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842 lines
6.8 KiB

NAMEN
Verkündet
:
2
November
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Stellt
Verkäufer
Sicherheit
Darlehen
Kaufpreis
aufgebracht
werden
soll
führt
objektiv
auch
dann
Geschäft
Käufers
Rückzahlung
Darlehens
ausschließlich
Dritter
verpflichtet
ist
.
Urteil
2
November
OLG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
2
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dörr
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
wird
Urteil
13
.
Zivilsenats
Brandenburgischen
Oberlandesgerichts
16
November
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
Kläger
verkaufte
Beklagten
weiteren
Erwerber
30
.
Juni
Betriebsteil
einzelkaufmännischen
Unternehmens
DM
.
Käufer
brachten
erworbenen
Betrieb
gegründete
GmbH
Co.
Folgenden
:
vorübergehend
auch
Kläger
beteiligt
war
.
Erwerber
Kaufpreis
vollständig
Eigenmitteln
bestreiten
konnten
wurde
teilweise
Stadtsparkasse
bruar
finanziert
.
schloss
13
.
Darlehensnehmerin
erforderlichen
Verträge
.
vorgesehene
Besicherung
Kredits
Grundschuld
Miterwerber
Beklagten
stellen
sollte
scheiterte
.
erweiterte
Kläger
Zweck
bereits
Sparkasse
bestellten
Grundschuld
"
Forderungen
Firmenübernahme
Höhe
maximal
DM
Firma
und/oder
Herrn
GmbH
Co.
Beklagte
"
.
Darlehen
wurden
notleidend
.
Sparkasse
betrieb
Zwangsversteigerung
Grundstücks
Klägers
.
Abwendung
zahlte
Kreditinstitut
DM
.
Betrag
finanzierte
Darlehen
anderen
Bank
erhielt
.
entrichteten
Betrag
Aufwendungen
aufgenommenen
Kredit
verlangt
Kläger
Beklagten
ersetzt
.
macht
geltend
Zahlung
habe
Beklagten
Zwecke
Kaufpreisfinanzierung
eingegangenen
Darlehensverbindlichkeiten
befreit
.
Klage
ist
Vorinstanzen
Erfolg
geblieben
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Anspruch
weiter
.
Entscheidungsgründe
Revision
ist
begründet
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
hat
ausgeführt
Anspruch
Klägers
§
scheide
nachvollziehbar
dargelegt
habe
Zahlung
Sparkasse
auch
Beklagten
gerichtete
Forderung
getilgt
habe
.
Insbesondere
fehle
Benennung
konkreten
Kreditvertrags
Sparkasse
Beklagten
abgeschlossen
habe
Kläger
gestellte
Grundschuld
gesichert
worden
sei
.
II
.
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
derzeitigen
Streitstand
kann
Ansicht
Berufungsgerichts
§
Satz
folgender
Anspruch
Klägers
Ersatz
Aufwendungen
Befriedigung
Sparkasse
geltend
gemachten
Forderung
getätigt
hat
ausgeschlossen
werden
.
Zahlung
Klägers
erfolgte
zumindest
auch
Ausführung
Geschäfts
Beklagten
.
1
.
Kläger
leistete
Abwendung
Zwangsvollstreckung
sein
Grundstück
Besicherung
Finanzierungskredits
bestellten
Grundschuld
.
Gestellung
Sicherheiten
Kredit
war
Beklagte
Kläger
ohnehin
wenigstens
konkludent
Auftrag
erteilt
hatte
jedenfalls
objektiv
Geschäft
ausschließlich
Sphäre
Klägers
fiel
.
beiderseitigen
Sachvortrag
scheidet
noch
richt
erwogene
Möglichkeit
Kläger
Leistung
Kreditinstitut
selbst
gerichtete
Darlehensforderung
getilgt
hat
.
forderte
Schreiben
21
November
Kündigung
Gunsten
bestellten
Grundschuld
Zahlung
Höhe
"
Kreditgewährung
Firma
GmbH
Co.
cherheit
dienenden
erstrangigen
Teilbetrags
500.000,00
DM
"
.
nachfolgenden
Schreiben
Klägers
Kreditinstitut
26
November
13
.
Juni
ergibt
Leistung
Forderung
nachgekommen
ist
.
Betreff
Schreiben
insbesondere
auch
13
.
Juni
Sparkasse
Eingang
Zahlung
ankündigte
wird
Bezug
genommen
.
chend
verrechnete
Sparkasse
Leistung
Klägers
Tilgung
Verbindlichkeiten
vgl.
Schriftsatz
Beklagten
31
.
Januar
.
derzeitigen
Streitstand
zahlte
Kläger
ferner
gewährte
Darlehen
rung
Unternehmenskaufs
dienenden
Kreditverträge
13
.
Februar
.
Kläger
Verfügung
gestellte
Immobilienpfandrecht
Sparkasse
Zahlung
verlangte
sollte
Grundschuldzweckerklärung
Forderungen
nur
"
"
besichern
.
Gestellung
Grundschuld
Finanzierungsdarlehen
war
Geschäft
objektiv
zumindest
auch
Sphäre
Beklagten
fiel
Darlehen
dienen
sollte
Kläger
zustehenden
Kaufpreis
aufzubringen
.
Beschaffung
Tilgung
preisschuld
erforderlichen
Mittel
oblag
Käufern
auch
Beklagten
.
Beklagte
ist
selbst
dann
Geschäftsherr
Sparkasse
Darlehensnehmer
Rückzahlung
Kredite
verpflichtet
war
lediglich
.
Verhältnis
Kläger
oblag
Beklagten
auch
Fall
Kreditinstitut
sichern
.
ergibt
Parteien
geschlossenen
Unternehmenskaufvertrag
.
§
Abs.
Vertrags
Verbindung
§
schuldete
Beklagte
Kläger
zusammen
Miterwerber
Gesamtschuldner
Kaufpreis
.
Begleichung
hatten
Käufer
auch
Beklagte
Kläger
einzustehen
§
.
V.m
.
Art
.
§
Satz
.
Beschaffung
Tilgung
Kaufpreisforderung
erforderlichen
Mittel
ist
allein
Sache
Risiko
Erwerber
.
Nehmen
Zweck
selbst
Darlehen
ist
Besicherung
Verhältnis
Verkäufer
allein
Angelegenheit
.
Gleiches
gilt
hier
unterstellen
Käufer
selbst
Dritter
Kredit
aufnimmt
.
Auch
dann
fällt
Besicherung
Darlehens
grundsätzlich
Sphäre
Verkäufers
.
Darlehensverträge
13
.
Februar
Sparkasse
dienten
Tilgung
Kaufpreisforderung
erforderlichen
Mittel
aufzubringen
mithin
Erfüllung
Verpflichtung
Beklagten
Kläger
.
§
.
V.m
.
Art
.
§
Satz
ist
Beschaffung
Besicherung
Darlehens
allein
Sache
Beklagten
Käufer
aber
Klägers
.
hat
Käufer
Sicherung
Darlehens
Grundschuld
stellte
geändert
.
Auch
Kläger
Kreditinstitut
teilweise
übernahm
widerspräche
Interessenlage
hieraus
Verschiebung
Kaufvertrag
folgenden
Pflichten
Risiken
Innenverhältnis
Vertragsparteien
herzuleiten
.
wird
insbesondere
deutlich
Kläger
Sicherungsgeber
lediglich
vorübergehend
weiteren
Erwerbers
einspringen
sollte
Kaufvertrag
vollzogen
werden
konnte
.
Bliebe
Kläger
Sicherungsgeber
Innenverhältnis
Beklagten
Wagnis
belastet
Darlehensnehmer
Verpflichtungen
Sparkasse
nachkam
liefe
jedoch
Änderung
kaufvertraglichen
Risikoverteilung
.
Kläger
Kreditinstitut
leistete
Käufer
Ersatz
bekommen
verlöre
wirtschaftlich
Teil
Kaufpreises
.
Gefahr
muss
Kläger
Verhältnis
Beklagten
Kaufvertrag
jedoch
tragen
.
Beklagte
blieb
Verhältnis
Kläger
verpflichtet
Risiken
Besicherung
Sparkasse
tragen
.
2
.
Anspruch
§
Satz
setzt
weiter
schäftsführer
Geschäft
auch
subjektiv
nur
eigenes
auch
fremdes
führt
also
Bewusstsein
Willen
zumindest
auch
Interesse
handeln
Senatsurteil
23
.
September
72
Urteil
21
.
Oktober
.
.
.
Klägers
greift
Vermutung
Zahlung
Sparkasse
erforderlichen
Fremdgeschäftsführungswillen
gehandelt
hat
.
objektiv
fremden
Geschäften
schon
Inhalt
fremden
Interessenkreis
eingreifen
Hilfe
Verletzten
;
;
Abwendung
unbeleuchteten
Fahrzeug
drohenden
Gefahren
;
Tilgung
fremder
Schulden
;
Veräußerung
fremden
Sache
wird
regelmäßig
ausreichender
Fremdgeschäftsführungswille
vermutet
:
Senat
aaO
;
Urteil
21
.
Oktober
aaO
.
gilt
grundsätzlich
auch
Geschäfte
objektiv
eigene
auch
objektiv
fremde
sind
:
Senat
aaO
.
oben
Nummer
ausgeführten
Gründen
war
Zahlung
Klägers
nur
eigenes
auch
objektiv
fremdes
Geschäft
.
3
.
Sache
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
ist
noch
Entscheidung
reif
insbesondere
noch
Feststellungen
weiteren
Einwendungen
Anspruch
Klägers
treffen
sind
.
Kapsa
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung