer erkennbar lediglich Bedeutung Betonung genannten Fristen ; beseitigt jedoch Aussagekraft vorangestellten Wendung Regel " noch beeinträchtigt Sinne Berufungsgericht angenommenen Intransparenz . durchschnittliche Mieter Grund Formulierung erkennen vermag " Voraussetzungen Nachweis erbringen kann Räume noch renovierungsbedürftig sind " ist Auffassung Landgerichts befürchten . Möglichkeit Klausel nur Regelfall vorgesehenen Fristen Ausnahmen zuläßt Mieter geringeren Grad Abnutzung Wohnung längere Renovierungsfrist Anspruch nehmen kann liegt verständigen Mieter Hand . starren " Fristenplan gefestigten Rechtsprechung Senats Urteil 23 . Juni Unwirksamkeit Schönheitsreparaturenklausel insgesamt führt kann Rede sein . wäre auch Falle revisionsrechtlich nur beschränkten Überprüfbarkeit Auslegung Klausel abweichendes tatrichterliches Verständnis haltbar . . Berufungsurteil kann gegebenen Begründung Bestand haben ; ist aufzuheben Berufung klagabweisende Urteil Höhe € Zinsen zurückgewiesen worden ist . Sache ist jedoch Endentscheidung reif Berufungsgericht Sicht folgerichtig Feststellungen Voraussetzungen Höhe geltend gemachten Schadensersatzanspruches getroffen hat . Nachholung Feststellungen neuen Entscheidung ist Sache Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. . Dr. Dr. Dr. Ball Dr.