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2178 lines
19 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
.
April
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
Abs.
Satz
Abs.
Satz
;
§
Vorformulierte
Bestimmungen
Betreuungsvertrag
vollstationäre
Pflege
Versicherten
Pflegeversicherung
Verbraucher
zugelassenen
Pflegeeinrichtung
Pflegesatzvereinbarung
§
Abs.
XI
Verpflichtung
Heimbewohners
Sicherheitsleistung
vorsehen
sind
§
Abs.
Satz
WBVG
vereinbar
.
gilt
auch
Verbrauchern
berechtigt
sind
Hilfe
Einrichtungen
Anspruch
nehmen
.
Urteil
5
.
April
OLG
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
5
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
16
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Revisionsrechtszugs
hat
Kläger
tragen
.
Tatbestand
Kläger
satzungsgemäß
bundesweit
Verbraucherinteressen
wahrnimmt
Liste
qualifizierten
Einrichtungen
§
UKlaG
eingetragener
Verbraucherschutzverein
ist
nimmt
Beklagte
Unterlassung
§
UKlaG
Anspruch
.
Beklagte
betreibt
Einrichtungen
stationären
Pflege
.
vollstationäre
Aufnahme
pflegebedürftiger
Personen
"
Kaiser-Otto-Residenz
verwendet
vorformulierten
Pflegevertrag
folgende
Bestimmungen
enthält
:
"
1
.
Vertragsgegenstand
Residenz
ist
Versorgungsvertrag
Pflegekassen
gemäß
§
§
XI
Erbringung
vollstationärer
Pflegeleistungen
zugelassen
.
Inhalt
Versorgungsvertrages
Regelung
Landesrahmenvertrages
§
XI
sind
Residenz
verbindlich
können
Bewohner
eingesehen
werden
.
3
.
Pflegevergütung
Residenz
ist
zugelassene
Pflegeeinrichtung
vertragliche
Regelung
Pflegevergütung
öffentlichen
Kostenträgern
verzichtet
hat
.
wird
Pflegevergütung
Bewohner
direkt
vereinbart
abgerechnet
.
Residenz
ist
zugelassen
gemäß
§
Maßgabe
Kostenerstattung
gemäß
§
XI
.
Bewohner
hat
Kostenerstattungsanspruch
Pflegekasse
Höhe
max.
%
Betrages
Pflegekasse
Bewohner
Art
Schwere
Pflegebedürftigkeit
leisten
hat
.
gilt
auch
Fall
Versicherung
privaten
Pflegeversicherung
.
Verbindliche
Auskünfte
Höhe
Kostenerstattung
kann
nur
Pflegekasse
private
Pflegeversicherung
erteilen
.
4
.
Kaution
Kaution
beträgt
2-fache
Monatsentgelt
Bewohner
verpflichtet
Residenz
§
Abs.
Hinblick
Überlassung
Pflegeplatzes
Kaution
zweifachen
Monatspflegesatz
entspricht
gewähren
.
6
.
Vertragsdauer
Kündigung
Vertrag
gilt
eingangs
vereinbarten
Zeitraum
endet
Tod
Bewohners
.
Übrigen
richtet
Vertragsdauer
§
Gesetzes
Regelung
Verträgen
Wohnraum
Betreuungsleistungen
Betreuungsvertragsgesetz
29
Juli
.
"
vorgerichtliche
Abmahnung
Klägers
noch
andere
Vertragsklauseln
betraf
gab
Beklagte
nur
eingeschränkte
Unterlassungserklärung
Nummern
bestimmte
Verpflichtung
Heimbewohners
Sicherheitsleistung
umfasste
.
Kläger
hat
Auffassung
vertreten
Vertragsklauseln
verstießen
§
Abs.
.
V.m
.
Betreuungsvertragsgesetzes
29
Juli
.
S.
.
Klauseln
beachteten
§
Abs.
geregelte
Kautionsverbot
Personen
Leistungen
§
§
XI
Kurzzeitpflege
vollstationäre
Pflege
bezögen
.
Klauseln
verstießen
somit
halbzwingendes
Recht
führten
unangemessenen
Benachteiligung
Heimbewohners
.
Landgericht
hat
Beklagte
Kläger
begehrten
Unterlassung
vorliegend
noch
streitgegenständlichen
Klauseln
Nr.
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
Beklagten
hat
Oberlandesgericht
teilweiser
Abänderung
erstinstanzlichen
Urteils
Klage
insoweit
abgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
erstrebt
Kläger
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
zulässige
Revision
Klägers
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
veröffentlicht
Wesentlichen
ausgeführt
:
Vertragsklauseln
Nummer
Pflegevertrags
hielten
Inhaltskontrolle
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
stand
.
Verstoß
§
Abs.
§
liege
.
Nummer
Pflegevertrags
.
V.m
.
Abs.
XI
richte
vertragliche
Vereinbarung
ausschließlich
Personen
Sachleistungen
Pflegeversicherung
Anspruch
nehmen
wollten
.
Beklagte
habe
zugelassene
Pflegeeinrichtung
unstreitig
vertragliche
Regelung
Pflegevergütung
§
XI
verzichtet
so
Preis
stationäre
Leistungen
unmittelbar
Pflegebedürftigen
vertraglich
vereinbaren
könne
.
Wortlaut
§
Abs.
Normen
Vorschrift
Bezug
nehme
orientierte
Auslegung
spreche
so
genannten
Selbstzahlern
also
Personen
Sachleistungen
Rahmen
§
§
XI
erhielten
Einrichtung
Vereinbarung
Pflegevergütung
§
XI
gepflegt
würden
Sicherheitsleistung
gefordert
werden
dürfe
.
Abs.
schließe
Möglichkeit
Sicherheit
verlangen
ausdrücklich
Leistungen
§
§
XI
bezogen
würden
.
konkreten
Fall
schieden
Leistungen
Kurzzeitpflege
XI
vornherein
Personenkreis
Vertragswerk
gar
angesprochen
werde
.
Gleiche
gelte
Personen
Leistungen
erhielten
.
allein
vertragsgegenständlichen
vollstationären
Pflege
verzichteten
Heimbewohner
möglicherweise
zustehende
Sachleistung
§
XI
individuellen
Vertrag
Beklagten
gemäß
§
Abs.
XI
abschließen
können
.
Fall
erhielten
Pflegebedürftigen
pflegebedingten
Aufwendungen
Höhe
%
sonst
möglichen
Vergütung
Pflegekasse
erstattet
§
Abs.
XI
.
Systematik
Betreuungsvertragsgesetzes
spreche
ebenfalls
Forderung
Sicherheitsleitung
Selbstzahlern
ausgeschlossen
sei
.
§
werde
Wahlfreiheit
Pflegebedürftigen
gewährleistet
Betreuungseinrichtung
betreut
werden
wollten
bewusst
Abschluss
Vergütungsvereinbarung
verzichtet
habe
.
Würde
auch
Fällen
Zulässigkeit
Vereinbarung
Sicherheitsleistung
verneint
werden
hätte
erhebliche
Beschränkung
Anwendungsbereichs
§
Abs.
WBVG
Folge
.
Auch
Zweck
§
Abs.
WBVG
spreche
Auslegungsergebnis
.
Verzicht
Leistungsträgers
Vergütungsvereinbarung
§
Abs.
XI
ändere
Abrechnungsmodalität
Träger
Betreuungseinrichtung
direkt
Pflegekasse
abrechnen
könne
gesamte
Entgelt
Betreuten
Rechnung
stellen
müsse
.
§
Abs.
WBVG
solle
aber
Erbringung
Sicherheitsleistung
nur
Fall
eingeschränkt
werden
Träger
Einrichtung
Anspruch
solventen
Dritten
Pflegekasse
habe
.
spreche
auch
Entstehungsgeschichte
§
WBVG
.
Vorgängerregelung
§
Abs.
Nr.
Abs.
Heimgesetzes
30
.
September
gültigen
Fassung
sei
Verlangen
Sicherheitsleistung
zwar
grundsätzlich
zulässig
gewesen
.
habe
jedoch
Versicherten
Pflegeversicherung
Personen
Hilfe
Einrichtungen
gewährt
worden
sei
gegolten
.
Insoweit
sei
Ausschluss
Sicherheitsleistung
begründet
worden
Heimträger
Versicherten
Pflegeversicherung
Pflegekasse
Anspruch
Vergütung
pflegerischen
Leistungen
habe
.
Einführung
Betreuungsvertragsgesetzes
habe
Gesetzgeber
Regelung
inhaltlich
beibehalten
wollen
.
Hintergrund
entspreche
auch
vorliegenden
Fall
tatsächlichen
Interessenlage
§
Abs.
WBVG
anzuwenden
Beklagte
habe
unstreitig
unmittelbaren
Anspruch
Kostenträger
.
Vielmehr
richte
Anspruch
ausschließlich
Pflegebedürftigen
Vertragspartner
so
Sicherungsinteresse
Beklagten
bejahen
sei
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
Berufungsgericht
ist
zutreffend
ausgegangen
Kläger
Vertragsklauseln
Nummer
Unterlassungsanspruch
§
UKlaG
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
Abs.
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
§
zusteht
.
Vorformulierte
Bestimmungen
Betreuungsvertrag
vollstationäre
Pflege
Versicherten
Pflegeversicherung
Verbraucher
zugelassenen
Pflegeeinrichtung
einbarung
§
§
Abs.
XI
Verpflichtung
Heimbewohners
Sicherheitsleistung
vorsehen
sind
§
Abs.
Satz
WBVG
vereinbar
benachteiligen
Pflegebedürftigen
unangemessen
.
gilt
auch
Verbrauchern
berechtigt
sind
Hilfe
Einrichtungen
Anspruch
nehmen
so
dass
dahinstehen
kann
Kundenkreis
Beklagten
gehören
.
1
.
Berufungsgericht
ist
zuzustimmen
Fälle
zeitpflege
§
XI
vorliegenden
Vertragswerk
vornherein
erfasst
werden
.
Nummer
Pflegevertrags
legt
Vertragsverhältnis
unbestimmte
Zeit
geschlossen
wird
WBVG
vorbehaltlich
Kündigung
Verbraucher
§
Unternehmer
§
WBVG
erst
Tod
Bewohners
endet
.
setzt
Wochen
Kalenderjahr
beschränkte
Kurzzeitpflege
vollstationäre
Pflegemaßnahmen
Übergangszeit
Anschluss
stationäre
Behandlung
Pflegebedürftigen
sonstigen
Krisensituationen
vorübergehend
häusliche
teilstationäre
Pflege
möglich
ausreichend
ist
erbracht
werden
§
Abs.
Satz
XI
.
2
.
§
Abs.
zugelassene
Pflegeeinrichtungen
Sinne
Abs.
Pflegesatzvereinbarung
§
XI
verzichtet
freie
Entgeltvereinbarungen
Kostenerstattungsverfahren
§
Abs.
XI
entschieden
haben
können
Versicherten
Pflegeversicherung
Sicherheitsleistung
§
Abs.
Satz
vereinbaren
.
Fällen
greift
Verbot
§
Abs.
Satz
WBVG
.
sprechen
Wortlaut
Berücksichtigung
Gesetzessystematik
Entstehungsgeschichte
Sinn
Zweck
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
.
Steht
Pflegeeinrichtung
Sinne
§
Abs.
Beklagte
Pflegesatzvereinbarung
§
XI
verzichtet
hat
direkter
Zahlungsanspruch
Sozialleistungsträgern
ist
Abs.
Satz
bereits
Wortlaut
anwendbar
.
Abs.
Satz
wird
Pflegeeinrichtung
Unternehmer
grundsätzlich
Möglichkeit
eingeräumt
Sicherheiten
Erfüllung
Pflichten
pflegebedürftigen
Heimbewohners
Verbraucher
Vertrag
verlangen
entsprechend
Betreuungsvertrag
vereinbaren
.
Sicherheit
ist
mietrechtliche
Kaution
verstehen
Dickmann/Kempchen
Heimrecht
11
.
Aufl
.
WBVG
Rn.1
.
Allerdings
kann
Unternehmer
§
Abs.
Satz
WBVG
Verbrauchern
Leistungen
§
§
XI
Vollzeitpflege
Anspruch
nehmen
Hilfe
Einrichtungen
gewährt
wird
insbesondere
gemäß
§
§
Sicherheitsleistung
verlangen
.
liegt
Annahme
Fällen
Unternehmer
unmittelbar
zahlender
öffentlicher
Kostenträger
Verfügung
steht
so
Sicherheitsleistung
Heimbewohners
Bedürfnis
besteht
Betreuungsvertragsgesetz
§
WBVG
.
5
;
BeckOGK/Drasdo
§
WBVG
.
[
Stand
:
1
.
Januar
]
;
Dickmann/
Kempchen
aaO
.
7
;
Rasch
Betreuungsvertragsgesetz
§
;
siehe
auch
Begründung
Entwurf
Gesetzes
sozialen
Absicherung
Risikos
Pflegebedürftigkeit
BT-Drucks
.
S.
.
knüpft
§
Abs.
Satz
Sachleistungsprinzip
insbesondere
§
Abs.
Satz
XI
niedergelegt
ist
.
Leistungen
stationärer
Pflege
§
XI
sind
Sachleistungen
Pflegeversicherung
pflegebedürftigen
Versicherten
2
.
Aufl
.
.
.
Leistungsträger
Pflegekasse
fragliche
Leistung
selbst
erbringen
kann
muss
Versicherten
Dritte
verschaffen
.
Anspruch
erfüllen
Pflegekassen
Versorgungsverträge
§
Abs.
XI
Bereich
stationärer
Pflege
Beklagte
siehe
Nr.
Pflegevertrags
verpflichten
pflegebedürftigen
Versicherten
aufzunehmen
betreuen
§
Abs.
Satz
XI
.
Gegenzug
entsteht
direkter
Zahlungsanspruch
Leistungserbringers
Pflegekasse
.
Bereich
vollstationären
Pflege
gehört
§
Abs.
Satz
geregelte
Anspruch
Zahlung
Abs.
Satz
festgesetzten
Beträge
.
zahlt
Pflegekasse
direkt
Pflegeeinrichtung
O’Sullivan
aaO
.
.
Art
Höhe
Laufzeit
Pflegesätze
werden
Träger
Leistungsträgern
§
XI
vereinbart
Pflegesatzvereinbarung
.
Hilfe
Pflege
§
gilt
Ergebnis
.
gesetzliche
Regelungskonzept
Leistungserbringungsrecht
zugrunde
liegt
geht
Sozialhilfeträger
Rahmen
sozialhilferechtlichen
Leistungsdreiecks
obliegende
Leistung
Geldleistung
jeweiligen
Hilfeempfänger
erbringt
Zahlung
vertraglichen
Entgelts
privatrechtlichen
Vertrag
Erbringung
Pflegeleistungen
ermöglichen
Zahlung
Erfüllung
Sachleistungsverschaffungspflicht
Sozialhilfeträgers
direkt
Dienst
erfolgt
Pflege
leistet
siehe
Senatsurteile
7
.
Mai
ZR
.
31
.
März
.
verschiedenen
Rechtsbeziehungen
sozialhilferechtlichen
.
unmittelbarer
anspruch
Pflegeeinrichtung
Sozialhilfeträger
entsteht
Schuldbeitritt
zivilrechtlichen
Verpflichtung
Bewohners
Einrichtung
Wege
entsprechenden
Kostenübernahmebescheids
Senatsurteile
7
.
Mai
aaO
.
31
.
März
aaO
.
.
Abs.
Satz
ist
Sozialhilfeträger
Bezug
zugelassene
Pflegeeinrichtungen
stationäre
Einrichtungen
maßgeblichen
Pflegesatzvereinbarungen
§
XI
grundsätzlich
gebunden
Jaritz/Eicher
2
.
Aufl
.
.
.
erfasst
§
Abs.
Satz
allein
Bezug
vollstationären
Leistungen
§
§
XI
Gewährung
Hilfe
Einrichtungen
abstellt
bereits
Wortlaut
Berücksichtigung
systematischen
Zusammenhangs
Abs.
Satz
nur
Fälle
Sachleistungsverschaffung
.
liegt
streitgegenständlichen
Klauseln
Nummer
Sachleistungsprinzip
Kostenerstattungsprinzip
.
Nummern
Pflegevertrags
ist
Beklagte
zwar
Versorgungsvertrag
§
§
XI
Erbringung
vollstationärer
Pflegeleistungen
zugelassen
;
hat
jedoch
vertragliche
Regelung
Pflegevergütung
öffentlichen
Kostenträgern
§
XI
verzichtet
.
Fall
ermöglicht
§
Abs.
XI
Träger
Pflegeeinrichtung
Zulassung
Verpflichtung
Erbringung
Pflegeleistungen
vgl.
§
Abs.
Satz
XI
Vergütungssystem
Buches
XI
Sozialgesetzbuch
Durchbrechung
Sachleistungsprinzips
verlassen
Preis
erbringenden
stationären
Leistungen
unmittelbar
pflegebedürftigen
Kunden
marktorientiert
vereinbaren
.
§
Abs.
XI
verlieren
sozialen
Pflegeversicherung
versicherten
Pflegebedürftigen
Sachleistungsanspruch
Pflegekasse
werden
bloßen
Kostenerstattungsanspruch
verwiesen
%
sonst
gewährten
Leistungen
beschränkt
ist
.
Träger
Pflegeheims
rechnet
nur
noch
pflegebedürftigen
Kunden
.
ist
alleiniger
Schuldner
.
4
;
O’Sullivan
jurisPK-SGB
XI
aaO
§
.
27
;
KassKomm/Weber
XI
.
.
EL
Juli
.
verhindern
"
vertragslose
"
Pflegeeinrichtungen
Pflegebedürftigen
Preisvereinbarungen
Lasten
Sozialhilfe
abschließen
bestimmt
§
Abs.
Satz
sozialhilferechtliche
Norm
weitergehende
Kostenerstattung
Träger
Sozialhilfe
unzulässig
ist
Begründung
Entwurf
Gesetzes
sozialen
Absicherung
Risikos
Pflegebedürftigkeit
BT-Drucks
.
S.
;
Sozialrecht/Wilcken
47
.
Edition
XI
.
[
Stand
:
1
.
September
;
KassKomm/Weber
.
8
;
O’Sullivan
aaO
.
.
Pflegeeinrichtungen
gemäß
§
Abs.
XI
Sachleistungsprinzip
Kostenerstattungsverfahren
entschieden
haben
somit
Direktanspruch
Sozialleistungsträger
haben
Zahlungsunfähigkeit
Heimbewohners
unmittelbar
absichert
besteht
Sicherungsbedürfnis
Wortlaut
§
Abs.
Satz
Rechnung
trägt
Wahl
Kostenerstattungsverfahrens
Vereinbarung
Sicherheitsleistung
verbietet
.
Ergebnis
spricht
auch
Entstehungsgeschichte
§
.
Vorgängerregelung
findet
§
HeimG
gültig
30
.
September
.
§
Abs.
Nr.
HeimG
waren
Sicherheitsleistungen
Erfüllung
Bewohnerpflichten
Heimvertrag
Verbot
§
Abs.
HeimG
ausgenommen
§
Abs.
HeimG
Geltungsbereich
Absatzes
Nummer
einschränkte
.
Abs.
HeimG
durfte
Heimträger
Sicherheiten
Versicherten
Pflegeversicherung
Personen
Hilfe
Einrichtungen
erhielten
versprechen
gewähren
lassen
.
Wortlaut
Norm
wurde
allgemein
weit
angesehen
.
erstreckte
nämlich
Verbot
Sicherheitsleistungen
fast
Heimbewohner
größte
Teil
Bevölkerung
§
Abs.
XI
sozialen
Pflegeversicherung
verbleibende
Rest
zumeist
privaten
Pflegeversicherung
versichert
ist
Krahmer/Richter/Plantholz
Heimgesetz
2
.
Aufl
.
.
.
Abs.
HeimG
wurde
Sinn
Zweck
einschränkend
ausgelegt
.
Verbot
Sicherheitsleistung
fordern
setze
Heimträger
jedenfalls
Bezug
großen
Teils
Entgelts
eigenen
Zahlungsanspruch
Sozialleistungsträgern
habe
Umfang
Sicherheiten
angewiesen
sei
.
sei
dann
Fall
nur
Bewohner
Anspruch
Kostenerstattung
habe
Beispiel
privatversichert
sei
Pflegeeinrichtung
Pflegesatzvereinbarung
§
Basis
§
Abs.
XI
arbeite
siehe
nur
Krahmer/Richter/Plantholz
aaO
;
Rasch
.
Ergänzend
wurde
hingewiesen
Begründung
Entwurf
Pflege-Versicherungsgesetzes
ausgegangen
worden
sei
Versicherten
Pflegeversicherung
sachliches
Bedürfnis
Bereitstellung
Sicherheiten
bestehe
Heimträger
Pflegekasse
Anspruch
Vergütung
pflegerischen
Leistungen
habe
BT-Drucks
.
S.
Krahmer/Richter/Plantholz
aaO
.
Heimrecht
1
.
September
Kraft
getretenen
Föderalismusreform
Betreuungsvertragsgesetz
29
Juli
neu
geregelt
wurde
hat
Gesetzgeber
Vorschriften
Heimgesetzes
Sicherheitsleistungen
Verbraucher
Erfüllung
Vertragspflichten
"
bewährt
"
eingestuft
Begründung
Entwurf
Gesetzes
Neuregelung
zivilrechtlichen
Vorschriften
Heimgesetzes
Föderalismusreform
BT-Drucks
.
S.
.
Dementsprechend
ist
§
Abs.
Nr.
Abs.
geregelte
Möglichkeit
Unternehmer
Verbraucher
Sicherheiten
Erfüllung
Pflichten
Vertrag
verlangen
grundsätzlich
übernommen
worden
.
oben
dargestellten
einschränkenden
Auslegung
§
Abs.
wurde
Rechnung
getragen
§
Abs.
Satz
Sicherheitsleistung
nur
Verbrauchern
ausschließt
bestimmte
Leistungen
XI
Anspruch
nehmen
BT-Drucks
.
S.
.
hatte
Abs.
HeimG
noch
wörtlich
"
Versicherte
Pflegeversicherung
"
abgestellt
.
engere
sprachliche
Fassung
Ausschlusstatbestands
hat
Gesetzgeber
somit
Ausdruck
gebracht
Sicherheitsleistungen
nur
Heimbewohnern
untersagt
sind
Rahmen
sozialrechtlichen
Leistungsdreiecks
Pflegesachleistungen
erhalten
Fällen
direkter
Zahlungsanspruch
Heimträgers
Sozialleistungsträgern
besteht
aaO
WBVG
.
.
bereits
ausgeführt
Bewohnern
Einrichtungen
Sinne
§
Abs.
XI
Pflegsatzvereinbarung
XI
Abweichung
Sachleistungsprinzip
lediglich
Kostenerstattungsanspruch
§
Abs.
XI
Sozialleistungsträgern
zusteht
verbleibt
Fällen
Grundsatz
§
Abs.
Satz
heißt
Unternehmer
kann
pflegebedürftigen
Verbraucher
Sicherheitsleistung
Höhe
doppelten
Entgelts
Monat
verlangen
.
Berufungsgericht
hat
auch
zutreffend
abgestellt
Sinn
Zweck
Regelung
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
spricht
Sicherheitsleistungen
Verbrauchers
nur
Fällen
verbieten
Unternehmer
eigenen
Direktanspruch
Sozialleistungsträger
hat
Zahlungsunfähigkeit
Heimbewohners
unmittelbar
absichert
.
Zweck
§
ist
Ausgleich
Sicherungsbedürfnis
Unternehmers
Schutzbedürfnis
Verbrauchers
Senatsurteil
21
.
Mai
.
.
Zulassung
Regulierung
Sicherheitsleistungen
bestimmten
Grenzen
dient
Norm
Interessenausgleich
Vertragsparteien
Rasch
aaO
.
.
Zwar
soll
Verbraucher
Nachteilen
geschützt
werden
doppelten
Abhängigkeit
Unternehmer
Komplexität
miteinander
verbundenen
Leistungen
Wahrung
Interessen
drohen
.
Gleichzeitig
müssen
Unternehmer
aber
hinreichende
Gestaltungsmöglichkeiten
verbleiben
Sicherungsbedürfnis
Rechnung
tragen
Entwicklung
neuer
vielfältiger
Angebote
zulassen
Begründung
Entwurf
Gesetzes
Neuregelung
zivilrechtlichen
Vorschriften
Heimgesetzes
Föderalismusreform
BT-Drucks
.
S.
.
stellt
angemessenen
Interessausgleich
Unternehmer
Verlangen
Sicherheitsleistung
lediglich
Fällen
untersagen
Träger
Pflegeversicherung
Sozialhilfe
leistungsfähiger
unmittelbar
zahlender
Schuldner
Verfügung
steht
BeckOGK/Drasdo
§
WBVG
.
[
Stand
:
1
.
Januar
]
;
WBVG
.
.
Erstreckung
Verbots
auch
Pflegeeinrichtungen
Entgelt
stationären
Leistungen
§
Abs.
XI
unmittelbar
Pflegebedürftigen
vereinbaren
Kostenerstattungsverfahren
§
Abs.
XI
entschieden
haben
wäre
mehr
interessengerecht
berechtigten
Sicherungsbedürfnis
Unternehmers
Rechnung
getragen
würde
.
wäre
Verständnis
§
Abs.
Satz
kaum
Normzweck
§
XI
vereinbar
.
ist
Gesetzgeber
ausgegangen
Pflegeeinrichtungen
Vergütungsvereinbarung
§
XI
verzichten
können
möglicherweise
Pflegebedürftige
gleichwohl
Einrichtung
betreut
werden
möchten
.
"
Wahlrecht
"
Pflegebedürftigen
soll
gesichert
werden
völlig
Leistungen
Pflegeversicherung
abgeschnitten
werden
Folge
Einrichtungen
Regel
gewählt
würden
.
Dementsprechend
wird
Heimbewohnern
§
Abs.
Kostenerstattungsanspruch
Höhe
%
ansonsten
gewährten
Leistungen
zugestanden
O’Sullivan
aaO
§
.
.
Hätte
Unternehmer
Möglichkeit
Kundenkreis
Sicherheitsleistung
Umfang
§
Abs.
Satz
WBVG
verlangen
würde
führen
Pflegeverträge
Selbstzahlern
unangemessen
erschwert
würden
Unternehmer
Risiko
Zahlungsunfähigkeit
Vertragspartners
ungeschmälert
tragen
müsste
.
Zusammenhang
kann
auch
geltend
gemacht
werden
Verbraucher
Einrichtungen
Pflegesatzvereinbarung
Pflegevertrag
abschlössen
schlechter
gestellt
seien
Versicherte
Vertragsverhältnis
Pflegsatzverfahren
teilnehmenden
Unternehmer
eingingen
.
§
XI
hat
Gesetzgeber
gerade
Möglichkeit
schaffen
wollen
Kostenerstattungsverfahren
Sachleistungsprinzips
wählen
.
werden
Interessen
Verbrauchers
§
Abs.
XI
hinreichend
berücksichtigt
.
Revision
Zulässigkeit
Sicherheitsleistungen
Gewicht
mietvertraglichen
Komponente
Pflegevertrags
abhängen
machen
Höhe
Sicherheitsleistung
orientieren
will
widerspricht
nur
eindeutigen
Wortlaut
§
Abs.
Satz
Unternehmer
Sicherheiten
Erfüllung
Pflichten
Verbrauchers
Vertrag
Höhe
Doppelten
Monat
entfallenden
Entgelts
verlangen
kann
auch
Zweck
§
angemessenen
Interessenausgleich
Unternehmer
Verbraucher
ermöglichen
.
Arend
Vorinstanzen
:
Entscheidung
23.03.2016
OLG
Entscheidung