NAMEN Verkündet : 19 Juli Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja . Abs. ; § Abs. Rechtsstreitigkeiten Wirksamkeit Aufbringung Stammkapitals GmbH sind schiedsfähig . S. § Abs. . .. Urteil 19 Juli II . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 28 . Juni Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revisionen Beklagten wird Urteil 5 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 23 . Januar aufgehoben . Berufung Klägers Urteil Einzelrichters 2 . Zivilkammer Landgerichts 12 . März wird zurückgewiesen . Kläger trägt auch Kosten Revisionsverfahrens . Tatbestand : Kläger ist Verwalter 1 November eröffneten Insolvenzverfahren GmbH gegründeten " Vermögen Schuldnerin . 10 . Juni nimmt " Beklagten entsprechend jeweiligen Beteiligung Erwerber Geschäftsanteilen Schuldnerin Zahlung angeblich rückständiger Stammeinlagen Anspruch . 1 Juli veräußerte . Konzern GmbH Sitz Teilen insgesamt Möbelkaufhäuser betrieb Mio. DM Investorengruppe Unternehmen rechtlich selbständige Vor-Ort-GmbHs umstrukturieren GmbH Umsetzung zentrale Konzepts Service-GmbH gründeten fortführen wollte . V. GmbH V. GmbH notariellen Vertrag 10 . Juni u.a. Schuldnerin vorgesehenen Stammkapital DM V. GmbH 180.000,00 DM GmbH DM übernahmen . 26 . Juni trat V. GmbH Geschäftsanteil Schuldnerin Preise DM GmbH . übertrug Bildung Teilgeschäftsanteilen 4 Juli 24 . Oktober gesamte Beteiligung Schuldnerin unterschiedlichem Umfang Beklagten weitere Investoren später Beklagten Beteiligungen erwarben . Nr. Konto 13 . Juni DM wurden Konto . Vermerk Schuldnerin nachfolgend : " Kapitaleinzahlung . GmbH V. GmbH gutgeschrieben . 7 Juli vereinbarten Gesellschaften GmbH . automatisches Vor-OrtCash- Management-System Zwecke besseren Liquiditätsmanagements buchungstäglich Konten Vor-OrtGesellschaften nachfolgend : Quellkonten Gunsten Lasten Kontos Nr. nachfolgend : GmbH gestellt wurden . Noch 7 Juli kam folgenden Kontenbewegungen : Mü . Konto Schuldnerin wurden DM ACMS-Verfahren einbezogene Quellkonto Nr. Schuldnerin Wertstellung gebucht . Überweisung GmbH erfolgte ferner insgesamt Mio. DM Angabe Verwendungszwecke " Kapitalrücklage " Mio. DM ausstehende Stammeinlage " DM . wurde Ausführung ACMS-Verfahrens gesamte Tagesgutschrift Mio. DM wieder Quellkonto abgebucht Zielkonto GmbH gutgeschrieben . Parteien streiten Wirksamkeit Kapitalaufbringung Blickwinkel verbotenen Herzahlens Zulässigkeit Anrufung ordentlichen Gerichte Hinblick Gründung Schuldnerin Satzung aufgenommene Schiedsgerichtsvereinbarung . Gesellschaftsvertrages lautet : " Streitigkeiten Vertrag Auflösung Gesellschaft ergeben wird ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen freundschaftliches Schiedsgericht vereinbart . Hierüber wird gesonderter Schiedsvertrag geschlossen . gleichzeitig Satzung beurkundeten Schiedsvertrag heißt u.a. : " Streitigkeiten Gesellschaftsvertrag Firma ergeben wird ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen freundschaftliches Schiedsgericht vereinbart . Schiedsgericht ist zuständig nur Zeit Bestehens Gesellschaft auch Streitigkeiten gelegentlich Auflösung Gesellschaft Ausscheiden Gesellschaftern folgenden Auseinandersetzungen . " " Gesellschafter kann Zugehörigkeit Gesellschaft Ausscheiden Auflösung Gesellschaft Schiedsgericht anrufen noch Ansprüche Gesellschaft Rechtsnachfolger zustehen Gesellschaftsverhältnis ableiten . " beklagte Gesellschaft Rechtsnachfolger können Tagen Eingang Klageschreibens Kläger Einschreibebrief erklären bereit sind Klagebegehren entsprechen entfällt Schiedsgerichtsverfahren . " Landgericht hat Klage wirksam angesehenen Schiedsvereinbarung unzulässig abgewiesen . Berufung Klägers hat Berufungsgericht Beklagten antragsgemäß Zahlung geforderten Bareinlagen verurteilt . zugelassenen Revision verfolgen Beklagten Klageabweisungsbegehren . Entscheidungsgründe : Revision Beklagten ist begründet führt Aufhebung Berufungsurteils Zurückweisung Berufung Klägers Wiederherstellung klageabweisenden landgerichtlichen Entscheidung . Berufungsgericht ist Ansicht § Satzung Schuldnerin niedergelegte Schiedsgerichtsvereinbarung auch satzungsgemäß vereinbarte gesonderte Schiedsvertrag zwar weit auszulegen sei ; jedoch bestünden Wortlaut Schiedsvertrages Zweifel auch Ansprüche Gesellschaft Gesellschaftern erfaßt sein sollten . Letztlich komme Ermittlung konkreten Inhalts jedoch Schiedsvereinbarung jedenfalls insoweit rechtliche Wirkung habe Ansprüche Leistung Stammeinlage ebenso resultierende Erwerberhaftung § Abs. GmbHG bereits materiell schiedsfähig seien ; gelte zumindest insoweit hier Insolvenzverwalter amtswegigen Durchsetzung entsprechender Zahlungsansprüche ordentlichen Rechtsweg gehindert würde . Beurteilung hält revisionsrechtlicher Nachprüfung stand . II . Klage ist unzulässig . Frage Klage unzulässig abzuweisen ist Beklagten Abschluß Schiedsvereinbarung berufen richtet Abs. . Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes SchiedsVfG 22 . Dezember . S. . vorliegende gerichtliche Verfahren ist Jahre Inkrafttreten verfahrens-Neuregelungsgesetzes 1 . Januar anhängig geworden vgl. Art . § Abs. . V.m . Art . Abs. SchiedsVfG . Wirksamkeit § Abs. Gesellschaftsvertrages Schuldnerin niedergelegten Schiedsgerichtsvereinbarung Verbindung § Abs. Satzung einbezogenen gesonderten Schiedsvertrag 10 . Juni beurteilt aber noch altem Recht vgl. Art . § Abs. . V.m . Art . Abs. . 1 . . haben Beklagten Schiedseinrede rechtzeitig erhoben Feststellungen Landgerichtsurteil nur vorbereitenden Schriftsätzen auch Termin 4 . Dezember Landgericht Beginn mündlichen Verhandlung Hauptsache ausdrücklich vorgebracht haben . 2 . Klage ist . S. § . Angelegenheit erhoben worden Gegenstand Schiedsvereinbarung ist . Senat kann Feststellung selbst treffen auch Oberlandesgericht Rechtsstandpunkt folgerichtig Auslegung körperschaftlichen Schiedsabrede offengelassen hat ; Vortrag Parteien kommen Wortlaut Systematik Interessenlage hinausgehenden tatrichterlichen Feststellungen Betracht . Schiedsgerichtsklausel § Abs. erfaßt inhaltsgleich § Satzungsbestimmung ausfüllenden Schiedsvertrages ausdrücklich " Streitigkeiten Gesellschaftsvertrag ergeben " . Schon eindeutigen Formulierung kann angenommen werden Schiedsklausel nur Ansprüche Gesellschafter Gesellschaft aber hier umgekehrt Ansprüche Gesellschaft einzelnen Gesellschafter erfassen sollte . beispielhafte Aufzählung Klagen Gesellschaft § § Schiedsvertrages ändert Streitigkeiten Gesellschaftsvertrag auch sind Gesellschaft Forderungen Grundlage Gesellschaftsvertrag haben Gesellschafter geltend macht . etwa Ausschluß Schiedsverfahrens Ansprüche Gesellschaft beabsichtigt gewesen wäre Kläger meint erscheint umfassenden Regelung § Abs. § Schiedsvertrages ausgeschlossen Falle Satzungsgebern beabsichtigter unauflösbarer Widerspruch bestünde . Streitgegenstand vorliegenden Klage Haftung Erwerber Geschäftsanteils Schuldnerin rückständige Stammeinlageforderungen fällt Beklagten einredeweise erhobene Schiedsvereinbarung . gilt auch insoweit hier Schuldnerin selbst Insolvenzverwalter Vermögen offenen Einlageanspruch Kläger verfolgt ; ist hier vorliegenden Ausnahmen abgesehen Insolvenzschuldnerin getroffene Schiedsabrede gebunden . . Konkursverwalter ; vgl. . 20 November ZB m . Insolvenzverwalter . 3 . gesellschaftsrechtliche statutarische Schiedsvereinbarung ist wirksam . formeller Hinsicht genügt § . stellenden Anforderungen . reicht Kernbestimmung Abs. niedergelegt weiteren wesentlichen Bestandteile Schiedsabrede gemäß § Abs. Bezug genommenen gesonderten Schiedsvertrag geregelt sind ; Schiedsvertrag wurde gemeinsam -9- Satzung beurkundet sollte offensichtlich wesentlicher Bestandteil gelten . insoweit altem Recht beurteilende statutarische Schiedsvereinbarung 10 . Juni ist auch materiell-rechtlich wirksam Parteien berechtigt sind Streitgegenstand vorliegenden Klage Vergleich schließen § Abs. . . ist Insolvenzverwalter erhobene Anspruch Leistung bislang wirksam erbrachten Stammeinlagen Erwerber Geschäftsanteilen § Abs. Abs. Abs. objektiv vergleichsfähig . neueren Rechtsprechung Senats Schiedsfähigkeit Anfechtungsklage Gesellschafterbeschlüsse GmbH ; vgl. auch schon . Zivilsenat . 6 . Juni kann Gültigkeit Schiedsklausel früher herrschender Auffassung vgl. insbesondere Berufungsgericht hervorgehobene Entscheidung m.w . auch hier anwendbaren alten Recht § Abs. . gemessen werden Schiedsspruch schiedsgerichtlichen Verfahren geschlossener Vergleich möglicherweise zwingende Rechtsvorschriften verstoßen könnte . Schutz zwingenden Rechts waren vielmehr allein § Abs. Nr. § Abs. Nr. § getroffenen Regelungen zuständig ; sähe anders so wäre insbesondere § Abs. Nr. . überflüssig gewesen Betroffenheit zwingenden Rechts bereits objektive Schiedsfähigkeit wirksamer Schiedsvertrag fehlen würde . objektive Schiedsfähigkeit . S. § Abs. . fehlt wesentlichen nur dann Staat Interesse besonders schutzwürdiger Verfügungsmacht privater Personen entzogener Rechtsgüter Rechtsprechungsmonopol Sinn vorbehalten hat allein staatliche Richter Lage sein soll Entscheidung angestrebten Rechtszustand herbeizuführen m.w . . ist Hinblick Einforderung Stammeinlagen gläubigerschützenden Funktion Kapitalaufbringungsvorschriften Fall . Zwar können § Abs. GmbHG Gesellschafter Verpflichtung Leistung Einlagen befreit werden . Sinn Zweck Gesetzes ist Gesellschaft Verzicht Stammeinlageforderung versagt Gläubigern Haftungsbeschränkung Gesellschaftsvermögen § Abs. zumindest satzungsmäßige Stammkapital Haftungsmasse gewährleisten . rechtfertigt jedoch Annahme Gesetzgeber habe § Abs. GmbHG Interesse Staates Entscheidungsmonopol Gerichte Rechtsstreit Aufbringung Stammeinlagen Sinne fehlender Schiedsfähigkeit Ausdruck bringen wollen . steht Einklang herrschende Meinung auch unterschiedlicher Akzentuierung echten " Vergleich . S. § umstrittene Einlageforderung grundsätzlich zulässig erachtet vgl. Fastrich 17 . Aufl . § Rdn . umfangr . . Meinungsstand . Dementsprechend hat auch Reformgesetzgeber Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes Schiedsgerichtsbarkeit staatlichen Gerichtsbarkeit Prinzip gleichwertige Rechtsschutzmöglichkeit angesehen naheliegend betrachtet nur insoweit auszuschließen Staat Interesse besonders schutzwürdiger Rechtsgüter dungsmonopol vorbehalten hat BT-Drucks . S. ; hat frühere Streitfrage Tragweite § . klarstellend dahingehend entschieden § . nunmehr vermögensrechtliche Anspruch zählt ersichtlich auch Kapitalaufbringungsanspruch GmbH-Rechts Gegenstand Schiedsvereinbarung sein kann . § Abs. . zusätzlich erforderliche sog. subjektive Vergleichsbefugnis Parteien Sinne Berechtigung Gegenstand Streites Vergleich schließen ist hier zweifelhaft . Zwar ist Insolvenzverwalter selbst Partei Schiedsvereinbarung ; gleichwohl ist Funktion Geltendmachung Einlageansprüchen Schuldnerin bereits oben II . 2 . dargelegt korporationsrechtliche Schiedsvereinbarung Gemeinschuldnerin gebunden so erforderliche Identität Parteien Schiedsverfahrens Schiedsvereinbarung gegeben anzusehen ist vgl. Merkmal : . Röhricht Münke