NAMEN Verkündet : 14 . Februar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit § ; § Bestimmt Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG Fall Einigung Gesellschaftern Höhe ausscheidenden Gesellschafter zustehenden Auseinandersetzungsguthabens kommt verbindliche Feststellung Guthabens Sachverständigen zuständigen Handelskammer bestellen ist so kann auch Benennung Sachverständigen ausreichen Zweck gesellschaftsvertraglichen Regelung neutrale Person Erstattung Gutachtens gewinnen erreicht wird . Urteil 14 . Februar II . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 14 . Februar Richter Prof. Dr. Dr. Münke Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 9 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 27 November aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Geschäftsführer S. Komplementärin Klägerin Beklagte hatten Ende Gesellschaft bürgerlichen Rechts Herstellung Vertrieb EDV-Software beschäftigt . Gründung 7 . September setzten Tätigkeit Firma . § OHG-Gesellschaftsvertrages enthält u.a. folgende Regelungen : Fällen Ausscheidens Gesellschafters erhält Tag Ausscheidens festzustellendes Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsbilanz ermitteln ist sung stillen Reserven tatsächlichen Werte Berücksichtigung Firmenwertes anzusetzen sind § Abs. . Kommt Einigung Höhe Auseinandersetzungsguthabens soll verbindlich Gutachter festgestellt werden zuständigen Handelskammer bestellen ist § Abs. . Kosten Auseinandersetzung gehen Lasten ausscheidenden Gesellschafters § Abs. . Frühjahr Unstimmigkeiten Gesellschaftern gekommen war trafen 27 . Juni " Änderung Gesellschaftsvertrages " überschriebene Vereinbarung Beklagte 30 . Juni Gesellschaft ausscheiden sollte . 30 . Juni Auseinandersetzungsbilanz festzustellenden Auseinandersetzungsguthaben gemäß § Abs. sollte Beklagte Abfindung bis zu 100.000,00 DM erhalten insgesamt jedoch mehr 300.000,00 DM . Sicherung Forderung erhielt Beklagte Wechsel je DM Fälligkeit einlöste . Steuerberater Gesellschaft Zeuge . ermittelte 31 . Januar aufgestellten Zwischenbilanz 30 . Juni 611.171,16 DM negatives Kapitalkonto Beklagten Ursache wesentlichen Sonderentnahmen Beklagten hatte . Beklagte hat Richtigkeit Zwischenbilanz bestritten Klägerin vorliegenden Verfahren Ausgleich Kapitalkontos Anspruch genommen hat Schiedsgutachterklausel § Abs. berufen . Landgericht hat Klausel wirksam gehalten so Klägerin Handelskammer benannten DiplomKaufmann . Erstellung Schiedsgutachtens beauftragte . ser ist Schiedsgutachten 26 . April ebenso Steuerberater . negativen Beklagten 611.171,16 DM gelangt . Klägerin Rechtsnachfolgerin OHG ist nimmt Beklagten Zahlung insgesamt DM Anspruch . verlangt Ausgleich Kapitalkontos zugesagten Abfindung aufgelösten stillen Reserve DM DM Gesellschaft übernommene Vermögensgegenstände Autos Telefonanlage Erstattung Gesellschaftsvertrag Beklagten tragenden Klägerin gezahlten Kosten DM abgetretenem Recht früheren Mitgesellschafter Beklagten Rückzahlung Einlösung sicherungshalber gegebenen Wechsel erlangten 200.000,00 DM . Beklagte behauptet Gesellschafter hätten Entnahmen intern verrechnet so Ausscheiden noch auszugleichenden negativen Kapitalkonten habe geben können . Gesellschafter seien Abschluß Vereinbarung 27 . Juni einig gewesen Anlaß Ausscheidens Verbindlichkeiten Gesellschaft Gesellschaftern treffen sollten . beanstandet Bestellung Diplom-Kaufmanns . Schiedsgutachter § Abs. vorgesehenen Verfahren entsprochen habe ist Auffassung Schiedsgutachten beruhe unvollständigen Tatsachengrundlage Gutachter Informationen nur Geschäftsführer Komplementärin Klägerin S. eingeholt habe . Landgericht hat Klage Ausnahme Teils Zinsforderung stattgegeben . Berufung Beklagten blieb Erfolg . Senat zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Klagabweisungsbegehren . Entscheidungsgründe : Revision ist begründet . führt Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . 1 . Erfolg bleibt Revision allerdings meint Urteil Berufungsgerichts Verfahren § Nr. noch 31 . Dezember geltende Prozeßrecht anzuwenden war sei schon aufzuheben Tatbestand enthalte . Rechtsprechung bedarf fehlenden Tatbestands Aufhebung Berufungsurteils Voraussetzungen § Abs. Satz . vorliegen Bezugnahmen angefochtene Urteil Schriftsätze Protokolle andere Unterlagen zulässig sind Beurteilung Parteivorbringens wesentlich erschweren Berufungsanträge jedenfalls sinngemäß Berufungsurteil wiedergegeben sind . Voraussetzungen sind hier gegeben . angefochtene Urteil nimmt Bezug tatsächlichen Feststellungen landgerichtlichen Urteils Streitstand erstinstanzlichen Anträge Parteien ergeben . Urteil Oberlandesgerichts enthält Antrag Beklagten . klägerischen Berufungsantrag wiedergibt ist Bedeutung Sachlage nur Zurückweisung Rechtsmittels gelautet haben kann . 2 . Berufungsurteil muß aufgehoben werden Berufungsgericht rechtsfehlerhaft allein Steuerberater . jedoch auch ebenfalls Zeugen benannten Mitgesellschafter Behauptung vernommen hat Gesellschafter seien einig gewesen Ausgleich negativen Kapitalkontos Beklagten abzusehen . Beklagte hat erstinstanzlichen Vortrag Anlaß habe Verbindlichkeiten seinerseits Klägerin Mitgesellschaftern geben sollen Schriftsatz 19 . wiederholt schon Schriftsatz 18 . Juni enthaltenen Beweis Mitgesellschafters gestellten Hinweis ergänzt entsprechenden Abrede Gesellschafter habe geübte Praxis Kapitalkonten intern verrechnen zugrunde gelegen . Schriftsatz 19 . August hat Beweis Vereinbarung Gesellschafter Zeugnis Steuerberaters . Mitgesellschafters bezogen . Berufungsgericht hat Frage Gesellschafterabrede Beweis Vernehmung Zeugen . erhoben . Zeuge . Vereinbarung Gesellschafter negatives Kapitalkonto Beklagten Ermittlung Abfindung Betracht lassen bestätigt hat durfte Berufungsgericht zwar absehen Zeugen behaupteten Vereinbarung zugrundeliegenden internen Verrechnung Kapitalkonten Gesellschaftern befragen . hätte jedoch Vernehmung Zeugen . bewenden lassen dürfen hätte Mitgesellschafter behaupteten Abrede Gesellschafter gegebenenfalls auch Abrede Vortrag klagten zugrundeliegenden Übung Kapitalkonten intern verrechnen Zeugen hören müssen . 3 . weitere Verfahren weist Senat folgendes hin : Gutachten Diplom-Kaufmanns . ist Ansicht Revision Schiedsgutachten Sinne § . . Gutachter ist zwar § Abs. vorsah zuständigen Handelskammer bestellt " lediglich benannt worden . Berufungsgericht hat vertragliche Regelung tatrichterlich ausgelegt Benennung Gutachters ausreichte . läßt Rechtsfehler erkennen . Bestimmung hatte auch Revision ausgeht Zweck neutrale Interessen Parteien verpflichtete Person Erstattung Gutachtens gewinnen . genügte Handelskammer Gutachter benannte . Verbindlichkeit Schiedsgutachtens steht Gutachter nur Klägerin Parteien gemeinsam beauftragt wurde . Rechtsprechung Senats Sen . . 6 . Juni kann auch Vertragspartner allein Schiedsgutachtervertrag schließen eindeutig klar gestellt wird Seiten erstattendes Schiedsgutachten handelt . ist hier Fall . Gutachter hat Klägerin erteilten Auftrag Anfang zutreffend Erstellung Schiedsgutachtens § Abs. verstanden nur Vorbericht 28 . Januar Gutachten 26 . April jeweils vorangestellten Beschreibung Auftrags ergibt auch tatsächlichen Vorbericht Gutachten dokumentierten Beteiligung Beklagten Erarbeitung Gutachtens . II . Sache ist Berufungsgericht zurückzuverweisen notwendige weitere Beweisaufnahme nachholen kann . gibt zugleich Gelegenheit erforderlichenfalls auch Einwendungen Beklagten Richtigkeit Gutachtens prüfen . Münke