BESCHLUSS 6 Juli Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Richterin Dr. 6 Juli beschlossen : Senat beabsichtigt Revision Urteil 5 . Zivilsenats Saarländischen 7 . Oktober Beschluss § Kosten Klägers zurückzuweisen . Parteien erhalten Gelegenheit Wochen Stellung nehmen . Gründe : Voraussetzungen Zulassung Revision liegen ; Rechtsmittel hat auch Aussicht Erfolg . Kläger selbständiger Juwelier Goldschmied fordert Rentenleistungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung . 1 . leidet Limbusstammzellen-Insuffizienz Hornhautdegeneration linken Auge Folge behandelt mehrfach operiert wurde . Blick wurde Versicherungsvertrag Verlangen beklagten Versicherers folgende vorformulierte Zusatzklausel aufgenommen : " gilt vereinbart unten bezeichnete Gesun dheitsbeeinträchtigung Leiden eventueller Operationsfolgen medizinisch nachweisbar ursächlich zusammenhängen Leistung erufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bedingt Festsetzung Grades Berufsunfähigkeit nderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleibt . Art Gesundheitsbeeinträchtigung : Erkrankung linken Auges " Vertragsschluss verringerte anderen E rkrankung auch Sehvermögen Klägers rechten Auge . Beklagte bestreitet Versicherungsfall . Zusatzklausel müsse Erkrankung Klägers linken Auge Ermittlung Grades Berufsunfähigkeit Betracht bleiben mithin Auge gesund betrachtet werden . Beeinträchti gung rechten Auges führe genommen ntragte Versicherungsleistung zumindest vorausgesetzten Grad B erufsunfähigkeit % . Kläger meint Grad Berufsunfähigkeit werde selbst dann überschritten unterstelle linkes Auge sei gesund . Übrigen habe Zusatzklausel so verstehen dürfen lediglich linkes Auge unversichert also " Einäugiger " Verlust Sehkraft rechten Auge versichert sei . falls sei Ausschlussklausel intransparent benachteilige ngemessen . 2 . Klage ist Vorinstanzen erfolglos geblieben . Auffassung Berufungsgerichts hat Kläger bewiesen jedenfalls % berufsunfähig sei . Sehschwäche linken Auges müsse Umstandes auch Vertrag verschlechtert habe Bemessung Berufsunfähigkeit insgesamt Betracht bleiben unterstellt werden linke Auge Klägers sei gesund . ergebe Auslegung Ausschlussklausel . Erkrankung Organs unberücksichtigt lassen zwinge erkrankt anzusehen . Zusatzklausel sei wirksam halte insbesondere AGB-rechtlichen Kontrolle stand . Schadensersatzanspruch stehe Kläger . Selbst Beklagte falsche Vorstellungen Umfang Versicherungsschutzes erweckt haben sollte habe behauptet anderen Versicherer Mitversicherung Erkrankung linken Auges hätte erreichen können . II . Berufungsgericht hat Revision gestützt § Abs. Satz Nr. grundsätzlicher Bedeutung Sache Erwägung zugelassen Auslegung ähnlichen Versicherungsverträgen häufiger verwendeten Klausel betreffe . allein rechtfertigt Zulassung Revision indes vgl. 18 November . m.w . . ist ersichtlich Auslegung Klausel Rechtsprechung Literatur umstritten wäre vgl. ähnlichen Klauseln : LG f. ; OLG . Auch sonstige Zulassungsgründe sind ersichtlich . . bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit Klägers zumindest % lässt feststellen Erkrankung nken Auges Klägers Bemessung Grades Berufsunf ähigkeit Parteien wirksam vereinbarten Zusatzklausel Betracht bleiben muss Beweisaufnahme Grad Berufsunfähigkeit Übrigen ergeben hat . 1 . Senat aufgestellten Maßstäbe Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen vgl. nur 85 ; Senatsurteil 17 . Dezember . m.w . hat Berufungsgericht beachtet . erster Linie maßgeblichen Klauselwortlaut kann Versicherungsnehmer entnehmen Erkrankung nken Auges genommen Leistungsanspruch begründen noch Zusammenspiel anderweitigen Erkrankungen Grad Berufsu nfähigkeit beeinflussen insbesondere erhöhen kann . Vielmehr soll E rkrankung linken Auges selbst Falle möglichen Verschlechterung Feststellung Berufsunfähigkeit Einfluss haben . ist Berufungsgericht zutreffend annimmt nur möglich Erkrankung Bestimmung Grades Berufsunf ähigkeit vollständig Betracht lässt Ergebnis unterstellt linke Auge sei gesund vgl. LG ; OLG aaO . Einwände Revision Verständnis Kla uselwortlauts überzeugen . meint Klausel könne ebenso gut verstanden werden Erkrankung linken Auges ausgehende Beeinträchtigung Berufsunfähigkeit vorausgehender Bestimmung Erkrankung Augen sgesamt folgenden Berufsunfähigkeit " abzuziehen " sei führt gleichen Ergebnis . Unklarheit Klausel . S. § 305c zeigt Revision . Auch Berücksichtigung erkennbaren Sinnzusammenhangs kann durchschnittlicher Versicherungsnehmer Zusatzk lausel anders verstehen . bezweckt Einschränkung Versicherer übernommenen Risikos bereits Vertragsa nbahnung erhöht war Versicherungsnehmer linken Auge erkrankt war . Beklagte war erkennbar bereit erhöhte Risiko versichern wollte Versicherungsschutz ausnehmen Kläger nachteilige Regelung treffen . Besserstellung Versicherungsnehmers war ersichtlich bezweckt ; läge aber wollte Klausel so verstehen Kläger linken Auge " Einäugiger " versichert wäre . hätte Folge Bemessung Berufsunfähigkeit Sehfähigkeit insgesamt allein Se hkraft rechten Auges bestimmen . müssten Schäden rechten Auge ungleich stärker Grad Berufsunfähigkeit swirken sogar Wahrheit gegebener Verlust Sehkraft linken Auges Bemessung einf lösse . 2 . genannten Auslegung hält Klausel Kontrolle nhand § 305c stand . ist kontrollfähig Wortlaut erkennbarem Zweck Versicherer gegebene Hauptleistungsversprechen diglich einschränkt verändert ausgestaltet sonst modifiziert Senat surteil 26 . September . m.w . . Zusatzklausel ist überraschende Klausel . S. 305c Überrumpelungseffekt innewohnt . weicht deutlich Art Weise Erwartungen Versicherungsnehmers Umständen vernünftigerweise rechnen braucht vgl. Senatsurteile 30 . September VersR . 13 ; 6 . Dezember VersR ; 17 . März VersR ; 19 . Mai juris . 25 ; 27 . Oktober ; 18 . Februar VersR . . Vielmehr ist individuell Erkrankung Klägers bezogen Zuge Vertragsanbahnung zusätzliche Bedingung Vertrag aufgenommen worden . Schon war Augenmerk Klägers besonderer Weise Vereinbarung gelenkt Beklagte Vertragsabschluss bereit war erkennbar bezweckte Erkrankung linken Auges Versicherungsschutz auszunehmen . Herausnahme individueller gesundheitlicher Risiken Versicherungsschutz stellt Personenversicherung auch ungewöhnlichen Versicherungsnehmern weithin geläuf igen Vorgang . Klausel auch Kontrolle § § unterliegt folgt § Abs. Nr. . Kläger hier Risiko versichert hat selbständige berufliche Tätigkeit gesundheitlichen Gründen mehr ausüben können ist rbraucher . S. § Abs. Satz § . Absicherung zählt Maßnahme Gesundheitsvorsorge privaten Sphäre ist gewerblichen selbständigen beruflichen Tätigkeit Klägers . S. § zuzurechnen Palandt/Ellenberger . Aufl . § . 3 ; Martinek 5 . Aufl . . . Zusatzklausel führt Beweislastverschiebung Lasten Versicherungsnehmers . S. § Nr. . belässt vielmehr Versicherungsnehmer Versicherungsfall darlegen beweisen muss vgl. Senatsurteil 11 November IVa VersR . abgedruckt ; 20 . Januar . . Regelungsgehalt beschränkt Erkrankung linken Auge Begründung Berufsunf ähigkeit Feststellung Grades auszuschließen . geht indes Verpflichtung Versicherungsnehmers oraussetzungen Risikoausschlusses auszuräumen bestimmter Grad Berufsunfähigkeit Erkrankung nken Auges herrühre . steht vorn -9- ergibt erst Gewichtung hmer darzulegenden beweisenden Gesundheitsbeeinträchtigungen . Wird Erkrankung linken Auge ausgenommen so muss Berufsunfähigkeit anderweitiger Gründe bemessen werden . Frage auch Erkrankung linken Auges beruht stellt mehr . Transparenzgebot § Abs. Satz verstößt Zusatzklausel . enthält klare Regelung Versicherungsnehmer treffenden Nachteil Nachweis Berufsunfähigkeit ausreichend veranschaulicht vgl. Senatsurteile 11 . Februar VersR . 14 ; 30 . April VersR . m.w . ; 26 . September . . . erkennt Erkrankung linken Auges auch ergänzend Erhöhung Grades Berufsunfähigkeit herangezogen werden kann diesbezüglich anders gestellt ist wäre linkes Auge gesund . Klausel Nachweis erschwert Störung räumlichen Sehens beruhe allein vorwiegend Beeinträchtigung rechten Auges ist Versicherungsnehmer erkennbare Folge . Frage Zusatzklausel wesentliche Rechte Versicherungsnehmers Erreichung Vertragszwecks gefäh rdenden Weise einschränkt § Abs. Nr. hat Berufungsgericht Rechtsfehler verneint . Leistungsbegrenzung begründet genommen noch Vertragszweckgefährdung bleibt grundsätzlich freien unternehmerischen Entscheidung Versich erers überlassen Beschreibung Hauptleistung Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen erweckt Senatsurteil 11 . Februar VersR . m.w . . ist hier Fall . Abschluss Berufsunfähigkeit sversicherung bezweckt Versicherungsnehmer Schutz da uerhaften krankheitsbedingten Verlust beruflichen Tätigkeit erzielten Einkommens . wird Kläger gehaltene Berufsunf ähigkeits-Zusatzversicherung hier Rede stehenden Au sschlussklausel gerecht . Gefährdung Vertragszwecks liegt erst dann Einschränkung Vertrag Gegenstand aushöhlt Bezug versichernde Risiko zwecklos macht Senatsurteil 11 . Februar aaO . m.w . . Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung scheidet Vertragszweckgefährdung primäre Leistungsversprechen angetastet wird . Hier bleibt jedwede Berufsunfähigkeit Klägers versichert Grad % erreicht Erkrankung Klägers linken Auge beeinflusst ist . Beklagten wiederum kann auch Blick übrigen Versicherten berechtigtes Interesse abgesprochen werden außergewöhnliche insbesondere rvertraglichen Erkrankungen bereits angelegte Risiken Versich erungsschutz auszunehmen . 3 . allein Schädigung rechten Auges Klägers Berufsunfähigkeit zumindest % feststellen lässt hat Berufungsgericht sachverständiger Hilfe Recht sfehler dargelegt . 4 . Ablehnung Schadensersatzansprüchen Klägers hat Revision Übrigen erinnert . Dr. Hinweis : Revisionsverfahren erledigt worden . Felsch Dr. ist Revisionsrücknahme Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 07.10.2009