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9.7 KiB

BESCHLUSS
6
Juli
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Richterin
Dr.
6
Juli
beschlossen
:
Senat
beabsichtigt
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Saarländischen
7
.
Oktober
Beschluss
§
Kosten
Klägers
zurückzuweisen
.
Parteien
erhalten
Gelegenheit
Wochen
Stellung
nehmen
.
Gründe
:
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
liegen
;
Rechtsmittel
hat
auch
Aussicht
Erfolg
.
Kläger
selbständiger
Juwelier
Goldschmied
fordert
Rentenleistungen
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
.
1
.
leidet
Limbusstammzellen-Insuffizienz
Hornhautdegeneration
linken
Auge
Folge
behandelt
mehrfach
operiert
wurde
.
Blick
wurde
Versicherungsvertrag
Verlangen
beklagten
Versicherers
folgende
vorformulierte
Zusatzklausel
aufgenommen
:
"
gilt
vereinbart
unten
bezeichnete
Gesun
dheitsbeeinträchtigung
Leiden
eventueller
Operationsfolgen
medizinisch
nachweisbar
ursächlich
zusammenhängen
Leistung
erufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
bedingt
Festsetzung
Grades
Berufsunfähigkeit
nderen
gesundheitlichen
Gründen
unberücksichtigt
bleibt
.
Art
Gesundheitsbeeinträchtigung
:
Erkrankung
linken
Auges
"
Vertragsschluss
verringerte
anderen
E
rkrankung
auch
Sehvermögen
Klägers
rechten
Auge
.
Beklagte
bestreitet
Versicherungsfall
.
Zusatzklausel
müsse
Erkrankung
Klägers
linken
Auge
Ermittlung
Grades
Berufsunfähigkeit
Betracht
bleiben
mithin
Auge
gesund
betrachtet
werden
.
Beeinträchti
gung
rechten
Auges
führe
genommen
ntragte
Versicherungsleistung
zumindest
vorausgesetzten
Grad
B
erufsunfähigkeit
%
.
Kläger
meint
Grad
Berufsunfähigkeit
werde
selbst
dann
überschritten
unterstelle
linkes
Auge
sei
gesund
.
Übrigen
habe
Zusatzklausel
so
verstehen
dürfen
lediglich
linkes
Auge
unversichert
also
"
Einäugiger
"
Verlust
Sehkraft
rechten
Auge
versichert
sei
.
falls
sei
Ausschlussklausel
intransparent
benachteilige
ngemessen
.
2
.
Klage
ist
Vorinstanzen
erfolglos
geblieben
.
Auffassung
Berufungsgerichts
hat
Kläger
bewiesen
jedenfalls
%
berufsunfähig
sei
.
Sehschwäche
linken
Auges
müsse
Umstandes
auch
Vertrag
verschlechtert
habe
Bemessung
Berufsunfähigkeit
insgesamt
Betracht
bleiben
unterstellt
werden
linke
Auge
Klägers
sei
gesund
.
ergebe
Auslegung
Ausschlussklausel
.
Erkrankung
Organs
unberücksichtigt
lassen
zwinge
erkrankt
anzusehen
.
Zusatzklausel
sei
wirksam
halte
insbesondere
AGB-rechtlichen
Kontrolle
stand
.
Schadensersatzanspruch
stehe
Kläger
.
Selbst
Beklagte
falsche
Vorstellungen
Umfang
Versicherungsschutzes
erweckt
haben
sollte
habe
behauptet
anderen
Versicherer
Mitversicherung
Erkrankung
linken
Auges
hätte
erreichen
können
.
II
.
Berufungsgericht
hat
Revision
gestützt
§
Abs.
Satz
Nr.
grundsätzlicher
Bedeutung
Sache
Erwägung
zugelassen
Auslegung
ähnlichen
Versicherungsverträgen
häufiger
verwendeten
Klausel
betreffe
.
allein
rechtfertigt
Zulassung
Revision
indes
vgl.
18
November
.
m.w
.
.
ist
ersichtlich
Auslegung
Klausel
Rechtsprechung
Literatur
umstritten
wäre
vgl.
ähnlichen
Klauseln
:
LG
f.
;
OLG
.
Auch
sonstige
Zulassungsgründe
sind
ersichtlich
.
.
bedingungsgemäße
Berufsunfähigkeit
Klägers
zumindest
%
lässt
feststellen
Erkrankung
nken
Auges
Klägers
Bemessung
Grades
Berufsunf
ähigkeit
Parteien
wirksam
vereinbarten
Zusatzklausel
Betracht
bleiben
muss
Beweisaufnahme
Grad
Berufsunfähigkeit
Übrigen
ergeben
hat
.
1
.
Senat
aufgestellten
Maßstäbe
Auslegung
Allgemeiner
Versicherungsbedingungen
vgl.
nur
85
;
Senatsurteil
17
.
Dezember
.
m.w
.
hat
Berufungsgericht
beachtet
.
erster
Linie
maßgeblichen
Klauselwortlaut
kann
Versicherungsnehmer
entnehmen
Erkrankung
nken
Auges
genommen
Leistungsanspruch
begründen
noch
Zusammenspiel
anderweitigen
Erkrankungen
Grad
Berufsu
nfähigkeit
beeinflussen
insbesondere
erhöhen
kann
.
Vielmehr
soll
E
rkrankung
linken
Auges
selbst
Falle
möglichen
Verschlechterung
Feststellung
Berufsunfähigkeit
Einfluss
haben
.
ist
Berufungsgericht
zutreffend
annimmt
nur
möglich
Erkrankung
Bestimmung
Grades
Berufsunf
ähigkeit
vollständig
Betracht
lässt
Ergebnis
unterstellt
linke
Auge
sei
gesund
vgl.
LG
;
OLG
aaO
.
Einwände
Revision
Verständnis
Kla
uselwortlauts
überzeugen
.
meint
Klausel
könne
ebenso
gut
verstanden
werden
Erkrankung
linken
Auges
ausgehende
Beeinträchtigung
Berufsunfähigkeit
vorausgehender
Bestimmung
Erkrankung
Augen
sgesamt
folgenden
Berufsunfähigkeit
"
abzuziehen
"
sei
führt
gleichen
Ergebnis
.
Unklarheit
Klausel
.
S.
§
305c
zeigt
Revision
.
Auch
Berücksichtigung
erkennbaren
Sinnzusammenhangs
kann
durchschnittlicher
Versicherungsnehmer
Zusatzk
lausel
anders
verstehen
.
bezweckt
Einschränkung
Versicherer
übernommenen
Risikos
bereits
Vertragsa
nbahnung
erhöht
war
Versicherungsnehmer
linken
Auge
erkrankt
war
.
Beklagte
war
erkennbar
bereit
erhöhte
Risiko
versichern
wollte
Versicherungsschutz
ausnehmen
Kläger
nachteilige
Regelung
treffen
.
Besserstellung
Versicherungsnehmers
war
ersichtlich
bezweckt
;
läge
aber
wollte
Klausel
so
verstehen
Kläger
linken
Auge
"
Einäugiger
"
versichert
wäre
.
hätte
Folge
Bemessung
Berufsunfähigkeit
Sehfähigkeit
insgesamt
allein
Se
hkraft
rechten
Auges
bestimmen
.
müssten
Schäden
rechten
Auge
ungleich
stärker
Grad
Berufsunfähigkeit
swirken
sogar
Wahrheit
gegebener
Verlust
Sehkraft
linken
Auges
Bemessung
einf
lösse
.
2
.
genannten
Auslegung
hält
Klausel
Kontrolle
nhand
§
305c
stand
.
ist
kontrollfähig
Wortlaut
erkennbarem
Zweck
Versicherer
gegebene
Hauptleistungsversprechen
diglich
einschränkt
verändert
ausgestaltet
sonst
modifiziert
Senat
surteil
26
.
September
.
m.w
.
.
Zusatzklausel
ist
überraschende
Klausel
.
S.
305c
Überrumpelungseffekt
innewohnt
.
weicht
deutlich
Art
Weise
Erwartungen
Versicherungsnehmers
Umständen
vernünftigerweise
rechnen
braucht
vgl.
Senatsurteile
30
.
September
VersR
.
13
;
6
.
Dezember
VersR
;
17
.
März
VersR
;
19
.
Mai
juris
.
25
;
27
.
Oktober
;
18
.
Februar
VersR
.
.
Vielmehr
ist
individuell
Erkrankung
Klägers
bezogen
Zuge
Vertragsanbahnung
zusätzliche
Bedingung
Vertrag
aufgenommen
worden
.
Schon
war
Augenmerk
Klägers
besonderer
Weise
Vereinbarung
gelenkt
Beklagte
Vertragsabschluss
bereit
war
erkennbar
bezweckte
Erkrankung
linken
Auges
Versicherungsschutz
auszunehmen
.
Herausnahme
individueller
gesundheitlicher
Risiken
Versicherungsschutz
stellt
Personenversicherung
auch
ungewöhnlichen
Versicherungsnehmern
weithin
geläuf
igen
Vorgang
.
Klausel
auch
Kontrolle
§
§
unterliegt
folgt
§
Abs.
Nr.
.
Kläger
hier
Risiko
versichert
hat
selbständige
berufliche
Tätigkeit
gesundheitlichen
Gründen
mehr
ausüben
können
ist
rbraucher
.
S.
§
Abs.
Satz
§
.
Absicherung
zählt
Maßnahme
Gesundheitsvorsorge
privaten
Sphäre
ist
gewerblichen
selbständigen
beruflichen
Tätigkeit
Klägers
.
S.
§
zuzurechnen
Palandt/Ellenberger
.
Aufl
.
§
.
3
;
Martinek
5
.
Aufl
.
.
.
Zusatzklausel
führt
Beweislastverschiebung
Lasten
Versicherungsnehmers
.
S.
§
Nr.
.
belässt
vielmehr
Versicherungsnehmer
Versicherungsfall
darlegen
beweisen
muss
vgl.
Senatsurteil
11
November
IVa
VersR
.
abgedruckt
;
20
.
Januar
.
.
Regelungsgehalt
beschränkt
Erkrankung
linken
Auge
Begründung
Berufsunf
ähigkeit
Feststellung
Grades
auszuschließen
.
geht
indes
Verpflichtung
Versicherungsnehmers
oraussetzungen
Risikoausschlusses
auszuräumen
bestimmter
Grad
Berufsunfähigkeit
Erkrankung
nken
Auges
herrühre
.
steht
vorn
-9-
ergibt
erst
Gewichtung
hmer
darzulegenden
beweisenden
Gesundheitsbeeinträchtigungen
.
Wird
Erkrankung
linken
Auge
ausgenommen
so
muss
Berufsunfähigkeit
anderweitiger
Gründe
bemessen
werden
.
Frage
auch
Erkrankung
linken
Auges
beruht
stellt
mehr
.
Transparenzgebot
§
Abs.
Satz
verstößt
Zusatzklausel
.
enthält
klare
Regelung
Versicherungsnehmer
treffenden
Nachteil
Nachweis
Berufsunfähigkeit
ausreichend
veranschaulicht
vgl.
Senatsurteile
11
.
Februar
VersR
.
14
;
30
.
April
VersR
.
m.w
.
;
26
.
September
.
.
.
erkennt
Erkrankung
linken
Auges
auch
ergänzend
Erhöhung
Grades
Berufsunfähigkeit
herangezogen
werden
kann
diesbezüglich
anders
gestellt
ist
wäre
linkes
Auge
gesund
.
Klausel
Nachweis
erschwert
Störung
räumlichen
Sehens
beruhe
allein
vorwiegend
Beeinträchtigung
rechten
Auges
ist
Versicherungsnehmer
erkennbare
Folge
.
Frage
Zusatzklausel
wesentliche
Rechte
Versicherungsnehmers
Erreichung
Vertragszwecks
gefäh
rdenden
Weise
einschränkt
§
Abs.
Nr.
hat
Berufungsgericht
Rechtsfehler
verneint
.
Leistungsbegrenzung
begründet
genommen
noch
Vertragszweckgefährdung
bleibt
grundsätzlich
freien
unternehmerischen
Entscheidung
Versich
erers
überlassen
Beschreibung
Hauptleistung
Versicherungsnehmer
falsche
Vorstellungen
erweckt
Senatsurteil
11
.
Februar
VersR
.
m.w
.
.
ist
hier
Fall
.
Abschluss
Berufsunfähigkeit
sversicherung
bezweckt
Versicherungsnehmer
Schutz
da
uerhaften
krankheitsbedingten
Verlust
beruflichen
Tätigkeit
erzielten
Einkommens
.
wird
Kläger
gehaltene
Berufsunf
ähigkeits-Zusatzversicherung
hier
Rede
stehenden
Au
sschlussklausel
gerecht
.
Gefährdung
Vertragszwecks
liegt
erst
dann
Einschränkung
Vertrag
Gegenstand
aushöhlt
Bezug
versichernde
Risiko
zwecklos
macht
Senatsurteil
11
.
Februar
aaO
.
m.w
.
.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
scheidet
Vertragszweckgefährdung
primäre
Leistungsversprechen
angetastet
wird
.
Hier
bleibt
jedwede
Berufsunfähigkeit
Klägers
versichert
Grad
%
erreicht
Erkrankung
Klägers
linken
Auge
beeinflusst
ist
.
Beklagten
wiederum
kann
auch
Blick
übrigen
Versicherten
berechtigtes
Interesse
abgesprochen
werden
außergewöhnliche
insbesondere
rvertraglichen
Erkrankungen
bereits
angelegte
Risiken
Versich
erungsschutz
auszunehmen
.
3
.
allein
Schädigung
rechten
Auges
Klägers
Berufsunfähigkeit
zumindest
%
feststellen
lässt
hat
Berufungsgericht
sachverständiger
Hilfe
Recht
sfehler
dargelegt
.
4
.
Ablehnung
Schadensersatzansprüchen
Klägers
hat
Revision
Übrigen
erinnert
.
Dr.
Hinweis
:
Revisionsverfahren
erledigt
worden
.
Felsch
Dr.
ist
Revisionsrücknahme
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
07.10.2009