BESCHLUSS ZR 27 . Januar Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Fleischgebühren . ; Richtlinie 85/73/EWG Rates 29 . Januar Fassung Richtlinie 93/118/EG Rates 22 . Dezember Art . Abs. 4 ; Entscheidung 88/408/EWG Rates 15 . Juni Art . Abs. Art . Abs. Gemeinde Zeit gesonderte Gebühren Untersuchungen Trichinen bakteriologische Untersuchungen erhoben hat hat unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch begründenden hinreichend qualifizierten Weise Art . Abs. Entscheidung 88/408/EWG Art . Abs. Richtlinie 85/73/EWG Fassung Richtlinie 93/118/EG verstoßen . Beschluss 27 . Januar ZR . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . Januar Vizepräsidenten Richter Dr. Tombrink beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil 11 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 31 . Januar wird zurückgewiesen . Kläger hat Kosten Beschwerdeverfahrens tragen . Beschwerdewert wird € festgesetzt . Gründe : Kläger verfolgt Insolvenzverwalter Vermögen oHG Folgenden : Schuldnerin Aufnahme Rechtsstreits Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Schadensersatzansprüche beklagte Stadt Zusammenhang Erhebung Untersuchungsgebühren fleischhygienerechtlichen Vorschriften Zeitraum 1 . Januar 7 . Februar behaupteter Höhe € weiter . Verfahren ging Schuldnerin erwirkte rechtskräftig gewordene Urteil Verwaltungsgerichts Minden 26 . September 9 . Januar 7 . Februar ergangene Gebührenbescheide Beklagten Höhe Gesamtbetrags € aufgehoben wurden nur insoweit bestehen blieben Höhe gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühren entsprachen . Zugleich wurde Beklagte Rückzahlung Betrags % Zinsen 18 . August verurteilt . anhängigen Verfahren werden Inanspruchnahme Bankkredit Schuldnerin entstandene Zinsschäden geltend gemacht Heranziehung Gebührenzahlungen Grundlage teilweise aufgehobenen Bescheide beruhen . Klage Schuldnerin ist Vorinstanzen erfolglos geblieben . Beschwerde begehrt Kläger Aufnahme Rechtsstreits Zulassung Revision . II . Voraussetzungen Zulassung Revision liegen § Abs. . 1 . Zutreffend sind Vorinstanzen Bindungswirkung teils Verwaltungsgerichts ausgegangen Gebührenbescheide Beklagten Bestimmungen Richtlinie 85/73/EWG Rates 29 . Januar Finanzierung Untersuchungen Hygienekontrollen frischem Fleisch Geflügelfleisch Nr. Ausführung ergangenen Entscheidung 88/408/EWG Rates 15 . Juni Nr. 1 . Januar Richtlinie ändernden Bestimmungen Richtlinie 93/118/EG Rates 22 . Dezember Nr. Einklang standen . betraf Festsetzung gesonderter Gebühren Untersuchungen Trichinen bakteriologische Untersuchungen Art . Abs. Ratsentscheidung 88/408/EWG Art . Abs. Richtlinie 85/73/EWG Fassung Richtlinie verstieß Gemeinschaftsgebühren Stelle anderen Abgabe treten Behörden Mitgliedstaaten Fleischuntersuchungen Hygienekontrollen erhoben wird . Kosten Untersuchungen Gemeinschaftsgebühr erfasst werden hat Gerichtshof Europäischen Union Urteil 30 . Mai . . Vorlage Bundesverwaltungsgerichts vgl. entschieden . war Beklagte grundsätzlichen Berechtigung Höhe tatsächlichen Untersuchungskosten Pauschalgebühr hinausgehenden Betrag erheben berechtigt Kalkulation allgemeinen Untersuchungsgebühr Versorgungsbezüge pensionierter Tierärzte Angehörigen berücksichtigen . 2 . Berufungsgericht hat Verstöße chen Schadensersatzanspruch verneint festzustellen vermocht hat Beklagte Satzungsregelungen Grundlage ergangenen Gebührenbescheide hinreichend qualifizierter Weise Recht Europäischen Union verstoßen hat . hiergegen erhobenen Rügen Beschwerde veranlassen Zulassung Revision . Berufungsgericht hat maßgebenden Kriterien hinreichend qualifizierten Verstoß Vermeidung Wiederholungen Urteil Landgerichts Bezug genommen insoweit Passage Urteil Gerichtshofs 5 . März Brasserie Pêcheur Factortame Slg . . wiedergegeben hat hingewiesen wird entscheidend sei Mitgliedstaat Grenzen Ermessen gesetzt seien offenkundig erheblich überschritten habe . Erfolg beanstandet Beschwerde insoweit Berufungsgericht habe unrichtigen Maßstab zugrunde gelegt hier Fallkonstellation gehe Mitgliedstaat nur erheblich verringerter Ermessensspielraum zustehe so bloße Verletzung Unionsrechts genüge hinreichend qualifizierten Verstoß begründen . Berufungsgericht hat insoweit Recht aufmerksam gemacht Mitgliedstaaten Art . Abs. Richtlinie 85/73/EWG Art . Abs. Fassung Richtlinie Möglichkeit überlassen blieb höheren Betrag Gemeinschaftsgebühr erheben tatsächlichen Untersuchungskosten überschreitet vgl. auch Urteil 30 . Mai . . Weitere Entscheidungen Gerichtshofs 9 . September . EuZW . 19 . März Slg . . C-270/07 . belegen Jahre gehenden Klärungsbedarf Möglichkeiten Mitgliedstaaten Pauschalbeträge bestimmte Betriebe anzuheben ganz Ermessen stehende spezifische Gebühr erheben tatsächlichen Kosten überschreitet . Sache meint Beschwerde Festsetzung gesonderter Gebühren Untersuchungen Trichinen bakteriologische Untersuchungen gehe müsse Urteils hofs 30 . Mai hinreichend qualifizierten Verstoß ausgehen . Gerichtshof habe befunden Prüfung stehenden Richtlinien hindeute betreffende Gemeinschaftsgebühr Kosten derartige Untersuchungen abdecken solle Fällen stattfänden Kosten spezifischen Gebühr abgedeckt sein könnten aaO . . ergibt jedoch schon Gerichtshof herbeigeführten Klärung eindeutige Rechtslage bestanden hätte . Berufungsgericht verweist insoweit Recht Gründe Vorlagebeschlusses Bundesverwaltungsgerichts 27 . April ; vgl. auch Vorlagebeschluss Sache Hintergrund unterschiedlicher instanzgerichtlicher Rechtsprechung Gemeinschaftsrecht eindeutige Antwort gesonderten Festsetzbarkeit Gebühren Rede stehenden Untersuchungen entnehmen vermochte Bekanntmachung Protokollerklärung Agrarrates Kommission Europäischen Gemeinschaften Ratsentscheidung 88/408/EWG 24 . Januar Fußnote Auffassung Senats zumindest Rechtsauffassung stützen konnte Pauschalgebühr Kosten Trichinenuntersuchung abgegolten seien . ist rechtlich beanstanden Berufungsgericht Frage Qualifizierung Verstoßes Recht Europäischen Union Einbeziehung Möglichkeiten mitgliedstaatlichen Behörden beurteilt hat Pauschalgebühren abzuweichen tatsächlichen Untersuchungskosten gedeckt werden . Beschwerde sieht zwar näheres Klärungsbedürfnis Frage Mitgliedstaat nur allgemein Abweichen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen eingeräumt werde meint Ermessensspielraum konkret getroffene Entscheidung bezieht Grundlage unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs ist . Frage stellt Zuspitzung . Bundesgesetzgeber hat Umsetzung Rede stehenden Rechtsakte Union Art . Abs. Nr. GG zustehenden konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht § Abs. FlHG Ländern überlassen einzelnen kostenpflichtigen Tatbestände bestimmen Bezug genommene Gemeinschaftsrecht nationales Recht transformieren . Land hat Aufgabe Anschluss Urteil Bundesverwaltungsgerichts 29 . August Rückwirkung 1 . Januar erst Geflügelfleischhygienekostengesetz 16 . Dezember . . S. ergangene Ausführungsverordnung 6 . Mai . . S. unterzogen . Wiedergabe Einzelheiten auch gerade Trichinenuntersuchung wird Vorlagebeschluss Bundesverwaltungsgerichts 27 . April Bezug genommen . Beklagte örtlicher Ebene Satzungen naturgemäß früheren Rechtslage beruhten Gebühren erheben hatte konnte Wesentlichen nur ankommen gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühren tatsächlichen Untersuchungskosten deckten auch Anliegen Richtlinie war Subventionierung Kostenpflichtigen kostendeckende Gebühren vermeiden vgl. Senatsurteil 14 . Dezember . ist Prüfungsmaßstab zende Gemeinschaftsrecht Mitgliedstaat Befugnis vorbehielt Gebühren Höhe tatsächlichen Untersuchungskosten erheben beanstanden . Ansatz macht Beschwerde Recht aufmerksam Berufungsgericht Gesichtspunkt qualifizierten Verstoßes Recht Europäischen Union ausdrücklich Gesichtspunkt auseinandergesetzt hat Beklagte habe Berücksichtigung Versorgungsbezüge pensionierter Tierärzte Angehörigen unzulässige rechtswidrige Kostenüberdeckung erzielt . Verstoß Recht Schuldnerin Art . Abs. GG ist hierin indes erblicken Berufungsgericht Verstoß Recht Union näher ausgeführt hat spricht Frage Qualifizierung mehr erwogen hätte . Auch Übrigen ist Zulassung Revision Punkt Sicherung einheitlichen Rechtsprechung erforderlich . Versorgungsbezüge Bestandteil Lohnkosten gewertet werden können Art . Abs. Ratsentscheidung 88/408/EWG Bekanntmachung Protokollerklärung Agrarrates Kommission Europäischen Gemeinschaften 24 . Januar Art . Abs. Richtlinie 85/73/EWG Fassung Richtlinie Parameter kostendeckende Gebühren aufgeführt sind bedarf Klarstellung Revisionsurteil Senats . kommt Bezug genommenen Urteil Verwaltungsgerichts Beklagten Fleischerinnung Betreiber Schlachthofs vertragliche Vereinbarungen gegeben hat Versorgungsbezüge Gegenstand hatten . atypische Situation einzelnen mehr bestehenden Schlachthof erfordert Leitentscheidung Senats . 3 . Zulassung Revision ist auch veranlasst fungsgericht Amtshaftungsansprüche fehlenden Verschuldens Bediensteten Beklagten verneint hat . Insoweit wird näheren Begründung abgesehen § Abs. Satz . 4 . kommt Frage Richtlinie Recht Gebührenschuldners ergibt Grundlage unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch sein kann . Tombrink Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung