You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

378 lines
3.0 KiB

BESCHLUSS
5
November
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
5
November
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Henze
Kraemer
Richterin
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
Wert
Beschwer
über
60.000,00
DM
festzusetzen
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Klägerin
ist
½
Miteigentümerin
Mehrfamilienhaus
bebauten
Grundstücks
S.
Straße
.
hat
Beklagte
Mutter
geschiedenen
Ehemanns
Zeit
17
.
Mai
jedenfalls
Mitte
Dezember
andere
Miteigentumshälfte
innehatte
u.a.
Zahlung
DM
anteiliger
Mieteinnahmen
Zeit
1
.
Januar
Anspruch
genommen
.
Beklagte
hat
Gegenansprüche
Höhe
160.923,92
DM
behauptet
Teilbetrages
120.000,00
DM
Widerklage
erhoben
übrigen
hilfsweise
Klagforderung
aufgerechnet
.
Landgericht
hat
Zahlungsverlangen
Klägerin
Rücksicht
Hilfsaufrechnung
Beklagten
abgewiesen
Widerklage
Zurückweisung
übrigen
Höhe
DM
Zinsen
stattgegeben
.
Rücknahme
Berufung
Klägerin
hat
Oberlandesgericht
Anschlußberufung
Beklagten
landgerichtliche
Entscheidung
Widerklage
geändert
Klägerin
Berufungsverfahren
anerkannten
Betrag
insgesamt
68.819,44
DM
Zinsen
zahlen
habe
;
weitergehende
Widerklage
hat
Berufungsgericht
abgewiesen
.
Wert
Beschwer
hat
Parteien
unter
60.000,00
DM
festgesetzt
.
Beklagte
hat
Berufungsurteil
Revision
eingelegt
beantragt
Wert
Beschwer
DM
hilfsweise
DM
übersteigend
festzusetzen
.
II
.
Antrag
ist
begründet
.
1
.
Beschwer
Revisionsklägers
besteht
Wertdifferenz
letzten
Sachantrag
Formel
Berufungsurteils
vgl.
22
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
ist
Beklagte
lediglich
DM
beschwert
.
Beklagte
hat
beantragt
Klägerin
Zahlung
insgesamt
120.000,00
DM
verurteilen
.
sind
jedoch
nur
insgesamt
DM
zugesprochen
worden
.
Differenz
beträgt
DM
.
2
.
Beklagte
meint
Unrecht
sei
Abweisung
Widerklage
übrigen
weitere
DM
beschwert
.
Richtig
ist
zwar
erstinstanzlich
zuerkannten
Betrag
DM
Anschlußberufung
Landgericht
berücksichtigte
Ansprüche
DM
DM
weiterverfolgt
hat
Widerklage
insgesamt
Wert
DM
ergeben
hätte
.
Beklagte
hat
Berufungsantrag
jedoch
nur
insgesamt
120.000,00
DM
verlangt
.
gefestigter
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
reicht
neue
Verhandlung
Entscheidung
Anspruch
ausschließende
materielle
Rechtskraft
Urteils
§
Abs.
nur
so
weit
Klage
erhobenen
Anspruch
entschieden
worden
ist
.
Rechtskraft
Urteils
erfaßt
nur
Teilanspruch
geltend
gemacht
worden
ist
nur
Teil
Anspruchs
erstreckt
eingeklagten
restlichen
Anspruch
vgl.
;
.
liegt
Entscheidung
Berufungsgerichts
Betrag
DM
so
insoweit
auch
Beschwer
Beklagten
gegeben
ist
.
3
.
Ebenfalls
unbegründet
ist
Ansicht
Beklagten
sei
weitere
45.355,49
DM
beschwert
Oberlandesgericht
Vortrag
habe
Aufwendungen
Erhaltung
Grundstücks
Höhe
zusammen
90.710,97
DM
getätigt
hälftigen
Ersatz
Klägerin
fordern
könne
unsubstantiiert
bezeichnet
Erstattungsanspruch
auch
fehlender
Darlegung
Voraussetzungen
§
Abs.
abgelehnt
habe
.
Beklagte
zutreffend
bemerkt
waren
derartige
Ansprüche
Gegenstand
Anschlußberufung
.
enthält
Formel
Berufungsurteils
insoweit
Regelungen
so
auch
behauptete
weitere
Beschwer
Beklagten
vorliegt
.
Röhricht
Hesselberger
Kraemer
Henze
Münke