You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

859 lines
7.5 KiB

NAMEN
Verkündet
:
14
.
Februar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
§
;
§
Bestimmt
Gesellschaftsvertrag
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
OHG
Fall
Einigung
Gesellschaftern
Höhe
ausscheidenden
Gesellschafter
zustehenden
Auseinandersetzungsguthabens
kommt
verbindliche
Feststellung
Guthabens
Sachverständigen
zuständigen
Handelskammer
bestellen
ist
so
kann
auch
Benennung
Sachverständigen
ausreichen
Zweck
gesellschaftsvertraglichen
Regelung
neutrale
Person
Erstattung
Gutachtens
gewinnen
erreicht
wird
.
Urteil
14
.
Februar
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
14
.
Februar
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Münke
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
9
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
27
November
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Geschäftsführer
S.
Komplementärin
Klägerin
Beklagte
hatten
Ende
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Herstellung
Vertrieb
EDV-Software
beschäftigt
.
Gründung
7
.
September
setzten
Tätigkeit
Firma
.
§
OHG-Gesellschaftsvertrages
enthält
u.a.
folgende
Regelungen
:
Fällen
Ausscheidens
Gesellschafters
erhält
Tag
Ausscheidens
festzustellendes
Auseinandersetzungsguthaben
Auseinandersetzungsbilanz
ermitteln
ist
sung
stillen
Reserven
tatsächlichen
Werte
Berücksichtigung
Firmenwertes
anzusetzen
sind
§
Abs.
.
Kommt
Einigung
Höhe
Auseinandersetzungsguthabens
soll
verbindlich
Gutachter
festgestellt
werden
zuständigen
Handelskammer
bestellen
ist
§
Abs.
.
Kosten
Auseinandersetzung
gehen
Lasten
ausscheidenden
Gesellschafters
§
Abs.
.
Frühjahr
Unstimmigkeiten
Gesellschaftern
gekommen
war
trafen
27
.
Juni
"
Änderung
Gesellschaftsvertrages
"
überschriebene
Vereinbarung
Beklagte
30
.
Juni
Gesellschaft
ausscheiden
sollte
.
30
.
Juni
Auseinandersetzungsbilanz
festzustellenden
Auseinandersetzungsguthaben
gemäß
§
Abs.
sollte
Beklagte
Abfindung
bis
zu
100.000,00
DM
erhalten
insgesamt
jedoch
mehr
300.000,00
DM
.
Sicherung
Forderung
erhielt
Beklagte
Wechsel
je
DM
Fälligkeit
einlöste
.
Steuerberater
Gesellschaft
Zeuge
.
ermittelte
31
.
Januar
aufgestellten
Zwischenbilanz
30
.
Juni
611.171,16
DM
negatives
Kapitalkonto
Beklagten
Ursache
wesentlichen
Sonderentnahmen
Beklagten
hatte
.
Beklagte
hat
Richtigkeit
Zwischenbilanz
bestritten
Klägerin
vorliegenden
Verfahren
Ausgleich
Kapitalkontos
Anspruch
genommen
hat
Schiedsgutachterklausel
§
Abs.
berufen
.
Landgericht
hat
Klausel
wirksam
gehalten
so
Klägerin
Handelskammer
benannten
DiplomKaufmann
.
Erstellung
Schiedsgutachtens
beauftragte
.
ser
ist
Schiedsgutachten
26
.
April
ebenso
Steuerberater
.
negativen
Beklagten
611.171,16
DM
gelangt
.
Klägerin
Rechtsnachfolgerin
OHG
ist
nimmt
Beklagten
Zahlung
insgesamt
DM
Anspruch
.
verlangt
Ausgleich
Kapitalkontos
zugesagten
Abfindung
aufgelösten
stillen
Reserve
DM
DM
Gesellschaft
übernommene
Vermögensgegenstände
Autos
Telefonanlage
Erstattung
Gesellschaftsvertrag
Beklagten
tragenden
Klägerin
gezahlten
Kosten
DM
abgetretenem
Recht
früheren
Mitgesellschafter
Beklagten
Rückzahlung
Einlösung
sicherungshalber
gegebenen
Wechsel
erlangten
200.000,00
DM
.
Beklagte
behauptet
Gesellschafter
hätten
Entnahmen
intern
verrechnet
so
Ausscheiden
noch
auszugleichenden
negativen
Kapitalkonten
habe
geben
können
.
Gesellschafter
seien
Abschluß
Vereinbarung
27
.
Juni
einig
gewesen
Anlaß
Ausscheidens
Verbindlichkeiten
Gesellschaft
Gesellschaftern
treffen
sollten
.
beanstandet
Bestellung
Diplom-Kaufmanns
.
Schiedsgutachter
§
Abs.
vorgesehenen
Verfahren
entsprochen
habe
ist
Auffassung
Schiedsgutachten
beruhe
unvollständigen
Tatsachengrundlage
Gutachter
Informationen
nur
Geschäftsführer
Komplementärin
Klägerin
S.
eingeholt
habe
.
Landgericht
hat
Klage
Ausnahme
Teils
Zinsforderung
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
blieb
Erfolg
.
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Klagabweisungsbegehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
1
.
Erfolg
bleibt
Revision
allerdings
meint
Urteil
Berufungsgerichts
Verfahren
§
Nr.
noch
31
.
Dezember
geltende
Prozeßrecht
anzuwenden
war
sei
schon
aufzuheben
Tatbestand
enthalte
.
Rechtsprechung
bedarf
fehlenden
Tatbestands
Aufhebung
Berufungsurteils
Voraussetzungen
§
Abs.
Satz
.
vorliegen
Bezugnahmen
angefochtene
Urteil
Schriftsätze
Protokolle
andere
Unterlagen
zulässig
sind
Beurteilung
Parteivorbringens
wesentlich
erschweren
Berufungsanträge
jedenfalls
sinngemäß
Berufungsurteil
wiedergegeben
sind
.
Voraussetzungen
sind
hier
gegeben
.
angefochtene
Urteil
nimmt
Bezug
tatsächlichen
Feststellungen
landgerichtlichen
Urteils
Streitstand
erstinstanzlichen
Anträge
Parteien
ergeben
.
Urteil
Oberlandesgerichts
enthält
Antrag
Beklagten
.
klägerischen
Berufungsantrag
wiedergibt
ist
Bedeutung
Sachlage
nur
Zurückweisung
Rechtsmittels
gelautet
haben
kann
.
2
.
Berufungsurteil
muß
aufgehoben
werden
Berufungsgericht
rechtsfehlerhaft
allein
Steuerberater
.
jedoch
auch
ebenfalls
Zeugen
benannten
Mitgesellschafter
Behauptung
vernommen
hat
Gesellschafter
seien
einig
gewesen
Ausgleich
negativen
Kapitalkontos
Beklagten
abzusehen
.
Beklagte
hat
erstinstanzlichen
Vortrag
Anlaß
habe
Verbindlichkeiten
seinerseits
Klägerin
Mitgesellschaftern
geben
sollen
Schriftsatz
19
.
wiederholt
schon
Schriftsatz
18
.
Juni
enthaltenen
Beweis
Mitgesellschafters
gestellten
Hinweis
ergänzt
entsprechenden
Abrede
Gesellschafter
habe
geübte
Praxis
Kapitalkonten
intern
verrechnen
zugrunde
gelegen
.
Schriftsatz
19
.
August
hat
Beweis
Vereinbarung
Gesellschafter
Zeugnis
Steuerberaters
.
Mitgesellschafters
bezogen
.
Berufungsgericht
hat
Frage
Gesellschafterabrede
Beweis
Vernehmung
Zeugen
.
erhoben
.
Zeuge
.
Vereinbarung
Gesellschafter
negatives
Kapitalkonto
Beklagten
Ermittlung
Abfindung
Betracht
lassen
bestätigt
hat
durfte
Berufungsgericht
zwar
absehen
Zeugen
behaupteten
Vereinbarung
zugrundeliegenden
internen
Verrechnung
Kapitalkonten
Gesellschaftern
befragen
.
hätte
jedoch
Vernehmung
Zeugen
.
bewenden
lassen
dürfen
hätte
Mitgesellschafter
behaupteten
Abrede
Gesellschafter
gegebenenfalls
auch
Abrede
Vortrag
klagten
zugrundeliegenden
Übung
Kapitalkonten
intern
verrechnen
Zeugen
hören
müssen
.
3
.
weitere
Verfahren
weist
Senat
folgendes
hin
:
Gutachten
Diplom-Kaufmanns
.
ist
Ansicht
Revision
Schiedsgutachten
Sinne
§
.
.
Gutachter
ist
zwar
§
Abs.
vorsah
zuständigen
Handelskammer
bestellt
"
lediglich
benannt
worden
.
Berufungsgericht
hat
vertragliche
Regelung
tatrichterlich
ausgelegt
Benennung
Gutachters
ausreichte
.
läßt
Rechtsfehler
erkennen
.
Bestimmung
hatte
auch
Revision
ausgeht
Zweck
neutrale
Interessen
Parteien
verpflichtete
Person
Erstattung
Gutachtens
gewinnen
.
genügte
Handelskammer
Gutachter
benannte
.
Verbindlichkeit
Schiedsgutachtens
steht
Gutachter
nur
Klägerin
Parteien
gemeinsam
beauftragt
wurde
.
Rechtsprechung
Senats
Sen
.
.
6
.
Juni
kann
auch
Vertragspartner
allein
Schiedsgutachtervertrag
schließen
eindeutig
klar
gestellt
wird
Seiten
erstattendes
Schiedsgutachten
handelt
.
ist
hier
Fall
.
Gutachter
hat
Klägerin
erteilten
Auftrag
Anfang
zutreffend
Erstellung
Schiedsgutachtens
§
Abs.
verstanden
nur
Vorbericht
28
.
Januar
Gutachten
26
.
April
jeweils
vorangestellten
Beschreibung
Auftrags
ergibt
auch
tatsächlichen
Vorbericht
Gutachten
dokumentierten
Beteiligung
Beklagten
Erarbeitung
Gutachtens
.
II
.
Sache
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
notwendige
weitere
Beweisaufnahme
nachholen
kann
.
gibt
zugleich
Gelegenheit
erforderlichenfalls
auch
Einwendungen
Beklagten
Richtigkeit
Gutachtens
prüfen
.
Münke