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394 lines
3.3 KiB

BESCHLUSS
20
.
Oktober
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Nutzungsrecht
ist
wesentlicher
Bestandteil
Eigentums
schuldrechtlichen
Sondervereinbarung
zugänglich
Bestätigung
Sen
.
.
8
.
Dezember
ZR
.
Gebrauchsvorteile
Miteigentum
stehenden
Grundstücks
hier
:
Vermietung
Stellplätzen
stehen
Teilhabern
Mitberechtigung
nur
dann
gemeinsam
Nutzungen
Grundstück
verbunden
Sondervereinbarung
einzelnen
Miteigentümern
Sondernutzungsrecht
zugewiesen
sind
.
Abs.
garantiert
nur
Beteiligung
vorhandenen
Nutzungen
.
Beschluss
20
.
Oktober
ZR
AG
II
.
Zivilsenat
hat
20
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Kraemer
Caliebe
Dr.
einstimmig
beschlossen
:
Parteien
werden
hingewiesen
Senat
beabsichtigt
Revision
Kläger
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
30
November
Beschluss
§
zurückzuweisen
.
Gründe
:
Zulassungsgründe
liegen
;
Revision
hat
auch
Aussicht
Erfolg
.
1
.
Ansicht
Berufungsgerichts
kommt
formulierten
Rechtsfrage
grundsätzliche
Bedeutung
.
steht
Streit
ist
schon
klärungsbedürftig
Bruchteilsgemeinschaft
Grenzen
§
Abs.
Teilhaber
Sondernutzungsrechte
einzelne
Teilhaber
begründet
werden
können
siehe
insoweit
nur
.
17
.
April
;
§
Rdn
.
§
Rdn
.
14
;
4
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Rechtsstreit
wirft
auch
Übrigen
Rechtsfragen
Zulassung
Revision
rechtfertigen
würden
beruht
Verfahrensverstoß
Lasten
Kläger
.
2
.
Revision
hat
auch
Aussicht
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Ergebnis
zutreffend
entschieden
Klägern
Beklagte
Anspruch
Abrechnung
Verwaltung
Flurstücks
Auskehrung
ergebenden
Verwaltungsüberschusses
Zahlung
Zinsen
zusteht
.
Anspruch
Kläger
scheitert
bereits
Nutzungsrecht
Flurstück
zusteht
.
Fehlt
Nutzungsrecht
hat
Beklagte
allein
zustehenden
Nutzungen
Abrechnung
erteilen
Überschuss
auszukehren
Kläger
ergeben
kann
.
führt
Unbegründetheit
Stufenklage
Zahlungsanspruchs
.
Zwar
besagt
§
Früchte
Gebrauchsvorteile
Miteigentum
u.a.
Kläger
stehenden
Grundstücks
worunter
Vermietung
Stellplätze
erzielte
fällt
Teilhabern
Mitberechtigung
gemeinsam
zustehen
.
Miteigentum
stehenden
Grundstück
Nutzungen
verbunden
sind
wird
jedoch
§
geregelt
vorausgesetzt
aaO
§
Rdn
.
Abs.
garantiert
nur
Beteiligung
vorhandenen
Nutzungen
Rdn
.
.
Hier
ist
Vereinbarungen
Klägern
Beklagten
geschlossenen
Kaufverträgen
Bruchteilseigentum
Flurstück
erworben
haben
Nutzungsrecht
Flurstück
mitübertragen
worden
gemäß
§
Abs.
jeweiligen
Kaufvertrages
Beklagten
verblieben
.
derartige
vertragliche
Vereinbarung
widerspricht
Ansicht
Revision
abgeschlossenen
Katalog
Sachenrechts
dinglichen
Zuordnung
Eigentums
rein
schuldrechtliche
Vereinbarung
Nutzungsrecht
veräußernden
Beklagten
belassen
geändert
hat
.
Auch
sonst
gibt
zwingenden
gesetzlichen
Vorschriften
derartige
Vereinbarung
ausschließen
.
Nutzungsrecht
ist
wesentlicher
Bestandteil
Eigentums
schuldrechtlichen
Sondervereinbarung
zugänglich
siehe
nur
Sen
.
.
8
.
Dezember
ZR
.
war
Beklagten
unbenommen
Nutzungsrecht
anderen
Erwerbern
geschehen
zusätzlich
Miteigentumsanteilen
gesondert
ausgewiesenen
Kaufpreis
veräußern
Erwerb
Nutzungsrechts
Grundstückskäufern
Klägern
verbundenen
erhöhten
ses
gewünscht
war
behalten
eigenen
wirtschaftlichen
Interesse
Vermietung
Stellplätze
realisieren
.
Hinweis
:
Revisionsverfahren
ist
Zurückweisungsbeschluss
erledigt
worden
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
AG
Berlin-Mitte
Entscheidung
LG
Entscheidung
30.11.2006