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2031 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
8
.
Juni
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Abs.
Satz
BetrAVG
schließt
Inanspruchnahme
Rückkaufswerts
Lebensversicherung
ausgeschiedenen
Arbeitnehmer
Kündigungserklärung
Versicherungsnehmers
Arbeitgebers
Versicherer
noch
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
zugegangen
ist
.
Allerdings
ist
Kündigung
Versicherungsvertrages
unwirksam
§
Abs.
unzulässigen
Abfindungsvereinbarung
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
beruht
.
Urteil
8
.
Juni
OLG
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
mündliche
Verhandlung
8
.
Juni
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
20
.
Zivilsenats
12
.
Juni
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
verlangt
Beklagten
Auszahlung
Rückkaufswerts
Lebensversicherung
.
Jahr
schloss
damalige
Arbeitgeberin
Klägers
Beklagten
Lebensversicherung
Direktversicherung
betrieblichen
Altersversorgung
.
Kläger
wurde
unwiderruflich
Bezugsberechtigter
bestimmt
.
Versicherungsbeginn
war
1
.
Dezember
Versicherungsablauf
30
November
vereinbart
.
Schreiben
30
Juli
bat
Kläger
Beklagte
langjähriger
Krankheit
resultierenden
wirtschaftlichen
Notlage
Auszahlung
Versicherungssumme
1
.
Dezember
;
Arbeitgeberin
erklärte
selben
Schreiben
sei
"
Kündigung
einverstanden
"
.
Beklagte
bestätigte
Kündigung
zunächst
Schreiben
Arbeitgeberin
2
.
August
1
.
September
sodann
Schreiben
14
.
August
1
.
Dezember
.
Schreiben
31
.
Oktober
erklärte
Arbeitgeberin
widerspreche
Kündigung
Beklagte
Kläger
Schreiben
8
November
mitteilte
Versicherung
fortgeführt
werde
.
Arbeitgeberin
erklärte
Schreiben
30
.
Dezember
7
.
Januar
erneut
Kündigung
Versicherungsvertrages
.
Urteil
Arbeitsgerichts
8
.
Januar
wurde
ntrag
Klägers
Kündigung
Lebensversicherungsvertrages
verurteilt
.
Kläger
kündigte
Arbeitsverhältnis
Arbeitgeberin
Schreiben
7
.
Januar
fristlos
31
.
Januar
.
Arbeitgeberin
Beklagte
Beendigung
Arbeitsverhältnisses
informiert
hatte
verweigerte
Auszahlung
Rückkaufswerts
.
Landgericht
hat
Klage
Zahlung
Rückkaufswerts
abgewiesen
;
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Klägers
stattgegeben
.
richtet
Revision
Beklagten
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
erstrebt
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Z
Sache
Berufungsgericht
.
Auffassung
Berufungsgerichts
steht
Kläger
Anspruch
Rückkaufswert
Lebensversicherung
bereits
ersten
Kündigung
Versicherungsvertrages
.
Arbeitgeberin
habe
zwar
Kündigung
ausdrücklich
selbst
ausgesprochen
Einverständniserklärung
zeige
eindeutigen
Willen
Beendigung
Vertrages
.
Kündigung
ausgelösten
Anspruch
Klägers
Auszahlung
Rückkaufswerts
habe
Arbeitgeberin
einseitig
gemeinschaftlich
B
eklagten
wieder
entziehen
können
.
Vereinbarten
Versicherungsnehmer
Versicherer
Einbeziehung
bezugsberechtigten
Dritten
Kündigungserklärung
Fortsetzung
Versicherungsvertrages
Folge
Auszahlungsanspruch
Bezugsberechtigten
wieder
entfiele
so
liege
Vertrag
zulasten
Dritter
ltenden
Vertragsrecht
grundsätzlich
fremd
sei
.
auch
einvernehmliche
Aufhebung
rsten
Kündigung
wirksam
ansähe
wäre
Anspruch
Folge
zweiten
Kündigung
1
.
Dezember
entstanden
.
stehe
entg
egen
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
Satz
BetrAVG
Rückkaufswert
Kündigung
Versicherungsvertrages
ausg
eschiedenen
Arbeitnehmer
Anspruch
genommen
werden
könne
.
Sinn
Zweck
Regelung
sprächen
Rechtsfolgen
auch
dann
eintreten
lassen
Kündigung
vertrages
noch
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
Arbeitgeber
Versicherungsnehmer
ausgesprochen
werde
.
verfolge
Zweck
ausgeschiedenen
arbeitsrechtlichen
Versorgungszusage
Versicherungsleistung
zugewandt
worden
sei
alsbaldigen
Real
isierung
Rückkaufswerts
hindern
.
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
sei
Arbeitgeber
grundsätzlic
gehindert
Versicherung
kündigen
.
gelte
auch
dann
Kündigung
Zuge
Beendigung
Arbeitsverhältnisses
ausgespr
ochen
werde
Rückkaufswert
erst
Ende
fällig
werde
.
II
.
hält
rechtlicher
Nachprüfung
Punkten
stand
.
1
.
Ansicht
Berufungsgerichts
ist
Anspruch
Auszahlung
Rückkaufswerts
bereits
Kündigung
30
Juli
entstanden
.
revisionsrechtlich
beanstandender
Weise
hat
Berufungsgericht
allerdings
Schreiben
30
Juli
Kündigungserklärung
Arbeitgeberin
Versicherungsnehmerin
auch
unwiderruflichen
Bezugsberechtigung
Dritten
allein
Kündigung
berechtigt
ist
vgl.
Senatsurteil
2
.
Dezember
r+s
.
ausgelegt
.
Berufungsgericht
hat
Erklärung
Versicherungsnehmerin
sei
Künd
igung
einverstanden
befasst
.
Entscheidungserhebliche
Auslegungsgesichtspunkte
übersehen
haben
könnte
zeigt
Revision
;
sind
auch
sonst
ersichtlich
.
eigene
Willenserklärung
setzt
Erklärende
Äußerung
Rechtsfolgewillen
Ausdruck
bringt
Begründun
Änderung
Beendigung
privaten
Rechtsverhältnisses
abzielt
vgl.
Urteil
17
.
Oktober
.
muss
Ansicht
Revision
eigener
Initiative
handeln
noch
persönliche
Zwecke
verfolgen
.
steht
Willen
Arbeitgeberin
Beendigung
Versicherung
svertrages
Berufungsgericht
Erklärung
entnommen
hat
Erklärung
ausschließlich
Wunsch
Klägers
abgegeben
eigenes
Interesse
gehabt
haben
sollte
.
Arbeitgeberin
hat
Versicherungsverhältnis
jedoch
Kündigungserklärung
Vereinbarung
Beklagten
fortgesetzt
.
Zwar
konnte
Arbeitgeberin
Rechtswirkungen
Kündigung
einseitige
Erklärung
beseitigen
.
Kündigung
hat
rechtsgestaltende
empfangsbedürftige
Willenserklärung
Beend
igung
Versicherungsverhältnisses
vertraglich
vereinbarten
Zei
tpunkt
Folge
.
Kündigung
kann
einseitig
zurückgenommen
widerrufen
werden
Senatsurteile
22
.
Juni
IVa
;
3
.
Oktober
IVa
.
Parteien
haben
aber
Rahmen
Vertragsfreiheit
Möglichkeit
Eintritt
Rechtsfolgen
bereits
wirksam
gewordenen
Kündigung
einverständliche
Vereinbarung
aufzuheben
Urteil
24
.
Juni
;
vgl.
Senatsurteil
22
.
Juni
aaO
.
entsprechende
Vereinbarung
führt
indessen
weiteres
unterschiedslos
Fortsetzung
gekündigten
Vertrages
.
teilung
Wirkungen
Vereinbarung
Aufhebung
Kündigungsfolgen
zukommt
ist
unterscheiden
Vereinbarung
Ablauf
Kündigungsfrist
erst
getroffen
wird
Ablauf
Kündigungsfrist
besteht
Vertragsverhältnis
Parteien
.
Jedenfalls
dann
einverständliche
Aufhebung
Kündigung
noch
Ablauf
Kündigungsfrist
also
Geltung
Vertrages
vereinbart
wird
bleibt
gekündigte
Vertrag
nverändert
Kraft
Urteile
24
.
Juni
aaO
;
6
.
Oktober
;
20
.
März
ZR
.
wirksam
gekündigte
Versicherungsverhältnis
lebt
dann
Vereinbarung
ider
Vertragspartner
wieder
vgl.
Senatsurteile
22
.
Juni
aaO
;
3
.
Oktober
aaO
.
Erklärung
Rücknahme
Widerrufs
Kündigung
Versicherungsnehmer
laufenden
Kündigungsfrist
ist
Angebot
Fortsetzung
ursprünglichen
Vertragsverhältnisses
sehen
vgl.
Fausten
2
.
Aufl
.
§
.
;
Rixecker
4
.
Aufl
.
.
.
So
liegt
hier
.
Beklagte
nahm
entsprechende
Angebot
Arbeitgeberin
Schreiben
8
November
laufenden
Kündigungsfrist
.
Arbeitgeberin
hatte
Kündigung
1
.
Dezember
Schluss
laufenden
Vers
§
Abs.
Spiegelstrich
Vertrag
zugrunde
liegenden
Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
kap
italbildende
Lebensversicherung
Ende
Kündigungsfrist
darstellt
erklärt
.
früherer
Beendigungszeitpunkt
ergab
zunächst
erfolgten
Bestätigung
Kündigung
Beklagte
1
.
September
Arbeitgeberin
abweiche
n-
Vereinbarung
Vertragsende
zugestimmt
hatte
Beklagte
weiteren
Schreiben
Kündigung
1
.
Dezember
bestätigte
.
Ansicht
Berufungsgerichts
bedurfte
Vereinbarung
Fortsetzung
Versicherungsverhältnisses
laufenden
Kündigungsfrist
Zustimmung
Klägers
.
unwiderrufliches
Bezugsrecht
stand
Vereinbarung
.
Versicherungsverhältnis
besteht
bleibt
Versich
erungsnehmer
Bezugsberechtigte
befugt
Beendigung
Fortsetzung
Vertrages
entscheiden
.
Direktversicherung
betrieblichen
Altersversorgung
ist
versicherungsrechtl
ichen
Deckungsverhältnis
Arbeitgeber
Versicherer
Inhaber
Rechte
Pflichten
Vertrag
insbesondere
Gestaltungsrechte
Beschluss
10
.
Februar
VersR
;
vgl.
Versicherungsrechts-Handbuch
3
.
Aufl
.
.
.
Auch
Vereinbarung
unwiderruflichen
Bezugsrechts
kann
Versicherungsnehmer
Ansprüche
Versicherungsvertrag
Rahmen
Gestaltungsfreiheit
unterschie
dlich
verfügen
Senatsurteil
18
.
Juni
.
Fortsetzung
Versicherungsverhältnisses
greift
geschützte
Rechtsposition
Klägers
.
Zwar
erwirbt
Bezugsberechtigte
Einräumung
unwiderruflichen
Bezugsrechts
Ansprüche
Versicherungsleistungen
regelmäßig
sofort
Senatsurteil
18
.
Juni
aaO
.
schließt
Rückkaufswert
-9-
Kündigung
Vertrages
Senatsurteile
2
.
Dezember
aaO
.
11
;
18
.
Juni
aaO
.
bedeutet
jedoch
nur
so
Verzicht
Widerrufsrecht
verfolgte
Zweck
erreicht
wird
Ansprüche
Versicherungsleistungen
Vermögen
Versicherungsnehmers
auszusondern
Zugriff
Gläubiger
entziehen
vgl.
Senatsurteil
18
.
Juni
aaO
.
Einverständnis
Begünstigten
kann
Bezugsrecht
Unwiderruflichkeit
sofort
Vermögen
gehört
Urteil
9
.
Oktober
.
verfügt
werden
.
Recht
ist
gerichtet
Ansprüche
Versicherungsvertrag
mehr
anderen
entzogen
werden
können
.
Vermögenszuordnung
wird
aber
Vereinbarung
Fortse
tzung
Versicherungsvertrages
beeinträchtigt
Bezugsrecht
Begünstigten
unverändert
bestehen
bleibt
.
Recht
Bezugsberechtigten
soll
regelmäßigen
Verständnis
Begünstigungserklärung
Versicherungsvertrag
fällig
werde
nden
Ansprüche
umfassen
Senatsurteile
2
.
Dezember
aaO
;
18
.
Juni
aaO
.
Ansprüche
fällig
werden
unterliegt
bestehenden
Vertragsverhältnisses
Disposition
Versicherungsnehmer
Versicherer
.
Kläger
erwarb
auch
zunächst
erfolgte
Kündigungserklärung
Rechtsposition
unverändert
fortbestehendes
Bezugsrecht
hinausging
.
vorzeitige
Beendigung
Versicherungsvertrages
Auszahlung
Rückkaufswerts
konnte
beanspruchen
.
2
.
Arbeitgeberin
Versicherungsnehmerin
so
fortgesetzte
Versicherungsverhältnis
Erklärung
30
.
Dezember
2013/7
.
Januar
wirksam
gekündigt
hat
so
rechtlichen
kungen
Kündigung
§
Abs.
Spiegelstrich
Schluss
laufenden
Versicherungsjahres
1
.
Dezember
eintraten
kann
bisher
getroffenen
Feststellungen
abschließend
beurteilt
werden
.
Recht
ist
Berufungsgericht
allerdings
Ergebnis
gelangt
§
Abs.
Satz
BetrAVG
Auszahlung
Rückkaufswerts
Kündigung
entgegensteht
.
Vorschrift
verbietet
Anwendungsbereiches
betrieblichen
Altersversorgung
abgeschlossene
Direktversicherung
Inanspruchnahme
§
Abs.
berechneten
Rückkaufswerts
älteren
Versicherungsverträgen
Beitragszahlungen
Arbeitgebers
gebildeten
geschäftsplanmäßigen
Deckungskapitals
Grund
Kündigung
Versicherungsvertrages
bestimmt
Falle
Kündigung
Versicherung
prämienfreie
Versicherung
umgewandelt
wird
.
Abs.
Abs.
.
findet
dann
insoweit
Anwendung
§
Abs.
Satz
BetrAVG
.
Abs.
Satz
schließt
Inanspruchnahme
Rückkaufswerts
jedoch
nur
dann
Kündigungserklärung
Versicherer
erst
Ausscheiden
versicherten
Arbeitnehmers
Arbeitsverhältnis
zugeht
.
Erhält
Versicherer
Arbeitgeber
Versicherungsnehmer
erklärte
Kündigung
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
steht
Vorschrift
späteren
Auszahlung
Rückkaufswerts
auch
inzwischen
ausgeschiedenen
Arbeitnehmer
Wege
.
Verständnis
Vorschrift
auch
Berufungsgericht
zutreffend
Entscheidung
zugrunde
gelegt
hat
folgt
Auslegung
Gesetzes
.
Vorschrift
lässt
nur
isolierter
Betrachtung
Wortlauts
offen
Voraussetzungen
Versicherung
Kündigung
prämienfreie
Versicherung
umgewandelt
wird
Rückkaufswert
Anspruch
genommen
werden
kann
.
systematischen
Zusammenhang
Regelung
§
Abs.
folgt
jedoch
vornherein
nur
Inanspruchnahme
Rückkaufswerts
vorzeitig
Arbeitsverhältnis
ausgeschiedenen
Arbeitnehmer
erfasst
.
Abs.
Satz
ergänzt
Wortlaut
§
Abs.
Satz
BetrAVG
.
verbietet
ausdrücklich
"
ausgeschiedene
Arbeitnehmer
"
Ansprüche
Versicherungsvertrag
dort
bestimmten
Höhe
abtritt
beleiht
.
unmittelbar
anknüpfend
schließt
Satz
Inanspruc
hnahme
Rückkaufswerts
"
Höhe
"
Satz
geregelten
.
Zusammenhang
folgt
Regelungen
gleichermaßen
nur
Verfügungen
Ansprüche
Versich
erungsvertrag
Ausscheiden
Arbeitnehmers
rbeitsverhältnis
erfassen
.
entspricht
auch
Entstehungsgeschichte
§
Abs.
Satz
BetrAVG
.
Entwurf
§
Abs.
sah
zunächst
nur
Beschränkungen
Satz
.
Einfügung
§
Abs.
Satz
begründete
Gesetzgeber
Satz
ausgeschiedenen
Arbeitnehmer
Verfügungen
Versorgungszweck
gefährden
könnten
verbiete
Verfügungen
jedoch
auch
Geltendmachung
Rückkaufswerts
Kündigung
Versicherungsvertrages
möglich
seien
BT-Drucks
.
7/2843
S.
.
Einbeziehung
Geltendmachung
Rückkaufswerts
werde
Sicherung
Versorgungszweckes
lücke
nlos
verwirklicht
aaO
.
Inanspruchnahme
Rückkaufswerts
ausgeschiedenen
Arbeitnehmer
Auszahlung
anderweitige
Verwertung
vgl.
ErfK/Steinmeyer
16
.
Aufl
.
.
Beendigung
Arbeitsverhältnisses
ist
jedoch
dann
ausgeschlossen
Versicherungsvertrag
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
Arbeitgeber
Versicherungsnehmer
gekündigt
wurde
.
Senat
bereits
Erlass
Berufungsurteils
ergangenen
Urteil
22
Juli
ausgeführt
hat
stellt
Abs.
Satz
BetrAVG
Fall
Schranken
Arbeitgeber
ausscheidenden
Arbeitnehmer
Versicherungsleistung
verwiesen
hat
aaO
.
.
wird
zwar
Recht
Arbeitnehmers
eingeschränkt
Lebensversich
erung
kündigen
beleihen
abzutreten
aaO
.
ergibt
aber
nur
Verfügungsmacht
Arbeitnehmers
Vers
übergeht
sachlichen
Umfang
bestimmter
Hinsicht
beschränkt
ist
aaO
;
vgl.
Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber
6
.
Aufl
.
.
;
Förster/Cisch/Karst
Betriebsrentengesetz
14
.
Aufl
.
.
31
;
Höfer
Band
Stand
§
.
1
;
Höhne
Betriebsrentengesetz
2
.
Aufl
.
.
.
Verfügungsbeschränkungen
§
Abs.
Satz
erfassen
nur
Fälle
Versicherung
ausgeschiedenen
Arbeitnehmer
übertragen
wurde
.
Übertragung
vollzieht
Abs.
Satz
Arbeitgeber
bestimmten
Voraussetzungen
Möglichkeit
gibt
vorzeitig
ausscheidenden
A
rbeitnehmer
unverfallbaren
Anwartschaft
ngen
betrieblichen
Altersversorgung
Versicherer
erbringende
Leistung
verweisen
eigene
Einstandspflicht
begrenzen
.
ausgeschiedene
Arbeitnehmer
kann
Fällen
Versicherung
eigene
weiterführen
vgl.
Beschluss
10
.
Februar
VersR
.
Regelung
knüpfen
Verfügungsbeschränkungen
§
Abs.
Satz
BetrAVG
.
systematische
Zusammenhang
schließt
nur
Inanspruchnahme
Rückkaufswerts
§
Abs.
Satz
auch
zweiten
geregelte
Kündigung
.
Verweisung
Arbeitnehmers
Versicherung
regelmäßig
auch
Versicherungsnehmer
wird
6
.
Aufl
.
.
;
Höhne
aaO
.
erfolgt
erst
Ausscheiden
Arbeitsverhältnis
§
Abs.
Satz
Be
.
Ansicht
Revision
ergibt
auch
§
Abs.
Satz
§
BetrAVG
Personen
Arbeitnehmer
sind
entsprechend
anwendbar
ist
Leistungen
Hinterbliebenenversorgung
Tätigkeit
Unternehmen
zugesagt
worden
sind
.
Anwendungsbereich
§
Abs.
Satz
BetrAVG
hier
vorgenommenen
Auslegung
ist
Personen
eindeutig
bestimmt
.
uch
Fällen
gibt
bestimmten
"
Zeitpunkt
Ausscheidens
"
Vertragsverhältnis
Unternehmen
vgl.
Urteil
15
Juli
.
Beschränkung
Vorschrift
Kündigung
Ausscheiden
Arbeitnehmers
entspricht
auch
Sinn
Zweck
Gesetzes
Willen
Gesetzgebers
.
Verfügungsbeschränkungen
§
soll
Rahmen
rechtlich
Möglichen
bestehende
Anwartschaft
Versorgungszweck
erhalten
bleiben
BT-Drucks
.
S.
.
Willen
Gesetzgebers
sollen
aber
§
Abs.
Satz
Ergänzung
§
Abs.
Satz
gerade
ausgeschiedenen
Arbeitnehmer
Verfügungen
Versorgungszweck
gefährden
können
untersagt
werden
vgl.
BT-Drucks
.
7/2843
S.
.
Gesetzgeber
wollte
verhindern
Arbeitnehmer
Anwartschaft
liquidiert
andere
Zwecke
verwendet
Beschluss
5
.
Dezember
ZR
.
2
;
vgl.
Rolfs
6
.
Aufl
.
.
;
Höhne
Paulsdorff/Rau/Weinert
aaO
.
.
Gesetzeszweck
dienen
Verfügungsbeschränkungen
jedoch
nur
dann
Kündigung
Arbeitnehmer
neuen
Versicherungsnehmer
Ausscheiden
Arbeitsverhältnis
ausgesprochen
wird
.
Will
Arbeitnehmer
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
Anwartschaft
liquidieren
veranlasst
Arbeitgeber
Versicherungsnehmer
Versicherungsvertrag
kündigen
treffen
Parteien
Arbeitsverhältnisses
entsprechende
Vereinbarung
Änderung
Aufhebung
arbeitsvertraglichen
Versorgungszusage
.
Vereinbarungen
beschränkt
Betriebsrentengesetz
nur
§
Abs.
unverfallbare
Anwartschaften
Falle
Beendigung
Arbeitsverhältnisses
nur
dort
geregelten
Voraussetzungen
abgefunden
werden
dürfen
.
Willen
Gesetzgebers
bleibt
Abfindung
Anwartschaften
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
zulässig
Abfindung
zeitlichen
sachlichen
Zusammenhang
Beendigung
Arbeitsverhältnisses
erfolgt
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Abs.
ist
Vereinbarungen
unverfallbare
Versorgungsanwartschaften
Zahlung
Abfindung
ngeschränkt
aufgehoben
werden
nur
anzuwenden
Ve
reinbarungen
Zusammenhang
Beendigung
Arbeitsverhäl
tnisses
getroffen
werden
Urteil
21
.
Mai
;
vgl.
;
Versicherungsrechts-Handbuch
3
.
Aufl
.
.
.
Vorschrift
setzt
zeitlichen
auch
sachlichen
Zusammenhang
Ausscheiden
Arbeitnehmers
Abfindungsvereinbarung
vgl.
Rolfs
6
.
Aufl
.
.
;
Stand
1
.
Dezember
§
.
.
einvernehmliche
Abfindung
Versorgungsanwartschaften
bestehenden
Arbeitsverhältnis
Anwendungsbereich
§
fällt
wird
dann
aber
auch
§
Abs.
Satz
ausgeschlossen
.
Vielmehr
bestimmt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
sogar
Abfindung
Anspruchs
§
Ausnahmeregelungen
reichen
verbietet
.
Abs.
Satz
setzt
Kündigung
Versicherungsvertrages
bestehenden
Arbeitsverhältnisses
engeren
Schranken
§
Kündigung
zugrundeliegende
Vereinbarung
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
tut
Zusammenhang
Beendigung
Arbeitsverhältnisses
steht
.
Zusammenhang
vorliegt
betrifft
allein
Abfindungsregelung
§
.
Kündigung
Versicherungsvertrages
wäre
rdings
dann
unwirksam
Anspruch
Klägers
Auszahlung
Rückkaufswerts
ausgeschlossen
Kündigung
Versicherungsvertrages
§
Abs.
unzulässigen
Abfi
ndungsvereinbarung
Kläger
Arbeitgeberin
beruhte
.
§
Abs.
darf
unverfallbare
Versorgungsa
nwartschaft
nur
Voraussetzungen
vorliegend
einschlägigen
weiteren
Absätze
Vorschrift
abgefunden
werden
.
abweichende
Abfindungsregelung
ist
gemäß
§
nichtig
Urteil
15
Juli
aaO
;
.
Verbot
erfasst
nur
Vereinbarung
Abfindung
Grun
auch
Erfüllungsgeschäft
aaO
Stand
Juni
§
.
;
aaO
.
.
betrieblichen
Altersversorgung
Wege
Direktversicherung
ist
Versicherer
Auszahlung
Rückkaufswerts
verpflichtet
Inanspruchnahme
Leistung
verbotswidrigen
Abfindungsvereinbarung
beruht
vgl.
aaO
Juni
.
.
.
Berufungsgericht
hat
bisher
befasst
Kündigung
Versicherungsvertrages
Abfindungsverei
nbarung
Kläger
Arbeitgeber
zeitlichen
sachlichen
Zusammenhang
Beendigung
Arbeitsverhältnisses
stand
beruhte
.
zeitlichen
Nähe
Kündigung
Versicherungsvertrages
Beendigung
Arbeitsverhältni
sses
kommt
aber
zumindest
Betracht
.
Sache
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Gelegenheit
geben
rgänzende
Feststellungen
treffen
.
Felsch
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung