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101 lines
838 B

BESCHLUSS
28
.
Februar
Rechtsstreit
Beklagter
Revisionskläger
Prozessbevollmächtigte
:
Rechtsanwälte
1
.
2
.
Kläger
Revisionsbeklagte
Prozessbevollmächtigter
:
Rechtsanwalt
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Kläger
Senatsurteil
17
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Kläger
haben
Kosten
Rügeverfahrens
tragen
.
Gründe
:
Rechtsbehelf
ist
zulässig
aber
unbegründet
.
Senat
hat
Sachvortrag
Parteien
vollständig
Kenntnis
genommen
Entscheidung
berücksichtigt
.
Rechtsansicht
Senats
kam
Beweiserhebung
Parteien
streitigen
Vorfall
.
Art
.
Abs.
GG
schützt
Senat
andere
Rechtsauffassung
vertritt
Beschwerdeführer
wünschen
vgl.
BVerfGE
1
.
weiteren
Begründung
wird
abgesehen
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
18.05.2006
OLG
Frankfurt/Main
Entscheidung