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3.5 KiB

BESCHLUSS
7
Juli
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
GmbHG
§
;
.
Geschäftsführeranstellungsvertrag
getroffenen
Vereinbarung
nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots
Karenzentschädigung
kann
unabhängig
Wirksamkeit
Unwirksamkeit
Vereinbarung
jedenfalls
Anspruch
Karenzentschädigung
abgeleitet
werden
.
Beschluss
7
Juli
OLG
II
.
Zivilsenat
hat
7
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Caliebe
Dr.
einstimmig
beschlossen
:
Parteien
werden
hingewiesen
Senat
beabsichtigt
Revision
Klägers
Beschluss
gemäß
§
zurückzuweisen
.
Gründe
:
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
§
Abs.
Nr.
liegen
;
Rechtsmittel
hat
auch
Aussicht
Erfolg
.
1
.
Zulassungsentscheidung
Berufungsgerichts
zugrunde
gelegte
Rechtsfrage
Wirksamkeit
§
Abs.
entsprechenden
Geschäftsführeranstellungsvertrag
ist
klärungsbedürftig
stellt
Form
auch
gar
.
ständiger
Rechtsprechung
Senats
gelten
arbeitsrechtlichen
Schutz
Handlungsgehilfen
orientierten
Vorschriften
§
.
grundsätzlich
Geschäftsführer
GmbH
vgl.
1
;
Urteil
4
.
März
ZR
f.
zuletzt
Urteil
28
.
April
.
anwendbar
ist
insbesondere
Grundsatz
bezahlten
Karenz
gemäß
§
Abs.
.
schließt
zwar
Vereinbarung
nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots
gemäß
§
Art
.
GG
nichtig
sein
kann
Verbot
berechtigten
geschäftlichen
Interesse
Gesellschaft
dient
Ort
Zeit
Gegenstand
Berufsausübung
wirtschaftliche
Tätigkeit
Geschäftsführers
unbillig
erschwert
1
5
;
Sen
.
.
4
.
März
aaO
.
kommt
jedoch
hier
Gründen
.
Revision
Hinweis
entsprechende
Ausführungen
Schrifttum
GmbHR
meint
Vereinbarung
nachvertraglichen
Wettbewerbsverbots
Karenzentschädigung
sei
grundsätzlich
unbilliger
Erschwerung
beruflichen
Fortkommens
ehemaligen
Geschäftsführers
§
unwirksam
wird
übersehen
unwirksamen
Vereinbarung
Anspruch
Kläger
begehrte
Karenzentschädigung
folgen
würde
.
wird
Gesetzes
nur
kraft
wirksamer
Vereinbarung
gewährt
.
resultierende
Wahlrecht
Handlungsgehilfen
Arbeitgeber
gemäß
§
Abs.
"
unverbindlichen
"
Wettbewerbsverbot
festzuhalten
Karenzentschädigung
verlangen
vgl.
Baumbach/Hopt
33
.
Aufl
.
.
m.w
.
.
kommt
Geschäftsführer
Betracht
vgl.
insoweit
auch
Bauer/Diller
aaO
S.
.
gehen
Ausführungen
Revision
Kläger
erstinstanzliche
Abweisung
Klage
Feststellung
Unwirksamkeit
Wettbewerbsverbots
angefochten
hat
Wirksamkeit
rechtskräftig
feststeht
unten
.
folgt
aber
ebenfalls
Anspruch
Karenzentschädigung
hier
gegebenen
Fall
zulässigen
fristlosen
Kündigung
lungsvertrages
Gesellschaft
vertraglich
ausgeschlossen
also
Fall
vereinbart
ist
.
Ebenso
Zahlung
Karenzentschädigung
insgesamt
ausgeschlossen
werden
kann
kann
auch
bestimmte
Fälle
ausgeschlossen
werden
.
handelt
hier
Wegfall
vereinbarten
Karenzentschädigung
verfassungswidrig
erachteten
Vorschrift
§
Abs.
vorgesehen
ist
vgl.
Baumbach/Hopt
Rdn
.
.
vertragliche
Ausschluss
Karenzentschädigung
genannten
Fall
zulässige
"
Funktion
Vertragsstrafe
"
hat
Berufungsgericht
meint
bedarf
Entscheidung
.
Jedenfalls
gelten
hier
Handlungsgehilfen
zwingenden
Regelungen
§
§
vgl.
schon
erwähnt
.
Übrigen
rechtskräftig
feststeht
Vereinbarung
Wettbewerbsverbots
vertraglichen
Ausschlusses
Karenzentschädigung
wirksam
ist
kann
Vereinbarung
vornherein
Anspruch
Karenzentschädigung
abgeleitet
werden
.
nachträglichen
Wegfall
vereinbarten
Karenzentschädigungspflicht
Verzichts
GmbH
Wettbewerbsverbot
Sen
.
.
4
.
März
aaO
hat
vorliegende
Fall
tun
.
2
.
genannten
Gründen
ergibt
zugleich
Revision
Klägers
Erfolg
haben
kann
.
Kraemer
RiBGH
Dr.
kann
Urlaubs
unterschreiben
.
Hinweis
:
Revisionsverfahren
ist
Revisionsrücknahme
erledigt
worden
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
14.03.2006
OLG
Entscheidung
29.03.2007