NAMEN Verkündet : 5 . April Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja Abs. Satz Abs. Satz ; § Vorformulierte Bestimmungen Betreuungsvertrag vollstationäre Pflege Versicherten Pflegeversicherung Verbraucher zugelassenen Pflegeeinrichtung Pflegesatzvereinbarung § Abs. XI Verpflichtung Heimbewohners Sicherheitsleistung vorsehen sind § Abs. Satz WBVG vereinbar . gilt auch Verbrauchern berechtigt sind Hilfe Einrichtungen Anspruch nehmen . Urteil 5 . April OLG ECLI : : . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 5 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägers Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 16 . Dezember wird zurückgewiesen . Kosten Revisionsrechtszugs hat Kläger tragen . Tatbestand Kläger satzungsgemäß bundesweit Verbraucherinteressen wahrnimmt Liste qualifizierten Einrichtungen § UKlaG eingetragener Verbraucherschutzverein ist nimmt Beklagte Unterlassung § UKlaG Anspruch . Beklagte betreibt Einrichtungen stationären Pflege . vollstationäre Aufnahme pflegebedürftiger Personen " Kaiser-Otto-Residenz verwendet vorformulierten Pflegevertrag folgende Bestimmungen enthält : " 1 . Vertragsgegenstand Residenz ist Versorgungsvertrag Pflegekassen gemäß § § XI Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen . Inhalt Versorgungsvertrages Regelung Landesrahmenvertrages § XI sind Residenz verbindlich können Bewohner eingesehen werden . 3 . Pflegevergütung Residenz ist zugelassene Pflegeeinrichtung vertragliche Regelung Pflegevergütung öffentlichen Kostenträgern verzichtet hat . wird Pflegevergütung Bewohner direkt vereinbart abgerechnet . Residenz ist zugelassen gemäß § Maßgabe Kostenerstattung gemäß § XI . Bewohner hat Kostenerstattungsanspruch Pflegekasse Höhe max. % Betrages Pflegekasse Bewohner Art Schwere Pflegebedürftigkeit leisten hat . gilt auch Fall Versicherung privaten Pflegeversicherung . Verbindliche Auskünfte Höhe Kostenerstattung kann nur Pflegekasse private Pflegeversicherung erteilen . 4 . Kaution Kaution beträgt 2-fache Monatsentgelt Bewohner verpflichtet Residenz § Abs. Hinblick Überlassung Pflegeplatzes Kaution zweifachen Monatspflegesatz entspricht gewähren . 6 . Vertragsdauer Kündigung Vertrag gilt eingangs vereinbarten Zeitraum endet Tod Bewohners . Übrigen richtet Vertragsdauer § Gesetzes Regelung Verträgen Wohnraum Betreuungsleistungen Betreuungsvertragsgesetz 29 Juli . " vorgerichtliche Abmahnung Klägers noch andere Vertragsklauseln betraf gab Beklagte nur eingeschränkte Unterlassungserklärung Nummern bestimmte Verpflichtung Heimbewohners Sicherheitsleistung umfasste . Kläger hat Auffassung vertreten Vertragsklauseln verstießen § Abs. . V.m . Betreuungsvertragsgesetzes 29 Juli . S. . Klauseln beachteten § Abs. geregelte Kautionsverbot Personen Leistungen § § XI Kurzzeitpflege vollstationäre Pflege bezögen . Klauseln verstießen somit halbzwingendes Recht führten unangemessenen Benachteiligung Heimbewohners . Landgericht hat Beklagte Kläger begehrten Unterlassung vorliegend noch streitgegenständlichen Klauseln Nr. verurteilt . hiergegen gerichtete Berufung Beklagten hat Oberlandesgericht teilweiser Abänderung erstinstanzlichen Urteils Klage insoweit abgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt Kläger Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils . Entscheidungsgründe zulässige Revision Klägers hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung veröffentlicht Wesentlichen ausgeführt : Vertragsklauseln Nummer Pflegevertrags hielten Inhaltskontrolle § Abs. Satz Abs. Nr. stand . Verstoß § Abs. § liege . Nummer Pflegevertrags . V.m . Abs. XI richte vertragliche Vereinbarung ausschließlich Personen Sachleistungen Pflegeversicherung Anspruch nehmen wollten . Beklagte habe zugelassene Pflegeeinrichtung unstreitig vertragliche Regelung Pflegevergütung § XI verzichtet so Preis stationäre Leistungen unmittelbar Pflegebedürftigen vertraglich vereinbaren könne . Wortlaut § Abs. Normen Vorschrift Bezug nehme orientierte Auslegung spreche so genannten Selbstzahlern also Personen Sachleistungen Rahmen § § XI erhielten Einrichtung Vereinbarung Pflegevergütung § XI gepflegt würden Sicherheitsleistung gefordert werden dürfe . Abs. schließe Möglichkeit Sicherheit verlangen ausdrücklich Leistungen § § XI bezogen würden . konkreten Fall schieden Leistungen Kurzzeitpflege XI vornherein Personenkreis Vertragswerk gar angesprochen werde . Gleiche gelte Personen Leistungen erhielten . allein vertragsgegenständlichen vollstationären Pflege verzichteten Heimbewohner möglicherweise zustehende Sachleistung § XI individuellen Vertrag Beklagten gemäß § Abs. XI abschließen können . Fall erhielten Pflegebedürftigen pflegebedingten Aufwendungen Höhe % sonst möglichen Vergütung Pflegekasse erstattet § Abs. XI . Systematik Betreuungsvertragsgesetzes spreche ebenfalls Forderung Sicherheitsleitung Selbstzahlern ausgeschlossen sei . § werde Wahlfreiheit Pflegebedürftigen gewährleistet Betreuungseinrichtung betreut werden wollten bewusst Abschluss Vergütungsvereinbarung verzichtet habe . Würde auch Fällen Zulässigkeit Vereinbarung Sicherheitsleistung verneint werden hätte erhebliche Beschränkung Anwendungsbereichs § Abs. WBVG Folge . Auch Zweck § Abs. WBVG spreche Auslegungsergebnis . Verzicht Leistungsträgers Vergütungsvereinbarung § Abs. XI ändere Abrechnungsmodalität Träger Betreuungseinrichtung direkt Pflegekasse abrechnen könne gesamte Entgelt Betreuten Rechnung stellen müsse . § Abs. WBVG solle aber Erbringung Sicherheitsleistung nur Fall eingeschränkt werden Träger Einrichtung Anspruch solventen Dritten Pflegekasse habe . spreche auch Entstehungsgeschichte § WBVG . Vorgängerregelung § Abs. Nr. Abs. Heimgesetzes 30 . September gültigen Fassung sei Verlangen Sicherheitsleistung zwar grundsätzlich zulässig gewesen . habe jedoch Versicherten Pflegeversicherung Personen Hilfe Einrichtungen gewährt worden sei gegolten . Insoweit sei Ausschluss Sicherheitsleistung begründet worden Heimträger Versicherten Pflegeversicherung Pflegekasse Anspruch Vergütung pflegerischen Leistungen habe . Einführung Betreuungsvertragsgesetzes habe Gesetzgeber Regelung inhaltlich beibehalten wollen . Hintergrund entspreche auch vorliegenden Fall tatsächlichen Interessenlage § Abs. WBVG anzuwenden Beklagte habe unstreitig unmittelbaren Anspruch Kostenträger . Vielmehr richte Anspruch ausschließlich Pflegebedürftigen Vertragspartner so Sicherungsinteresse Beklagten bejahen sei . II . Ausführungen halten rechtlichen Überprüfung stand . Berufungsgericht ist zutreffend ausgegangen Kläger Vertragsklauseln Nummer Unterlassungsanspruch § UKlaG . V.m . § Abs. Satz Abs. § Abs. Satz Abs. Satz § zusteht . Vorformulierte Bestimmungen Betreuungsvertrag vollstationäre Pflege Versicherten Pflegeversicherung Verbraucher zugelassenen Pflegeeinrichtung einbarung § § Abs. XI Verpflichtung Heimbewohners Sicherheitsleistung vorsehen sind § Abs. Satz WBVG vereinbar benachteiligen Pflegebedürftigen unangemessen . gilt auch Verbrauchern berechtigt sind Hilfe Einrichtungen Anspruch nehmen so dass dahinstehen kann Kundenkreis Beklagten gehören . 1 . Berufungsgericht ist zuzustimmen Fälle zeitpflege § XI vorliegenden Vertragswerk vornherein erfasst werden . Nummer Pflegevertrags legt Vertragsverhältnis unbestimmte Zeit geschlossen wird WBVG vorbehaltlich Kündigung Verbraucher § Unternehmer § WBVG erst Tod Bewohners endet . setzt Wochen Kalenderjahr beschränkte Kurzzeitpflege vollstationäre Pflegemaßnahmen Übergangszeit Anschluss stationäre Behandlung Pflegebedürftigen sonstigen Krisensituationen vorübergehend häusliche teilstationäre Pflege möglich ausreichend ist erbracht werden § Abs. Satz XI . 2 . § Abs. zugelassene Pflegeeinrichtungen Sinne Abs. Pflegesatzvereinbarung § XI verzichtet freie Entgeltvereinbarungen Kostenerstattungsverfahren § Abs. XI entschieden haben können Versicherten Pflegeversicherung Sicherheitsleistung § Abs. Satz vereinbaren . Fällen greift Verbot § Abs. Satz WBVG . sprechen Wortlaut Berücksichtigung Gesetzessystematik Entstehungsgeschichte Sinn Zweck § Abs. Satz Abs. Satz . Steht Pflegeeinrichtung Sinne § Abs. Beklagte Pflegesatzvereinbarung § XI verzichtet hat direkter Zahlungsanspruch Sozialleistungsträgern ist Abs. Satz bereits Wortlaut anwendbar . Abs. Satz wird Pflegeeinrichtung Unternehmer grundsätzlich Möglichkeit eingeräumt Sicherheiten Erfüllung Pflichten pflegebedürftigen Heimbewohners Verbraucher Vertrag verlangen entsprechend Betreuungsvertrag vereinbaren . Sicherheit ist mietrechtliche Kaution verstehen Dickmann/Kempchen Heimrecht 11 . Aufl . WBVG Rn.1 . Allerdings kann Unternehmer § Abs. Satz WBVG Verbrauchern Leistungen § § XI Vollzeitpflege Anspruch nehmen Hilfe Einrichtungen gewährt wird insbesondere gemäß § § Sicherheitsleistung verlangen . liegt Annahme Fällen Unternehmer unmittelbar zahlender öffentlicher Kostenträger Verfügung steht so Sicherheitsleistung Heimbewohners Bedürfnis besteht Betreuungsvertragsgesetz § WBVG . 5 ; BeckOGK/Drasdo § WBVG . [ Stand : 1 . Januar ] ; Dickmann/ Kempchen aaO . 7 ; Rasch Betreuungsvertragsgesetz § ; siehe auch Begründung Entwurf Gesetzes sozialen Absicherung Risikos Pflegebedürftigkeit BT-Drucks . S. . knüpft § Abs. Satz Sachleistungsprinzip insbesondere § Abs. Satz XI niedergelegt ist . Leistungen stationärer Pflege § XI sind Sachleistungen Pflegeversicherung pflegebedürftigen Versicherten 2 . Aufl . . . Leistungsträger Pflegekasse fragliche Leistung selbst erbringen kann muss Versicherten Dritte verschaffen . Anspruch erfüllen Pflegekassen Versorgungsverträge § Abs. XI Bereich stationärer Pflege Beklagte siehe Nr. Pflegevertrags verpflichten pflegebedürftigen Versicherten aufzunehmen betreuen § Abs. Satz XI . Gegenzug entsteht direkter Zahlungsanspruch Leistungserbringers Pflegekasse . Bereich vollstationären Pflege gehört § Abs. Satz geregelte Anspruch Zahlung Abs. Satz festgesetzten Beträge . zahlt Pflegekasse direkt Pflegeeinrichtung O’Sullivan aaO . . Art Höhe Laufzeit Pflegesätze werden Träger Leistungsträgern § XI vereinbart Pflegesatzvereinbarung . Hilfe Pflege § gilt Ergebnis . gesetzliche Regelungskonzept Leistungserbringungsrecht zugrunde liegt geht Sozialhilfeträger Rahmen sozialhilferechtlichen Leistungsdreiecks obliegende Leistung Geldleistung jeweiligen Hilfeempfänger erbringt Zahlung vertraglichen Entgelts privatrechtlichen Vertrag Erbringung Pflegeleistungen ermöglichen Zahlung Erfüllung Sachleistungsverschaffungspflicht Sozialhilfeträgers direkt Dienst erfolgt Pflege leistet siehe Senatsurteile 7 . Mai ZR . 31 . März . verschiedenen Rechtsbeziehungen sozialhilferechtlichen . unmittelbarer anspruch Pflegeeinrichtung Sozialhilfeträger entsteht Schuldbeitritt zivilrechtlichen Verpflichtung Bewohners Einrichtung Wege entsprechenden Kostenübernahmebescheids Senatsurteile 7 . Mai aaO . 31 . März aaO . . Abs. Satz ist Sozialhilfeträger Bezug zugelassene Pflegeeinrichtungen stationäre Einrichtungen maßgeblichen Pflegesatzvereinbarungen § XI grundsätzlich gebunden Jaritz/Eicher 2 . Aufl . . . erfasst § Abs. Satz allein Bezug vollstationären Leistungen § § XI Gewährung Hilfe Einrichtungen abstellt bereits Wortlaut Berücksichtigung systematischen Zusammenhangs Abs. Satz nur Fälle Sachleistungsverschaffung . liegt streitgegenständlichen Klauseln Nummer Sachleistungsprinzip Kostenerstattungsprinzip . Nummern Pflegevertrags ist Beklagte zwar Versorgungsvertrag § § XI Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen ; hat jedoch vertragliche Regelung Pflegevergütung öffentlichen Kostenträgern § XI verzichtet . Fall ermöglicht § Abs. XI Träger Pflegeeinrichtung Zulassung Verpflichtung Erbringung Pflegeleistungen vgl. § Abs. Satz XI Vergütungssystem Buches XI Sozialgesetzbuch Durchbrechung Sachleistungsprinzips verlassen Preis erbringenden stationären Leistungen unmittelbar pflegebedürftigen Kunden marktorientiert vereinbaren . § Abs. XI verlieren sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen Sachleistungsanspruch Pflegekasse werden bloßen Kostenerstattungsanspruch verwiesen % sonst gewährten Leistungen beschränkt ist . Träger Pflegeheims rechnet nur noch pflegebedürftigen Kunden . ist alleiniger Schuldner . 4 ; O’Sullivan jurisPK-SGB XI aaO § . 27 ; KassKomm/Weber XI . . EL Juli . verhindern " vertragslose " Pflegeeinrichtungen Pflegebedürftigen Preisvereinbarungen Lasten Sozialhilfe abschließen bestimmt § Abs. Satz sozialhilferechtliche Norm weitergehende Kostenerstattung Träger Sozialhilfe unzulässig ist Begründung Entwurf Gesetzes sozialen Absicherung Risikos Pflegebedürftigkeit BT-Drucks . S. ; Sozialrecht/Wilcken 47 . Edition XI . [ Stand : 1 . September ; KassKomm/Weber . 8 ; O’Sullivan aaO . . Pflegeeinrichtungen gemäß § Abs. XI Sachleistungsprinzip Kostenerstattungsverfahren entschieden haben somit Direktanspruch Sozialleistungsträger haben Zahlungsunfähigkeit Heimbewohners unmittelbar absichert besteht Sicherungsbedürfnis Wortlaut § Abs. Satz Rechnung trägt Wahl Kostenerstattungsverfahrens Vereinbarung Sicherheitsleistung verbietet . Ergebnis spricht auch Entstehungsgeschichte § . Vorgängerregelung findet § HeimG gültig 30 . September . § Abs. Nr. HeimG waren Sicherheitsleistungen Erfüllung Bewohnerpflichten Heimvertrag Verbot § Abs. HeimG ausgenommen § Abs. HeimG Geltungsbereich Absatzes Nummer einschränkte . Abs. HeimG durfte Heimträger Sicherheiten Versicherten Pflegeversicherung Personen Hilfe Einrichtungen erhielten versprechen gewähren lassen . Wortlaut Norm wurde allgemein weit angesehen . erstreckte nämlich Verbot Sicherheitsleistungen fast Heimbewohner größte Teil Bevölkerung § Abs. XI sozialen Pflegeversicherung verbleibende Rest zumeist privaten Pflegeversicherung versichert ist Krahmer/Richter/Plantholz Heimgesetz 2 . Aufl . . . Abs. HeimG wurde Sinn Zweck einschränkend ausgelegt . Verbot Sicherheitsleistung fordern setze Heimträger jedenfalls Bezug großen Teils Entgelts eigenen Zahlungsanspruch Sozialleistungsträgern habe Umfang Sicherheiten angewiesen sei . sei dann Fall nur Bewohner Anspruch Kostenerstattung habe Beispiel privatversichert sei Pflegeeinrichtung Pflegesatzvereinbarung § Basis § Abs. XI arbeite siehe nur Krahmer/Richter/Plantholz aaO ; Rasch . Ergänzend wurde hingewiesen Begründung Entwurf Pflege-Versicherungsgesetzes ausgegangen worden sei Versicherten Pflegeversicherung sachliches Bedürfnis Bereitstellung Sicherheiten bestehe Heimträger Pflegekasse Anspruch Vergütung pflegerischen Leistungen habe BT-Drucks . S. Krahmer/Richter/Plantholz aaO . Heimrecht 1 . September Kraft getretenen Föderalismusreform Betreuungsvertragsgesetz 29 Juli neu geregelt wurde hat Gesetzgeber Vorschriften Heimgesetzes Sicherheitsleistungen Verbraucher Erfüllung Vertragspflichten " bewährt " eingestuft Begründung Entwurf Gesetzes Neuregelung zivilrechtlichen Vorschriften Heimgesetzes Föderalismusreform BT-Drucks . S. . Dementsprechend ist § Abs. Nr. Abs. geregelte Möglichkeit Unternehmer Verbraucher Sicherheiten Erfüllung Pflichten Vertrag verlangen grundsätzlich übernommen worden . oben dargestellten einschränkenden Auslegung § Abs. wurde Rechnung getragen § Abs. Satz Sicherheitsleistung nur Verbrauchern ausschließt bestimmte Leistungen XI Anspruch nehmen BT-Drucks . S. . hatte Abs. HeimG noch wörtlich " Versicherte Pflegeversicherung " abgestellt . engere sprachliche Fassung Ausschlusstatbestands hat Gesetzgeber somit Ausdruck gebracht Sicherheitsleistungen nur Heimbewohnern untersagt sind Rahmen sozialrechtlichen Leistungsdreiecks Pflegesachleistungen erhalten Fällen direkter Zahlungsanspruch Heimträgers Sozialleistungsträgern besteht aaO WBVG . . bereits ausgeführt Bewohnern Einrichtungen Sinne § Abs. XI Pflegsatzvereinbarung XI Abweichung Sachleistungsprinzip lediglich Kostenerstattungsanspruch § Abs. XI Sozialleistungsträgern zusteht verbleibt Fällen Grundsatz § Abs. Satz heißt Unternehmer kann pflegebedürftigen Verbraucher Sicherheitsleistung Höhe doppelten Entgelts Monat verlangen . Berufungsgericht hat auch zutreffend abgestellt Sinn Zweck Regelung § Abs. Satz Abs. Satz spricht Sicherheitsleistungen Verbrauchers nur Fällen verbieten Unternehmer eigenen Direktanspruch Sozialleistungsträger hat Zahlungsunfähigkeit Heimbewohners unmittelbar absichert . Zweck § ist Ausgleich Sicherungsbedürfnis Unternehmers Schutzbedürfnis Verbrauchers Senatsurteil 21 . Mai . . Zulassung Regulierung Sicherheitsleistungen bestimmten Grenzen dient Norm Interessenausgleich Vertragsparteien Rasch aaO . . Zwar soll Verbraucher Nachteilen geschützt werden doppelten Abhängigkeit Unternehmer Komplexität miteinander verbundenen Leistungen Wahrung Interessen drohen . Gleichzeitig müssen Unternehmer aber hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten verbleiben Sicherungsbedürfnis Rechnung tragen Entwicklung neuer vielfältiger Angebote zulassen Begründung Entwurf Gesetzes Neuregelung zivilrechtlichen Vorschriften Heimgesetzes Föderalismusreform BT-Drucks . S. . stellt angemessenen Interessausgleich Unternehmer Verlangen Sicherheitsleistung lediglich Fällen untersagen Träger Pflegeversicherung Sozialhilfe leistungsfähiger unmittelbar zahlender Schuldner Verfügung steht BeckOGK/Drasdo § WBVG . [ Stand : 1 . Januar ] ; WBVG . . Erstreckung Verbots auch Pflegeeinrichtungen Entgelt stationären Leistungen § Abs. XI unmittelbar Pflegebedürftigen vereinbaren Kostenerstattungsverfahren § Abs. XI entschieden haben wäre mehr interessengerecht berechtigten Sicherungsbedürfnis Unternehmers Rechnung getragen würde . wäre Verständnis § Abs. Satz kaum Normzweck § XI vereinbar . ist Gesetzgeber ausgegangen Pflegeeinrichtungen Vergütungsvereinbarung § XI verzichten können möglicherweise Pflegebedürftige gleichwohl Einrichtung betreut werden möchten . " Wahlrecht " Pflegebedürftigen soll gesichert werden völlig Leistungen Pflegeversicherung abgeschnitten werden Folge Einrichtungen Regel gewählt würden . Dementsprechend wird Heimbewohnern § Abs. Kostenerstattungsanspruch Höhe % ansonsten gewährten Leistungen zugestanden O’Sullivan aaO § . . Hätte Unternehmer Möglichkeit Kundenkreis Sicherheitsleistung Umfang § Abs. Satz WBVG verlangen würde führen Pflegeverträge Selbstzahlern unangemessen erschwert würden Unternehmer Risiko Zahlungsunfähigkeit Vertragspartners ungeschmälert tragen müsste . Zusammenhang kann auch geltend gemacht werden Verbraucher Einrichtungen Pflegesatzvereinbarung Pflegevertrag abschlössen schlechter gestellt seien Versicherte Vertragsverhältnis Pflegsatzverfahren teilnehmenden Unternehmer eingingen . § XI hat Gesetzgeber gerade Möglichkeit schaffen wollen Kostenerstattungsverfahren Sachleistungsprinzips wählen . werden Interessen Verbrauchers § Abs. XI hinreichend berücksichtigt . Revision Zulässigkeit Sicherheitsleistungen Gewicht mietvertraglichen Komponente Pflegevertrags abhängen machen Höhe Sicherheitsleistung orientieren will widerspricht nur eindeutigen Wortlaut § Abs. Satz Unternehmer Sicherheiten Erfüllung Pflichten Verbrauchers Vertrag Höhe Doppelten Monat entfallenden Entgelts verlangen kann auch Zweck § angemessenen Interessenausgleich Unternehmer Verbraucher ermöglichen . Arend Vorinstanzen : Entscheidung 23.03.2016 OLG Entscheidung