BESCHLUSS 7 Juli Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja GmbHG § ; . Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffenen Vereinbarung nachvertraglichen Wettbewerbsverbots Karenzentschädigung kann unabhängig Wirksamkeit Unwirksamkeit Vereinbarung jedenfalls Anspruch Karenzentschädigung abgeleitet werden . Beschluss 7 Juli OLG II . Zivilsenat hat 7 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Caliebe Dr. einstimmig beschlossen : Parteien werden hingewiesen Senat beabsichtigt Revision Klägers Beschluss gemäß § zurückzuweisen . Gründe : Voraussetzungen Zulassung Revision § Abs. Nr. liegen ; Rechtsmittel hat auch Aussicht Erfolg . 1 . Zulassungsentscheidung Berufungsgerichts zugrunde gelegte Rechtsfrage Wirksamkeit § Abs. entsprechenden Geschäftsführeranstellungsvertrag ist klärungsbedürftig stellt Form auch gar . ständiger Rechtsprechung Senats gelten arbeitsrechtlichen Schutz Handlungsgehilfen orientierten Vorschriften § . grundsätzlich Geschäftsführer GmbH vgl. 1 ; Urteil 4 . März ZR f. zuletzt Urteil 28 . April . anwendbar ist insbesondere Grundsatz bezahlten Karenz gemäß § Abs. . schließt zwar Vereinbarung nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gemäß § Art . GG nichtig sein kann Verbot berechtigten geschäftlichen Interesse Gesellschaft dient Ort Zeit Gegenstand Berufsausübung wirtschaftliche Tätigkeit Geschäftsführers unbillig erschwert 1 5 ; Sen . . 4 . März aaO . kommt jedoch hier Gründen . Revision Hinweis entsprechende Ausführungen Schrifttum GmbHR meint Vereinbarung nachvertraglichen Wettbewerbsverbots Karenzentschädigung sei grundsätzlich unbilliger Erschwerung beruflichen Fortkommens ehemaligen Geschäftsführers § unwirksam wird übersehen unwirksamen Vereinbarung Anspruch Kläger begehrte Karenzentschädigung folgen würde . wird Gesetzes nur kraft wirksamer Vereinbarung gewährt . resultierende Wahlrecht Handlungsgehilfen Arbeitgeber gemäß § Abs. " unverbindlichen " Wettbewerbsverbot festzuhalten Karenzentschädigung verlangen vgl. Baumbach/Hopt 33 . Aufl . . m.w . . kommt Geschäftsführer Betracht vgl. insoweit auch Bauer/Diller aaO S. . gehen Ausführungen Revision Kläger erstinstanzliche Abweisung Klage Feststellung Unwirksamkeit Wettbewerbsverbots angefochten hat Wirksamkeit rechtskräftig feststeht unten . folgt aber ebenfalls Anspruch Karenzentschädigung hier gegebenen Fall zulässigen fristlosen Kündigung lungsvertrages Gesellschaft vertraglich ausgeschlossen also Fall vereinbart ist . Ebenso Zahlung Karenzentschädigung insgesamt ausgeschlossen werden kann kann auch bestimmte Fälle ausgeschlossen werden . handelt hier Wegfall vereinbarten Karenzentschädigung verfassungswidrig erachteten Vorschrift § Abs. vorgesehen ist vgl. Baumbach/Hopt Rdn . . vertragliche Ausschluss Karenzentschädigung genannten Fall zulässige " Funktion Vertragsstrafe " hat Berufungsgericht meint bedarf Entscheidung . Jedenfalls gelten hier Handlungsgehilfen zwingenden Regelungen § § vgl. schon erwähnt . Übrigen rechtskräftig feststeht Vereinbarung Wettbewerbsverbots vertraglichen Ausschlusses Karenzentschädigung wirksam ist kann Vereinbarung vornherein Anspruch Karenzentschädigung abgeleitet werden . nachträglichen Wegfall vereinbarten Karenzentschädigungspflicht Verzichts GmbH Wettbewerbsverbot Sen . . 4 . März aaO hat vorliegende Fall tun . 2 . genannten Gründen ergibt zugleich Revision Klägers Erfolg haben kann . Kraemer RiBGH Dr. kann Urlaubs unterschreiben . Hinweis : Revisionsverfahren ist Revisionsrücknahme erledigt worden . Vorinstanzen : Entscheidung 14.03.2006 OLG Entscheidung 29.03.2007