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8.9 KiB

BESCHLUSS
ZR
27
.
Januar
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Fleischgebühren
.
;
Richtlinie
85/73/EWG
Rates
29
.
Januar
Fassung
Richtlinie
93/118/EG
Rates
22
.
Dezember
Art
.
Abs.
4
;
Entscheidung
88/408/EWG
Rates
15
.
Juni
Art
.
Abs.
Art
.
Abs.
Gemeinde
Zeit
gesonderte
Gebühren
Untersuchungen
Trichinen
bakteriologische
Untersuchungen
erhoben
hat
hat
unionsrechtlichen
Staatshaftungsanspruch
begründenden
hinreichend
qualifizierten
Weise
Art
.
Abs.
Entscheidung
88/408/EWG
Art
.
Abs.
Richtlinie
85/73/EWG
Fassung
Richtlinie
93/118/EG
verstoßen
.
Beschluss
27
.
Januar
ZR
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
Januar
Vizepräsidenten
Richter
Dr.
Tombrink
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
11
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
31
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Kläger
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
.
Beschwerdewert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Kläger
verfolgt
Insolvenzverwalter
Vermögen
oHG
Folgenden
:
Schuldnerin
Aufnahme
Rechtsstreits
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Schadensersatzansprüche
beklagte
Stadt
Zusammenhang
Erhebung
Untersuchungsgebühren
fleischhygienerechtlichen
Vorschriften
Zeitraum
1
.
Januar
7
.
Februar
behaupteter
Höhe
weiter
.
Verfahren
ging
Schuldnerin
erwirkte
rechtskräftig
gewordene
Urteil
Verwaltungsgerichts
Minden
26
.
September
9
.
Januar
7
.
Februar
ergangene
Gebührenbescheide
Beklagten
Höhe
Gesamtbetrags
aufgehoben
wurden
nur
insoweit
bestehen
blieben
Höhe
gemeinschaftsrechtlichen
Pauschalgebühren
entsprachen
.
Zugleich
wurde
Beklagte
Rückzahlung
Betrags
%
Zinsen
18
.
August
verurteilt
.
anhängigen
Verfahren
werden
Inanspruchnahme
Bankkredit
Schuldnerin
entstandene
Zinsschäden
geltend
gemacht
Heranziehung
Gebührenzahlungen
Grundlage
teilweise
aufgehobenen
Bescheide
beruhen
.
Klage
Schuldnerin
ist
Vorinstanzen
erfolglos
geblieben
.
Beschwerde
begehrt
Kläger
Aufnahme
Rechtsstreits
Zulassung
Revision
.
II
.
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
liegen
§
Abs.
.
1
.
Zutreffend
sind
Vorinstanzen
Bindungswirkung
teils
Verwaltungsgerichts
ausgegangen
Gebührenbescheide
Beklagten
Bestimmungen
Richtlinie
85/73/EWG
Rates
29
.
Januar
Finanzierung
Untersuchungen
Hygienekontrollen
frischem
Fleisch
Geflügelfleisch
Nr.
Ausführung
ergangenen
Entscheidung
88/408/EWG
Rates
15
.
Juni
Nr.
1
.
Januar
Richtlinie
ändernden
Bestimmungen
Richtlinie
93/118/EG
Rates
22
.
Dezember
Nr.
Einklang
standen
.
betraf
Festsetzung
gesonderter
Gebühren
Untersuchungen
Trichinen
bakteriologische
Untersuchungen
Art
.
Abs.
Ratsentscheidung
88/408/EWG
Art
.
Abs.
Richtlinie
85/73/EWG
Fassung
Richtlinie
verstieß
Gemeinschaftsgebühren
Stelle
anderen
Abgabe
treten
Behörden
Mitgliedstaaten
Fleischuntersuchungen
Hygienekontrollen
erhoben
wird
.
Kosten
Untersuchungen
Gemeinschaftsgebühr
erfasst
werden
hat
Gerichtshof
Europäischen
Union
Urteil
30
.
Mai
.
.
Vorlage
Bundesverwaltungsgerichts
vgl.
entschieden
.
war
Beklagte
grundsätzlichen
Berechtigung
Höhe
tatsächlichen
Untersuchungskosten
Pauschalgebühr
hinausgehenden
Betrag
erheben
berechtigt
Kalkulation
allgemeinen
Untersuchungsgebühr
Versorgungsbezüge
pensionierter
Tierärzte
Angehörigen
berücksichtigen
.
2
.
Berufungsgericht
hat
Verstöße
chen
Schadensersatzanspruch
verneint
festzustellen
vermocht
hat
Beklagte
Satzungsregelungen
Grundlage
ergangenen
Gebührenbescheide
hinreichend
qualifizierter
Weise
Recht
Europäischen
Union
verstoßen
hat
.
hiergegen
erhobenen
Rügen
Beschwerde
veranlassen
Zulassung
Revision
.
Berufungsgericht
hat
maßgebenden
Kriterien
hinreichend
qualifizierten
Verstoß
Vermeidung
Wiederholungen
Urteil
Landgerichts
Bezug
genommen
insoweit
Passage
Urteil
Gerichtshofs
5
.
März
Brasserie
Pêcheur
Factortame
Slg
.
.
wiedergegeben
hat
hingewiesen
wird
entscheidend
sei
Mitgliedstaat
Grenzen
Ermessen
gesetzt
seien
offenkundig
erheblich
überschritten
habe
.
Erfolg
beanstandet
Beschwerde
insoweit
Berufungsgericht
habe
unrichtigen
Maßstab
zugrunde
gelegt
hier
Fallkonstellation
gehe
Mitgliedstaat
nur
erheblich
verringerter
Ermessensspielraum
zustehe
so
bloße
Verletzung
Unionsrechts
genüge
hinreichend
qualifizierten
Verstoß
begründen
.
Berufungsgericht
hat
insoweit
Recht
aufmerksam
gemacht
Mitgliedstaaten
Art
.
Abs.
Richtlinie
85/73/EWG
Art
.
Abs.
Fassung
Richtlinie
Möglichkeit
überlassen
blieb
höheren
Betrag
Gemeinschaftsgebühr
erheben
tatsächlichen
Untersuchungskosten
überschreitet
vgl.
auch
Urteil
30
.
Mai
.
.
Weitere
Entscheidungen
Gerichtshofs
9
.
September
.
EuZW
.
19
.
März
Slg
.
.
C-270/07
.
belegen
Jahre
gehenden
Klärungsbedarf
Möglichkeiten
Mitgliedstaaten
Pauschalbeträge
bestimmte
Betriebe
anzuheben
ganz
Ermessen
stehende
spezifische
Gebühr
erheben
tatsächlichen
Kosten
überschreitet
.
Sache
meint
Beschwerde
Festsetzung
gesonderter
Gebühren
Untersuchungen
Trichinen
bakteriologische
Untersuchungen
gehe
müsse
Urteils
hofs
30
.
Mai
hinreichend
qualifizierten
Verstoß
ausgehen
.
Gerichtshof
habe
befunden
Prüfung
stehenden
Richtlinien
hindeute
betreffende
Gemeinschaftsgebühr
Kosten
derartige
Untersuchungen
abdecken
solle
Fällen
stattfänden
Kosten
spezifischen
Gebühr
abgedeckt
sein
könnten
aaO
.
.
ergibt
jedoch
schon
Gerichtshof
herbeigeführten
Klärung
eindeutige
Rechtslage
bestanden
hätte
.
Berufungsgericht
verweist
insoweit
Recht
Gründe
Vorlagebeschlusses
Bundesverwaltungsgerichts
27
.
April
;
vgl.
auch
Vorlagebeschluss
Sache
Hintergrund
unterschiedlicher
instanzgerichtlicher
Rechtsprechung
Gemeinschaftsrecht
eindeutige
Antwort
gesonderten
Festsetzbarkeit
Gebühren
Rede
stehenden
Untersuchungen
entnehmen
vermochte
Bekanntmachung
Protokollerklärung
Agrarrates
Kommission
Europäischen
Gemeinschaften
Ratsentscheidung
88/408/EWG
24
.
Januar
Fußnote
Auffassung
Senats
zumindest
Rechtsauffassung
stützen
konnte
Pauschalgebühr
Kosten
Trichinenuntersuchung
abgegolten
seien
.
ist
rechtlich
beanstanden
Berufungsgericht
Frage
Qualifizierung
Verstoßes
Recht
Europäischen
Union
Einbeziehung
Möglichkeiten
mitgliedstaatlichen
Behörden
beurteilt
hat
Pauschalgebühren
abzuweichen
tatsächlichen
Untersuchungskosten
gedeckt
werden
.
Beschwerde
sieht
zwar
näheres
Klärungsbedürfnis
Frage
Mitgliedstaat
nur
allgemein
Abweichen
gemeinschaftsrechtlichen
Regelungen
eingeräumt
werde
meint
Ermessensspielraum
konkret
getroffene
Entscheidung
bezieht
Grundlage
unionsrechtlichen
Staatshaftungsanspruchs
ist
.
Frage
stellt
Zuspitzung
.
Bundesgesetzgeber
hat
Umsetzung
Rede
stehenden
Rechtsakte
Union
Art
.
Abs.
Nr.
GG
zustehenden
konkurrierenden
Gesetzgebungszuständigkeit
Gebrauch
gemacht
§
Abs.
FlHG
Ländern
überlassen
einzelnen
kostenpflichtigen
Tatbestände
bestimmen
Bezug
genommene
Gemeinschaftsrecht
nationales
Recht
transformieren
.
Land
hat
Aufgabe
Anschluss
Urteil
Bundesverwaltungsgerichts
29
.
August
Rückwirkung
1
.
Januar
erst
Geflügelfleischhygienekostengesetz
16
.
Dezember
.
.
S.
ergangene
Ausführungsverordnung
6
.
Mai
.
.
S.
unterzogen
.
Wiedergabe
Einzelheiten
auch
gerade
Trichinenuntersuchung
wird
Vorlagebeschluss
Bundesverwaltungsgerichts
27
.
April
Bezug
genommen
.
Beklagte
örtlicher
Ebene
Satzungen
naturgemäß
früheren
Rechtslage
beruhten
Gebühren
erheben
hatte
konnte
Wesentlichen
nur
ankommen
gemeinschaftsrechtlichen
Pauschalgebühren
tatsächlichen
Untersuchungskosten
deckten
auch
Anliegen
Richtlinie
war
Subventionierung
Kostenpflichtigen
kostendeckende
Gebühren
vermeiden
vgl.
Senatsurteil
14
.
Dezember
.
ist
Prüfungsmaßstab
zende
Gemeinschaftsrecht
Mitgliedstaat
Befugnis
vorbehielt
Gebühren
Höhe
tatsächlichen
Untersuchungskosten
erheben
beanstanden
.
Ansatz
macht
Beschwerde
Recht
aufmerksam
Berufungsgericht
Gesichtspunkt
qualifizierten
Verstoßes
Recht
Europäischen
Union
ausdrücklich
Gesichtspunkt
auseinandergesetzt
hat
Beklagte
habe
Berücksichtigung
Versorgungsbezüge
pensionierter
Tierärzte
Angehörigen
unzulässige
rechtswidrige
Kostenüberdeckung
erzielt
.
Verstoß
Recht
Schuldnerin
Art
.
Abs.
GG
ist
hierin
indes
erblicken
Berufungsgericht
Verstoß
Recht
Union
näher
ausgeführt
hat
spricht
Frage
Qualifizierung
mehr
erwogen
hätte
.
Auch
Übrigen
ist
Zulassung
Revision
Punkt
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
erforderlich
.
Versorgungsbezüge
Bestandteil
Lohnkosten
gewertet
werden
können
Art
.
Abs.
Ratsentscheidung
88/408/EWG
Bekanntmachung
Protokollerklärung
Agrarrates
Kommission
Europäischen
Gemeinschaften
24
.
Januar
Art
.
Abs.
Richtlinie
85/73/EWG
Fassung
Richtlinie
Parameter
kostendeckende
Gebühren
aufgeführt
sind
bedarf
Klarstellung
Revisionsurteil
Senats
.
kommt
Bezug
genommenen
Urteil
Verwaltungsgerichts
Beklagten
Fleischerinnung
Betreiber
Schlachthofs
vertragliche
Vereinbarungen
gegeben
hat
Versorgungsbezüge
Gegenstand
hatten
.
atypische
Situation
einzelnen
mehr
bestehenden
Schlachthof
erfordert
Leitentscheidung
Senats
.
3
.
Zulassung
Revision
ist
auch
veranlasst
fungsgericht
Amtshaftungsansprüche
fehlenden
Verschuldens
Bediensteten
Beklagten
verneint
hat
.
Insoweit
wird
näheren
Begründung
abgesehen
§
Abs.
Satz
.
4
.
kommt
Frage
Richtlinie
Recht
Gebührenschuldners
ergibt
Grundlage
unionsrechtlichen
Staatshaftungsanspruch
sein
kann
.
Tombrink
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung