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- BESCHLUSS
- 28
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- Beklagter
- Revisionskläger
- Prozessbevollmächtigte
- :
- Rechtsanwälte
- 1
- .
- 2
- .
- Kläger
- Revisionsbeklagte
- Prozessbevollmächtigter
- :
- Rechtsanwalt
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 28
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Anhörungsrüge
- Kläger
- Senatsurteil
- 17
- .
- Januar
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kläger
- haben
- Kosten
- Rügeverfahrens
- tragen
- .
- Gründe
- :
- Rechtsbehelf
- ist
- zulässig
- aber
- unbegründet
- .
- Senat
- hat
- Sachvortrag
- Parteien
- vollständig
- Kenntnis
- genommen
- Entscheidung
- berücksichtigt
- .
- Rechtsansicht
- Senats
- kam
- Beweiserhebung
- Parteien
- streitigen
- Vorfall
- .
- Art
- .
- Abs.
- GG
- schützt
- Senat
- andere
- Rechtsauffassung
- vertritt
- Beschwerdeführer
- wünschen
- vgl.
- BVerfGE
- 1
- .
- weiteren
- Begründung
- wird
- abgesehen
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 18.05.2006
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
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