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11 KiB

NAMEN
Verkündet
:
19
Juli
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
.
Abs.
;
§
Abs.
Rechtsstreitigkeiten
Wirksamkeit
Aufbringung
Stammkapitals
GmbH
sind
schiedsfähig
.
S.
§
Abs.
.
..
Urteil
19
Juli
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
28
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revisionen
Beklagten
wird
Urteil
5
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
23
.
Januar
aufgehoben
.
Berufung
Klägers
Urteil
Einzelrichters
2
.
Zivilkammer
Landgerichts
12
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Kläger
trägt
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Verwalter
1
November
eröffneten
Insolvenzverfahren
GmbH
gegründeten
"
Vermögen
Schuldnerin
.
10
.
Juni
nimmt
"
Beklagten
entsprechend
jeweiligen
Beteiligung
Erwerber
Geschäftsanteilen
Schuldnerin
Zahlung
angeblich
rückständiger
Stammeinlagen
Anspruch
.
1
Juli
veräußerte
.
Konzern
GmbH
Sitz
Teilen
insgesamt
Möbelkaufhäuser
betrieb
Mio.
DM
Investorengruppe
Unternehmen
rechtlich
selbständige
Vor-Ort-GmbHs
umstrukturieren
GmbH
Umsetzung
zentrale
Konzepts
Service-GmbH
gründeten
fortführen
wollte
.
V.
GmbH
V.
GmbH
notariellen
Vertrag
10
.
Juni
u.a.
Schuldnerin
vorgesehenen
Stammkapital
DM
V.
GmbH
180.000,00
DM
GmbH
DM
übernahmen
.
26
.
Juni
trat
V.
GmbH
Geschäftsanteil
Schuldnerin
Preise
DM
GmbH
.
übertrug
Bildung
Teilgeschäftsanteilen
4
Juli
24
.
Oktober
gesamte
Beteiligung
Schuldnerin
unterschiedlichem
Umfang
Beklagten
weitere
Investoren
später
Beklagten
Beteiligungen
erwarben
.
Nr.
Konto
13
.
Juni
DM
wurden
Konto
.
Vermerk
Schuldnerin
nachfolgend
:
"
Kapitaleinzahlung
.
GmbH
V.
GmbH
gutgeschrieben
.
7
Juli
vereinbarten
Gesellschaften
GmbH
.
automatisches
Vor-OrtCash-
Management-System
Zwecke
besseren
Liquiditätsmanagements
buchungstäglich
Konten
Vor-OrtGesellschaften
nachfolgend
:
Quellkonten
Gunsten
Lasten
Kontos
Nr.
nachfolgend
:
GmbH
gestellt
wurden
.
Noch
7
Juli
kam
folgenden
Kontenbewegungen
:
.
Konto
Schuldnerin
wurden
DM
ACMS-Verfahren
einbezogene
Quellkonto
Nr.
Schuldnerin
Wertstellung
gebucht
.
Überweisung
GmbH
erfolgte
ferner
insgesamt
Mio.
DM
Angabe
Verwendungszwecke
"
Kapitalrücklage
"
Mio.
DM
ausstehende
Stammeinlage
"
DM
.
wurde
Ausführung
ACMS-Verfahrens
gesamte
Tagesgutschrift
Mio.
DM
wieder
Quellkonto
abgebucht
Zielkonto
GmbH
gutgeschrieben
.
Parteien
streiten
Wirksamkeit
Kapitalaufbringung
Blickwinkel
verbotenen
Herzahlens
Zulässigkeit
Anrufung
ordentlichen
Gerichte
Hinblick
Gründung
Schuldnerin
Satzung
aufgenommene
Schiedsgerichtsvereinbarung
.
Gesellschaftsvertrages
lautet
:
"
Streitigkeiten
Vertrag
Auflösung
Gesellschaft
ergeben
wird
ordentliche
Rechtsweg
ausgeschlossen
freundschaftliches
Schiedsgericht
vereinbart
.
Hierüber
wird
gesonderter
Schiedsvertrag
geschlossen
.
gleichzeitig
Satzung
beurkundeten
Schiedsvertrag
heißt
u.a.
:
"
Streitigkeiten
Gesellschaftsvertrag
Firma
ergeben
wird
ordentliche
Rechtsweg
ausgeschlossen
freundschaftliches
Schiedsgericht
vereinbart
.
Schiedsgericht
ist
zuständig
nur
Zeit
Bestehens
Gesellschaft
auch
Streitigkeiten
gelegentlich
Auflösung
Gesellschaft
Ausscheiden
Gesellschaftern
folgenden
Auseinandersetzungen
.
"
"
Gesellschafter
kann
Zugehörigkeit
Gesellschaft
Ausscheiden
Auflösung
Gesellschaft
Schiedsgericht
anrufen
noch
Ansprüche
Gesellschaft
Rechtsnachfolger
zustehen
Gesellschaftsverhältnis
ableiten
.
"
beklagte
Gesellschaft
Rechtsnachfolger
können
Tagen
Eingang
Klageschreibens
Kläger
Einschreibebrief
erklären
bereit
sind
Klagebegehren
entsprechen
entfällt
Schiedsgerichtsverfahren
.
"
Landgericht
hat
Klage
wirksam
angesehenen
Schiedsvereinbarung
unzulässig
abgewiesen
.
Berufung
Klägers
hat
Berufungsgericht
Beklagten
antragsgemäß
Zahlung
geforderten
Bareinlagen
verurteilt
.
zugelassenen
Revision
verfolgen
Beklagten
Klageabweisungsbegehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
ist
begründet
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückweisung
Berufung
Klägers
Wiederherstellung
klageabweisenden
landgerichtlichen
Entscheidung
.
Berufungsgericht
ist
Ansicht
§
Satzung
Schuldnerin
niedergelegte
Schiedsgerichtsvereinbarung
auch
satzungsgemäß
vereinbarte
gesonderte
Schiedsvertrag
zwar
weit
auszulegen
sei
;
jedoch
bestünden
Wortlaut
Schiedsvertrages
Zweifel
auch
Ansprüche
Gesellschaft
Gesellschaftern
erfaßt
sein
sollten
.
Letztlich
komme
Ermittlung
konkreten
Inhalts
jedoch
Schiedsvereinbarung
jedenfalls
insoweit
rechtliche
Wirkung
habe
Ansprüche
Leistung
Stammeinlage
ebenso
resultierende
Erwerberhaftung
§
Abs.
GmbHG
bereits
materiell
schiedsfähig
seien
;
gelte
zumindest
insoweit
hier
Insolvenzverwalter
amtswegigen
Durchsetzung
entsprechender
Zahlungsansprüche
ordentlichen
Rechtsweg
gehindert
würde
.
Beurteilung
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
II
.
Klage
ist
unzulässig
.
Frage
Klage
unzulässig
abzuweisen
ist
Beklagten
Abschluß
Schiedsvereinbarung
berufen
richtet
Abs.
.
Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes
SchiedsVfG
22
.
Dezember
.
S.
.
vorliegende
gerichtliche
Verfahren
ist
Jahre
Inkrafttreten
verfahrens-Neuregelungsgesetzes
1
.
Januar
anhängig
geworden
vgl.
Art
.
§
Abs.
.
V.m
.
Art
.
Abs.
SchiedsVfG
.
Wirksamkeit
§
Abs.
Gesellschaftsvertrages
Schuldnerin
niedergelegten
Schiedsgerichtsvereinbarung
Verbindung
§
Abs.
Satzung
einbezogenen
gesonderten
Schiedsvertrag
10
.
Juni
beurteilt
aber
noch
altem
Recht
vgl.
Art
.
§
Abs.
.
V.m
.
Art
.
Abs.
.
1
.
.
haben
Beklagten
Schiedseinrede
rechtzeitig
erhoben
Feststellungen
Landgerichtsurteil
nur
vorbereitenden
Schriftsätzen
auch
Termin
4
.
Dezember
Landgericht
Beginn
mündlichen
Verhandlung
Hauptsache
ausdrücklich
vorgebracht
haben
.
2
.
Klage
ist
.
S.
§
.
Angelegenheit
erhoben
worden
Gegenstand
Schiedsvereinbarung
ist
.
Senat
kann
Feststellung
selbst
treffen
auch
Oberlandesgericht
Rechtsstandpunkt
folgerichtig
Auslegung
körperschaftlichen
Schiedsabrede
offengelassen
hat
;
Vortrag
Parteien
kommen
Wortlaut
Systematik
Interessenlage
hinausgehenden
tatrichterlichen
Feststellungen
Betracht
.
Schiedsgerichtsklausel
§
Abs.
erfaßt
inhaltsgleich
§
Satzungsbestimmung
ausfüllenden
Schiedsvertrages
ausdrücklich
"
Streitigkeiten
Gesellschaftsvertrag
ergeben
"
.
Schon
eindeutigen
Formulierung
kann
angenommen
werden
Schiedsklausel
nur
Ansprüche
Gesellschafter
Gesellschaft
aber
hier
umgekehrt
Ansprüche
Gesellschaft
einzelnen
Gesellschafter
erfassen
sollte
.
beispielhafte
Aufzählung
Klagen
Gesellschaft
§
§
Schiedsvertrages
ändert
Streitigkeiten
Gesellschaftsvertrag
auch
sind
Gesellschaft
Forderungen
Grundlage
Gesellschaftsvertrag
haben
Gesellschafter
geltend
macht
.
etwa
Ausschluß
Schiedsverfahrens
Ansprüche
Gesellschaft
beabsichtigt
gewesen
wäre
Kläger
meint
erscheint
umfassenden
Regelung
§
Abs.
§
Schiedsvertrages
ausgeschlossen
Falle
Satzungsgebern
beabsichtigter
unauflösbarer
Widerspruch
bestünde
.
Streitgegenstand
vorliegenden
Klage
Haftung
Erwerber
Geschäftsanteils
Schuldnerin
rückständige
Stammeinlageforderungen
fällt
Beklagten
einredeweise
erhobene
Schiedsvereinbarung
.
gilt
auch
insoweit
hier
Schuldnerin
selbst
Insolvenzverwalter
Vermögen
offenen
Einlageanspruch
Kläger
verfolgt
;
ist
hier
vorliegenden
Ausnahmen
abgesehen
Insolvenzschuldnerin
getroffene
Schiedsabrede
gebunden
.
.
Konkursverwalter
;
vgl.
.
20
November
ZB
m
.
Insolvenzverwalter
.
3
.
gesellschaftsrechtliche
statutarische
Schiedsvereinbarung
ist
wirksam
.
formeller
Hinsicht
genügt
§
.
stellenden
Anforderungen
.
reicht
Kernbestimmung
Abs.
niedergelegt
weiteren
wesentlichen
Bestandteile
Schiedsabrede
gemäß
§
Abs.
Bezug
genommenen
gesonderten
Schiedsvertrag
geregelt
sind
;
Schiedsvertrag
wurde
gemeinsam
-9-
Satzung
beurkundet
sollte
offensichtlich
wesentlicher
Bestandteil
gelten
.
insoweit
altem
Recht
beurteilende
statutarische
Schiedsvereinbarung
10
.
Juni
ist
auch
materiell-rechtlich
wirksam
Parteien
berechtigt
sind
Streitgegenstand
vorliegenden
Klage
Vergleich
schließen
§
Abs.
.
.
ist
Insolvenzverwalter
erhobene
Anspruch
Leistung
bislang
wirksam
erbrachten
Stammeinlagen
Erwerber
Geschäftsanteilen
§
Abs.
Abs.
Abs.
objektiv
vergleichsfähig
.
neueren
Rechtsprechung
Senats
Schiedsfähigkeit
Anfechtungsklage
Gesellschafterbeschlüsse
GmbH
;
vgl.
auch
schon
.
Zivilsenat
.
6
.
Juni
kann
Gültigkeit
Schiedsklausel
früher
herrschender
Auffassung
vgl.
insbesondere
Berufungsgericht
hervorgehobene
Entscheidung
m.w
.
auch
hier
anwendbaren
alten
Recht
§
Abs.
.
gemessen
werden
Schiedsspruch
schiedsgerichtlichen
Verfahren
geschlossener
Vergleich
möglicherweise
zwingende
Rechtsvorschriften
verstoßen
könnte
.
Schutz
zwingenden
Rechts
waren
vielmehr
allein
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
§
getroffenen
Regelungen
zuständig
;
sähe
anders
so
wäre
insbesondere
§
Abs.
Nr.
.
überflüssig
gewesen
Betroffenheit
zwingenden
Rechts
bereits
objektive
Schiedsfähigkeit
wirksamer
Schiedsvertrag
fehlen
würde
.
objektive
Schiedsfähigkeit
.
S.
§
Abs.
.
fehlt
wesentlichen
nur
dann
Staat
Interesse
besonders
schutzwürdiger
Verfügungsmacht
privater
Personen
entzogener
Rechtsgüter
Rechtsprechungsmonopol
Sinn
vorbehalten
hat
allein
staatliche
Richter
Lage
sein
soll
Entscheidung
angestrebten
Rechtszustand
herbeizuführen
m.w
.
.
ist
Hinblick
Einforderung
Stammeinlagen
gläubigerschützenden
Funktion
Kapitalaufbringungsvorschriften
Fall
.
Zwar
können
§
Abs.
GmbHG
Gesellschafter
Verpflichtung
Leistung
Einlagen
befreit
werden
.
Sinn
Zweck
Gesetzes
ist
Gesellschaft
Verzicht
Stammeinlageforderung
versagt
Gläubigern
Haftungsbeschränkung
Gesellschaftsvermögen
§
Abs.
zumindest
satzungsmäßige
Stammkapital
Haftungsmasse
gewährleisten
.
rechtfertigt
jedoch
Annahme
Gesetzgeber
habe
§
Abs.
GmbHG
Interesse
Staates
Entscheidungsmonopol
Gerichte
Rechtsstreit
Aufbringung
Stammeinlagen
Sinne
fehlender
Schiedsfähigkeit
Ausdruck
bringen
wollen
.
steht
Einklang
herrschende
Meinung
auch
unterschiedlicher
Akzentuierung
echten
"
Vergleich
.
S.
§
umstrittene
Einlageforderung
grundsätzlich
zulässig
erachtet
vgl.
Fastrich
17
.
Aufl
.
§
Rdn
.
umfangr
.
.
Meinungsstand
.
Dementsprechend
hat
auch
Reformgesetzgeber
Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes
Schiedsgerichtsbarkeit
staatlichen
Gerichtsbarkeit
Prinzip
gleichwertige
Rechtsschutzmöglichkeit
angesehen
naheliegend
betrachtet
nur
insoweit
auszuschließen
Staat
Interesse
besonders
schutzwürdiger
Rechtsgüter
dungsmonopol
vorbehalten
hat
BT-Drucks
.
S.
;
hat
frühere
Streitfrage
Tragweite
§
.
klarstellend
dahingehend
entschieden
§
.
nunmehr
vermögensrechtliche
Anspruch
zählt
ersichtlich
auch
Kapitalaufbringungsanspruch
GmbH-Rechts
Gegenstand
Schiedsvereinbarung
sein
kann
.
§
Abs.
.
zusätzlich
erforderliche
sog.
subjektive
Vergleichsbefugnis
Parteien
Sinne
Berechtigung
Gegenstand
Streites
Vergleich
schließen
ist
hier
zweifelhaft
.
Zwar
ist
Insolvenzverwalter
selbst
Partei
Schiedsvereinbarung
;
gleichwohl
ist
Funktion
Geltendmachung
Einlageansprüchen
Schuldnerin
bereits
oben
II
.
2
.
dargelegt
korporationsrechtliche
Schiedsvereinbarung
Gemeinschuldnerin
gebunden
so
erforderliche
Identität
Parteien
Schiedsverfahrens
Schiedsvereinbarung
gegeben
anzusehen
ist
vgl.
Merkmal
:
.
Röhricht
Münke