BESCHLUSS 28 . Februar Rechtsstreit Beklagter Revisionskläger Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte 1 . 2 . Kläger Revisionsbeklagte Prozessbevollmächtigter : Rechtsanwalt . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . Februar Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin beschlossen : Anhörungsrüge Kläger Senatsurteil 17 . Januar wird zurückgewiesen . Kläger haben Kosten Rügeverfahrens tragen . Gründe : Rechtsbehelf ist zulässig aber unbegründet . Senat hat Sachvortrag Parteien vollständig Kenntnis genommen Entscheidung berücksichtigt . Rechtsansicht Senats kam Beweiserhebung Parteien streitigen Vorfall . Art . Abs. GG schützt Senat andere Rechtsauffassung vertritt Beschwerdeführer wünschen vgl. BVerfGE 1 . weiteren Begründung wird abgesehen . Vorinstanzen : Entscheidung 18.05.2006 OLG Frankfurt/Main Entscheidung