NAMEN Verkündet : 8 . Juni Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Satz § Abs. Abs. Satz BetrAVG schließt Inanspruchnahme Rückkaufswerts Lebensversicherung ausgeschiedenen Arbeitnehmer Kündigungserklärung Versicherungsnehmers Arbeitgebers Versicherer noch bestehenden Arbeitsverhältnisses zugegangen ist . Allerdings ist Kündigung Versicherungsvertrages unwirksam § Abs. unzulässigen Abfindungsvereinbarung Arbeitnehmer Arbeitgeber beruht . Urteil 8 . Juni OLG ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Richterin Richter Dr. Richterin Dr. mündliche Verhandlung 8 . Juni Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 20 . Zivilsenats 12 . Juni aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger verlangt Beklagten Auszahlung Rückkaufswerts Lebensversicherung . Jahr schloss damalige Arbeitgeberin Klägers Beklagten Lebensversicherung Direktversicherung betrieblichen Altersversorgung . Kläger wurde unwiderruflich Bezugsberechtigter bestimmt . Versicherungsbeginn war 1 . Dezember Versicherungsablauf 30 November vereinbart . Schreiben 30 Juli bat Kläger Beklagte langjähriger Krankheit resultierenden wirtschaftlichen Notlage Auszahlung Versicherungssumme 1 . Dezember ; Arbeitgeberin erklärte selben Schreiben sei " Kündigung einverstanden " . Beklagte bestätigte Kündigung zunächst Schreiben Arbeitgeberin 2 . August 1 . September sodann Schreiben 14 . August 1 . Dezember . Schreiben 31 . Oktober erklärte Arbeitgeberin widerspreche Kündigung Beklagte Kläger Schreiben 8 November mitteilte Versicherung fortgeführt werde . Arbeitgeberin erklärte Schreiben 30 . Dezember 7 . Januar erneut Kündigung Versicherungsvertrages . Urteil Arbeitsgerichts 8 . Januar wurde ntrag Klägers Kündigung Lebensversicherungsvertrages verurteilt . Kläger kündigte Arbeitsverhältnis Arbeitgeberin Schreiben 7 . Januar fristlos 31 . Januar . Arbeitgeberin Beklagte Beendigung Arbeitsverhältnisses informiert hatte verweigerte Auszahlung Rückkaufswerts . Landgericht hat Klage Zahlung Rückkaufswerts abgewiesen ; Oberlandesgericht hat Berufung Klägers stattgegeben . richtet Revision Beklagten Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils erstrebt . Entscheidungsgründe : Revision führt Aufhebung Berufungsurteils Z Sache Berufungsgericht . Auffassung Berufungsgerichts steht Kläger Anspruch Rückkaufswert Lebensversicherung bereits ersten Kündigung Versicherungsvertrages . Arbeitgeberin habe zwar Kündigung ausdrücklich selbst ausgesprochen Einverständniserklärung zeige eindeutigen Willen Beendigung Vertrages . Kündigung ausgelösten Anspruch Klägers Auszahlung Rückkaufswerts habe Arbeitgeberin einseitig gemeinschaftlich B eklagten wieder entziehen können . Vereinbarten Versicherungsnehmer Versicherer Einbeziehung bezugsberechtigten Dritten Kündigungserklärung Fortsetzung Versicherungsvertrages Folge Auszahlungsanspruch Bezugsberechtigten wieder entfiele so liege Vertrag zulasten Dritter ltenden Vertragsrecht grundsätzlich fremd sei . auch einvernehmliche Aufhebung rsten Kündigung wirksam ansähe wäre Anspruch Folge zweiten Kündigung 1 . Dezember entstanden . stehe entg egen § Abs. Satz . V.m . Satz BetrAVG Rückkaufswert Kündigung Versicherungsvertrages ausg eschiedenen Arbeitnehmer Anspruch genommen werden könne . Sinn Zweck Regelung sprächen Rechtsfolgen auch dann eintreten lassen Kündigung vertrages noch bestehenden Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber Versicherungsnehmer ausgesprochen werde . verfolge Zweck ausgeschiedenen arbeitsrechtlichen Versorgungszusage Versicherungsleistung zugewandt worden sei alsbaldigen Real isierung Rückkaufswerts hindern . bestehenden Arbeitsverhältnisses sei Arbeitgeber grundsätzlic gehindert Versicherung kündigen . gelte auch dann Kündigung Zuge Beendigung Arbeitsverhältnisses ausgespr ochen werde Rückkaufswert erst Ende fällig werde . II . hält rechtlicher Nachprüfung Punkten stand . 1 . Ansicht Berufungsgerichts ist Anspruch Auszahlung Rückkaufswerts bereits Kündigung 30 Juli entstanden . revisionsrechtlich beanstandender Weise hat Berufungsgericht allerdings Schreiben 30 Juli Kündigungserklärung Arbeitgeberin Versicherungsnehmerin auch unwiderruflichen Bezugsberechtigung Dritten allein Kündigung berechtigt ist vgl. Senatsurteil 2 . Dezember r+s . ausgelegt . Berufungsgericht hat Erklärung Versicherungsnehmerin sei Künd igung einverstanden befasst . Entscheidungserhebliche Auslegungsgesichtspunkte übersehen haben könnte zeigt Revision ; sind auch sonst ersichtlich . eigene Willenserklärung setzt Erklärende Äußerung Rechtsfolgewillen Ausdruck bringt Begründun Änderung Beendigung privaten Rechtsverhältnisses abzielt vgl. Urteil 17 . Oktober . muss Ansicht Revision eigener Initiative handeln noch persönliche Zwecke verfolgen . steht Willen Arbeitgeberin Beendigung Versicherung svertrages Berufungsgericht Erklärung entnommen hat Erklärung ausschließlich Wunsch Klägers abgegeben eigenes Interesse gehabt haben sollte . Arbeitgeberin hat Versicherungsverhältnis jedoch Kündigungserklärung Vereinbarung Beklagten fortgesetzt . Zwar konnte Arbeitgeberin Rechtswirkungen Kündigung einseitige Erklärung beseitigen . Kündigung hat rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung Beend igung Versicherungsverhältnisses vertraglich vereinbarten Zei tpunkt Folge . Kündigung kann einseitig zurückgenommen widerrufen werden Senatsurteile 22 . Juni IVa ; 3 . Oktober IVa . Parteien haben aber Rahmen Vertragsfreiheit Möglichkeit Eintritt Rechtsfolgen bereits wirksam gewordenen Kündigung einverständliche Vereinbarung aufzuheben Urteil 24 . Juni ; vgl. Senatsurteil 22 . Juni aaO . entsprechende Vereinbarung führt indessen weiteres unterschiedslos Fortsetzung gekündigten Vertrages . teilung Wirkungen Vereinbarung Aufhebung Kündigungsfolgen zukommt ist unterscheiden Vereinbarung Ablauf Kündigungsfrist erst getroffen wird Ablauf Kündigungsfrist besteht Vertragsverhältnis Parteien . Jedenfalls dann einverständliche Aufhebung Kündigung noch Ablauf Kündigungsfrist also Geltung Vertrages vereinbart wird bleibt gekündigte Vertrag nverändert Kraft Urteile 24 . Juni aaO ; 6 . Oktober ; 20 . März ZR . wirksam gekündigte Versicherungsverhältnis lebt dann Vereinbarung ider Vertragspartner wieder vgl. Senatsurteile 22 . Juni aaO ; 3 . Oktober aaO . Erklärung Rücknahme Widerrufs Kündigung Versicherungsnehmer laufenden Kündigungsfrist ist Angebot Fortsetzung ursprünglichen Vertragsverhältnisses sehen vgl. Fausten 2 . Aufl . § . ; Rixecker 4 . Aufl . . . So liegt hier . Beklagte nahm entsprechende Angebot Arbeitgeberin Schreiben 8 November laufenden Kündigungsfrist . Arbeitgeberin hatte Kündigung 1 . Dezember Schluss laufenden Vers § Abs. Spiegelstrich Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen kap italbildende Lebensversicherung Ende Kündigungsfrist darstellt erklärt . früherer Beendigungszeitpunkt ergab zunächst erfolgten Bestätigung Kündigung Beklagte 1 . September Arbeitgeberin abweiche n- Vereinbarung Vertragsende zugestimmt hatte Beklagte weiteren Schreiben Kündigung 1 . Dezember bestätigte . Ansicht Berufungsgerichts bedurfte Vereinbarung Fortsetzung Versicherungsverhältnisses laufenden Kündigungsfrist Zustimmung Klägers . unwiderrufliches Bezugsrecht stand Vereinbarung . Versicherungsverhältnis besteht bleibt Versich erungsnehmer Bezugsberechtigte befugt Beendigung Fortsetzung Vertrages entscheiden . Direktversicherung betrieblichen Altersversorgung ist versicherungsrechtl ichen Deckungsverhältnis Arbeitgeber Versicherer Inhaber Rechte Pflichten Vertrag insbesondere Gestaltungsrechte Beschluss 10 . Februar VersR ; vgl. Versicherungsrechts-Handbuch 3 . Aufl . . . Auch Vereinbarung unwiderruflichen Bezugsrechts kann Versicherungsnehmer Ansprüche Versicherungsvertrag Rahmen Gestaltungsfreiheit unterschie dlich verfügen Senatsurteil 18 . Juni . Fortsetzung Versicherungsverhältnisses greift geschützte Rechtsposition Klägers . Zwar erwirbt Bezugsberechtigte Einräumung unwiderruflichen Bezugsrechts Ansprüche Versicherungsleistungen regelmäßig sofort Senatsurteil 18 . Juni aaO . schließt Rückkaufswert -9- Kündigung Vertrages Senatsurteile 2 . Dezember aaO . 11 ; 18 . Juni aaO . bedeutet jedoch nur so Verzicht Widerrufsrecht verfolgte Zweck erreicht wird Ansprüche Versicherungsleistungen Vermögen Versicherungsnehmers auszusondern Zugriff Gläubiger entziehen vgl. Senatsurteil 18 . Juni aaO . Einverständnis Begünstigten kann Bezugsrecht Unwiderruflichkeit sofort Vermögen gehört Urteil 9 . Oktober . verfügt werden . Recht ist gerichtet Ansprüche Versicherungsvertrag mehr anderen entzogen werden können . Vermögenszuordnung wird aber Vereinbarung Fortse tzung Versicherungsvertrages beeinträchtigt Bezugsrecht Begünstigten unverändert bestehen bleibt . Recht Bezugsberechtigten soll regelmäßigen Verständnis Begünstigungserklärung Versicherungsvertrag fällig werde nden Ansprüche umfassen Senatsurteile 2 . Dezember aaO ; 18 . Juni aaO . Ansprüche fällig werden unterliegt bestehenden Vertragsverhältnisses Disposition Versicherungsnehmer Versicherer . Kläger erwarb auch zunächst erfolgte Kündigungserklärung Rechtsposition unverändert fortbestehendes Bezugsrecht hinausging . vorzeitige Beendigung Versicherungsvertrages Auszahlung Rückkaufswerts konnte beanspruchen . 2 . Arbeitgeberin Versicherungsnehmerin so fortgesetzte Versicherungsverhältnis Erklärung 30 . Dezember 2013/7 . Januar wirksam gekündigt hat so rechtlichen kungen Kündigung § Abs. Spiegelstrich Schluss laufenden Versicherungsjahres 1 . Dezember eintraten kann bisher getroffenen Feststellungen abschließend beurteilt werden . Recht ist Berufungsgericht allerdings Ergebnis gelangt § Abs. Satz BetrAVG Auszahlung Rückkaufswerts Kündigung entgegensteht . Vorschrift verbietet Anwendungsbereiches betrieblichen Altersversorgung abgeschlossene Direktversicherung Inanspruchnahme § Abs. berechneten Rückkaufswerts älteren Versicherungsverträgen Beitragszahlungen Arbeitgebers gebildeten geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals Grund Kündigung Versicherungsvertrages bestimmt Falle Kündigung Versicherung prämienfreie Versicherung umgewandelt wird . Abs. Abs. . findet dann insoweit Anwendung § Abs. Satz BetrAVG . Abs. Satz schließt Inanspruchnahme Rückkaufswerts jedoch nur dann Kündigungserklärung Versicherer erst Ausscheiden versicherten Arbeitnehmers Arbeitsverhältnis zugeht . Erhält Versicherer Arbeitgeber Versicherungsnehmer erklärte Kündigung bestehenden Arbeitsverhältnisses steht Vorschrift späteren Auszahlung Rückkaufswerts auch inzwischen ausgeschiedenen Arbeitnehmer Wege . Verständnis Vorschrift auch Berufungsgericht zutreffend Entscheidung zugrunde gelegt hat folgt Auslegung Gesetzes . Vorschrift lässt nur isolierter Betrachtung Wortlauts offen Voraussetzungen Versicherung Kündigung prämienfreie Versicherung umgewandelt wird Rückkaufswert Anspruch genommen werden kann . systematischen Zusammenhang Regelung § Abs. folgt jedoch vornherein nur Inanspruchnahme Rückkaufswerts vorzeitig Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer erfasst . Abs. Satz ergänzt Wortlaut § Abs. Satz BetrAVG . verbietet ausdrücklich " ausgeschiedene Arbeitnehmer " Ansprüche Versicherungsvertrag dort bestimmten Höhe abtritt beleiht . unmittelbar anknüpfend schließt Satz Inanspruc hnahme Rückkaufswerts " Höhe " Satz geregelten . Zusammenhang folgt Regelungen gleichermaßen nur Verfügungen Ansprüche Versich erungsvertrag Ausscheiden Arbeitnehmers rbeitsverhältnis erfassen . entspricht auch Entstehungsgeschichte § Abs. Satz BetrAVG . Entwurf § Abs. sah zunächst nur Beschränkungen Satz . Einfügung § Abs. Satz begründete Gesetzgeber Satz ausgeschiedenen Arbeitnehmer Verfügungen Versorgungszweck gefährden könnten verbiete Verfügungen jedoch auch Geltendmachung Rückkaufswerts Kündigung Versicherungsvertrages möglich seien BT-Drucks . 7/2843 S. . Einbeziehung Geltendmachung Rückkaufswerts werde Sicherung Versorgungszweckes lücke nlos verwirklicht aaO . Inanspruchnahme Rückkaufswerts ausgeschiedenen Arbeitnehmer Auszahlung anderweitige Verwertung vgl. ErfK/Steinmeyer 16 . Aufl . . Beendigung Arbeitsverhältnisses ist jedoch dann ausgeschlossen Versicherungsvertrag bestehenden Arbeitsverhältnisses Arbeitgeber Versicherungsnehmer gekündigt wurde . Senat bereits Erlass Berufungsurteils ergangenen Urteil 22 Juli ausgeführt hat stellt Abs. Satz BetrAVG Fall Schranken Arbeitgeber ausscheidenden Arbeitnehmer Versicherungsleistung verwiesen hat aaO . . wird zwar Recht Arbeitnehmers eingeschränkt Lebensversich erung kündigen beleihen abzutreten aaO . ergibt aber nur Verfügungsmacht Arbeitnehmers Vers übergeht sachlichen Umfang bestimmter Hinsicht beschränkt ist aaO ; vgl. Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber 6 . Aufl . . ; Förster/Cisch/Karst Betriebsrentengesetz 14 . Aufl . . 31 ; Höfer Band Stand § . 1 ; Höhne Betriebsrentengesetz 2 . Aufl . . . Verfügungsbeschränkungen § Abs. Satz erfassen nur Fälle Versicherung ausgeschiedenen Arbeitnehmer übertragen wurde . Übertragung vollzieht Abs. Satz Arbeitgeber bestimmten Voraussetzungen Möglichkeit gibt vorzeitig ausscheidenden A rbeitnehmer unverfallbaren Anwartschaft ngen betrieblichen Altersversorgung Versicherer erbringende Leistung verweisen eigene Einstandspflicht begrenzen . ausgeschiedene Arbeitnehmer kann Fällen Versicherung eigene weiterführen vgl. Beschluss 10 . Februar VersR . Regelung knüpfen Verfügungsbeschränkungen § Abs. Satz BetrAVG . systematische Zusammenhang schließt nur Inanspruchnahme Rückkaufswerts § Abs. Satz auch zweiten geregelte Kündigung . Verweisung Arbeitnehmers Versicherung regelmäßig auch Versicherungsnehmer wird 6 . Aufl . . ; Höhne aaO . erfolgt erst Ausscheiden Arbeitsverhältnis § Abs. Satz Be . Ansicht Revision ergibt auch § Abs. Satz § BetrAVG Personen Arbeitnehmer sind entsprechend anwendbar ist Leistungen Hinterbliebenenversorgung Tätigkeit Unternehmen zugesagt worden sind . Anwendungsbereich § Abs. Satz BetrAVG hier vorgenommenen Auslegung ist Personen eindeutig bestimmt . uch Fällen gibt bestimmten " Zeitpunkt Ausscheidens " Vertragsverhältnis Unternehmen vgl. Urteil 15 Juli . Beschränkung Vorschrift Kündigung Ausscheiden Arbeitnehmers entspricht auch Sinn Zweck Gesetzes Willen Gesetzgebers . Verfügungsbeschränkungen § soll Rahmen rechtlich Möglichen bestehende Anwartschaft Versorgungszweck erhalten bleiben BT-Drucks . S. . Willen Gesetzgebers sollen aber § Abs. Satz Ergänzung § Abs. Satz gerade ausgeschiedenen Arbeitnehmer Verfügungen Versorgungszweck gefährden können untersagt werden vgl. BT-Drucks . 7/2843 S. . Gesetzgeber wollte verhindern Arbeitnehmer Anwartschaft liquidiert andere Zwecke verwendet Beschluss 5 . Dezember ZR . 2 ; vgl. Rolfs 6 . Aufl . . ; Höhne Paulsdorff/Rau/Weinert aaO . . Gesetzeszweck dienen Verfügungsbeschränkungen jedoch nur dann Kündigung Arbeitnehmer neuen Versicherungsnehmer Ausscheiden Arbeitsverhältnis ausgesprochen wird . Will Arbeitnehmer bestehenden Arbeitsverhältnisses Anwartschaft liquidieren veranlasst Arbeitgeber Versicherungsnehmer Versicherungsvertrag kündigen treffen Parteien Arbeitsverhältnisses entsprechende Vereinbarung Änderung Aufhebung arbeitsvertraglichen Versorgungszusage . Vereinbarungen beschränkt Betriebsrentengesetz nur § Abs. unverfallbare Anwartschaften Falle Beendigung Arbeitsverhältnisses nur dort geregelten Voraussetzungen abgefunden werden dürfen . Willen Gesetzgebers bleibt Abfindung Anwartschaften bestehenden Arbeitsverhältnisses zulässig Abfindung zeitlichen sachlichen Zusammenhang Beendigung Arbeitsverhältnisses erfolgt vgl. BT-Drucks . S. . Abs. ist Vereinbarungen unverfallbare Versorgungsanwartschaften Zahlung Abfindung ngeschränkt aufgehoben werden nur anzuwenden Ve reinbarungen Zusammenhang Beendigung Arbeitsverhäl tnisses getroffen werden Urteil 21 . Mai ; vgl. ; Versicherungsrechts-Handbuch 3 . Aufl . . . Vorschrift setzt zeitlichen auch sachlichen Zusammenhang Ausscheiden Arbeitnehmers Abfindungsvereinbarung vgl. Rolfs 6 . Aufl . . ; Stand 1 . Dezember § . . einvernehmliche Abfindung Versorgungsanwartschaften bestehenden Arbeitsverhältnis Anwendungsbereich § fällt wird dann aber auch § Abs. Satz ausgeschlossen . Vielmehr bestimmt § Abs. Satz § Abs. Satz sogar Abfindung Anspruchs § Ausnahmeregelungen reichen verbietet . Abs. Satz setzt Kündigung Versicherungsvertrages bestehenden Arbeitsverhältnisses engeren Schranken § Kündigung zugrundeliegende Vereinbarung Arbeitgeber Arbeitnehmer tut Zusammenhang Beendigung Arbeitsverhältnisses steht . Zusammenhang vorliegt betrifft allein Abfindungsregelung § . Kündigung Versicherungsvertrages wäre rdings dann unwirksam Anspruch Klägers Auszahlung Rückkaufswerts ausgeschlossen Kündigung Versicherungsvertrages § Abs. unzulässigen Abfi ndungsvereinbarung Kläger Arbeitgeberin beruhte . § Abs. darf unverfallbare Versorgungsa nwartschaft nur Voraussetzungen vorliegend einschlägigen weiteren Absätze Vorschrift abgefunden werden . abweichende Abfindungsregelung ist gemäß § nichtig Urteil 15 Juli aaO ; . Verbot erfasst nur Vereinbarung Abfindung Grun auch Erfüllungsgeschäft aaO Stand Juni § . ; aaO . . betrieblichen Altersversorgung Wege Direktversicherung ist Versicherer Auszahlung Rückkaufswerts verpflichtet Inanspruchnahme Leistung verbotswidrigen Abfindungsvereinbarung beruht vgl. aaO Juni . . . Berufungsgericht hat bisher befasst Kündigung Versicherungsvertrages Abfindungsverei nbarung Kläger Arbeitgeber zeitlichen sachlichen Zusammenhang Beendigung Arbeitsverhältnisses stand beruhte . zeitlichen Nähe Kündigung Versicherungsvertrages Beendigung Arbeitsverhältni sses kommt aber zumindest Betracht . Sache ist Berufungsgericht zurückzuverweisen Gelegenheit geben rgänzende Feststellungen treffen . Felsch Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung