NAMEN Verkündet : 24 . Februar Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Satz Beurteilung Unentgeltlichkeit Verfügung Testamentsvollstreckers gemäß § Satz ist Erwerb Nachlass fallenden Miteigentumsanteils Grundstück Testamentsvollstrecker persönlich Wertabschlag vorzunehmen Vertrag Miteigentumsanteile Grundstück Hand vereinigen sollen Fortführung Senatsurteil 13 . Mai . Urteil 24 . Februar OLG ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Dr. Richterin Dr. mündliche Verhandlung 24 . Februar Recht erkannt : Revision Urteil 21 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 16 . Juni wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Tatbestand : 17 . Dezember verstorbene Erblasserin wurde Parteien Rechtsstreits beerbt . Nachlass gehört hälftige Miteigentumsanteil Dreifamilienhaus bebauten Grundstück . Weitere Miteigentümer waren Schwester Klägers Kläger bestehende Erbengemeinschaft . Kläger war Testamentsvollstrecker Erblasserin esetzt Beschränkungen § befreit . notariellem Kaufvertrag 14 . Mai Auflassung Eintragungsbewilligung erwarb Kläger hälftigen Miteigentumsanteil Erbengemeinschaft Erblasserin Miteigentumsanteile Schwester Erbengemeinschaft . Erbengemeinschaft Erblasserin handelte Kläger . Gesamtwert Immobilie wurden € zugrunde gelegt . entfielen Erbengemeinschaft Erblasserin € . Kläger zahlte Folge Miteigentümer Miterben entfallenden anteiligen Beträge . Beschluss Nachlassgerichts 4 . September wurde Kläger Amt Testamentsvollstreckers entlassen . hiergegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos . Grundbuchamt lehnte Eigentumsumschreibung Verf ügungsbefugnis Klägers mehr gegeben sei . Kläger bat sodann Miterben 3 . September Notar erneut Auflassung erklären . Termin erschienen jedoch nur Miterben Beklagten . erklärte Bür ovorsteher Notars Vertreter Vertretungsmacht Auflassung . Beklagten verweigerten Folgezeit Genehmigung . Klage begehrt Kläger Beklagten verurteilen Erklärung Vertreter Vertretungsmacht handelnden Bürov Notars 3 . September genehmigen hilfsweise hälftige Miteigentum Grundstück Kläger aufzulassen Eintragung Grundbuch bewilligen . Landgericht hat Verkehrswert hälftigen Miteigentums streitgegenständlichen Grundstücks Zeitpunkt Veräußerung Vertrag 14 . Mai Beweis erhoben Einholung Sachverständige ngutachtens Klage abgewiesen . Oberlandesgericht hat Berufung zurückgewiesen . richtet Revision Klägers . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Berufungsgericht hat ausgeführt Kläger könne notariellen Kaufvertrag 14 . Mai Anspruch Beklagten Genehmigung Erklärung Vertreter Vertretungsmacht handelnden Bürovorstehers herleiten Vertrag Verstoßes § Satz § Abs. Satz unwirksam sei . unzulässige unentgeltliche Verfügung liege Opfer Nachlass erbracht werde Test amentsvollstrecker wisse gleichwertige G egenleistung gegenüberstehe hätte erkennen müssen . sei hier Fall . teilunentgeltliche Verfügung Klägers bereits vorgelegen zahlende Kaufpreis Miteige ntumsanteil Erbengemeinschaft gering bemessen gewesen sei . Landgericht beauftragte Sachverständige habe Verkehrswert ganze Grundstück € streitgegenständlichen Miteigentumsanteil zutreffend € bemessen . Wert hälftigen Miteigentumsanteils sei geringer Hälfte Ve rkehrswerts gesamten Objekts anzusetzen . Miteigentumsanteilen sei generell gerechtfertigt Abschlag rechnerischen Anteil Verkehrswert gesamten Grundstücks vorzunehmen . Zutreffend sei Landgericht auch ausgegangen Kläger wusste ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen Gegenleistung weggegebenen Nachlassgegenstand unzulänglich sei . Kläger habe selbst eingeholten Gutachten Jahre weiteres Gutachten Jahr vorgelegen € erheblich höheren ermittelt habe . Verhalten Klägers erwecke Eindruck ausreichend wirtschaftliche Ve rwertung bemüht habe gegebenenfalls auch erklären lasse selbst Begünstigte niedrig angesetzten Kau fpreises gewesen sei . II . hält rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Kläger hat Beklagten Anspruch enehmigung Vertreter Vertretungsmacht anlässlich Beurkundungstermins 3 . September erklärten Auflassung . Anspruch folgt notariellen Kaufvertrag 14 . Mai Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat gemäß § Satz § Abs. Satz unwirksam ist . Satz ist Testamentsvollstrecker unentgeltlichen Verfügungen nur berechtigt sittlichen Pflicht Anstand nehmenden Rücksicht entspr echen . § Abs. Satz kann Testamentsvollstrecker Verbindlichkeit Verfügung Nachlassgegenstand auch dann eingehen Verfügung berechtigt ist . Unentgel tlichkeit Sinne § Satz setzt objektiv Nachlass Wert hingegeben wird eingetretene Verringerung Nachlasses Zuführung entsprechenden Vermögensvorteils ausgeglichen wird . muss Testamentsvollstrecker weiß ordnungsmäßiger Verwa ltung hätte erkennen müssen Leistung Gegenseite länglich war Senatsurteil 24 . Oktober ; Beschluss 24 . September 6/71 f. ; MünchKomm-BGB/Zimmermann 6 . Aufl . . . Bestimmung dient Schutz gemäß Verfügung ausgeschlossenen Erben allein verfügungsberechtigten Testamentsvollstrecker soll Verminderung Nachlasses gleichwertiger Vermögen swerte verhindern Urteil 15 . Mai ; MünchKomm-BGB/Zimmermann aaO . . Bedeutung § Satz zeigt Testamentsvollstrecker gemäß § Satz Beschränkung auch Erblasser befreit werden kann vgl. FAKomm -Erbrecht/Rott 4 . Aufl . . . Ausgehend Schutzzweck werden § Satz auch teilweise unentgeltliche Verfügungen erfasst Urteil 15 . Mai aaO . teilweise unentgeltliche Verfügung ist Ganzen unwirksam äquivalenter Gegenwert Nachlass gelangt . . Hier hat Berufungsgericht Grundlage eingeholten festgestellt Verkehrswert gesamten Grun Stichtag 14 . Mai € hälftige Miteigentumsanteil mithin € belief . Kaufvertrag 14 . Mai wurde lediglich Gesamtwert Immobilie € hälftiger Wert streitigen Miteigentumsanteils € zugrunde gelegt unentgeltlichen Anteil € % entspricht . 2 . Erfolg macht Revision geltend Wert hälftigen Miteigentumsanteils sei geringer Hälfte Verkehrswerts gesamten Objekts bemessen . Allgemeine Grundsätze Miteigentumsanteil Grundstück eingeschränkter Ve rkehrsfähigkeit Verwertbarkeit Wertabschläge vorzunehmen sind lassen aufstellen . lassen anders Revision meint insbesondere weiteres § BauGB entnehmen . wird Verkehrswert Preis bestimmt Zeitpunkt Ermittlung bezieht gewöhnlichen eschäftsverkehr rechtlichen Gegebenheiten tatsächlichen Eigenschaften sonstigen Beschaffenheit Lage Grun sonstigen Gegenstandes Wertermittlung Rücksicht ungewöhnliche persönliche Verhältnisse erzielen wäre vgl. auch § Abs. BewG . generelle Verpflichtung Miteigentumsanteilen Wertabschlag vorzunehmen lässt rschrift entnehmen . Vielmehr kommt jeweiligen Umstände Einzelfalles . konkret beurteilenden Objekt ist insbesondere Sinn Zweck jeweils beurteilenden Rechtsnorm berücksichtigen beurteilen Miteigentumsanteil tmäßig anzusetzen ist . Grundlage hat Senat Urteil 13 . Mai entschieden Rahmen Pflichtteilsanspruchs bestimmende Wert nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte gemäß § entspreche hälftigen Wert Gesamtobjekts Alleinerbe bereits Eigentümer andere ideellen Miteigentumshälfte sei . Anm . NotBZ ; kritisch Lange . war Senat maßgeblich Verwertung Immobilie derartigen Sachlage Erbfall problemlos möglich sei Gründe ersichtlich seien rechtfertigen könnten Abschlag vorzunehmen . bestünde Gefahr Erben zwar Moment Erbfalles volle Wert ideellen Miteigentumshälfte Sinne hälftigen Verkehrswerts zufließe nun Alleineigentümer vollen Ve rkehrswert realisieren könne Pflichtteilsberechtigte aber jedenfalls deutlich Pflichtteil entsprec henden Anteil hälftigen Verkehrswert Immobilie erhielte . Bereich Anfechtung Insolvenzverfahrens entspricht ebenfalls Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Wert Miteigentumsanteilen jeweili Anteil Verkehrswert gesamten Objekts richtet Urteil 8 . Dezember IX . ; ferner Insolvenzanfechtung OLG . Auch Rahmen Zugewinnausgleichs familiengerichtlichen Verfahren wird Miteigentumsanteil Abschlag Gesamtwerts Immobilie berechnet Urteil 28 . Februar FamRZ . . Weiter entspricht gefestigten Rechtsprechung Bundesfinanzhofs Bewertung Miteigentumsanteilen Grundstück rechnerische Anteil gemeinen Wert gesamten Grundstücks zugrunde legen ist BFH/NV . V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Urteil 2 . Mai Auffassung dortigen Berufungsgerichts -9- standet Rahmen Prüfung Sittenwidrigkeit § sei Veräußerung Miteigentumsanteils Grundstück entsprechende Anteil gesamten Grundstück lediglich Wertabschlag anzusetzen . hat auch Fall angenommen Erwerber bereits Eigentümer übrigen Miteigentumsanteile war . Ergebnis hat Bundesgerichtshof seinerzeit beurteilenden Fall Frage auffälligen Missverhältnisses Leistung Gegenleistung allerdings offengelassen jedenfalls subjektiven Vorausse tzungen Sittenwidrigkeit fehlte aaO . neueren Entscheidung hat V. Frage Miteigentumsanteilen generell Abschlag rechnerischen Anteil Verkehr swert gesamten Grundstücks gerechtfertigt ist ebenfalls offengelassen Urteil 12 . Januar . Grundlage ist Rechtsgründen bea nstanden Berufungsgericht Beurteilung Teil-)Unentgeltlichkeit Rahmen § Satz hier Nachlass fallenden Miteigentumsanteil streitgegenständlichen Grundstück Wertabschlag vorgenommen hat . beurteilende Sachverhalt ist gekennzeichnet Kläger Vertrages 14 . Mai nur Eigenschaft Testamentsvollstrecker zugleich eigenen Namen handelte ndem nur Erbengemeinschaft Erblasserin Anteil Grundstück auch übrigen Miteigentümern jeweils Anteile erwarb . Wäre planmäßig vollständigen Durchführung Vertrages gekommen so hätte Kläger gleichzeitig Miteigentumsanteile Grundstück erworben Stellung Alleineigentümer erlangt . Insoweit gilt Senat Urteil 13 . Mai ausgeführt hat gleicher Weise . Ebenso dort hätte Kläger nun vollen Verkehrswert realisieren können Vertrag 14 . Mai Miteigentumsanteile Hand vereinigen sollten . Auch Berücksichtigung Sinn Zweck § Satz ist Frage unentgeltliche Verfügung vorliegt strenger Maßstab anzulegen . Schutz nichtverfügungsberechtigten Erben muss verhindert werden Testamentsvollstrecker Vermögensgegenstände Nachlasses Hand gibt Nachlass äquivalenter Gegenwert zufließt . gilt auch gerade dann Testamentsvollstrecker Nachlassgege nstand Dritte veräußert Rahmen In-SichGeschäfts selbst erwirbt . Schließlich hat auch gerichtliche Sachverständige Veranlassung gesehen Bewertung Verkehrswerts hälftigen hälftigen Verkehrswert Abschläge vorzunehmen . Konkrete Anhaltspunkte Miteigentumsanteile Dreifamilienhaus teilweise Miteigentümern bewohnt wird Markt gibt Veräußerung Miteigentumsanteils prozentuale Abschläge rechnerischen Anteil gesamten Verkehrswert auch dann vornimmt Miteigentumsanteile zeitgleich Person Erwerbers vereinigen sind ersichtlich . Abschlag hälftigen Verkehrswert ist hier mithin Rechtsgründen veranlasst anders OLG A anderen Sachverhaltskonstellation hier beurteilenden Falles Abschlag % sachgerecht erachtet hat . 3 . Erfolg rügt Revision schließlich Feststellung Kläger hätte ordnungsgemäßer Verwaltung zumindest erkennen müssen Gegenleistung hälftigen Miteigentumsanteil unzulänglich war subjektiven Erford ernis Rahmen § Satz vgl. Senatsurteil 24 . Oktober ; Beschluss 24 . September . hiergegen gerichteten Angriffe Revision hat Senat geprüft durchgreifend erachtet § Satz . Ergänzend ist bemerken Testamentsvollstrecker Rahmen § Abs. treffenden Verpflichtung ordnungsgemäßen Verwaltung einfach selbst sachgerecht erachteten Verkehrswert ansetzen darf vorliegenden Gutachten deutlich abweicht . Vielmehr wäre Kläger verpflichtet gewesen Differenzen gegebenenfalls Einholung weiteren Sachverständigengutachtens öffentlich bestellten vereidigten Sachve rständigen beseitigen . gilt insbesondere Kläger beabsichtigte Nachlass fallenden Miteigentumsanteil Zusammenwirken anderen Miteigentümern gegebene nfalls auch anderen Miteigentumsanteile frei Markt ußenstehenden Dritten veräußern Anteile selbst erwerben wollte . Gerade Fall muss Testa mentsvollstrecker § Satz beabsichtigten Schutz Erben Rechnung tragen besondere Sorgfalt verlangt werden . 4 . vorgenannten Gründen ist auch Hilfsantrag Klägers hälftige Miteigentum Grundstück aufzulassen Eintragung Grundbuch bewilligen unbegründet . Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung