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1398 lines
12 KiB

NAMEN
Verkündet
:
24
.
Februar
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Satz
Beurteilung
Unentgeltlichkeit
Verfügung
Testamentsvollstreckers
gemäß
§
Satz
ist
Erwerb
Nachlass
fallenden
Miteigentumsanteils
Grundstück
Testamentsvollstrecker
persönlich
Wertabschlag
vorzunehmen
Vertrag
Miteigentumsanteile
Grundstück
Hand
vereinigen
sollen
Fortführung
Senatsurteil
13
.
Mai
.
Urteil
24
.
Februar
OLG
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
mündliche
Verhandlung
24
.
Februar
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
21
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
16
.
Juni
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
17
.
Dezember
verstorbene
Erblasserin
wurde
Parteien
Rechtsstreits
beerbt
.
Nachlass
gehört
hälftige
Miteigentumsanteil
Dreifamilienhaus
bebauten
Grundstück
.
Weitere
Miteigentümer
waren
Schwester
Klägers
Kläger
bestehende
Erbengemeinschaft
.
Kläger
war
Testamentsvollstrecker
Erblasserin
esetzt
Beschränkungen
§
befreit
.
notariellem
Kaufvertrag
14
.
Mai
Auflassung
Eintragungsbewilligung
erwarb
Kläger
hälftigen
Miteigentumsanteil
Erbengemeinschaft
Erblasserin
Miteigentumsanteile
Schwester
Erbengemeinschaft
.
Erbengemeinschaft
Erblasserin
handelte
Kläger
.
Gesamtwert
Immobilie
wurden
zugrunde
gelegt
.
entfielen
Erbengemeinschaft
Erblasserin
.
Kläger
zahlte
Folge
Miteigentümer
Miterben
entfallenden
anteiligen
Beträge
.
Beschluss
Nachlassgerichts
4
.
September
wurde
Kläger
Amt
Testamentsvollstreckers
entlassen
.
hiergegen
gerichtete
Beschwerde
blieb
erfolglos
.
Grundbuchamt
lehnte
Eigentumsumschreibung
Verf
ügungsbefugnis
Klägers
mehr
gegeben
sei
.
Kläger
bat
sodann
Miterben
3
.
September
Notar
erneut
Auflassung
erklären
.
Termin
erschienen
jedoch
nur
Miterben
Beklagten
.
erklärte
Bür
ovorsteher
Notars
Vertreter
Vertretungsmacht
Auflassung
.
Beklagten
verweigerten
Folgezeit
Genehmigung
.
Klage
begehrt
Kläger
Beklagten
verurteilen
Erklärung
Vertreter
Vertretungsmacht
handelnden
Bürov
Notars
3
.
September
genehmigen
hilfsweise
hälftige
Miteigentum
Grundstück
Kläger
aufzulassen
Eintragung
Grundbuch
bewilligen
.
Landgericht
hat
Verkehrswert
hälftigen
Miteigentums
streitgegenständlichen
Grundstücks
Zeitpunkt
Veräußerung
Vertrag
14
.
Mai
Beweis
erhoben
Einholung
Sachverständige
ngutachtens
Klage
abgewiesen
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
zurückgewiesen
.
richtet
Revision
Klägers
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
Kläger
könne
notariellen
Kaufvertrag
14
.
Mai
Anspruch
Beklagten
Genehmigung
Erklärung
Vertreter
Vertretungsmacht
handelnden
Bürovorstehers
herleiten
Vertrag
Verstoßes
§
Satz
§
Abs.
Satz
unwirksam
sei
.
unzulässige
unentgeltliche
Verfügung
liege
Opfer
Nachlass
erbracht
werde
Test
amentsvollstrecker
wisse
gleichwertige
G
egenleistung
gegenüberstehe
hätte
erkennen
müssen
.
sei
hier
Fall
.
teilunentgeltliche
Verfügung
Klägers
bereits
vorgelegen
zahlende
Kaufpreis
Miteige
ntumsanteil
Erbengemeinschaft
gering
bemessen
gewesen
sei
.
Landgericht
beauftragte
Sachverständige
habe
Verkehrswert
ganze
Grundstück
streitgegenständlichen
Miteigentumsanteil
zutreffend
bemessen
.
Wert
hälftigen
Miteigentumsanteils
sei
geringer
Hälfte
Ve
rkehrswerts
gesamten
Objekts
anzusetzen
.
Miteigentumsanteilen
sei
generell
gerechtfertigt
Abschlag
rechnerischen
Anteil
Verkehrswert
gesamten
Grundstücks
vorzunehmen
.
Zutreffend
sei
Landgericht
auch
ausgegangen
Kläger
wusste
ordnungsgemäßer
Verwaltung
hätte
erkennen
müssen
Gegenleistung
weggegebenen
Nachlassgegenstand
unzulänglich
sei
.
Kläger
habe
selbst
eingeholten
Gutachten
Jahre
weiteres
Gutachten
Jahr
vorgelegen
erheblich
höheren
ermittelt
habe
.
Verhalten
Klägers
erwecke
Eindruck
ausreichend
wirtschaftliche
Ve
rwertung
bemüht
habe
gegebenenfalls
auch
erklären
lasse
selbst
Begünstigte
niedrig
angesetzten
Kau
fpreises
gewesen
sei
.
II
.
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Kläger
hat
Beklagten
Anspruch
enehmigung
Vertreter
Vertretungsmacht
anlässlich
Beurkundungstermins
3
.
September
erklärten
Auflassung
.
Anspruch
folgt
notariellen
Kaufvertrag
14
.
Mai
Berufungsgericht
rechtsfehlerfrei
festgestellt
hat
gemäß
§
Satz
§
Abs.
Satz
unwirksam
ist
.
Satz
ist
Testamentsvollstrecker
unentgeltlichen
Verfügungen
nur
berechtigt
sittlichen
Pflicht
Anstand
nehmenden
Rücksicht
entspr
echen
.
§
Abs.
Satz
kann
Testamentsvollstrecker
Verbindlichkeit
Verfügung
Nachlassgegenstand
auch
dann
eingehen
Verfügung
berechtigt
ist
.
Unentgel
tlichkeit
Sinne
§
Satz
setzt
objektiv
Nachlass
Wert
hingegeben
wird
eingetretene
Verringerung
Nachlasses
Zuführung
entsprechenden
Vermögensvorteils
ausgeglichen
wird
.
muss
Testamentsvollstrecker
weiß
ordnungsmäßiger
Verwa
ltung
hätte
erkennen
müssen
Leistung
Gegenseite
länglich
war
Senatsurteil
24
.
Oktober
;
Beschluss
24
.
September
6/71
f.
;
MünchKomm-BGB/Zimmermann
6
.
Aufl
.
.
.
Bestimmung
dient
Schutz
gemäß
Verfügung
ausgeschlossenen
Erben
allein
verfügungsberechtigten
Testamentsvollstrecker
soll
Verminderung
Nachlasses
gleichwertiger
Vermögen
swerte
verhindern
Urteil
15
.
Mai
;
MünchKomm-BGB/Zimmermann
aaO
.
.
Bedeutung
§
Satz
zeigt
Testamentsvollstrecker
gemäß
§
Satz
Beschränkung
auch
Erblasser
befreit
werden
kann
vgl.
FAKomm
-Erbrecht/Rott
4
.
Aufl
.
.
.
Ausgehend
Schutzzweck
werden
§
Satz
auch
teilweise
unentgeltliche
Verfügungen
erfasst
Urteil
15
.
Mai
aaO
.
teilweise
unentgeltliche
Verfügung
ist
Ganzen
unwirksam
äquivalenter
Gegenwert
Nachlass
gelangt
.
.
Hier
hat
Berufungsgericht
Grundlage
eingeholten
festgestellt
Verkehrswert
gesamten
Grun
Stichtag
14
.
Mai
hälftige
Miteigentumsanteil
mithin
belief
.
Kaufvertrag
14
.
Mai
wurde
lediglich
Gesamtwert
Immobilie
hälftiger
Wert
streitigen
Miteigentumsanteils
zugrunde
gelegt
unentgeltlichen
Anteil
%
entspricht
.
2
.
Erfolg
macht
Revision
geltend
Wert
hälftigen
Miteigentumsanteils
sei
geringer
Hälfte
Verkehrswerts
gesamten
Objekts
bemessen
.
Allgemeine
Grundsätze
Miteigentumsanteil
Grundstück
eingeschränkter
Ve
rkehrsfähigkeit
Verwertbarkeit
Wertabschläge
vorzunehmen
sind
lassen
aufstellen
.
lassen
anders
Revision
meint
insbesondere
weiteres
§
BauGB
entnehmen
.
wird
Verkehrswert
Preis
bestimmt
Zeitpunkt
Ermittlung
bezieht
gewöhnlichen
eschäftsverkehr
rechtlichen
Gegebenheiten
tatsächlichen
Eigenschaften
sonstigen
Beschaffenheit
Lage
Grun
sonstigen
Gegenstandes
Wertermittlung
Rücksicht
ungewöhnliche
persönliche
Verhältnisse
erzielen
wäre
vgl.
auch
§
Abs.
BewG
.
generelle
Verpflichtung
Miteigentumsanteilen
Wertabschlag
vorzunehmen
lässt
rschrift
entnehmen
.
Vielmehr
kommt
jeweiligen
Umstände
Einzelfalles
.
konkret
beurteilenden
Objekt
ist
insbesondere
Sinn
Zweck
jeweils
beurteilenden
Rechtsnorm
berücksichtigen
beurteilen
Miteigentumsanteil
tmäßig
anzusetzen
ist
.
Grundlage
hat
Senat
Urteil
13
.
Mai
entschieden
Rahmen
Pflichtteilsanspruchs
bestimmende
Wert
nachlassgegenständlichen
Miteigentumshälfte
gemäß
§
entspreche
hälftigen
Wert
Gesamtobjekts
Alleinerbe
bereits
Eigentümer
andere
ideellen
Miteigentumshälfte
sei
.
Anm
.
NotBZ
;
kritisch
Lange
.
war
Senat
maßgeblich
Verwertung
Immobilie
derartigen
Sachlage
Erbfall
problemlos
möglich
sei
Gründe
ersichtlich
seien
rechtfertigen
könnten
Abschlag
vorzunehmen
.
bestünde
Gefahr
Erben
zwar
Moment
Erbfalles
volle
Wert
ideellen
Miteigentumshälfte
Sinne
hälftigen
Verkehrswerts
zufließe
nun
Alleineigentümer
vollen
Ve
rkehrswert
realisieren
könne
Pflichtteilsberechtigte
aber
jedenfalls
deutlich
Pflichtteil
entsprec
henden
Anteil
hälftigen
Verkehrswert
Immobilie
erhielte
.
Bereich
Anfechtung
Insolvenzverfahrens
entspricht
ebenfalls
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Wert
Miteigentumsanteilen
jeweili
Anteil
Verkehrswert
gesamten
Objekts
richtet
Urteil
8
.
Dezember
IX
.
;
ferner
Insolvenzanfechtung
OLG
.
Auch
Rahmen
Zugewinnausgleichs
familiengerichtlichen
Verfahren
wird
Miteigentumsanteil
Abschlag
Gesamtwerts
Immobilie
berechnet
Urteil
28
.
Februar
FamRZ
.
.
Weiter
entspricht
gefestigten
Rechtsprechung
Bundesfinanzhofs
Bewertung
Miteigentumsanteilen
Grundstück
rechnerische
Anteil
gemeinen
Wert
gesamten
Grundstücks
zugrunde
legen
ist
BFH/NV
.
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Urteil
2
.
Mai
Auffassung
dortigen
Berufungsgerichts
-9-
standet
Rahmen
Prüfung
Sittenwidrigkeit
§
sei
Veräußerung
Miteigentumsanteils
Grundstück
entsprechende
Anteil
gesamten
Grundstück
lediglich
Wertabschlag
anzusetzen
.
hat
auch
Fall
angenommen
Erwerber
bereits
Eigentümer
übrigen
Miteigentumsanteile
war
.
Ergebnis
hat
Bundesgerichtshof
seinerzeit
beurteilenden
Fall
Frage
auffälligen
Missverhältnisses
Leistung
Gegenleistung
allerdings
offengelassen
jedenfalls
subjektiven
Vorausse
tzungen
Sittenwidrigkeit
fehlte
aaO
.
neueren
Entscheidung
hat
V.
Frage
Miteigentumsanteilen
generell
Abschlag
rechnerischen
Anteil
Verkehr
swert
gesamten
Grundstücks
gerechtfertigt
ist
ebenfalls
offengelassen
Urteil
12
.
Januar
.
Grundlage
ist
Rechtsgründen
bea
nstanden
Berufungsgericht
Beurteilung
Teil-)Unentgeltlichkeit
Rahmen
§
Satz
hier
Nachlass
fallenden
Miteigentumsanteil
streitgegenständlichen
Grundstück
Wertabschlag
vorgenommen
hat
.
beurteilende
Sachverhalt
ist
gekennzeichnet
Kläger
Vertrages
14
.
Mai
nur
Eigenschaft
Testamentsvollstrecker
zugleich
eigenen
Namen
handelte
ndem
nur
Erbengemeinschaft
Erblasserin
Anteil
Grundstück
auch
übrigen
Miteigentümern
jeweils
Anteile
erwarb
.
Wäre
planmäßig
vollständigen
Durchführung
Vertrages
gekommen
so
hätte
Kläger
gleichzeitig
Miteigentumsanteile
Grundstück
erworben
Stellung
Alleineigentümer
erlangt
.
Insoweit
gilt
Senat
Urteil
13
.
Mai
ausgeführt
hat
gleicher
Weise
.
Ebenso
dort
hätte
Kläger
nun
vollen
Verkehrswert
realisieren
können
Vertrag
14
.
Mai
Miteigentumsanteile
Hand
vereinigen
sollten
.
Auch
Berücksichtigung
Sinn
Zweck
§
Satz
ist
Frage
unentgeltliche
Verfügung
vorliegt
strenger
Maßstab
anzulegen
.
Schutz
nichtverfügungsberechtigten
Erben
muss
verhindert
werden
Testamentsvollstrecker
Vermögensgegenstände
Nachlasses
Hand
gibt
Nachlass
äquivalenter
Gegenwert
zufließt
.
gilt
auch
gerade
dann
Testamentsvollstrecker
Nachlassgege
nstand
Dritte
veräußert
Rahmen
In-SichGeschäfts
selbst
erwirbt
.
Schließlich
hat
auch
gerichtliche
Sachverständige
Veranlassung
gesehen
Bewertung
Verkehrswerts
hälftigen
hälftigen
Verkehrswert
Abschläge
vorzunehmen
.
Konkrete
Anhaltspunkte
Miteigentumsanteile
Dreifamilienhaus
teilweise
Miteigentümern
bewohnt
wird
Markt
gibt
Veräußerung
Miteigentumsanteils
prozentuale
Abschläge
rechnerischen
Anteil
gesamten
Verkehrswert
auch
dann
vornimmt
Miteigentumsanteile
zeitgleich
Person
Erwerbers
vereinigen
sind
ersichtlich
.
Abschlag
hälftigen
Verkehrswert
ist
hier
mithin
Rechtsgründen
veranlasst
anders
OLG
A
anderen
Sachverhaltskonstellation
hier
beurteilenden
Falles
Abschlag
%
sachgerecht
erachtet
hat
.
3
.
Erfolg
rügt
Revision
schließlich
Feststellung
Kläger
hätte
ordnungsgemäßer
Verwaltung
zumindest
erkennen
müssen
Gegenleistung
hälftigen
Miteigentumsanteil
unzulänglich
war
subjektiven
Erford
ernis
Rahmen
§
Satz
vgl.
Senatsurteil
24
.
Oktober
;
Beschluss
24
.
September
.
hiergegen
gerichteten
Angriffe
Revision
hat
Senat
geprüft
durchgreifend
erachtet
§
Satz
.
Ergänzend
ist
bemerken
Testamentsvollstrecker
Rahmen
§
Abs.
treffenden
Verpflichtung
ordnungsgemäßen
Verwaltung
einfach
selbst
sachgerecht
erachteten
Verkehrswert
ansetzen
darf
vorliegenden
Gutachten
deutlich
abweicht
.
Vielmehr
wäre
Kläger
verpflichtet
gewesen
Differenzen
gegebenenfalls
Einholung
weiteren
Sachverständigengutachtens
öffentlich
bestellten
vereidigten
Sachve
rständigen
beseitigen
.
gilt
insbesondere
Kläger
beabsichtigte
Nachlass
fallenden
Miteigentumsanteil
Zusammenwirken
anderen
Miteigentümern
gegebene
nfalls
auch
anderen
Miteigentumsanteile
frei
Markt
ußenstehenden
Dritten
veräußern
Anteile
selbst
erwerben
wollte
.
Gerade
Fall
muss
Testa
mentsvollstrecker
§
Satz
beabsichtigten
Schutz
Erben
Rechnung
tragen
besondere
Sorgfalt
verlangt
werden
.
4
.
vorgenannten
Gründen
ist
auch
Hilfsantrag
Klägers
hälftige
Miteigentum
Grundstück
aufzulassen
Eintragung
Grundbuch
bewilligen
unbegründet
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung