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121 lines
971 B

BESCHLUSS
10
.
Oktober
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Richterin
Richter
Richterin
Dr.
10
.
Oktober
beschlossen
:
Revision
Beklagten
Urteil
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
2
.
August
wird
angenommen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
§
Abs.
.
Gründe
:
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
hat
Endergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
.
Teilurteil
war
zwar
seinerzeit
gegebenen
Prozeßlage
unzulässig
Gefahr
widersprechender
Entscheidungen
Schlußurteil
gemeinsame
Vorfrage
bestand
streitigen
Maßnahmen
ordnungsmäßigen
Verwaltung
handelt
.
Gefahr
ist
aber
Nichtannahme
Revision
Teilurteil
nunmehr
entfallen
.
Verfahrensfehler
ist
geheilt
vgl.
Urteil
10
Juli
.
Rechtskraft
Teilurteils
gilt
Zustimmung
Beklagten
streitigen
Maßnahmen
abgegeben
§
Abs.
Satz
so
noch
ergangenen
Schlußurteil
Zugehörigkeit
Maßnahmen
ordnungsmäßigen
Verwaltung
mehr
prüfen
ist
also
Vorfrage
mehr
darstellt
.
Dr.