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1991 lines
19 KiB

NAMEN
ZR
Verkündet
:
8
.
Februar
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
;
§
Ist
Vertrag
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Gläubiger
auszulegen
Haftung
Gesellschafter
vertraglich
begründete
Gesellschaftsschuld
Beteiligungsquote
entsprechenden
Anteil
beschränkt
ist
sog.
quotale
Haftung
Tilgungen
Gesellschaftsvermögen
Erlöse
Verwertung
nur
Schuld
Gesellschaft
jedoch
anteilig
auch
Haftungsbetrag
einzelnen
Gesellschafters
mindern
ist
Haftungsquote
Gesellschafter
auch
dann
Restschuld
Abzug
Verwertungserlöses
berechnen
Gläubiger
Vergleichen
einzelnen
Gesellschaftern
geringeren
Beteiligungsquote
entsprechenden
Haftungsbetrag
begnügt
hat
;
Haftungsanteile
Gesellschafter
Innenverhältnis
werden
Verzicht
Gläubigers
einzelnen
Gesellschaftern
berührt
.
Urteil
8
.
Februar
ZR
OLG
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
8
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
23
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
25
.
Februar
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Widerklage
Beklagten
Höhe
nebst
Zinsen
abgewiesen
worden
ist
.
Kläger
wird
verurteilt
Beklagte
nebst
Zinsen
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
2
.
August
zahlen
.
Kosten
Rechtsmittelinstanzen
trägt
Kläger
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Gesellschafter
Grundstücksgesellschaft
geschlossenen
Immobilienfonds
Folgenden
:
.
Gegenstand
Fonds
ist
Instandsetzung
Vermietung
Wohnraum
gesellschaftseigenen
Grundstück
.
§
Abs.
Fondsprospekt
Anlage
beigefügten
schaftsvertrags
haften
Gesellschafter
Privatvermögen
quotal
entsprechend
Beteiligung
Gesellschaftskapital
.
Beteiligung
Klägers
betrug
Beitritt
Februar
ursprünglich
%
.
erwarb
Kläger
Mitgesellschafter
weiteren
Anteil
so
nunmehr
%
Kapital
beteiligt
ist
.
Gesellschafter
vereinbarten
Führung
Geschäfte
sam
bevollmächtigte
Geschäftsbesorgerin
bestellen
.
Zusätzlich
wurde
Dr.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
schaft
Treuhänderin
eingesetzt
Investitionsphase
ordnungsgemäße
Verwendung
Gesellschaftsmittel
überwachen
sollte
Verwirklichung
Gesellschaftszwecks
vorgesehenen
Verträge
abzuschließen
hatte
.
Gesellschafter
erteilten
Treuhänderin
Treuhandvertrag
jeweils
Vollmacht
u.a.
sofortigen
Zwangsvollstreckung
gesamtes
Vermögen
unterwerfen
.
vertreten
Treuhänderin
schloss
Beitritt
Klägers
Beklagten
Barkreditvertrag
DM
Fondszwischenfinanzierung
.
löste
.
nahm
ferner
Annuitätendarlehen
DM
DM
.
Sicherheiten
bestellte
Beklagten
Grundschulden
DM
DM
.
Treuhänderin
unterwarf
Gesellschafter
jeweiligen
Anteil
Gesellschaftsvermögen
entsprechenden
Teilbetrags
Grundschuldbeträge
sofortigen
Zwangsvollstreckung
Vermögen
.
prozentualen
Beteiligungsquoten
waren
Urkunden
ausgewiesen
.
nachträglich
aufgestockten
Gesellschaftsanteil
gab
Kläger
weitere
Unterwerfungserklärung
.
nahm
Beklagten
Barkredit
DM
Annuitätendarlehen
2.623.889,50
DM
;
Ablösung
Kredits
über
DM
diente
.
Beklagte
kündigte
25
.
Januar
Kredite
rückständiger
Tilgungsleistungen
.
31
.
Januar
offenen
Forderungen
Beklagten
Gesellschaft
entfielen
Kläger
109.383,07
Zinsen
Unterwerfungserklärungen
tituliert
waren
.
Beklagte
erlöste
Grundschuld
Wege
tung
-versteigerung
Februar
Abzug
Kosten
.
restliche
Hauptforderung
belief
Verrechnung
Versteigerungserlöses
Zahlungen
verschiedener
Gesellschafter
teilweise
Wege
Vergleichs
23
Juli
mindestens
193.701,16
.
Kläger
hat
beantragt
Zwangsvollstreckung
Unterwerfungserklärungen
unzulässig
erklären
hat
Beklagte
Rückabwicklung
Fondsbeteiligung
Anspruch
genommen
.
Berufungsgericht
hat
Abweisung
Klage
Landgericht
bestätigt
.
Beklagte
hat
widerklagend
zunächst
hilfsweise
Fall
Begründetheit
Klage
zweiten
Instanz
unbedingt
beantragt
Kläger
verurteilen
Anteil
31
.
Januar
noch
offenen
Darlehensschuld
zahlen
bereits
Unterwerfungserklärung
titulierten
nachträglich
übernommene
Gesellschaftsbeteiligung
entfallenden
Haftanteil
Klägers
entspricht
.
hat
zunächst
angegeben
.
Berufungsgericht
hat
Widerklage
abgewiesen
insoweit
Revision
zugelassen
.
Revision
begehrt
Beklagte
noch
Verurteilung
Klägers
Höhe
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
:
Beklagten
stehe
grundsätzlich
Anspruch
quotaler
Haftung
Kläger
Gesellschaftsbeitritt
auch
Darlehensverträge
Beklagten
wirksam
seien
.
Auslegung
Verträge
ergebe
aber
Beklagte
Erlös
Zwangsversteigerung
Grundstücks
anteilig
Gunsten
Klägers
hätte
berücksichtigen
müssen
.
reduziere
Haftung
bereits
titulierten
Beträge
Vollstreckungsunterwerfungserklärungen
.
II
.
hält
Angriffen
Revision
stand
.
Beklagten
steht
titulierten
Beträge
Anspruch
Rückzahlung
Darlehensbetrags
zuletzt
geltend
gemachten
Höhe
analog
§
Verbindung
§
Abs.
Satz
.
1
.
Verbindlichkeiten
BGB-Gesellschaft
haften
Gesellschaftsvermögen
Gesellschafter
analog
§
grundsätzlich
akzessorisch
persönlich
primär
unbeschränkt
.
Anerkennung
Rechtsfähigkeit
Außengesellschaft
bürgerlichen
Rechts
neueren
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
Urteil
29
.
Januar
hat
Haftung
Gesellschafter
rechtsgeschäftlich
begründete
Verbindlichkeiten
Ergebnis
geändert
;
wurde
lediglich
andere
dogmatische
Grundlage
gestellt
.
früher
vertretenen
Doppelverpflichtungslehre
Haftung
Gesellschafter
Privatvermögen
begründet
wurde
sellschaft
handelnde
Geschäftsführer
regelmäßig
zugleich
Gesellschaft
Gesellschafter
verpflichtete
Vertreterhandeln
somit
auch
Gesellschaftern
zugerechnet
wurde
wird
nunmehr
Konsequenz
Anerkennung
beschränkten
Rechtsfähigkeit
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Anlehnung
OHG
akzessorische
Haftung
Gesellschafter
Verbindlichkeiten
Gesellschaft
§
hergeleitet
vgl.
Urteil
27
.
September
315
;
Urteil
29
.
Januar
341
;
Urteil
21
.
Januar
ZR
2/00
1
5
;
Urteil
24
.
Februar
88
;
Urteil
7
.
April
ZR
.
2
.
unbeschränkte
persönliche
Haftung
Klägers
Gesellschafter
aufgenommenen
Kreditverbindlichkeiten
Gesellschaft
ist
Darlehensverträgen
Beklagten
Beteiligung
Gesellschaftsvermögen
entsprechenden
Anteil
beschränkt
worden
.
Zulässigkeit
vertraglichen
Haftungsbeschränkung
bestehen
Zweifel
Urteil
21
.
Januar
ZR
2/00
1
5
;
vgl.
auch
Hopt
Baumbach/Hopt
34
.
Aufl
.
.
.
kommt
hier
Gesellschafter
Kläger
Zeit
Gesellschaft
beigetreten
ist
Lehre
Doppelverpflichtung
Haftung
Gesellschafter
rechtsgeschäftlich
vereinbart
werden
musste
Gründen
Vertrauensschutzes
auch
dann
Vertragspartner
erkennbare
Beschränkung
Vertretungsmacht
geschäftsführenden
Gesellschafters
Gesellschafter
nur
anteilig
Quote
Gesellschaftsvermögen
Schulden
verpflichten
berufen
darf
Darlehensvertrag
Haftungsbeschränkung
enthält
Urteil
21
.
Januar
2/00
1
.
3
.
Darlehensverträgen
abweichend
§
Beteiligungsquote
Gesellschaftsvermögen
beschränkte
Haftungsanteil
Klägers
Darlehenschuld
Gesellschaft
hat
Erlöse
Zwangsverwaltung
Versteigerung
Fondsgrundstücks
ermäßigt
.
Zahlungen
sonstige
Erlöse
Gesellschaftsvermögen
sind
Gesetzes
Haftungsanteile
Gesellschafter
anzurechnen
.
Senat
noch
Geltung
Doppelverpflichtungstheorie
entschieden
hat
kommt
Fall
quotalen
Beschränkung
Gesellschafterhaftung
Erfüllungswirkung
Gesellschaftsleistung
Beteiligungsquote
einzelnen
Gesellschafters
§
Abs.
Betracht
Haftungsanteile
einzelnen
Gesellschafter
Darlehensschuld
Gesellschaft
nur
beschränktem
Umfang
gesamtschuldähnliches
Verhältnis
bilden
Urteil
16
.
Dezember
.
Übergang
Akzessorietätstheorie
geänderte
dogmatische
Einordnung
Gesellschafterhaftung
führt
anderen
Ergebnis
.
Grundsatz
Akzessorietät
Gesellschaftsschuld
Gesellschafterhaftung
folgt
Leistungen
Gesellschaftsvermögen
anteilige
persönliche
Haftung
Gesellschafter
anzurechnen
sind
.
Akzessorietätsgrundsatz
besagt
lediglich
Bestand
Gesellschaftsschuld
auch
persönliche
Haftung
Gesellschafter
maßgeblich
ist
Urteil
29
.
Januar
.
Kläger
schuldet
analoger
Anwendung
§
unabhängig
Haftungsquote
ursprünglichen
Darlehensbetrag
höchstens
noch
offenen
Betrag
Darlehensschuld
Beklagte
auch
Gesellschaft
beanspruchen
könnte
.
steht
Erfolg
Widerklage
aber
verfolgte
Kläger
entfallende
Haftungsbetrag
auch
Einbeziehung
bereits
titulierten
Beträge
Abzug
Erlöse
Zwangsverwaltung
Verwertung
Grundstücks
Zahlungen
Gesellschafter
verbleibende
Darlehensrestforderung
unterschreitet
.
Senat
genannten
Entscheidung
quotalen
Gesellschafterhaftung
Urteil
16
.
Dezember
f.
Lösung
Anrechnungsproblematik
entsprechende
Anwendung
§
Abs.
geboten
erachtet
hat
wird
festgehalten
.
Anerkennung
Rechtsfähigkeit
Außengesellschaft
bürgerlichen
Rechts
rechtlichen
Einordnung
Gesellschafterhaftung
akzessorische
Haftung
Gesellschafter
Verbindlichkeiten
Gesellschaft
ist
entsprechende
Anwendung
§
Raum
noch
besteht
Bedürfnis
vgl.
f.
;
Loddenkemper
707
;
.
Gesellschaft
ist
befugt
Tilgungsbestimmungen
Sicherung
Gesellschaftsgläubigers
angeordnete
persönliche
Haftung
Gesellschafter
verfügen
verringern
auch
Quote
beschränkt
worden
ist
.
Frage
Inhalt
abweichend
§
vereinbarte
quotale
Haftungsbeschränkung
hat
Haftungsanteile
Nominalbetrag
Ursprungsdarlehens
Zeit
Inanspruchnahme
noch
offenen
Darlehenssaldo
beziehen
beurteilt
Berufungsgericht
insoweit
zutreffend
ausführt
ausschließlich
Inhalt
vertraglichen
Vereinbarungen
.
quotale
Haftung
ist
gesetzlich
geregeltes
Haftungskonzept
.
Auch
Gesellschafterschuld
nur
beschränktem
Umfang
gesamtschuldähnlichen
Verhältnis
zueinander
stehen
kann
Gesellschaft
Vertragspartner
vereinbaren
Leistung
-9-
sellschaftsvermögen
nur
Gesellschaftsschuld
anteilig
auch
Haftungsbetrag
einzelnen
Gesellschafters
mindert
.
Ebenso
kann
Darlehensgeber
verpflichten
vorrangig
Gesellschaftern
Gesellschaftsvermögen
Anspruch
nehmen
erzielten
Erlöse
wiederum
nur
Gesellschaft
anteilig
Gesellschaftern
Haftungsbetrag
anzurechnen
.
Auffassung
Berufungsgerichts
lässt
Beklagten
geschlossenen
Darlehensverträgen
Haftungsbeschränkung
entnehmen
.
kann
Senat
selbst
feststellen
.
Zwar
ist
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Auslegung
Individualvereinbarung
grundsätzlich
Sache
Tatrichters
;
kann
Revisionsgericht
nur
überprüft
werden
Tatrichter
gesetzliche
allgemein
anerkannte
Auslegungsregeln
Denkgesetze
Erfahrungsgesetze
Verfahrensvorschriften
verletzt
wesentlichen
Auslegungsstoff
Acht
gelassen
hat
.
.
siehe
nur
Urteil
8
November
ZR
82
;
Urteil
7
.
März
;
Urteil
16
.
März
ZR
.
12
;
Beschluss
14
.
Juni
ZR
.
.
Maßstäben
ist
Auslegung
Berufungsgerichts
aber
rechtsfehlerhaft
.
findet
Wortlaut
Darlehensverträge
Stütze
verstößt
Grundsatz
beiderseitigen
interessengerechten
Auslegung
.
Darlehensverträge
regeln
zwar
Haftung
Gesellschafter
Gesellschaft
aufgenommene
Darlehen
jeweiligen
Anteil
Beteiligung
Gesellschaft
beschränkt
ist
.
legen
aber
Quote
berechnet
.
Allein
Begriff
anteilig
lässt
herleiten
variable
stets
offenen
Restbetrag
bezogene
Haftung
vereinbart
werden
sollte
.
persönliche
Haftung
Gesellschafter
soll
Kreditgeber
gesetzlichen
Regelung
§
Gesellschaftsvermögen
zusätzlich
sichern
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
Gunsten
Gläubiger
gebundenes
Haftkapital
besitzt
.
gesetzlichen
Leitbild
muss
Gesellschaftsgläubiger
Risiko
tragen
weiteren
Absicherung
vereinbarte
dingliche
Sicherheit
Grundstück
Gesellschaft
Befriedigung
Forderung
ausreicht
;
vielmehr
kann
Wahl
einzelne
Gesellschafter
halten
.
Erleichtert
Kreditgeber
Haftung
Gesellschafter
abweichend
regelmäßig
eintretenden
gesamtschuldnerischen
Haftung
Gesellschafter
teilschuldnerischen
Haftung
bezogen
ausgereichten
Darlehensbetrag
begnügt
rechtfertigt
Schluss
Sinn
beschränkte
Haftung
Gesellschafter
Verringerung
Darlehenssaldos
hier
Erlös
Verwertung
Grundschulden
weiter
verringern
Kreditgeber
teilschuldnerische
Haftung
ausgereichten
Darlehensbetrag
Risiko
Insolvenz
Gesellschafter
tragen
soll
.
so
weitgehende
Verringerung
Gesellschafterhaftung
gerichteten
Willen
vertragsschließenden
Parteien
ergeben
hier
vertraglichen
Regelungen
hinreichenden
Anhaltspunkte
.
Schreiben
13
.
Juni
Beklagte
Darlehensmodalitäten
darstellt
folgende
Darlehensvertrag
Juli
verweist
heißt
:
Sicherheiten
erhalten
lassen
dienen
:
DM
jederzeit
fällige
sofort
vollstreckbare
Briefgrundschuld
..
gleichzeitiger
Unterwerfung
sofortige
Zwangsvollstreckung
gesamte
Vermögen
Kreditnehmerin
Gesellschafter
einzelnen
Gesellschafter
jeweils
prozentualen
Anteil
Gesellschaft
erstrangig
einzutragen
Objekt
DM
jederzeit
fällige
sofort
vollstreckbare
Buchgrundschuld
gleichzeitiger
Unterwerfung
sofortige
Zwangsvollstreckung
gesamte
Vermögen
Kreditnehmerin
Gesellschafter
einzelnen
Gesellschafter
jeweils
prozentualen
Anteil
Gesellschaft
einzutragen
unmittelbar
Rang
vorgenanntem
Grundpfandrecht
.
Gesellschafterliste
Angabe
jeweiligen
Beteiligungsquoten
resultierenden
Haftungsanteilen
reichen
.
Formulierungen
lässt
herleiten
Zahlungen
Gesellschaftsvermögen
anteilig
Haftung
Gesellschafter
mindern
sollten
.
Gleiches
gilt
Bestimmung
Seite
Darlehensvertrags
15./18
November
Überschrift
Besicherung
besagt
persönliche
Unterwerfung
sofortige
Zwangsvollstreckung
gesamte
Vermögen
Gesellschafter
Darlehensnehmers
jeweils
Höhe
Anteils
Darlehensnehmer
beurkunden
ist
.
Verständnis
quotalen
Haftung
spricht
auch
Parteien
Darlehensverträgen
Vollstreckungsunterwerfungen
Haftung
Gesellschafter
nur
prozentual
entsprechend
Beteiligung
Gesellschaftskapital
beschränkt
haben
erst
Erteilung
vollstreckbaren
Ausfertigung
jeweils
vollstreckende
Betrag
konkret
errechnet
worden
ist
.
Beklagte
vertraglichen
Vereinbarungen
Gesellschaftsvermögen
vorrangig
verwerten
muss
auch
richt
noch
zutreffend
gesehen
hat
spricht
Meinung
gleichfalls
maßgeblich
Verwertung
erzielten
Erlöse
Umfang
quotalen
Haftung
Gesellschafter
berühren
.
Wäre
Erlös
Verwertung
Grundstücks
Haftung
Gesellschafter
anzurechnen
hinge
Höhe
anteiligen
Haftung
vornherein
Zeitpunkt
Beklagten
Anspruch
genommen
werden
Darlehensvertrag
hier
Verwertungsreihenfolge
vorschreibt
.
spricht
Gesellschafter
Umfang
jeweiligen
Haftung
vornherein
Zufälligkeiten
unterwerfen
wollten
.
Berufungsgericht
befürwortete
Verständnis
quotalen
Haftung
hätte
Folge
Verwertung
Gesellschaftsvermögens
Kreditgläubigerin
Anspruch
genommenen
Gesellschafter
anders
Zeitpunkt
Haftung
genommenen
Mitgesellschaftern
Verwertungserlös
Außenverhältnis
auch
anteilig
zugute
käme
.
kann
begegnet
werden
Gläubiger
Teil
Forderung
ausfällt
nachträglich
Erlös
Verwertung
dinglichen
Sicherheit
persönlichen
Sicherungsgebern
aufteilen
muss
so
aber
f.
;
vgl.
auch
Barchewitz
.
Lösung
widerspricht
nur
Rechtsgedanken
§
Abs.
Satz
.
ist
insbesondere
§
noch
Regelungen
Darlehensverträgen
vereinbar
Ergebnis
gesetzlich
vorgesehenen
vereinbarten
nachrangigen
Haftung
Gesellschafter
führt
.
Würde
quotale
Haftungsbeschränkung
Sinne
Auslegung
Berufungsgerichts
verstehen
wäre
Darlehensvertrag
Verwertungsreihenfolge
vereinbart
müsste
vorsichtiger
Gläubiger
zuerst
Gesellschafter
Anspruch
nehmen
erst
dann
Grundstück
verwerten
.
liegt
ersichtlich
Interesse
Gesellschafter
.
Unrecht
beruft
Berufungsgericht
Auslegung
Urteil
Senats
21
.
Januar
ZR
2/00
1
.
Senat
hat
Entscheidung
hervorgehoben
fondsfinanzierende
Bank
ausgehen
muss
Anleger
Fondsgesellschaft
beteiligen
regelmäßig
bereit
sind
Darlehensschulden
Millionenhöhe
haften
.
muss
Bank
Anleger
Geltung
Doppelverpflichtungstheorie
Gesellschaft
beigetreten
ist
nur
Gesellschaftsvertrag
vereinbarte
Haftungsbeschränkung
entgegenhalten
lassen
rechnen
musste
.
geht
hier
aber
.
tatrichterlichen
Feststellungen
haftet
Kläger
Darlehensverbindlichkeiten
Gesellschaft
Darlehensverträgen
ausdrücklich
vereinbarten
Haftungsbeschränkung
lediglich
anteilig
entsprechend
Beteiligung
Gesellschaftsvermögen
vgl.
oben
II
.
2
.
.
quotale
Haftung
Berufungsgericht
meint
grundsätzlich
offenen
Darlehenssaldo
hier
Verwertung
verbleibende
Restschuld
bezieht
lässt
angeführten
Entscheidung
entnehmen
.
Senat
hat
Urteil
16
.
Dezember
Verständnis
quotalen
Haftung
gerade
gebilligt
.
Fondsprospekt
Gesellschaftsvertrag
stützen
Auffassung
Berufungsgerichts
quotale
Haftung
regelmäßig
Verrechnung
Verwertungserlöses
verbleibende
offene
Restschuld
Gesellschaft
Darlehensvertrag
beziehen
ist
.
Umfang
Haftung
Klägers
Gesellschafter
gesetzlichen
Haftung
§
beschränkt
wurde
richtet
ausschließlich
Darlehensverträgen
.
Fondsprospekt
enthaltenen
Geschäftsbesorgungsverträge
kommt
Rechtsverhältnis
Darlehensvertragsparteien
grundsätzlich
vgl.
Beschluss
19
.
Juni
XI
juris
.
Allerdings
können
Darlehensvertrag
abweichende
Aussagen
Fondsprospekts
Gesellschaftsvertrags
Umständen
mittelbar
Bedeutung
sein
vgl.
Urteil
29
.
September
XI
.
.
kann
hier
jedoch
dahinstehen
.
auch
lässt
bestimmte
Reihenfolge
Verwertung
Sicherheiten
noch
Aussage
entnehmen
hieraus
erzielten
Erlöse
Haftung
Gesellschafter
verringern
.
Formulierung
S.
Fondsprospekts
Teil
erweckt
Eindruck
Gesellschaftsvermögen
vorrangig
haftet
regelt
lediglich
Gesellschafter
Privatvermögen
Gläubigern
Gesellschaft
nur
quotal
kapitalmäßigen
Beteiligung
Grundstücksgesellschaft
Anspruch
genommen
werden
können
.
Vollmachtserklärung
S.
Fondsprospekts
Teil
:
Treuhänder
wird
Vollmacht
erteilt
Gesellschafter
teilschuldnerisch
maximal
Höhe
anteilig
übernommenen
Fremdkapitals
Damnen
Nebenkosten
Zahlung
Geldbeträgen
Grundschuldbetrages
Zinsen
Nebenleistung
persönlichen
Haftung
unterwerfen
Gläubigerin
vorherige
Zwangsvollstreckung
belasteten
Grundbesitz
Anspruch
nehmen
kann
geht
deutlich
Grundstück
Gesellschafter
gleichrangig
haften
.
Gegenteiliges
ergibt
§
Gesellschaftsvertrags
heißt
:
etwaigen
Fall
Gesellschaftsvermögen
Berichtigung
Gesellschaftsschulden
ausreichen
sollte
sind
Gesellschafter
Ausgleich
anteilig
entsprechend
Beteiligung
Gesellschaftsvermögen
verpflichtet
.
Bestimmung
bezieht
Liquidation
schaft
maßgebliche
Regelung
§
besagt
Auffassung
Berufungsgerichts
hier
Rede
stehende
Inanspruchnahme
Gläubiger
Bestehens
werbenden
Gesellschaft
.
Haftungsquote
Klägers
ist
Abzug
Verwertungserlöses
verbleibenden
Darlehensrestschuld
Gesellschaft
berechnen
Beklagte
einzelnen
Gesellschaftern
Vergleiche
geschlossen
geringeren
Haftungsbetrag
begnügt
hat
.
steht
Gläubiger
frei
einzelne
Gesellschafter
auch
teilschuldnerisch
haften
nur
geringerem
Umfang
Anspruch
nehmen
.
Innenhaftung
Gesellschaftern
wird
berührt
.
etwaiger
Teil-)Verzicht
Gläubigers
befreit
Gesellschafter
Verhältnis
Mitgesellschaftern
Gesamtwirkung
.
Gesellschafter
Haftungsanteil
zahlt
kann
Gesellschaft
analog
§
Ersatz
verlangen
.
Verfügt
Gesellschaft
mehr
Vermögen
hat
Gesellschafter
Gläubiger
Gesellschaft
höheren
Betrag
gezahlt
Anteil
Berücksichtigung
Gesellschaftsvermögens
gegebenenfalls
Verwertung
erzielten
Erlöse
bestehenden
Verbindlichkeiten
Gesellschaft
entspricht
kann
Mitgesellschaftern
Ausgleich
verlangen
Inanspruchnahme
Höhe
Innenverhältnis
entfallenden
Haftungsquote
befreit
wurden
vgl.
Partenreederei
Partenreederei
Handelsgesellschaft
§
S.
f.
;
.
;
Bote/Weipert
Münchener
Handbuch
Gesellschaftsrechts
Band
§
Rdn
.
18
;
vgl.
auch
Innenausgleich
Höchstbetragsbürgschaften
Urteil
11
.
Dezember
.
.
weitere
Feststellungen
erwarten
sind
kann
Senat
Sache
selbst
entscheiden
§
Abs.
.
Berechnung
entfallenden
titulierten
Haftungsbetrags
hat
Kläger
substantiierten
Einwendungen
erhoben
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung