NAMEN ZR Verkündet : 8 . Februar Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § ; § Ist Vertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gläubiger auszulegen Haftung Gesellschafter vertraglich begründete Gesellschaftsschuld Beteiligungsquote entsprechenden Anteil beschränkt ist sog. quotale Haftung Tilgungen Gesellschaftsvermögen Erlöse Verwertung nur Schuld Gesellschaft jedoch anteilig auch Haftungsbetrag einzelnen Gesellschafters mindern ist Haftungsquote Gesellschafter auch dann Restschuld Abzug Verwertungserlöses berechnen Gläubiger Vergleichen einzelnen Gesellschaftern geringeren Beteiligungsquote entsprechenden Haftungsbetrag begnügt hat ; Haftungsanteile Gesellschafter Innenverhältnis werden Verzicht Gläubigers einzelnen Gesellschaftern berührt . Urteil 8 . Februar ZR OLG II . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 8 . Februar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 23 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 25 . Februar Kostenpunkt insoweit aufgehoben Widerklage Beklagten Höhe € nebst Zinsen abgewiesen worden ist . Kläger wird verurteilt Beklagte € nebst Zinsen Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz 2 . August zahlen . Kosten Rechtsmittelinstanzen trägt Kläger . Tatbestand : Kläger ist Gesellschafter Grundstücksgesellschaft geschlossenen Immobilienfonds Folgenden : . Gegenstand Fonds ist Instandsetzung Vermietung Wohnraum gesellschaftseigenen Grundstück . § Abs. Fondsprospekt Anlage beigefügten schaftsvertrags haften Gesellschafter Privatvermögen quotal entsprechend Beteiligung Gesellschaftskapital . Beteiligung Klägers betrug Beitritt Februar ursprünglich % . erwarb Kläger Mitgesellschafter weiteren Anteil so nunmehr % Kapital beteiligt ist . Gesellschafter vereinbarten Führung Geschäfte sam bevollmächtigte Geschäftsbesorgerin bestellen . Zusätzlich wurde Dr. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schaft Treuhänderin eingesetzt Investitionsphase ordnungsgemäße Verwendung Gesellschaftsmittel überwachen sollte Verwirklichung Gesellschaftszwecks vorgesehenen Verträge abzuschließen hatte . Gesellschafter erteilten Treuhänderin Treuhandvertrag jeweils Vollmacht u.a. sofortigen Zwangsvollstreckung gesamtes Vermögen unterwerfen . vertreten Treuhänderin schloss Beitritt Klägers Beklagten Barkreditvertrag DM Fondszwischenfinanzierung . löste . nahm ferner Annuitätendarlehen DM DM . Sicherheiten bestellte Beklagten Grundschulden DM DM . Treuhänderin unterwarf Gesellschafter jeweiligen Anteil Gesellschaftsvermögen entsprechenden Teilbetrags Grundschuldbeträge sofortigen Zwangsvollstreckung Vermögen . prozentualen Beteiligungsquoten waren Urkunden ausgewiesen . nachträglich aufgestockten Gesellschaftsanteil gab Kläger weitere Unterwerfungserklärung . nahm Beklagten Barkredit DM Annuitätendarlehen 2.623.889,50 DM ; Ablösung Kredits über DM diente . Beklagte kündigte 25 . Januar Kredite rückständiger Tilgungsleistungen . 31 . Januar offenen Forderungen Beklagten Gesellschaft entfielen Kläger 109.383,07 € Zinsen € Unterwerfungserklärungen tituliert waren . Beklagte erlöste Grundschuld Wege tung -versteigerung Februar Abzug Kosten € . restliche Hauptforderung belief Verrechnung Versteigerungserlöses Zahlungen verschiedener Gesellschafter teilweise Wege Vergleichs 23 Juli mindestens 193.701,16 € . Kläger hat beantragt Zwangsvollstreckung Unterwerfungserklärungen unzulässig erklären hat Beklagte Rückabwicklung Fondsbeteiligung Anspruch genommen . Berufungsgericht hat Abweisung Klage Landgericht bestätigt . Beklagte hat widerklagend zunächst hilfsweise Fall Begründetheit Klage zweiten Instanz unbedingt beantragt Kläger verurteilen Anteil 31 . Januar noch offenen Darlehensschuld zahlen bereits Unterwerfungserklärung titulierten nachträglich übernommene Gesellschaftsbeteiligung entfallenden Haftanteil Klägers entspricht . hat zunächst € angegeben . Berufungsgericht hat Widerklage abgewiesen insoweit Revision zugelassen . Revision begehrt Beklagte noch Verurteilung Klägers Höhe € . Entscheidungsgründe : Revision Beklagten hat Erfolg . Berufungsgericht hat ausgeführt : Beklagten stehe grundsätzlich Anspruch quotaler Haftung Kläger Gesellschaftsbeitritt auch Darlehensverträge Beklagten wirksam seien . Auslegung Verträge ergebe aber Beklagte Erlös Zwangsversteigerung Grundstücks anteilig Gunsten Klägers hätte berücksichtigen müssen . reduziere Haftung bereits titulierten Beträge Vollstreckungsunterwerfungserklärungen . II . hält Angriffen Revision stand . Beklagten steht titulierten Beträge Anspruch Rückzahlung Darlehensbetrags zuletzt geltend gemachten Höhe € analog § Verbindung § Abs. Satz . 1 . Verbindlichkeiten BGB-Gesellschaft haften Gesellschaftsvermögen Gesellschafter analog § grundsätzlich akzessorisch persönlich primär unbeschränkt . Anerkennung Rechtsfähigkeit Außengesellschaft bürgerlichen Rechts neueren Rechtsprechung erkennenden Senats Urteil 29 . Januar hat Haftung Gesellschafter rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten Ergebnis geändert ; wurde lediglich andere dogmatische Grundlage gestellt . früher vertretenen Doppelverpflichtungslehre Haftung Gesellschafter Privatvermögen begründet wurde sellschaft handelnde Geschäftsführer regelmäßig zugleich Gesellschaft Gesellschafter verpflichtete Vertreterhandeln somit auch Gesellschaftern zugerechnet wurde wird nunmehr Konsequenz Anerkennung beschränkten Rechtsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anlehnung OHG akzessorische Haftung Gesellschafter Verbindlichkeiten Gesellschaft § hergeleitet vgl. Urteil 27 . September 315 ; Urteil 29 . Januar 341 ; Urteil 21 . Januar ZR 2/00 1 5 ; Urteil 24 . Februar 88 ; Urteil 7 . April ZR . 2 . unbeschränkte persönliche Haftung Klägers Gesellschafter aufgenommenen Kreditverbindlichkeiten Gesellschaft ist Darlehensverträgen Beklagten Beteiligung Gesellschaftsvermögen entsprechenden Anteil beschränkt worden . Zulässigkeit vertraglichen Haftungsbeschränkung bestehen Zweifel Urteil 21 . Januar ZR 2/00 1 5 ; vgl. auch Hopt Baumbach/Hopt 34 . Aufl . . . kommt hier Gesellschafter Kläger Zeit Gesellschaft beigetreten ist Lehre Doppelverpflichtung Haftung Gesellschafter rechtsgeschäftlich vereinbart werden musste Gründen Vertrauensschutzes auch dann Vertragspartner erkennbare Beschränkung Vertretungsmacht geschäftsführenden Gesellschafters Gesellschafter nur anteilig Quote Gesellschaftsvermögen Schulden verpflichten berufen darf Darlehensvertrag Haftungsbeschränkung enthält Urteil 21 . Januar 2/00 1 . 3 . Darlehensverträgen abweichend § Beteiligungsquote Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftungsanteil Klägers Darlehenschuld Gesellschaft hat Erlöse Zwangsverwaltung Versteigerung Fondsgrundstücks ermäßigt . Zahlungen sonstige Erlöse Gesellschaftsvermögen sind Gesetzes Haftungsanteile Gesellschafter anzurechnen . Senat noch Geltung Doppelverpflichtungstheorie entschieden hat kommt Fall quotalen Beschränkung Gesellschafterhaftung Erfüllungswirkung Gesellschaftsleistung Beteiligungsquote einzelnen Gesellschafters § Abs. Betracht Haftungsanteile einzelnen Gesellschafter Darlehensschuld Gesellschaft nur beschränktem Umfang gesamtschuldähnliches Verhältnis bilden Urteil 16 . Dezember . Übergang Akzessorietätstheorie geänderte dogmatische Einordnung Gesellschafterhaftung führt anderen Ergebnis . Grundsatz Akzessorietät Gesellschaftsschuld Gesellschafterhaftung folgt Leistungen Gesellschaftsvermögen anteilige persönliche Haftung Gesellschafter anzurechnen sind . Akzessorietätsgrundsatz besagt lediglich Bestand Gesellschaftsschuld auch persönliche Haftung Gesellschafter maßgeblich ist Urteil 29 . Januar . Kläger schuldet analoger Anwendung § unabhängig Haftungsquote ursprünglichen Darlehensbetrag höchstens noch offenen Betrag Darlehensschuld Beklagte auch Gesellschaft beanspruchen könnte . steht Erfolg Widerklage aber verfolgte Kläger entfallende Haftungsbetrag auch Einbeziehung bereits titulierten Beträge Abzug Erlöse Zwangsverwaltung Verwertung Grundstücks Zahlungen Gesellschafter verbleibende Darlehensrestforderung unterschreitet . Senat genannten Entscheidung quotalen Gesellschafterhaftung Urteil 16 . Dezember f. Lösung Anrechnungsproblematik entsprechende Anwendung § Abs. geboten erachtet hat wird festgehalten . Anerkennung Rechtsfähigkeit Außengesellschaft bürgerlichen Rechts rechtlichen Einordnung Gesellschafterhaftung akzessorische Haftung Gesellschafter Verbindlichkeiten Gesellschaft ist entsprechende Anwendung § Raum noch besteht Bedürfnis vgl. f. ; Loddenkemper 707 ; . Gesellschaft ist befugt Tilgungsbestimmungen Sicherung Gesellschaftsgläubigers angeordnete persönliche Haftung Gesellschafter verfügen verringern auch Quote beschränkt worden ist . Frage Inhalt abweichend § vereinbarte quotale Haftungsbeschränkung hat Haftungsanteile Nominalbetrag Ursprungsdarlehens Zeit Inanspruchnahme noch offenen Darlehenssaldo beziehen beurteilt Berufungsgericht insoweit zutreffend ausführt ausschließlich Inhalt vertraglichen Vereinbarungen . quotale Haftung ist gesetzlich geregeltes Haftungskonzept . Auch Gesellschafterschuld nur beschränktem Umfang gesamtschuldähnlichen Verhältnis zueinander stehen kann Gesellschaft Vertragspartner vereinbaren Leistung -9- sellschaftsvermögen nur Gesellschaftsschuld anteilig auch Haftungsbetrag einzelnen Gesellschafters mindert . Ebenso kann Darlehensgeber verpflichten vorrangig Gesellschaftern Gesellschaftsvermögen Anspruch nehmen erzielten Erlöse wiederum nur Gesellschaft anteilig Gesellschaftern Haftungsbetrag anzurechnen . Auffassung Berufungsgerichts lässt Beklagten geschlossenen Darlehensverträgen Haftungsbeschränkung entnehmen . kann Senat selbst feststellen . Zwar ist ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Auslegung Individualvereinbarung grundsätzlich Sache Tatrichters ; kann Revisionsgericht nur überprüft werden Tatrichter gesetzliche allgemein anerkannte Auslegungsregeln Denkgesetze Erfahrungsgesetze Verfahrensvorschriften verletzt wesentlichen Auslegungsstoff Acht gelassen hat . . siehe nur Urteil 8 November ZR 82 ; Urteil 7 . März ; Urteil 16 . März ZR . 12 ; Beschluss 14 . Juni ZR . . Maßstäben ist Auslegung Berufungsgerichts aber rechtsfehlerhaft . findet Wortlaut Darlehensverträge Stütze verstößt Grundsatz beiderseitigen interessengerechten Auslegung . Darlehensverträge regeln zwar Haftung Gesellschafter Gesellschaft aufgenommene Darlehen jeweiligen Anteil Beteiligung Gesellschaft beschränkt ist . legen aber Quote berechnet . Allein Begriff anteilig lässt herleiten variable stets offenen Restbetrag bezogene Haftung vereinbart werden sollte . persönliche Haftung Gesellschafter soll Kreditgeber gesetzlichen Regelung § Gesellschaftsvermögen zusätzlich sichern Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gunsten Gläubiger gebundenes Haftkapital besitzt . gesetzlichen Leitbild muss Gesellschaftsgläubiger Risiko tragen weiteren Absicherung vereinbarte dingliche Sicherheit Grundstück Gesellschaft Befriedigung Forderung ausreicht ; vielmehr kann Wahl einzelne Gesellschafter halten . Erleichtert Kreditgeber Haftung Gesellschafter abweichend regelmäßig eintretenden gesamtschuldnerischen Haftung Gesellschafter teilschuldnerischen Haftung bezogen ausgereichten Darlehensbetrag begnügt rechtfertigt Schluss Sinn beschränkte Haftung Gesellschafter Verringerung Darlehenssaldos hier Erlös Verwertung Grundschulden weiter verringern Kreditgeber teilschuldnerische Haftung ausgereichten Darlehensbetrag Risiko Insolvenz Gesellschafter tragen soll . so weitgehende Verringerung Gesellschafterhaftung gerichteten Willen vertragsschließenden Parteien ergeben hier vertraglichen Regelungen hinreichenden Anhaltspunkte . Schreiben 13 . Juni Beklagte Darlehensmodalitäten darstellt folgende Darlehensvertrag Juli verweist heißt : Sicherheiten erhalten lassen dienen : DM jederzeit fällige sofort vollstreckbare Briefgrundschuld .. gleichzeitiger Unterwerfung sofortige Zwangsvollstreckung gesamte Vermögen Kreditnehmerin Gesellschafter einzelnen Gesellschafter jeweils prozentualen Anteil Gesellschaft erstrangig einzutragen Objekt DM jederzeit fällige sofort vollstreckbare Buchgrundschuld … gleichzeitiger Unterwerfung sofortige Zwangsvollstreckung gesamte Vermögen Kreditnehmerin Gesellschafter einzelnen Gesellschafter jeweils prozentualen Anteil Gesellschaft einzutragen unmittelbar Rang vorgenanntem Grundpfandrecht . Gesellschafterliste Angabe jeweiligen Beteiligungsquoten resultierenden Haftungsanteilen reichen . Formulierungen lässt herleiten Zahlungen Gesellschaftsvermögen anteilig Haftung Gesellschafter mindern sollten . Gleiches gilt Bestimmung Seite Darlehensvertrags 15./18 November Überschrift Besicherung besagt persönliche Unterwerfung sofortige Zwangsvollstreckung gesamte Vermögen Gesellschafter Darlehensnehmers jeweils Höhe Anteils Darlehensnehmer beurkunden ist . Verständnis quotalen Haftung spricht auch Parteien Darlehensverträgen Vollstreckungsunterwerfungen Haftung Gesellschafter nur prozentual entsprechend Beteiligung Gesellschaftskapital beschränkt haben erst Erteilung vollstreckbaren Ausfertigung jeweils vollstreckende Betrag konkret errechnet worden ist . Beklagte vertraglichen Vereinbarungen Gesellschaftsvermögen vorrangig verwerten muss auch richt noch zutreffend gesehen hat spricht Meinung gleichfalls maßgeblich Verwertung erzielten Erlöse Umfang quotalen Haftung Gesellschafter berühren . Wäre Erlös Verwertung Grundstücks Haftung Gesellschafter anzurechnen hinge Höhe anteiligen Haftung vornherein Zeitpunkt Beklagten Anspruch genommen werden Darlehensvertrag hier Verwertungsreihenfolge vorschreibt . spricht Gesellschafter Umfang jeweiligen Haftung vornherein Zufälligkeiten unterwerfen wollten . Berufungsgericht befürwortete Verständnis quotalen Haftung hätte Folge Verwertung Gesellschaftsvermögens Kreditgläubigerin Anspruch genommenen Gesellschafter anders Zeitpunkt Haftung genommenen Mitgesellschaftern Verwertungserlös Außenverhältnis auch anteilig zugute käme . kann begegnet werden Gläubiger Teil Forderung ausfällt nachträglich Erlös Verwertung dinglichen Sicherheit persönlichen Sicherungsgebern aufteilen muss so aber f. ; vgl. auch Barchewitz . Lösung widerspricht nur Rechtsgedanken § Abs. Satz . ist insbesondere § noch Regelungen Darlehensverträgen vereinbar Ergebnis gesetzlich vorgesehenen vereinbarten nachrangigen Haftung Gesellschafter führt . Würde quotale Haftungsbeschränkung Sinne Auslegung Berufungsgerichts verstehen wäre Darlehensvertrag Verwertungsreihenfolge vereinbart müsste vorsichtiger Gläubiger zuerst Gesellschafter Anspruch nehmen erst dann Grundstück verwerten . liegt ersichtlich Interesse Gesellschafter . Unrecht beruft Berufungsgericht Auslegung Urteil Senats 21 . Januar ZR 2/00 1 . Senat hat Entscheidung hervorgehoben fondsfinanzierende Bank ausgehen muss Anleger Fondsgesellschaft beteiligen regelmäßig bereit sind Darlehensschulden Millionenhöhe haften . muss Bank Anleger Geltung Doppelverpflichtungstheorie Gesellschaft beigetreten ist nur Gesellschaftsvertrag vereinbarte Haftungsbeschränkung entgegenhalten lassen rechnen musste . geht hier aber . tatrichterlichen Feststellungen haftet Kläger Darlehensverbindlichkeiten Gesellschaft Darlehensverträgen ausdrücklich vereinbarten Haftungsbeschränkung lediglich anteilig entsprechend Beteiligung Gesellschaftsvermögen vgl. oben II . 2 . . quotale Haftung Berufungsgericht meint grundsätzlich offenen Darlehenssaldo hier Verwertung verbleibende Restschuld bezieht lässt angeführten Entscheidung entnehmen . Senat hat Urteil 16 . Dezember Verständnis quotalen Haftung gerade gebilligt . Fondsprospekt Gesellschaftsvertrag stützen Auffassung Berufungsgerichts quotale Haftung regelmäßig Verrechnung Verwertungserlöses verbleibende offene Restschuld Gesellschaft Darlehensvertrag beziehen ist . Umfang Haftung Klägers Gesellschafter gesetzlichen Haftung § beschränkt wurde richtet ausschließlich Darlehensverträgen . Fondsprospekt enthaltenen Geschäftsbesorgungsverträge kommt Rechtsverhältnis Darlehensvertragsparteien grundsätzlich vgl. Beschluss 19 . Juni XI juris . Allerdings können Darlehensvertrag abweichende Aussagen Fondsprospekts Gesellschaftsvertrags Umständen mittelbar Bedeutung sein vgl. Urteil 29 . September XI . . kann hier jedoch dahinstehen . auch lässt bestimmte Reihenfolge Verwertung Sicherheiten noch Aussage entnehmen hieraus erzielten Erlöse Haftung Gesellschafter verringern . Formulierung S. Fondsprospekts Teil erweckt Eindruck Gesellschaftsvermögen vorrangig haftet regelt lediglich Gesellschafter Privatvermögen Gläubigern Gesellschaft nur quotal kapitalmäßigen Beteiligung Grundstücksgesellschaft Anspruch genommen werden können . Vollmachtserklärung S. Fondsprospekts Teil : Treuhänder wird Vollmacht erteilt Gesellschafter teilschuldnerisch maximal Höhe anteilig übernommenen Fremdkapitals Damnen Nebenkosten Zahlung Geldbeträgen Grundschuldbetrages Zinsen Nebenleistung persönlichen Haftung unterwerfen Gläubigerin vorherige Zwangsvollstreckung belasteten Grundbesitz Anspruch nehmen kann geht deutlich Grundstück Gesellschafter gleichrangig haften . Gegenteiliges ergibt § Gesellschaftsvertrags heißt : etwaigen Fall Gesellschaftsvermögen Berichtigung Gesellschaftsschulden ausreichen sollte sind Gesellschafter Ausgleich anteilig entsprechend Beteiligung Gesellschaftsvermögen verpflichtet . Bestimmung bezieht Liquidation schaft maßgebliche Regelung § besagt Auffassung Berufungsgerichts hier Rede stehende Inanspruchnahme Gläubiger Bestehens werbenden Gesellschaft . Haftungsquote Klägers ist Abzug Verwertungserlöses verbleibenden Darlehensrestschuld Gesellschaft berechnen Beklagte einzelnen Gesellschaftern Vergleiche geschlossen geringeren Haftungsbetrag begnügt hat . steht Gläubiger frei einzelne Gesellschafter auch teilschuldnerisch haften nur geringerem Umfang Anspruch nehmen . Innenhaftung Gesellschaftern wird berührt . etwaiger Teil-)Verzicht Gläubigers befreit Gesellschafter Verhältnis Mitgesellschaftern Gesamtwirkung . Gesellschafter Haftungsanteil zahlt kann Gesellschaft analog § Ersatz verlangen . Verfügt Gesellschaft mehr Vermögen hat Gesellschafter Gläubiger Gesellschaft höheren Betrag gezahlt Anteil Berücksichtigung Gesellschaftsvermögens gegebenenfalls Verwertung erzielten Erlöse bestehenden Verbindlichkeiten Gesellschaft entspricht kann Mitgesellschaftern Ausgleich verlangen Inanspruchnahme Höhe Innenverhältnis entfallenden Haftungsquote befreit wurden vgl. Partenreederei Partenreederei Handelsgesellschaft § S. f. ; . ; Bote/Weipert Münchener Handbuch Gesellschaftsrechts Band § Rdn . 18 ; vgl. auch Innenausgleich Höchstbetragsbürgschaften Urteil 11 . Dezember . . weitere Feststellungen erwarten sind kann Senat Sache selbst entscheiden § Abs. . Berechnung entfallenden titulierten Haftungsbetrags hat Kläger substantiierten Einwendungen erhoben . Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung