NAMEN Verkündet : 2 November Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Stellt Verkäufer Sicherheit Darlehen Kaufpreis aufgebracht werden soll führt objektiv auch dann Geschäft Käufers Rückzahlung Darlehens ausschließlich Dritter verpflichtet ist . Urteil 2 November OLG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 2 November Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dörr Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird Urteil 13 . Zivilsenats Brandenburgischen Oberlandesgerichts 16 November aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand Kläger verkaufte Beklagten weiteren Erwerber 30 . Juni Betriebsteil einzelkaufmännischen Unternehmens DM . Käufer brachten erworbenen Betrieb gegründete GmbH Co. Folgenden : vorübergehend auch Kläger beteiligt war . Erwerber Kaufpreis vollständig Eigenmitteln bestreiten konnten wurde teilweise Stadtsparkasse bruar finanziert . schloss 13 . Darlehensnehmerin erforderlichen Verträge . vorgesehene Besicherung Kredits Grundschuld Miterwerber Beklagten stellen sollte scheiterte . erweiterte Kläger Zweck bereits Sparkasse bestellten Grundschuld " Forderungen Firmenübernahme Höhe maximal DM Firma und/oder Herrn GmbH Co. Beklagte " . Darlehen wurden notleidend . Sparkasse betrieb Zwangsversteigerung Grundstücks Klägers . Abwendung zahlte Kreditinstitut DM . Betrag finanzierte Darlehen anderen Bank erhielt . entrichteten Betrag Aufwendungen aufgenommenen Kredit verlangt Kläger Beklagten ersetzt . macht geltend Zahlung habe Beklagten Zwecke Kaufpreisfinanzierung eingegangenen Darlehensverbindlichkeiten befreit . Klage ist Vorinstanzen Erfolg geblieben . Senat zugelassenen Revision verfolgt Kläger Anspruch weiter . Entscheidungsgründe Revision ist begründet . führt Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . hat ausgeführt Anspruch Klägers § scheide nachvollziehbar dargelegt habe Zahlung Sparkasse auch Beklagten gerichtete Forderung getilgt habe . Insbesondere fehle Benennung konkreten Kreditvertrags Sparkasse Beklagten abgeschlossen habe Kläger gestellte Grundschuld gesichert worden sei . II . hält rechtlichen Nachprüfung stand . derzeitigen Streitstand kann Ansicht Berufungsgerichts § Satz folgender Anspruch Klägers Ersatz Aufwendungen Befriedigung Sparkasse geltend gemachten Forderung getätigt hat ausgeschlossen werden . Zahlung Klägers erfolgte zumindest auch Ausführung Geschäfts Beklagten . 1 . Kläger leistete Abwendung Zwangsvollstreckung sein Grundstück Besicherung Finanzierungskredits bestellten Grundschuld . Gestellung Sicherheiten Kredit war Beklagte Kläger ohnehin wenigstens konkludent Auftrag erteilt hatte jedenfalls objektiv Geschäft ausschließlich Sphäre Klägers fiel . beiderseitigen Sachvortrag scheidet noch richt erwogene Möglichkeit Kläger Leistung Kreditinstitut selbst gerichtete Darlehensforderung getilgt hat . forderte Schreiben 21 November Kündigung Gunsten bestellten Grundschuld Zahlung Höhe " Kreditgewährung Firma GmbH Co. cherheit dienenden erstrangigen Teilbetrags 500.000,00 DM " . nachfolgenden Schreiben Klägers Kreditinstitut 26 November 13 . Juni ergibt Leistung Forderung nachgekommen ist . Betreff Schreiben insbesondere auch 13 . Juni Sparkasse Eingang Zahlung ankündigte wird Bezug genommen . chend verrechnete Sparkasse Leistung Klägers Tilgung Verbindlichkeiten vgl. Schriftsatz Beklagten 31 . Januar . derzeitigen Streitstand zahlte Kläger ferner gewährte Darlehen rung Unternehmenskaufs dienenden Kreditverträge 13 . Februar . Kläger Verfügung gestellte Immobilienpfandrecht Sparkasse Zahlung verlangte sollte Grundschuldzweckerklärung Forderungen nur " " besichern . Gestellung Grundschuld Finanzierungsdarlehen war Geschäft objektiv zumindest auch Sphäre Beklagten fiel Darlehen dienen sollte Kläger zustehenden Kaufpreis aufzubringen . Beschaffung Tilgung preisschuld erforderlichen Mittel oblag Käufern auch Beklagten . Beklagte ist selbst dann Geschäftsherr Sparkasse Darlehensnehmer Rückzahlung Kredite verpflichtet war lediglich . Verhältnis Kläger oblag Beklagten auch Fall Kreditinstitut sichern . ergibt Parteien geschlossenen Unternehmenskaufvertrag . § Abs. Vertrags Verbindung § schuldete Beklagte Kläger zusammen Miterwerber Gesamtschuldner Kaufpreis . Begleichung hatten Käufer auch Beklagte Kläger einzustehen § . V.m . Art . § Satz . Beschaffung Tilgung Kaufpreisforderung erforderlichen Mittel ist allein Sache Risiko Erwerber . Nehmen Zweck selbst Darlehen ist Besicherung Verhältnis Verkäufer allein Angelegenheit . Gleiches gilt hier unterstellen Käufer selbst Dritter Kredit aufnimmt . Auch dann fällt Besicherung Darlehens grundsätzlich Sphäre Verkäufers . Darlehensverträge 13 . Februar Sparkasse dienten Tilgung Kaufpreisforderung erforderlichen Mittel aufzubringen mithin Erfüllung Verpflichtung Beklagten Kläger . § . V.m . Art . § Satz ist Beschaffung Besicherung Darlehens allein Sache Beklagten Käufer aber Klägers . hat Käufer Sicherung Darlehens Grundschuld stellte geändert . Auch Kläger Kreditinstitut teilweise übernahm widerspräche Interessenlage hieraus Verschiebung Kaufvertrag folgenden Pflichten Risiken Innenverhältnis Vertragsparteien herzuleiten . wird insbesondere deutlich Kläger Sicherungsgeber lediglich vorübergehend weiteren Erwerbers einspringen sollte Kaufvertrag vollzogen werden konnte . Bliebe Kläger Sicherungsgeber Innenverhältnis Beklagten Wagnis belastet Darlehensnehmer Verpflichtungen Sparkasse nachkam liefe jedoch Änderung kaufvertraglichen Risikoverteilung . Kläger Kreditinstitut leistete Käufer Ersatz bekommen verlöre wirtschaftlich Teil Kaufpreises . Gefahr muss Kläger Verhältnis Beklagten Kaufvertrag jedoch tragen . Beklagte blieb Verhältnis Kläger verpflichtet Risiken Besicherung Sparkasse tragen . 2 . Anspruch § Satz setzt weiter schäftsführer Geschäft auch subjektiv nur eigenes auch fremdes führt also Bewusstsein Willen zumindest auch Interesse handeln Senatsurteil 23 . September 72 Urteil 21 . Oktober . . . Klägers greift Vermutung Zahlung Sparkasse erforderlichen Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt hat . objektiv fremden Geschäften schon Inhalt fremden Interessenkreis eingreifen Hilfe Verletzten ; ; Abwendung unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren ; Tilgung fremder Schulden ; Veräußerung fremden Sache wird regelmäßig ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet : Senat aaO ; Urteil 21 . Oktober aaO . gilt grundsätzlich auch Geschäfte objektiv eigene auch objektiv fremde sind : Senat aaO . oben Nummer ausgeführten Gründen war Zahlung Klägers nur eigenes auch objektiv fremdes Geschäft . 3 . Sache ist Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . ist noch Entscheidung reif insbesondere noch Feststellungen weiteren Einwendungen Anspruch Klägers treffen sind . Kapsa Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung